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Ausgabe:

1899

Spalte:

242-243

Autor/Hrsg.:

Cölle, Rud.

Titel/Untertitel:

Die guten Werke oder der VI. Artikel der Augsburgischen Confession 1899

Rezensent:

Titius, Arthur

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24i Theologifche Literatlirzeitung. 1899. Nr. 8.

242

Sprachen; macht er fich doch als Dorfpfarrer an das
^ynfche und felbft das Arabifche heran, lieft auch Schriften
mit rabbinifchen und fonftigen Commentaren fowie leich-
j^F* Stücke der Targumim und zeichnet Varianten der
, x an- Auch feine Bekanntfchaft mit den Schriften
<?er griechifchen und latcinifchen Väter ift nicht zu unter-
icnatzen. Und alle diefe Studien gingen neben einem
C-ftrUS arDe'tsreichen Amte her; hatten doch die beiden
peinlichen, von allem anderen abgefehen, wöchentlich zulammen
8 Predigten zu halten.

. , ^emerkenswerth ift ferner, wie nach mehreren Beziehungen
Licht auf die arminianifche Controverfe fällt.

vv'e des Arminius drückt fich bezeichnend in den

■ 0rten an VVtenbogaert aus: Ego tarn multarum rcrum
sc,ns sinn ui vix audeam quid meum publico committere;
aruber fpottete man dann, bei den Arminianern lehre ein

kag den andern, was man glauben folle (85.87). Man
ann es verftehen, wie dem gegenüber die Plerophorie

des pomarus, für den die Wahrheit mit der reinen Lehre

bittl ifi -n'smus unDechngt zufammen fiel und die Uner-

her * ■t /e'ner Confequenz den gröfsten Eindruck

d VOr^rief. Eine grofse Verfchärfung des Kampfes brachte

als !/ ^erunjng von Vorftius hervor, den die Studenten

Ath °tt°' *&norantiac bezeichneten und den Gomarus als

lio-ere• brandmarkte, dem gegenüber Arminius ein Heidend
Eine kurze, gute ITormulirung der Be-

aberd" gegen Gomarus durch Bertius bietet p. 115. Wie

nism .remon^rantifche Lehre fehr bald in Semipelagia-

ßej, Us> Ja in vollen Pelagianismus umfchlug, dafür fiehe

Fefl» ?i 99- ^ar n'er das treibende Intereffe die

über d g der Schuld des Menfchen, fo fleht dem gegen-

göttp uS reugiöfe Intereffe an der Allgenügfamkeit der

fageni. r" *"*nade; was ncn für ihre particulariftifche Faffung

godts l }' das m X/s- Schrift Proeve vande er acht der

das e tc J* Irj28 gut zufammengefafst, vgl. befonders
gtat P- 387 Anm. 4.

Dortre h Ing-rucr-lv ift es, wie man nach dem Siege zu

in alle p dazu "berging, felbft die Univerfität und zwar

Syn0jn Fakultäten durch die Synoden zu fäubern. Die

fenr e zu Briel forderte gar 1623 unter Vs. Mitwirkung

logiC ?acbdrücklich, aber ohne Erfolg die Leidener theo-

Auto V .ultat dazu auf' unbefchadet ihrer Freiheit und
Prov r d'e Erklärung der ,subjectie aenden synodum

E>apJlCla/em' in Glaubensfachen zu unterzeichnen (p. 301).

Clafugen, ward den Geiftlichen z. B. der Gorcumfchen
jede ohne Widerfpruch die Lehrverpflichtung auferlegt,

brüde Ctwa aufbleigende Sondermeinung mit den

Erthp'?1 der Glaffis zu communiciren und fich ihrem
Wefentru unterwerfen (Beil. 66). Ebenfo ift das Examen
Vs r.. a Glaubensexamen (vgl. Beil. 65. 104) und felbft
über h ath fuhlt fich berufen, in Glaubensfachen
zwar - Prediger zu urtheilen (vgl. Beil. 89—91) und
auCh niCr nur auf Grund öffentlicher Predigt, fondern

Dauf brivatgefpräch hin (vgl. Beil. 78 mit 89 ff).
Geme'h Praciu°n in der Lehre hatte fchon früh in der
gläubi C ZU Rotterdam zu einer Separation der Strenget
^ Ig?n. geführt und mit diefer feparirten Gemeinde
differ en§em Contact. Wie in Folge der Lchr-

(inj enz des Grevius .viele aufserhalb zur Kirche gingen'
febjg' ? befuchte auch V. nicht mehr die Gottesdienfte
Tam mtsgcnoffen, als diefer auf eigene Verantwortung
laffen ,us' dnen Schüler Melanchthons, hatte predigen
mahl f • j2^' fcbbefslich jede Partei für fich das Abend-
Kjrch eierte u"d Grevius fich auch einen eigenen zweiten
Für Jnratn fchuf, was feine Abfetzung zur Folge hatte,
zur f • von Ritfchl betonte Bedeutung der Zulaffung
Wirr» • des Abendmahls (a. a. O. p. 114 ff.) bieten diefe
eine a rfmC fehr lehrreiche Illuftration. Es ift auch nur
die fn > C Anwendung des Standpunktes der Präcifion,
wend, r wiederum zur Separation führt. Für die An-
war vg,dlefes Gefichtspunktes auf das fittliche Leben

hausiTch?!vfal!s,,von "aufe aus disp°"irt; ausftrGnger -^tz^^itÄÄ r £

"ener Zucht (p. 24) kam er unter die ftrenge Haus- | meindegliedem (354). M mit geforderten Ge-

ordnung des Staatenftifts. Bei den Mahlzeiten follte nach
einem freilich undurchführbaren und deshalb bald veränderten
Statut von 1593 Schriftlefung in dem Umfange
ftattfinden, dafs jährlich einmal die ganze Bibel, viermal
das N. T. und jeden Monat die Pfalmen gelefen werden
(p. 47). Ebenfo war den Zöglingen das .Trinken' von
Wein, Bier und Tabak, fowie das fonftige Treiben der
akademifchen Jugend jener Zeit unterfagt (107). So vertritt
denn V. auch in feiner Gemeinde gegenüber dem
Schlendrian der grofsen Maffe den Standpunkt der ,prc-
cijsheit, die fich in einem ftrengen gppasseid auch über
die geringften Handlungen zeigen müffe und begründet
fie auf Jak. 2,12 (351 f.). Den gleichen Standpunkt vertrat
er auch, indem er beim Sabbatftreit fich mit feinen
Lacrymae crocodili abstersae (1627) auf Wilh. Teelinks
Seite Hellte, den er als fheologus stQaxxixtoxaroc-l)
fchätzte; im Gegenfatz felbft zum üblichen Urtheil der
Präcifen verwarf er jede Hand- und Kopfarbeit, die nicht
direct auf das Feiern des Herrntages Bezug hat, fowie
jedes Erholungsfpiel am Sonntag (378—80).

Wie fo alle Momente der von Ritfehl gezeichneten
Erfcheinung fchon fehr früh fich zeigen, fo treten auch
fchon früh bei der feparirten Gemeinde zu Rotterdam
,Exercenten' auf, die gewohnt find, nach jeder öffentlichen
Zufammenkunft in den befonderen Verfammlungen eines
eigenen xoüegiuvi1 den Brief an die Römer zu lefen.
Das Reglement, welches für diefe Unterweifungen die
Synode zu Delft erliefs (1628) ift von einer Commiffion
ausgearbeitet, der auch V. angehörte2). In der revidirten
Form, die ihm die Synode von Leiden gab (1629) ift es
in Beilage 109 abgedruckt. Darnach find die Ausführungen
von Ritfehl p. 117—121 zu modificiren, denn
hier erfcheint die gemeinfame Schriftbefprechung von
Laien als kirchlich fanetionirte Einrichtung; dem Kirchenrath
wird das Recht der Aufficht und des Vorfitzes eingeräumt
; macht er davon keinen Gebrauch, fo foll gen
uijt den haereii das Wort führen.

Diefe Bemerkungen werden genügen, um den Werth
des vorliegenden Werkes feftzuftellen. Wünfchenswerth
wäre die Beigabe eines genauen Namenverzeichnifses, das
die Benutzbarkeit wefentlich erhöhen würde.

Kiel. Titius.

Cölle, Studiendir. Lic. Rud., Die guten Werke oder der
VI. Artikel der Augsburgischen Confession. Eine theologifche
Unterfuchung. Göttingen, Vandenhoeck &
Ruprecht, 1896. (51 S. gr. 8.) M. 1.40

Es ift eine forgfältige und klar durchgeführte Unterfuchung
, die uns hier vorgelegt wird; nach einigen
kritifchen und exegetifchen Vorbemerkungen wird in 4
Abfchnitten der Begriff der guten Werke, ihre Noth-
wendigkeit, ihre Verwirklichung und ihre Bedeutung entwickelt
: Der gute Wille Gottes ift ihr einziger Inhalt; er
ift zugleich der tieffte, ja der einzige Grund für ihre Noth-
wendigkeit; die innere Uebereinftimmung mitdiefem guten
Willen Gottes ift das reinfte, ja das allein gültige Motiv
bei ihrer Verwirklichung und in der Erfüllung diefes
guten Gotteswillens liegt auch die höchfte Formel für ihre
Bedeutung. Unfchwer fieht man, dafs die hierin aus-
gefprochene Zurückftellung des Motivs der Dankbarkeit
(p. 26. 43) dem Gedankenkreife der Reformatoren nicht
entfpricht. Wie hier, fo wird die Feftftellung des That-
beftandes durch das fyftematifche Intereffe auch fonft
verkürzt; z. B. wird ganz willkührlich den Reformatoren
der Gedanke imputirt, dafs die Gefetzesoffenbarung

1) Schon als Student hatte er Thomas a Kempis kennen gelernt,
defien Büchlein er noch fpäter als ,o«rr«r/; übel/um {exceptis nonnuilis,
quae juxta errores istius saeculi inlerairruntf fchatzt (p. 10O

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