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Ausgabe:

1898

Spalte:

518-520

Autor/Hrsg.:

Goetz, Walter

Titel/Untertitel:

Beiträge zur Geschichte Herzog Albrechts V. und des Landberger Bundes 1556-1598 1898

Rezensent:

Trefftz, J.

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Theologifche Literaturzeitung. 1S98. Nr. 19.

518

vollendetfte Form des hierokratifchen Ideals, dann aber j barkeit und Klarheit nicht abgefprochen werden foll, zu
ift nicht einzufehen, warum die Zeit Hildebrand's mit 1 empfehlen fein.

dem Jahre 1303 abgegrenzt wird, und nicht auch das j Marburg. Carl Mirbt

19. Jahrhundert in diefelbe hineingezogen wird, welches ,

feit 1814 ein Emporfteigen der päpftlichen Gewalt auf-
zuweifen hat, das mit den glanzvollften Perioden der Goetz, Walter, Beiträge zur Geschichte Herzog Albrechts V.
mittelalterlichen Papftgefchichte den Vergleich aushält;— und des LandsbergerBundes 1556—1598. (Briefe und Akten
oder aber er verfteht unter dem Zeitalter Hildebrand's zur Gefchichte des 16. Jahrhunderts mit befonderer
die Periode in welcher die directe Auswirkung der grego- | Rückfich auf ß Fürftenhaus. 5. Band. Auf Ver-

nanifchen Gedankenwelt und Anregungen lieh vollzogen , - a #

hat, dann aber mufste einerfeits die Originalität Gregor's anlaffung und mit Unterftutzung Sr. Map des Königs
gegenüber einem Mann wie Leo IX., Nikolaus I., Leo I. von Bayern herausgegeben durch die Hiftorifche
in höherem Maafse ficher geftellt werden können als dies ^ Commiffion bei der Königlichen Academie der Wiffen-
thatfächlich der Fall ift und mufsten andererfeits die Päpfte ; fchaften.) München, M. Rieger, 1898. (XI, 946 S. er. 8)
des 12. und 13. Jahrhunderts lediglich als die Executoren M "U —

der gregorianifchen Ideen gewürdigt werden dürfen. — _ '

Nicht nur im Titel des Buches kommt die, wie mir fcheint, Der 4. Band der Briefe und Acten zur Gefchichte

zu hoch gefteigerte Werthung Gregor's zum Ausdruck, fon- I des 16. Jahrhunderts, welcher die Jahre 1553—1556 um-
dern vor Allem auch in der Oekonomie des Ganzen. Ein fafste, ift in diefer Zeitfchrift, Jahrgang 1897 Nr. 4. Spalte
Viertel des Buches ift feiner Regierungszeit gewidmet! Das 108—110, befprochen worden; Ref. befand fich in der
hat Innocenz IV. büfsen müffen, aber auch Bonifacius VIII. angenehmen Lage, die durchaus tüchtige Leiftung Brandi's

Damit kommen wir auf die Auswahl und Anordnung J voll anerkennen zu können. Wenn er aber damals die
des Stoffes. Ob diefe oder jene Einzelheit hätte aufge | Anficht ausfprach, dafs damit das ganze Werk zum Ab-
nommen werden können und tollen, laffen wir dahingeftellt, fchlufs gebracht fei, fo befand er fich in einem Irrthume,
denn der Verf. wird oft genug eine durch den vorge- der durch das Erfcheinen des vorliegenden 5. Bandes
fchriebenen Raum aufgezwungene Refignation zu üben widerlegt worden ift. Hatte Brandi's Arbeit den durchgehabt
haben, wenn es galt, über die Aufnahme inter- aus zutreffenden Titel geführt: Beiträge zur Reichs-
effanter Epifoclen fchlüffig zu werden; auch hat gerade gefchichte, fo hat Goetz nicht weniger paffend für feinen
hier die Individualität des Autors ihre nicht zu verkürzen- ; Bund die Bezeichnung gewählt: Beiträge zur Gefchichte
den Rechte. Aber ich möchte doch dem Verf. zu bedenken | Herzog Albrecht's V. und des Landsberger Bundes. In
"■eben, ob er nicht der Gefchichte des Papftthums und der j der Verfchiedenheit diefer Ueberfchriften kommt der
Hierarchie einen zu grofsen Spielraum gewährt und diefelbe , Unterfchied zum Ausdruck, der zwifchen beiden Bänden
vor Allem zu fehr in den Mittelpunkt gerückt hat. Gerade | befteht. Während Brandl den Rahmen feiner Publication
weil er dem gregorianifchen Pontificat einen fo dominiren- möglichft weit zu fpannen fuchte, fleht bei Goetz Bayerns
den Einflufs auf die Folgezeit zuerkannte, hätte er in der j Herrfcher und feine auswärtigen Beziehungen ganz überVorführung
der fpäteren Kämpfe fich gröfsere Zurück- wiegend im Vordergrunde, und auch der Landsberger
haltung auferlegen können, um für das kulturgefchichtliche Bund kann im wefentlichen wohl als eine fpecinfeh
Element diefer intereffanten Periode, für das officielle und bayrifche Angelegenheit bezeichnet werden. Zeitlich
inofficielle kirchliche Leben, für Frömmigkeit, Theologie fchliefst fich der (lattliche, faft 60 Bogen zählende Band
und fo manches andere gröfsere Bewegungsfreiheit fich eng an feinen Vorgänger an. Die Actenpublication um-
zu fchaffen. Mit der Ueberfchätzung der kirchenpolitifchen fafst die Jahre 1556—1580, d. h. bis zum Tode Herzoo-
Actionen müffen wir doch cbenfo brechen wie auf dem Albrechts (geft. 24. October 1579), während ein darftellerT-
Gebiet der politifchen Gefchichte mit dem Kultus der 1 der Anhang die Gefchichte des Landsberger Bundes bis
Kriegsgefchichte aufgeräumt worden ift. — Wenig glück- zu feinem Ausgange 1598 führt. Begreiflicherweife konnte
lieh fft auch die Aneinanderreihung von 39 Capiteln ohne diefer lange Zeitraum von 24 Jahren nicht mit derfelben
irgend welche Gruppirung. Sobald der Verf. fich zu Ausführlichkeit behandelt werden, wie die wefentlich
einer folchen entfchloffen hätte, würde er nicht nur die 1 kürzeren Perioden der früheren Bände, nicht minder
Ueberfichtlichkeit wefentlich gefördert haben, fondern mufste der Verf., fo verlockend die Gelegenheit dazu
zugleich das Mifsliche des rein chronologifchen Fort- auch erfcheinen mochte, davon Abftand nehmen, ,die
fchritts (bis Cap. 34, dann folgen einige Anhänge) erkannt Regierungszeit Albrecht's V. nach allen Richtungen hin
haben und gewifs angeregt worden fein, Perfönlichkeiten — Politik, Kirche, Verwaltung — aufzuarbeiten1. So ift
wie Bernhard von Clairvaux, mehr zur Geltung zu bringen; in der Hauptfache Alles weggeblieben, was durch die
auch das Auftreten der Härefen und der Bettelorden dürfte Arbeiten anderer Forfcher, wie Loffen, Egloffftein etc.
dann eine eingehende Würdigung erfahren haben. bereits in genügender Weife erledigt war. Vollftändig-

In innerem Zufammenhang mit der Auswahl des Stoffes keit ift nur für die Gefchichte des Landsberger Bundes
lieht die Ungleichmäfsigkeit in der Benutzung der ein- angeftrebt, für alle fonftigen auswärtigen Beziehungen
fchlägigen Specialliteratur. Dafs der Verf. die deutfehe nur mufste naturgemäfs eine Auswahl innerhalb gewiffer
bis zum Jahre 1892 herangezogen hat, erwähne ich nur, ohne Grenzen ftattfinden. Dem löblichen Brauch der früheren
darauf befonderes Gewicht zu legen, denn auch ausländi- Bände fich anfchliefsend hat weiter Goetz aus guten
fche Arbeiten bedürfen oft längerer Zeit, um bei uns die , Gründen davon abgefehen, eine eingehende Einleitung
ihnen gebührende Beachtung zu finden. Wenn nur der Verf. , vorauszufchicken. Als solche betrachtet er gewiffermaafsen
die vor dem genannten Zeitpunkt erfchienene Literatur feine 1896 erfchienene Habilitationsfchrift, in welcher der
ausreichend berückfichtigt hätte, die ihm, falls nicht auf Verfuch gemacht wird, die in Frage kommenden Perfön-
anderem Wege, dann durch die ausdrücklich namhaft lichkeiten, den Herzog und feine Berather, und die Grundgemachte
Kirchengefchichte Karl Müller's bekannt werden lagen der bayrifchen Politik jener Zeit zu fchildern. Was
konnte! Als Beifpiele der geübten Genügfamkeit führe das Material anlangt, fo konnte der Verf. eine vor Jahren
ich nuran, dafs die Bibliographie über Abälard die Arbeiten fchon angelegte Sammlung der hiftorifchen Commiffion
von Deutfch und Reuter nicht nennt, dafs der Abfchnitt benutzen, die fich aber als wenig zuverläffig erwies, ferner
über Univerfitäten von Denifle und Kaufmann nichts zu Itanden ihm Actenauszüge und Abfchriften zur Verfü^un^
Tagen weifs. — Wenn der Verf. in die Lage kommen die Loffen und Maurenbrecher einft gefammelt hatten'
follte, fein Buch zum zweiten Mal in die Welt hinauszu- Die Hauptausbeute entflammt natürlich den Münchener
fchicken, würde ihm eine neue und umfaffendere Funda- Archiven, neben denen aber auch eine ganze Reihe an-
mentirung feiner Darfteilung, welcher der Vorzug der Les- derer Archive noch herangezogen worden ift Für die