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Ausgabe:

1898

Spalte:

509

Autor/Hrsg.:

Torr, Cecil

Titel/Untertitel:

On portraits of Christ in the British Museum 1898

Rezensent:

Achelis, Hans

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Seite 1

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Sog

Theologifche Literaturzeitung. 1898. Nr. 19.

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des Sirach; vielfach wurde er in Predigten behandelt;
heutiges Tags giebt es Theologen, die den Unterfchied
zwifchen Eccl und Eccli nicht mehr kennen, fich damit
aber doch noch über die Unwiffenheit jenes sacrificulus
erheben, der nach Melanchthon's Erzählung cum in biblio-
polio vidisset Syracidem cditum, dixit: quam malt homincs
sunt Lutherani etiam Christo aliud nomen afßngunt; antca
-eocabatur Christus Jesus, nunc illivocant eum Jcsum Syrach.
Tjv äjiolmlcbq xal evqeO-u. xalj'jni-avTo Evcpncdvsöd-cud)
Ulm. Eb. Neftle.

Torr, Cecil, M. A., On portraits of Christ in the British Museum.

Illustrated. London, J.C.Clay and Sons, 1898. (14S.gr.8.)

Sh. 1.—

Der Werth des Schriftchens liegt in feinen Abbildungen
. Aus den Schätzen des British Mufeum publi- j
cirt der Verf. zwei Goldgläfer, ferner drei Antiochenifche
Münzen aus den Jahren 25—27 der Aera Actiaca, als
Quinctilius Varus Statthalter von Syrien war; endlich ein
Elfenbeintäfelchen mit der Taufe Chrifti und dem zwölf- •
jährigen Jefus im Tempel. Die Goldgläfer find u. A. auch
in Garrucci's Storia T. 187, I. 2 aufgenommen, die Münzen
fchon bei Eckhel III 275 und Mionnet V 156 aufgeführt;
aber die Elfenbeintafel ift neu. Sie ift u. A. dadurch inter-
effant, dafs fie der Jordantaufe einen bärtigen Engel beiwohnen
läfst, wodurch die noch neulich von Stuhlfauth
wiederholte Behauptung, dafs es in der altchrifilichen ,
Kunft keine bärtigen Engel gäbe, aufs Neue widerlegt
wird.

Das Intereffe des Verf. befchränkt fich nicht auf die |
archäologifche Behandlung des Materials; darüber geht
er fo fchnell hinweg, dafs er z. B. die Leuchter auf der
Elfenbeintafel als Palmbäume interpretirt; er fucht vielmehr
die vorgeführten Beifpiele aus der chriftlichen Kunft
des 4. bis 6. Jahrhunderts zu verwerthen für das Leben
Jefu. Da man Chriftus in der älteren Zeit ftets bartlos,
etwa als zwanzigjährig, darzuftellen pflegte, und er zumal
bei der Darfteilung der Taufe in ganz kleiner Figur ge- J
bildet wird, erheblich jünger als der Täufer, fo unterzieht
Torr die Chronologie des Lebens Jefu einer energifchen
Revifion und glaubt auf Grund der Evangelien plaufibel
machen zu können, dafs Johannes der Täufer zwar im
Jahre 7 oder 6 a. Chr. geboren wurde, Jefus aber im Jahre 6
oder 7 p. Chr.; mit 16 oder 17Jahren wurde er getauft,
mit etwa 20 Jahren gekreuzigt.

Eine Kritik der Beweisführung darf ich mir verfagen.
Es- fcheint mir deutlich, dafs der Herr Verf. fich auf ein
feinen fonftigen Studien ferner liegenden Gebiet begeben
hat, und dafs er fehr zu feinem Schaden die gefammte
neuteftamentliche Literatur unbenutzt liefs.

Göttingen. Hans Achelis.

Zöckler, Confift.-R. Prof. D. O., Askese und Mönchtum.

Zweite gänzlich neu bearbeitete und ftark vermehrte
Auflage der ,Kritifchen Gefchichte der Askefe'. II. Bd.
Frankfurt a. M., Heyder & Zimmer, 1897. (IV, u. S. 323
-645 gr. 8.) M. 5.—

Der zweite Band des von mir an diefer Stelle (1897
No. 9) angezeigten Werkes enthält die Gefchichte der
Askefe und des Mönchthums auf abendländifchcm Boden.
Z. theilt feinen Stoff in die beiden gröfseren Abfchnitte:
Das abendländifche Mönchthum und feine Askefe bis zum
Schluffe des Mittelalters und die neuere Zeit oder die Zeit
des Kampfes zwifchen römifch-jefuitifchem Asketismus und
proteftantifchem Antiasketismus. Ein Regifter für beide j

1) In der Befchreibung der Hdf. S. 4 fällt mir der weibliche Gebrauch
von Quaternio. Quinio auf; der Ausdruck ,abgefchiert' (S. 5) =
durch Linien abtrennen ift mir neu; Grimm's Wörterbuch giebt nicht genügenden
Auffchlufs.

Abtheilungen des geiammten Werkes ift dem zweiten
Bande beigegeben. Auch dem vorliegenden zweiten Bande
ift eine ausgebreitete Gelehrfamkeit, eine nicht geringe
Belefenheit in den Quellen und eine weitgehende Kennt-
nifs und Verwendung der einfehlägigen Literatur nachzurühmen
. Nur find einige Abfchnitte des zweiten Bandes
im Verhältnifs zum Gefammtplan des Werkes zu kurz behandelt
. Vor Allem hätte man eine etwas gröfsere Ausführlichkeit
in der Gefchichte des römifch-katholifchen
Mönchthums im Mittelalter gewünfeht, die Ritterorden
werden nicht einmal dem Namen nach genannt. Doch
trifft hier wohl mehr den Verleger, der einem weiteren
Anwachfen der zweiten Auflage widerftrebte, als den
Verfaffer die Schuld. — Zunächft wird der Zuftand des
vorbenediktinifchen, abendländifchen Mönchthums be-
Ichrieben. Diefes ältefte occidentalifche Mönchthum ift
dadurch charakterifirt, dafs in ihm eine fefte und einheitliche
Regulirung der asketifchen Bräuche völlig fehlt.
Mit Recht weift Z. die Exiftenz von Klöftern oder Ere-
mitencolonien im Abendland vor dem Aufenthalt des
Athanafius zu Anfang der vierziger Jahre des 4. Jahrhunderts
ab, entgegen der Annahme E. Spreitzenhofer's,
der fich auf unfichere und mifsverftandene Nachrichten
geftützt hatte. Caffian ift der erfte und einzige Abendländer
, dem der Ruhm zukommt, vor Benedikt in felbft-
ftändiger Weife den Mönchen eine fchriftliche Regel gegeben
zu haben. Auch die Gewohnheiten des berühmten
lüdfranzöfifchen Klofters Lerinum, nach deffen Mufter zahlreiche
andere organifirt wurden, exiftirten nicht in fchriftlicher
Faffung, wie Z. im Anfchluffe an Arnold mit Recht annimmt.
Die ältefte Nonncnregel bildete der 211. Brief des Auguftin,
der urfprünglich eine Gelegenheitsfchrift, eine reichhaltige,
faft fämmtliche Hauptbeziehungen des Klofterlebens berührende
Zufammenftellung von Lebensvorfchriften bietet.
Auch die Nonnenregeln des Cäfarius und Aurelian von
Arles find nur Nachbildungen des Auguftinifchen Lehr-
und Mahnfehreibens. Eingehender kommt beiZ. die Regel
Benedikt's zur Befprechung. Er läfst fie in ihrer jetzigen
Faffung, wie Recenfent und fpäter in ausführlicherer
Weife Wölfflin zu begründen verflachten, fucceffiv ent-
ftanden fein, fucht aber gegen Brandl die Aechtheit der
Regel im Ganzen zu behaupten. Mir will es jetzt doch
fcheinen, als ob wir mit Brandi die Regel in der vorliegenden
Form nicht auf Benedikt zurückführen dürfen,
mindeftens nicht ohne weitgehende Interpolationen anzunehmen
. Mit Recht hebt Z. die grofse Bedeutung der
Regel hervor, die in ihrer vielfeitigen Anpaffungsfähigkeit,
der claffifchen Schlichtheit ihrer Sprache und der lapidar-
ftilartigen Beftimmtheit ihrer Anordnungen befteht. Ich
gebe gern zu, dafs dies in meiner Arbeit über Benedikt
zu wenig hervorgetreten ift. In einem wichtigen Punkt
halte ich aber das Verftändnifs der Regel durch Z. für
unrichtig, er läfst nämlich ein eigentliches Studium in ihr,
wenn nicht direct vorgefchrieben, fo doch für die Befähigten
und Geeigneteren in Auslieht genommen fein.
Mir fcheint dies nicht begründet zu fein. Auch betreff
der Verbreitung der Regel hat Z. auf das eigentlich
epochemachende Ereignifs, die Zerftörung Monte Caffinos
um 580, und die Ueberfiedelung der Mönche nach dem
Klofter am Lateran nicht hingewiefen. Es folgt eine
Befprechung der zahlreichen abendländifchen Mönchsregeln
, die zum Theil felbftftändig, zum Theil im An-
fchlufs an die Regel Benedikt's abgefafst find und nur
locale Geltung erlangten, bis fie fpäter von ihr verdrängt
wurden. Hier hat Z. auf manche wichtige und intereffante
Einzelheiten zum erften Male aufmerkfam gemacht. Nur
will mir die Erklärung Z.'s, dafs die Eigenthümlichkeiten
des kolumbanifchen Cönobitismus, eine ins Chriftliche umgebildete
Herübernahme druidifch-hieratifcher Einrichtungen
fei, nicht einleuchten. In den nächften Paragraphen
werden die Benediktinifchen Klofterreformen von Benedikt
von Aniane bis auf Bernhard von Clairvaux, die Abwandlungen
des benediktinifchen Mönchstypus bei den Kar-