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Ausgabe:

1898 Nr. 14

Spalte:

395-398

Autor/Hrsg.:

Scheibe, Max

Titel/Untertitel:

Calvins Prädestinationslehre 1898

Rezensent:

Ritschl, Otto

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Theologifche Literaturzeitung. 1898. Nr. 14.

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über feine Beziehungen zu den Herrfchern u. f. w. fich
fagen läfst. Urkunden, die im Recueil keine Stelle finden
konnten, werden in den Anmerkungen ganz oder auszüglich
oder dem Inhalte nach wiedergegeben. Die Darfteilung
hätte noch intereffanter geftaltet werden können,
wenn der Verf. öfter auf die allgemeine Gefchichte der
abendländifchen Kirche Bezug genommen hätte.

In den Beigaben nimmt am meiften Intereffe in An-
fpruch: das Verzeichnifs der Handfchriften von Silos
und die Publication von 100 in Silos oder ihm gehörigen
Prioraten oder Kirchen gefundenen, bisher meifl unbekannten
Infchriften. Die alte Handfchriftenfammlung von
Silos ift wieder bekannter geworden durch die Herausgabe
des Liber comicus ecclesiae Toletanae; fie ift 1877
in Paris verfteigert worden. Einen Teil der Handfchriften
befitzt jetzt die Bibl. nation. von Paris, einen anderen
das British Mufeum; einige find nach Silos zurückgekommen
, andere find verfchollen. Ferotin hat alles zu-
fammengeftellt, was fich darüber hat eruiren laffen. Die
Mehrzahl der abgedruckten Infchriften entflammen dem
11. bis 13. Jahrhundert. Die beigegebenen Tafeln bilden
ab Schriftftücke, Kunftgegenftände, den Kelch und die
Patene des hl. Dominikus, Infchriften u. f. w.

Silos ift 1880 von franzöfifchen Benediktinern befiedelt
worden. Ferotin, Benedictiner von Solesmes, hat
fich acht Jahre dafelbft aufgehalten und war jedenfalls
der geeignetfte Mann, die Gefchichte der Abtei zu fchreiben.
Er verfügt über eine aufserordentliche Kenntnifs des gedruckten
und ungedruckten Materials zur Gefchichte der
fpanifchen Klöfter im Mittelalter, und man wird hoffen
dürfen, dafs er aus dem Reichthum feiner Sammlungen
nicht ablaffen wird, uns Neues mitzuteilen. Auch die
vorzügliche äufsere Ausftattung feiner beiden Werke wird
dazu beitragen, der Abtei und ihrer Gefchichte Freunde
zu erwerben.

Halle a. S. Gerhard Ficker.

Scheibe, Priv.-Doz. Lic. Dr. Max, Calvins Prädestinations

lehre. Ein Beitrag zur Würdigung der Eigenart feiner
Theologie und Religiofität. Halle a. S., M. Niemeyer,
1897. (126 S. gr. 8.) M. 3.—

Der Verf. bietet uns eine fleifsige, auf umfaffender
Kenntnifs und gründlichem Studium der Quellen und
der Literatur beruhende Monographie über Calvin's Prae-
deflinationslehre dar. Im erfien Theil feiner Schrift behandelt
er die Frage, .welches die treibenden Motive der
Ausfagen Calvin's über jenen Lehrpunkt feien*. Um
dies feftzufiellen, geht er dem Fortfehritt der praedefti-
natianifchen Anfchauungen Calvin's nach, indem er deren
Darlegungen von der I. bis zur 3. Auflage der Institutio
(1536—1559) verfolgt. In deren erfter Geflalt hat nur
die Lehre von der Erwählung praktifche Bedeutung.
Der correlate Gedanke eines ewigen Rathfchluffes der
Verwerfung bleibt im Hintergrunde. Der Ton fällt noch
in keiner Weife auf den vorweltlichen Heilsbefchlufs,
fondern ,auf die innerweltliche, gefchichtliche Heilsverwirklichung
und -applicirung'. Dann wird im Katechismus
von 1537 die Verwerfung nicht nur vorausgefetzt,
fondern ausdrücklich als Inhalt deffelben vorweltlichen
Rathfchluffes Gottes gelehrt, der andererfeits das Heil
der Erwählten betrifft. Zugleich fleht nun die Praedefti-
nationslehre nicht mehr nur zur menfehlichen Heils-
gewifsheit, fondern auch zur Verherrlichung Gottes in
Beziehung. In derfelben Richtung bewegt fich die eingehende
, bereits mit gegnerifchen Einwendungen fich
auseinander fetzende Darlegung der Lehre in der Institutio
ed. II a—c, wo die Zweckbeziehung der doppelten
Praedeftination auf Gottes Ehre und die Annahme einer
unverantwortlichen, den Menfchen unerkennbaren, aber
immer gerechten göttlichen Determination deutlich hervortritt
. Durch verfchiedene Streitfchriften aus den Jahren

1552, 57, 58 vorbereitet, bietet die Institutio ed. III von
1559 die abfchliefsende Darftellung, in der die neu hin-
I zugekommenen Partien die Vertheidigung des doppel-
feitigen Charakters des göttlichen Rathfchluffes zum
Zweck haben. Demnach fällt der wichtigfle Fortfehritt
in der Behandlung der Lehre in die Zeit zwifchen der Institutio
I und dem Katechismus von 1537. Und das
,tieffte und entfeheidende Motiv' für diefe Weiterbildung
der Lehre erkennt der Verf. darin, dafs gerade in der
Lehre von der doppelten Praedeftination ,die Souveräne-
tät Gottes über feine Gefchöpfe, die Beftimmung der
Menfchen als Mittels zur Verherrlichung Gottes zum
deutlichen Ausdruck' gebracht werde (S. 78). ,Den An-
lafs (?) zu jenem Fortfehritte könnte man darin fuchen,
dafs Calvin mit wachfender Selbftändigkeit die ihm
eigenthümliche Tendenz, die Beziehung auf die Verherr-
[ lichung der göttlichen Majefiät bei den einzelnen Lehren
feftzuftellen, energifcher durchführte' (S. 85). Dagegen
will der Verf. den von A. Ritfehl u. a. für Calvin's Ueber-
gang zur ftrengen Praedeftinationslehre geltend gemachten
Grund, dafs er fich dazu durch die Auctorität der hl.
Schrift, insbefondere des Römerbriefs bewogen gefehen
habe, nur als ,eine mitwirkende Urfache' anerkannt
wiffen. Er meint nämlich, dafs, da Calvins Exegefe in
Beziehung auf die doppelte Praedeftination nicht voraus-
fetzungslos war, diefe ihm, indem er fie aus der hl.
Schrift herauslas, bereits aus einem anderen Grunde
I (nämlich eben als Mittel zur Verherrlichung Gottes)
wichtig gewefen fei (S. 75).

Es ift aber zu beachten, dafs Calvin bereits in Inst,
ed. I fowohl das verburn Dei = scriptura als objectum et
scopas fidei basisque, qua fulciatur ac sustineatur, sine qua
etiam consistere nequit (C. R. 29, 57) bezeichnet, als auch
den Grundfatz aufftellt: Petenda certe est ex scripturis et
cogitandi et loquendi regula ad haue amussim et mentis
cogitationes omnes et oris verba exigenda sunt (S. 60).
Gemäfs diefem Grundfatz lind Calvin's Ausführungen
über electio und reprobatio fchon in ed. I. unter fortlaufender
Berufung auf folche biblifche Stellen gegeben,
die er auch fpäter als Beweismittel für feine inzwifchen
weiter entwickelte Lehre mit Vorliebe zu verwenden
pflegte. Alfo hat Calvin fchon von vorn herein gerade
auch für feine Erwählungslehre in ihrer erften Geftalt
die Auctorität der hl. Schrift in Anfpruch genommen.
Daher liegt es auch fehr nahe, anzunehmen, dafs, wenn
in Inst. ed. II. im Vergleich mit ed. I. ein fehr wefent-
licher Fortfehritt in der Auffaffung der Praedeftination
zu conftatiren ift, und wenn Calvin zu gleicher Zeit ed. II.
und einen Commentar zum Römerbrief verfafst hat, das
mit diefer Arbeit nothwendig verbundene tiefere Eindringen
in den Gegenftand in einem urfächlichen Zu-
fammenhang mit jenem Fortfehritt fleht. Aber Scheibe
zeigt, dafs der eigentliche Fortfehritt nicht erft 1539 in
ed. II, fondern fchon im Katechismus von 1537 gemacht
worden ift. Demgegenüber ift indeffen geltend zu machen,
dafs, wenn auch der Commentar zum Römerbrief erft
feit 1539 begonnen hat zu erfcheinen, Calvin doch fchon
feit feiner Ankunft in Genf (1536) exegetifche Vorlefungen
über einige NTliche Bücher gehalten hat, in denen
immerhin mit grofser Wahrfcheinlichkeit eine Vorarbeit
auch zu jenem Commentar zu fehen ift, und die ihm
wohl fchon die vertiefte Auffaffung der Praedeftination
eingebracht haben können, deren erftes Zeugnifs in dem
Katechismus vorliegt. Später aber hat Calvin mit grofsem
Nachdruck wiederholt feine Praedeltinationslehre gerade
als die der hl. Schrift durchaus entfprechende und durch
fie als die certa intelligentiae regida begründete procla-
mirt. ,Est enim scriptura scliola Spiritus saneti, in
qua id nihil praetermissum est scitu et necessarium et
I utile, sie nihil docetur nisi quod seine conducat. Quid-
quid igitur de praedestinatione in scriptura proditur, ca-
1 vendum est, ne ab eo fideles arceamus (C. R. 29, 863); non-
I nisi praeeunte Dei verbo me unquam hae de re ver-