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Ausgabe:

1898 Nr. 7

Spalte:

203-204

Autor/Hrsg.:

Achelis, E. Chr.

Titel/Untertitel:

Christusreden 1898

Rezensent:

Bassermann, Heinrich

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203

Theologifche Literaturzeitung. 1898. Nr. 7.

204

in edler und einfacher, nur etwas unplaftifcher und allzu
zarter Sprache dar. Darunter ift manche wirkliche Perle.

Heidelberg. Troeltfch.

Achelis, Prof. D. E. Chr., Christusreden. Predigten. 3. Bd.
Freiburg i. B., 1897. (Leipzig, Hinrichs.) (IV, 281 S.
gr. 8.) M. 3.50; geb. M. 4.50

Die beiden erften Bände diefer Chriftusreden (1890,
1894) find von Diegel in früheren Jahrgängen diefer
Zeitung (1892, 215 ff". 1894, 663 rT.) fo eingehend charakte-
rifirt und fo ausgezeichnet beurtheilt worden, dafs ich
mich eigentlich mit dem einfachen Hinweis auf jene Be-
fprechungen begnügen könnte, da diefer 3. Bd. offenbar
ganz diefelbe Art wie die beiden erften aufweift und
mein Urtheil im Ganzen durchaus mit dem Diegel's über-
einftimmt. Um aber der Pflicht des Recensenten nicht
ganz aus dem Wege zu gehen, bemerke ich zunächft,
dafs dieser neue Band 27 Predigten, darunter 3 über alt-
teftamentliche Texte, und aufserdem zwei ,religiöse
Reden' ohne Text darbietet. Einmal findet fich ein
Doppeltext, Mt. 12, 30 und Mc. 9, 38—40, der fich aber
durch fich felbft rechtfertigt, fofern an beiden Stellen
das Für oder Wider Chriftus behandelt wird. Vier Predigten
(No. 4—7) hängen zufammen: fie haben die acht
Seligpreifungen zum Gegenftand, die in 4 Paare zerlegt
werden. Festpredigten bietet Achelis, was bei dem Uni-
verfitätsprediger ganz begreiflich ift, keine, abgefehen von
Advent, Reformation und Kaifers Geburtstag. Keine
Predigt erftreckt fich über 8 bis 9 Seiten. Die religiösen
Reden find nur wenig gröfser. Als Vorzüge der Predigten
feien hier noch einmal folgende hervorgehoben:
Sorgfalt, Feinheit und Scharffinn in der Textverwerthung,
formelle Einfachheit bei materieller Tiefe der Anlage,
Reichthum und Eigenartigkeit des Gedankeninhaltes,
intereffante, mitunter fpannende Verknüpfung diefer Gedanken
durch dialektifchen Fortfehritt, reichhaltige Beiziehung
und meift fehr gefchickte Combination von verwandten
Schriftworten, Lebendigkeit und Bündigkeit des
Ausdrucks, Schönheit der Sprache. Damit erzielt nun
Achelis sicher eine gerade für die Univerfitätspredigt
unerläfsliche Wirkung: er intereffirt, ebenso durch die
Stellung wie durch die Löfung des Problems. Erfreulich
müffen feine Predigten zu hören fein. Ob er dagegen
auch in demfelben Maafse erwärmt, ift mir zweifelhaft,
und dafs er packt oder ergreift, geradezu fraglich. Dazu
wird zu wenig auf die concreten Zuftände des that-
fächlichen Volks- nnd Seelenlebens eingegangen. Die
religiöfe Dialektik wiegt zu fehr vor, felbft für eine Uni-
verfitätsgemeinde; fo z. B. bei dem Verfuch, je zwei der
Seligpreifungen, wie die Barmherzigkeit und die Reinherzigkeit
, in eins zu fetzen. Zuweilen auch wird der
Knoten beffer gefchürzt als gelöft, fo in der 19. Predigt
über ,die Freundfchaft mit Jefu' (Joh. 15, 14 f.) oder in der
11. über die Salbung (Mt. 26, 6—13), wo mir der gegen
Ende (S. 101) auftretende Satz ,alle Liebe, die wir ihm
(dem erhöhten Chriftus) widmen können, vermag fich
nicht anders thätig zu erweifen als in der Liebe . . . zum
Nächften' fo ziemlich das Gegentheil deffen zu fagen
fcheint, was der Text enthält. Auch an Unmögliches
wagt fich gelegentlich des Verfaffers homiletifche Kunft;
fo gewinnt er aus der uneinheitlichen PerikopeMt.22,34—46
das Thema (S. 86) ,das Wort vom Glauben, der feine
Gotteskraft in der Liebe beweift' — gewifs höchft ge-
fchickt, aber in den Text lediglich eingetragen. Derartige
Abirrungen vom Natürlichen und Einfachen, für das der
Verfaffer fonft, wie namentlich feine Dispofitionen zeigen,
fo viel Sinn hat, liefsen fich noch mehrere anführen.
Aber es überwiegt für mich, der ich die Sammlung
natürlich vom Standpunkte der Univerfitätsgemeinde
betrachte , der erfreuliche Eindruck einer geift- und ge-
fchmackvollen, tiefeindringenden und zugleich weitblicken-

j den, durchaus weltoffenen, aber feft in Chriftus dem Er-
löfer concentrirten homiletifchen Behandlung, wie fie
nicht oft gefunden wird, und auf alle Fälle des Lehrreichen
und Anregenden fehr viel bietet. — Die zwei
religiöfen Reden, über die Offenbarung Gottes in Jefus
Chriftus und über den Glauben an den heil. Geift, unter-
fcheiden fich, abgefehen von der Textlofigkeit und einem
etwas höheren, z. B. Fremdwörter nicht ängftlich meidenden
Stil, von den Predigten durch eine gewiffe apolo-
getifche Haltung. Doch ift mir das dabei vorausgefetzte
Publicum nicht recht deutlich geworden, da gerade
fchwierigere Punkte, wie die Sündlofigkeit Jefu, für apo-
' logetifche Zwecke doch nicht gründlich genug angefafst
j find und an vielen Punkten die Reden, an denen übrigens
die Abwefenheit aller metaphyfifchen Speculation gerühmt
werden mufs, ganz in die Art der Predigten übergehen.

Heidelberg. Bassermann.

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Erwiederung.

Die in Nr. 4 erfchienene Recenfion meines Buches ,Die Thätigkeit
und Stellung der Cardinäle bis Papft Bonifaz VIII.' zwingt mich zu eingehender
Richtigflellung.

1. Wenck lagt, dafs ich Ficker's lichtvollen Auffatz . ,Fürftlicho
! Willebriefe und Mitbefiegelung' nur gelegentlich' (S. 218, A. 1) anführe;

— Die Arbeit wird aber auch S. 221, A. 2 angeführt und beide Male
nicht blofs .gelegentlich', sondern fachgemäfs d. h. da, wo fie allein angeführt
werden konnte, aber auch mufste, nämlich da, wo die Frage be-
1 handelt wird, ob die Cardinäle auch Willebriefe zu päpftlichen Acten
ausftellten, wie die Reichsfürden zu königlichen.

2. W. fagt, dafs ich dreimal (S. 67, 70 und 216) auf das Confens-
recht zu fprechen komme und, wie es fcheine, keine Ahnung habe, dafs
hier die Vorbedingungen für die Löfung der von mir gedellten Aufgaben
erd noch zu erfüllen feien. — Nun handle ich aber ebenfo gut wie auf
S. 67 und 70 auch auf S. 48—90 über das Confensrecht der Cardinäle
d. h. Uber die Materien, welche vom Papd entweder cum consilio oder
cum consensu der Cardinäle erledigt wurden. Das zeigt ein einfacher
Blick auf diefe 40 Seiten. Auf ihnen allen id in gleicher Weife wie auf
S. 67 und 70 die Rede vom Beirath oder der Zudimmung der Cardinäle.
Vollends unbegreiflich id die Behauptung, dafs nur auf S. 216 hiervon
gehandelt werde. Nein, nicht blofs auf S. 216, fondern auf S. 215—221

, bezw. 240 id offenfichtlich von nichts anderem die Rede als von dem
Beirath und der Beidimmung der Cardinäle zu päpdlichen Acten, wie
fie fich in den Formeln ,de fratrum consilio', ,iie fratrum consensu',
durch die Unterfchrift und durch Mitbefiegelung ausdrückten. Dabei
, werden alle irgend auftreibbaren hierauf bezüglichen Aoufserungen von
: zeitgenöffifchen Fürden und Päpden, aus Formelbüchern, von Kano-
; niflen und heutigen Diplomatikern angeführt. Und doch foll ich keine
■ Ahnung davon haben, dafs hier die Vorbedingungen für die Löfung
| der Aufgabe erd noch zu erfüllen find. Das id ja freilich wahr,
dafs aus Kehr's künftigen, diplomatifch regelrechten Publicationen von
Papflurkunden fich noch vieles wird für die hier einfehlägigen Fragen
gewinnen laffen. Aber Grunddürzendes nicht mehr. Ueberdies war
mein Buch fertig, ehe Kehr's Plan auftauchte.

3. W. sagt, man fuche bei mir ,fad' ganz vergeblich nach einem
I Gebrauch der Schriften Gerhoh's von Reichersberg und Johann's von

Salisbury. — Nun citire ich Gerhoh immerhin S. 40, 96, 110, 174, 188,
239 und Johann von Salisbury auf S. 57, 93. 97, 110. Dafs es nicht öfter
gefchah, hat feinen einfachen Grund darin, dafs ja Sturmhöfel und
j Gennrich aufs bede über deren kirchenpolitifche Auslaffungen orien-
! tiren, auf welche Autoren ich denn auch S. 96, 97, 110 generell verweife.

4. W. fagt, für die Benützung des urkundlichen und chronikalifchen
Materials dürfte für mich in weitem Umfang maafsgebend gewefen fein,
ob ich in der herangezogenen Literatur bezügliche Hinweife gefunden
habe. — Gegen diefe fchwer verletzende, unbeweisbare Unterdellung
protedire ich hiermit in aller Form.

5. W. fagt, es fei fchwer begreiflich, wie behende ich CS. 234)
über die Gefchichte der Parteiungen des Cardinalcollegs im 12. und 13.
Jahrhundert .hinweghüpfe', wie ich nichts zu willen fcheine von den in.

I timen, die Einheit der päpdlichen Centrairegierung auflöfenden Be-
i Ziehungen, welche nicht nur von den grofsen Gegnern der Hierarchie,
einem Friedrich II. und Philipp d. Schönen, fondern von allen möglichen
grofsen und kleinen Mächten mit diefem oder jenem Cardinal als dem
' regelmäfsigen, mehr oder minder gut bezahlten Anwalt ihrer Intereffen
unterhalten wurden. — Wie grundlos auch hier W. vorgeht, ergiebt fich
1 daraus, daß ich auf S. 234—238 unter genauem Verweis auf die jedes-
J mal einfehlägige Literatur handle von der Spaltung des Cardinalcollegs
| in eine päpfiliche und eine königliche Partei zur Zeit von Heinrich IV.
! und Gregor VII., von Heinrich V. und Paschalis IL, von Friedrich Bar-
baroffa und Alexander III., von Friedrich II. und Innocenz IV., von Karl
von Anjou und Urban IV und endlich von Philipp dem Schönen und
| Bonifaz VIII. Man vgl. dazu noch S. 87, 213, 241. Ift hier irgend
etwas .überhüpft'? Sodann bin ich keineswegs fo achtlos an der Er-
fcheinung vorübergegangen, dafs grofse und kleine Mächte fich einen