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Ausgabe:

1897 Nr. 19

Spalte:

524-525

Autor/Hrsg.:

Uhlhorn, Friedrich

Titel/Untertitel:

Die Kasualrede 1897

Rezensent:

Bassermann, Heinrich

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523 Theologifche Literaturzeitung. 1897. Nr. 19. 524

Sittenlehre auf den Schüler doch viel einfacher und beffer
erzielt werden kann, wenn diefe in ihrem innern fyfte-
matifchen Zufammenhang dargeftellt wird, als wenn man
den dogmatifchen Unterricht, aus übergrofser Angft vor
zu freier Bewegung des Lehrers, an die zu einem ganz
heterogenen Zweck verfafste Augsburger Confeffion bindet
und damit in eine unnatürliche Zwangsjacke hinein-
fpannt.

Für eine zweite Auflage möchte ich einige Ver-
befferungsvorfchläge machen: Der erfte Satz ,Religion
ift Suchen bezw. Befitzen eines höchften Gutes' lautet zu
allgemein; entweder mufs das Prädicat ergänzt werden j
durch den Zufatz: in der Gemeinfchaft mit einer überweltlichen
Macht, oder das Subject mufs anders be- J
ftimmt werden, etwa dahin: Die lebendige Triebkraft in
der Religion. S. 7 fehlt in der Schilderung des moha-
medanifchen Gefetzes die Pilgerfahrt nach Mekka und
die Armenfteuer; am einfachften wäre der Anfchlufs an
die ,fünf Grundpfeiler' des Islam. S. 8 ift Rom. 2,14 in
der Ueberfetzung ,wenn die Heiden etc.' das ,die' zu
ftreichen. S. 10 wäre neben Chrifti perfönlicher fittlicher
Hoheit oder Sündenreinheit ftärker feine göttliche Geiftes- |
Wirkung als Grundlage des Vertrauens hervorzuheben, j
S. 17 dürften bei der Schöpfungslehre kurz die beliebten
Verfuche einer Harmonifirung von Gen. I und moderner
Naturwiffenfchaft abgewiefen fein. S. 20 würde ich in
der Weltregierung Gottes auch die das Böfe richtende ;
und vernichtende Thätigkeit Gottes hervorheben; und im j
Widerfpruch zu S. 29 möchte ich glauben, dafs doch ein
Seelforger eine Krankheit als fpecielle Strafe für eine
Sünde (z. B. für Trunkfucht) anfehen und feinem Beichtkind
zum Bewufstfein bringen darf, freilich nur als eine
Stiafe, die erziehen will. In der Frage der Monogenefe
oder des monophyletifchen Urfprungs der Menfchen (S.
24) fcheint mir das Glaubensintereffe vielmehr an der |
Wefensgleichheit als an der Abftammungseinheitzuhängen.
S. 29 vermiffe ich den häufigften Fall der Hervorrufung
von Sunde duich Sünde, nämlich die Verfuchung für den ,
Nächften, Gleiches mit Gleichem, Unrecht mit Unrecht
zu vergelten (vgl. Ritfchl's Begriff von OxüvöaXoi). S. 30
fehlt bei dem Verhalten der Gotteskinder das Nichtfor-
gen. S. 32 ift das Recht Jefu, feine Perfon in den Mittelpunkt
zu rücken, nicht blofs aus der innern Hoheit und
Würde feiner Perfon, fondern vor allem aus dem, was
er allein andern Menfchen (z. B. den Zöllnern und Sündern
) fein und geben konnte, zu begründen: feine Demuth
findet ihre Grenze an feiner Heilandsliebe und -kraft, die
ihm nicht nur das innere Recht, fondern die Pflicht giebt
zu dem öevze jrpoc (is. S. 35 müfste doch das Leiden
und Sterben Chrifti eingehender befprochen (nicht auf
die Abendmahlslehre aufgefpart) werden; ebendort wäre
auf die Vergewifferung der Jünger durch die Lrfcheinungen
des Auferftandenen hinzuweifen, S. 38 die Gleichung von
heiligem Geift und Geift Chrifti kräftiger durchzuführen.
S.43 ift die Schilderung der griechifch-katholifchen (beffer:
anatolifchen) Kirche etwas zu farblos. S. 48 ift zu fehr
der Schein erweckt, als ob die Urfprünglichkeit, die den
Werth N. T.-licher Schriften z. B. der Paulusbriefe ausmacht
, mit ihrem Alter zufammenfiele. S. 55 möchte ich
bei der Confirmation die Aufnahme in die volle Theil-
nahme am Gemeindegottesdienft, S. 57 bei den Begriffen
,Leib und Blut' die innerliche Aneignung, das Geniefsen
des leibhaftig unter uns erfchienenen (freilich zugleich
fortlebenden) Jefus Chriftus in feinem für uns dahinge-
gebenenLeib und vergoffenen Blut ftärker hervorgehoben
fehen. S. 60 wäre im Unterfchied von dem katholifchen
Begriff äergratiadie Gnade ais vergebende, indieKindfchaft
aufnehmende fchärfer zu beftimmen und überhaupt der
Begriff der vlo&söia in der Ausführung der Rechtfertigungslehre
reichlicher zu verwerthen. S. 92 beim Begriff der
Ehre dürfte eine Vorausverweifung auf $$6, wo vom Duell
die Rede ift, nicht fehlen.

Halle a/S. Max Reifehle.

Uhlhorn, Friedr., Die Kasualrede. Ihr Wefen, ihre Ge-
fchichte und ihre Behandlung nach den Grundfätzen
der lutherifchen Kirche. Nebft einer Sammlung von
Texten zu Kafualreden nach dem hannoverfchen Lectio-
nar. Hannover, C. Meyer, 1896. (VIII, 221 S. gr.8.)

M. 3.— ; geb. M. 4.—
Es ift kein Standard work, das uns in diefer Monographie
von dem jüngeren Uhlhorn vorgelegt wird, aber
es ift ein Buch, welches über den wichtigen und fchwieri-
gen Gegenftand der Cafualrede gut orientirt, durchaus
vernünftige Gedanken und brauchbare Rathfchläge darbietet
, fo dafs es namentlich jüngeren Geiftlichen, und
zwar nicht blofs wegen der Sammlung von Texten, recht
empfohlen werden kann. Die gefchichtlichen Unterfuch-
ungen und Darlegungen gehen nicht fehr tief und ftützen
fich auch nicht auf ein fehr breites Quellenfundament,
aber fie find inftruetiv und theilweife auch intereffant.
Der Standpunkt ift ein fehr beftimmt kirchlicher und lu-
therifcher. Aber da ift nichts zu merken von jenem
überftiegenen Lutherthum, wie man es gerade in unfern
Tagen zuweilen findet. Uhlhorn orientirt fich an den
alten luther. Kirchenordnungen und sonftigen luther. Zeug-
niffen aus der Reformationszeit. In fehr erfreulicher Weife
wird nicht nur gegen alle Sentimentalitäten und Ueber-
triebenheiten des Rationalismus und Pietismus, fondern
auch mit grofser Energie gegen alles romanifirende Wefen
in der Auffaffung der Cafualhandlungen und der dabei
zu haltenden Reden Front gemacht. Bei aller Pietät gegen
das Alte und Urfprüngliche ift der Verf. doch allem Archaismus
abhold und modernen Gedanken gar nicht unzugänglich
. Es ift eine gefundkirchliche Pofition, die er
einnimmt. Dafs er von diefer aus die Cafualreden mög-
lichft objectiv und wenigft persönlich geftaltet wiffen will,
hat meinen vollen Beifall; wie ich denn überhaupt in der
Lage bin, faft allen Ausführungen des Verf. im Allgemeinen
beizupflichten. — Im Einzelnen habe ich allerdings
manche Ausftellungen zu machen. Sogleich was
die Begriffsbeftimmung betrifft, bedauere ich, dafs U.
nicht den von A. Kraufs befonders eingeführten Begriff
und Namen der ,liturgifchen Rede' beibehalten hat. Was
er dagegen vorbringt, hat keine durchfchlagende Kraft.
Es kann, wie es fcheint, in der Theologie nichts Vernünftiges
aufgebracht werden, ohne dafs fich fofort Op-
pofition dagegen erhebt. — Bei der Gefchichte der Cafualrede
(S. 15), deren Ausbildung allerdings erft feit der
Reformation eintritt, durften doch die Leichenreden der
Alten, eines Gregor von Nyffa, Ambrofius u. A. nicht
übergangen werden; auch die Taufrede des Hippolyt fo-
wie die verfchiedenen Anfprachen ad competentes gehören
hierher. — Zu hoch fchätzt U. die Cafualrede an mehreren
Stellen, befonders S. 34: ,Mit der Aufgabe der Cafualrede
würde das Pfarramt auf einen der fruchtbarften
Theile feiner Thätigkeit verzichten'. Ich fürchte, der Verf.
täufcht fich in Beziehung auf die Wirkung diefer Reden.
Ich bleibe meinerfeits dabei flehen (vgl. mein Handbuch
der geiftl. Beredfamkeit S 251), dafs alle diefe liturgifchen
Handlungen von Haufe aus einer Rede nicht bedürfen,
und unter Umftänden ohne Rede eindrucksvoller find. —
S. 57 findet U., es fei eine recht farblofe Deutung von
Gal. 3,27, wenn ich in der Taufe ,die reale Thatfache'
dargeftellt fehe, dafs das Kind ,in die Sphäre der Gciftes-
wirkungen Chrifti, wie diefelbe durch die chriftliche Gemeinde
repräfentirt wird', aufgenommen wird; er felbft
will ,eine durch die Taufe herbeigeführte reale Verbindung
mit Chriftus felbft, eine Eingliederung in den Leib Chrifti'
haben: der Unterfchied fcheint mir nur der zu fein, dafs
man fich meine Art der Realität vorftellen kann, die
feinige dagegen nicht. — So fehr ich mit dem Verf. darin
einverftanden bin, dafs man (S. 117—119) nur den Begriff
und die Erwartungen von der Confirmation nicht allzu
hoch fchrauben darf, um zu finden, dafs fie in gewöhnlichen
Verhältniffen nicht derart verderbt ift, dafs fie tief-