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Ausgabe:

1897

Spalte:

493-495

Autor/Hrsg.:

Köhler, Wilhelm

Titel/Untertitel:

Die katholischen Kirchen des Morgenlandes 1897

Rezensent:

Kattenbusch, Ferdinand

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.Theologifche Literaturzeitung. 1897. Nr. 18.

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Freienwalde in der Mark, Freiwaldau bei Sagan und das öfterr.
Freiwaldau im Regifter nicht aus einander gehalten],
Freudenthal, Bielitz u. a. ein fchätzbares Material, das
den Vorzug urkundlicher Zuverläffigkeit befitzt. Von dem
nach Tefchen berufenen, aber vom Kaifer nicht betätigten
Ohlauer Diakonus M. Matthias Platani (S. 95; S.219 heifst
er fälfchlich Plateni) ift noch die Feftpredigt vorhanden,
die er am 19. März 1710 in der Tefchner Gnadenkirche
am Jahrestage Jofephs I. in fchwülftiger Devotion gehalten
(gedr. Breslau 1710 Fol.). Derfelbe war am 30. Mai 1691
in Breslau ordinirt worden zum Paflor in Laskowitz bei
Ohlau, am 29. Mai 1708 hielt er feine Antrittspredigt in
Ohlau — ein gelehrter, aber auch in feinen Predigten
felbftgefällig feine Gelehrfamkeit zur Schau teilender
Lutheraner, der in jener Antrittspredigt die apotolifche
Stiftung der Ordination und die Nothwendigkeit des Hand-
autegungsritus dabei behauptet. Der bedeutendte unter
den Tefchner Primarien war Joh. Adam Steinmetz, der
Pietit, nachmals Abt von Kloter Bergen. Zu den Angaben
über ihn S. 96 ff. trage ich nach: er hielt feine
Antrittspredigt in Tefchen am 22. Sept. 1720, heirathete
am 22. Febr. 1724 Helene Sidonie, Tochter des Ritters
Bludowsky auf Nieder-Bludowitz, wozu fein College Joh.
Muthmann ihm in einer Fetfchrift gratulirte (Brieg 1724),
die auch dadurch intereffirt, dafs Muthmann darin die
von ihm 1722 auf einer Reife in Nürnberg gefehene Tifch-
redenhandfchrift des Mathefius erwähnt. Die letzte Char-
freitagspredigt, die Steinmetz 1727 in Tefchen gehalten,
wurde von ihm noch 1733 (Frankf. u. Leipz.) in den Druck
gegeben — fie ifl: (in 12°) 84 Seiten lang! Der Schrift
Muthmann's entnehme ich auch die Angabe, dafs Georg
Tranowski(Tranoscius), — vgl.BiermannS.51. 58. 186—1620
die Conf. Augußana ins Böhmische überfetzte und feine
Arbeit dem Magiftrat zu Tefchen widmete (Bl. 3a). —
Druckfehler und fliliflifche Nachläffigkeiten (z. B. S. 1
falfcher Cafus in der Appofition; S. 59 ,Gott habe ihr erleben
laffen —'; S. 71 ,Von Jefuiten erzogen, forgten fie
[nämlich die Jefuiten] —') ftören mitunter; für das Ganze
aber fei dem Verf. herzlich gedankt.

Breslau. G. Kawerau.

Köhler, Dr. Wilh., Die katholischen Kirchen des Morgenlandes.

Beiträge zum Verfaffungsrecht der fogenannten ,uniert-
orientalifchen'Kirchen. Darmftadt, J. Waitz, 1896. (VIII,
160 S. gr. 8.) M. 6.-

Eine forgfältige Arbeit, die, wiewohl von einem Juriflen
verfafst und wefentlich juriftifche Gefichtspunkte verfolgend
, auch den Theologen vieles bietet. Sie behandelt
das Verfaffungsrecht der mit Rom unirten orientalifchen
Kirchen und zwar auf Grund der gefchichtlichen Ent-
wickelung der einzelnen, die fehr verfchieden gewefen ifl
und nicht unwefentliche Unterfchiede unter ihnen ergeben
hat. Die Quellen find, wie ich aus eigener Erfahrung
weifs, zum Theil fchwer zu erreichen; eine ganze Reihe
zerftreuter fpecieller Arbeit kommt in Betracht, manche
darunter ifl aber nur bei fachkundiger Kritik brauchbar.
An zufammenfaffenden Darftellungen der theilweis compli-
cirten Verhältniffe fehlt es nicht ganz, von Mejer und
Hergenröther, um nur die wichtigften zu nennen, haben
wir gute Ueberfichten darüber. Allein es ifl mehr als
ein Menfchenalter vergangen, feit die letzte eingehendere
felbftfländige Arbeit erfchien, (die von Hergenröther, Archiv
f. Kirchenrecht, 1861). Die Lehrbücher des Kirchenrechts
berückfichtigen die Geftaltungen jener relativ unbedeutenden
kirchlichen Gebiete nur nebenher, meift ganz
unvollftändig. So ifl die Schrift von Köhler fehr willkommen
. Sie ifl nicht nur durch Fleifs, fondern auch durch
Klarheit der Darlegung und gutes Urtheil ausgezeichnet.

Das erfle Kapitel ifl wefentlich ftatiftifchen Inhalts.
Die bei den katholifchen Schriftflellern übliche Unter-
fcheidung der hier in Betracht kommenden gröfseren und

kleineren Gruppen ifl die nach den ,Riten'. Ein Haupt-
unterfcheidungsmerkmal für diefe ifl die Sprache. Wie
alle Kirchen des Orients fich der nationalen Sprachen
im Gottesdienfte bedienen, fo geftattet Rom den Unirten
eben die Beibehaltung ihrer Sprache. Doch vereinfacht
man die Kategorien zum Theil. Sofern diejenigen Kirchen,
die urfprünglich zum Patriarchat von Konftantinopel gehörten
, zwar in verfchiedenen Sprachen, doch aber fachlich
in übereinftimmender Weife den Kultus feiern, fo
pflegt man fie einheitlich als den ,griechifchen Ritus' zu-
fammenzufaffen. Daneben unterfcheidet man den arme-
nifchen, fyrifchen und koptifchen Ritus; auch hier find
mancherlei Differenzen (zum Theil folche von fachlicher
Art) vorbehalten. Diefe ganze Art von Unterfcheidung
bezeichnet K. als die ,theologifche'. Die juriftifche ifl
dagegen die vom ,Standpunkte der Verfaffungstypen'.
Hiernach giebt es drei Arten unirter Gemeinfchaften:
1) folche, die keine eigene Hierarchie haben, fondern unter
lateinifchen Oberhirten flehen, (das find befonders die fog.
Italograeci und einzelne orientalifche Gruppen), 2) folche
mit eigenen Bifchöfen, die jedoch zum Theil unter
lateinifchen Metropoliten flehen und nur zum Theil eigene
Metropoliten haben, zum Theil auch unmittelbar dem
päpftlichen Stuhl unterftellt find, (diefer Typus in allen
diefen Unterformen ifl in Oeflerreich-Ungarn gegeben),
3) die fünf morgenländifchen Patriarchate, deren hierar-
chifcher Organismus uralte Eigenthümlichkeiten feflhält.
,Am beflen', meint K., unterfcheidet man, wie das fchon
Mejer gethan, blos zwei grofse Gebiete, nämlich einer-
feits die unirten Kirchen Oesterreich-Ungarns, andrerfeits
die ,Patriarchate des Morgenlandes'. Die weiteren kleineren
Gruppen feien nur nebenher zu zählen. In der That
trifft diefe Unterscheidung den practifch bedeutfamflen
Gefichtspunkt. Bei weitem den gröfsten Theil aller
Unirten findet man in Oefterreich-Ungarn: von im Ganzen
c. 5V2 Millionen, nicht weniger als 4 Millionen, (den
Hauptbeftandtheil bilden hier wieder die Ruthenen mit
c. 3 Millionen). Die ,fünf Patriarchate' des Morgenlandes
im engeren Sinne (drei von ihnen find dem Titel nach
auf Antiochia fixirt, das fog. melchitifche für die Griechen,
das für die Maroniten und das für die Syrer oder Jako-
biten; daneben kommt in Betracht das ,chaldäifche'
Patriarchat von Babylon und das armenifche von Cilicien,
bez. Konftantinopel; ganz neuerdings ifl übrigens von
Leo XIII. ein fechftes orientalifches Patriarchat, dasjenige
der Kopten, ,wieder aufgerichtet': K. erwähnt diefes nur
noch in den ,Nachträgen', f. darüber meinen Artikel
,Aegypten, das neue' in PRE :i I) — diefe /Patriarchate'
find hauptfächlifch hiflorifch, oder, dafs ich fo fage, anti-
quarifch von Intereffe, fie find zugleich aber Gegenftand
grofser Hoffnungen in Rom, zumal Papft Leo hat ihnen
eine fehr kluge Politik zugewendet.

Im zweiten Kapitel behandelt K. den .rechtlichen
Charakter der Union'. Hier werden die verfchiedenen
Unionsformeln, fpeciell die grundlegende, zwifchen dem

j Papft und dem Kaifer von Konftantinopel bez. dem
oekumenifchen Patriarchen in Florenz 1439 vereinbarte,
näher beleuchtet. Auch die weiteren Quellen des befon-
deren Rechtes für die Unirten, fo die hiflorifch wicht-
tigften päpftlichen Bullen bis zur Gegenwart, werden
hier namhaft gemacht und kurz charakterifirt. Sehr
willkommen ifl ein längerer Excurs über die Patriar-
chenconferenz in Rom im October 1894. — Das dritte
Kapitel führt die Ueberfchrift: ,Gemeinfames zum Recht
der griechifch-katholifchen und morgenländifch-katholi-
fchen Kirchen im Gegenfatz zum gemeinen katholifchen
Kirchenrecht'. Die Unirten gelten principiell vollfländig
als Katholiken, aber ihre Ein- oder Angliederung an
den römifchen hierarchifchen Or ganismus hat manche

; Schwierigkeiten gehabt und vor allem ein kanoniftifch.es
Problem ergeben. Sofern nämlich die Entwickelung der
Verhältniffe es zum Theil mit fich brachte, dafs an Orten,
wo es Unirte gab, auch ein lateinifcher Bifchofs- bez'