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Ausgabe:

1897 Nr. 18

Spalte:

485-488

Autor/Hrsg.:

Schmitt, Ludwig

Titel/Untertitel:

Der Kölner Theologe Nikolaus Stagefyr und der Franziskaner Nikolaus Herborn 1897

Rezensent:

Enders, Ernst Ludwig

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485 Theologifche Literaturzeitung. 1807. Nr. 18. 486

Schmitt, Luchv., S. J., Der Kölner Theologe Nikolaus Stagefyr ! von Homberg, und hier ift es, wo die Kirchengefchichte

und der Franziskaner Nikolaus Herborn. (Ergänzungs
hefte zu den ,Stimmen aus Maria-Laach'. — 67.) Freiburg
i. B., Herder, 1896. (VII, 184 S. gr. 8.) M. 2.40
In demfelben Jahr und faft um diefelbe Zeit, in
welcher auf dem Reichstag zu Augsburg der deutfche
Proteftantismus fein Glaubensbekenntnifs übergab, fand
das Gleiche für die evangelifche Kirche Dänemarks ftatt,
indem am 9. Juli 1530 auf dem Reichstag zu Kopenhagen
der,dänifche Luther' Hans Taufen im Auftrag des Königs
Friedrich I. eine Confeffion von 43 Artikeln überreichte.
Wie dort fo hier wurde der Confessio eine Confutatio
gegenübergeftellt, der abermals mit einer Apologia begegnet
wurde. Während aber damit in Deutfchland die
officielle Controverfe abfchliefst, wurde in Dänemark katho-
lifcherfeits verfucht, eine weitere Confutatio entgegenzu-
fetzen. Mit diefer letzteren befchäftigt fich vorftehende
Unterfuchung. Zuvörderft ift zu bemerken, dafs es fich
um ein nur handfchriftlich (in der kgl. Bibliothek zu
Kopenhagen) vorhandenes Werk handelt, das von den
Bifchöfen zwar für den Druck beftimmt und vorbereitet
wurde, aber niemals erfchien. So gerieth es denn auch
in völlige Vergeffenheit, bis, fo viel ich fehe, zuerft der
dänifche Kirchenhifloriker Engelstoft im J. 1847 in dem
Kopenhagener Univerfitätsprogramm De Confutatione latina,
quae Apologiae Evangelicorum opposita est, es erwähnte
und als Verfaffer einen Dr. Nik. Stagefyr, einen deut-
fchen Theologen annahm. Hier fetzt die Unterfuchung
Schmitt's ein, und weift nach, dafs unter den deutfchen
Theologen, welche die dänifchen Bifchöfe fich für die
Religionshandlung ausKöln verfchrieben hatten, nur diefer
Dr. Nik. Stagefyr namentlich erwähnt wird, demnach der
bedeutendfte unter ihnen gewefen fein mufs, der Name
aber unter den kölnifchen Theologen jener Zeit nicht
gefunden wird, demnach auch Stagefyr (d. h. auf deutfch
,Stangenbrand', fo viel als Brandfackel) nicht der eigentliche
Name, fondern nur ein Spottname gewefen fein
kann, mit dem ohne Zweifel der Franziskaner Nik. Herborn,
der um jene Zeit in Köln als Domprediger wirkte, belegt
wurde, in welchem daher auch der Verfaffer jener Confutatio
entdeckt fei. Diefs wird erhärtet durch eine grofse Zahl
von Stellen aus der Confutatio, denen Parallelftellen aus
den andern Werken Herborn's zur Seite geftellt werden.
M. E. läfst fich gegen den Beweis Schmitt's nichts
Gegründetes vorbringen und ift der Nachweis für die
Richtigkeit der UebeVfchrift feines 3. Capitels ,Herborn
und Stagefyr identifch' als erbracht anzufehen. Bei der Be-
fprechung der Confutatio felbft, im 8. Cap., kommt der Verf.
noch einmal darauf zurück, und meint, diefes Werk habe
Herborn ,bei den Zeitgenoffen in Dänemark feinen Nachruhm
als Dr. Stagefyr eingetragen'. Aber da diefes Werk
gar nicht erfchienen ift, fondern handfchriftlich blieb, fomit
auch nicht zur Kenntnifs feiner Gegner gelangte, fo ift
nicht abzufehen, wie Letztere durch diefes Werk dazu ver-
anlafst worden fein follten, ihm diefen Namen beizulegen.

Der andere und weitaus umfangreichere Theil der
Schmitt'fchen Arbeit befchäftigt fich fodann mit dem
Leben und den Schriften diefes Franziskaners. Es ift
Herborn ein in der Reformationsgefchichte nicht ganz
unbekannter Mann. Mit Luther etwa gleichalterig, war
Nikolaus Ferber, wie er eigentlich hiefs, in dem naffauifchen
Städtchen Herborn, nach welchem er fich fpäter nannte,
geboren, war in Brühl bei Köln als Mitglied der Obfer-
vanten des Franziskanerordens eingetreten, und wir
finden ihn, ungewifs feit wann? zu Beginn der Reformation
in Heffen als Guardian des Franziskanerklofters zu Marburg
, wo er von der Mutter des Landgrafen hochgeehrt,

von ihm Notiz nimmt, da Herborn, auch dahin berufen,
erfchien, um den alten Glauben gegen den früher ebenfalls
dem Minoritenorden angehörigen Franz Lambert von
Avignon zu vertheidigen. .Hier war es nun, dafs derächte
Mönch und der apoftafirte Mönch in eigenfter Sache fich
gegenüberftanden, und dafs Herborn mitten in feiner
dornenvollen Lage die Genugthuung zu Theil wurde, dem
fchamlofen Verläfterer feines Ordens den Mund zu ftopfen.
Er hat fpäter noch mit Hochgefühl daran zurückgedacht'
(S. 61). Man hat feither über den Verlauf des Homberger
Gefprächs eine andere, die gegentheilige Anficht gehabt,
felbft Janffen weifs nichts von einem Siege Herborn's
über feinen Gegner. Ich glaube, nach dem, was Schmitt
aus dem eigenen Zeugnifs Herborn's in feinem ,Brief an
die Minoriten' vom 12. Juli 1529 beibringt, wird man —
wohl auch in Zukunft die feitherige Anficht beibehalten.
Geben wir aber auch zu, dafs der eigene confeffionelle
Standpunkt bei folchen Urtheilen nicht ganz ohne Einflufs
fein mag, fo müffen wir doch zweierlei hier fragen. Schmitt
verzeichnet getreulich bei dem von Seiten Lambert's gefallenen
Ausrufe ,Occidatur haec bestia!' (wie ihn Herborn
verftanden hatte, Lambert felbft Hellte ihn in Abrede;
andere, wie Lauze — deffen Chronik jedoch nicht mehr
/handfchriftlich' ift, S. 63, wie freilich noch Rommel angeben
mufste, fondern fchon feit 1845 gedruckt ift,— überliefern
: ,Expellatur haec bestiah) die ruhmredige Stelle
aus Herborn's Brief: ,Und wäre ich nur würdig gewefen,
Gott von Meuchelmördern als Sündenbock geopfert zu
werden!' Hingegen erfahren wir bei Schmitt nichts davon,
dafs Herborn, nachdem er jene Worte, es bleibe dahin-
geftellt in welcher Weife, gehört, flehentlich und mit lautem
Gefchrei die Hülfe des Landgrafen angerufen, der auch
fofort das Mifsverftändnifs aufklären und den geängftigten
Mann beruhigen liefs. Das ftimmt doch wenig zu der nachher
auf dem Papier geäufserten Märtyrerfreudigkeit! Eine
Auseinanderfetzung mit diefem Bericht wäre doch ficher-
lich am Platze gewefen. Kannte ihn Schmitt nicht? oder
hat er fich abfichtlich darüber ausgefchwiegen? — Sodann
was berechtigt Schmitt, von der gekannten Lügenhaftigkeit
' Lambert's zu reden? (S. 632). Er beruft fich freilich
dafür auf Rommel, Phil. v. Heffen, II, 107. Aber was
lefen wir dort? Dafs der bekannte Hermann v. d. Bufche,
der in Marburg als Profeffor der Gefchichte lebte, in
fcherzhafter Weife feinen Collegen Lambert wegen feiner
häufigen Reifen zu der Frankfurter Meffe das dreifache M
nannte: yelle istic vel manducare, vel mendicare, vel
mentiri huc (nach Marburg nämlich) reversum; was ihm
Lambert durchaus nicht übel nahm, weil er verftand, wie
das der Klangähnlichkeit mit mendicare wegen gewählte
mentiri gemeint war. Das Lügen Lambert's befland darin,
dafs er, von der Meffe zurückgekehrt, mit Neuigkeiten, die
ihm vielleicht felbft dort aufgebunden worden, etwas auf-
fchnitt. Man pflegt fonft zwifchen, Auffchneiden' und .Lügen'
einen recht bedeutenden Unterfchied zu machen. Dafs aus
diefer fcherzhaften Aeufserung Bufche's Schmitt die
/bekannte Lügenhaftigkeit' Lambert's herausgelefen und
verwendet hat, würde uns unbegreiflich fein, wenn wir
uns nicht erinnerten, dafs der Verf. nach dem Titelblatt
Mitglied S. J. ift.

Des Weiteren bietet das Leben Herborn's wenig allgemeiner
Intereffantes. Die Lebensdaten find unter Benutzung
der früheren Arbeiten Nebe's im Herborner
Seminar-Programm von 1868, und K. Krafft's in feinem
Artikel in der Allg. deutfch. Biogr., welche Beide durch
Heranziehen entlegenerer Quellen, auch einiges hand-
fchriftlichen Materials in manchem Punkte vervollftändigt
werden, wohl vollftändig, foweit dieKunde von ihm reicht,

von Philipp felbft manches Zeichen der Gunft empfing. | von Schmitt zufammcngeftellt. Hinfichtlich des von ihm
Der alten Kirche mit feinem ganzen Wefen ergeben, bot I entdeckten, fchon oben erwähnten Aufenthalts Herborn's
er alles auf, um den Landgrafen .womöglich noch aus j in Kopenhagen mufs fich der Verf. mit dem Nachweis
den Fangarmen der Neuerer zu befreien' (S. 51), doch der blofsen Thatfache begnügen; Einzelnes weifs er darüber
vergeblich. Es kam am 21. Oktober 1526 zur Synode | nicht mitzutheilen.