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Ausgabe:

1897

Spalte:

18-22

Autor/Hrsg.:

Hoffmann, Richard Adolf

Titel/Untertitel:

Die Abendmahlsgedanken Jesu Christi. Ein bilbisch-theologischer Versuch 1897

Rezensent:

Lobstein, Paul

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Theologifche Literaturzeitung. 1897. Nr. r.

18

dem Pontificat Gregors VII. und führt bis zum Wormfer
Concordat. Alan wird bei Gregor VII., wie bei anderen
Abfchnitten der Hauck'fchen Darfteilung, Hauck's Auf-
faffung der Dinge bestreiten können — die Art, wie Hauck
Gregor von einem Ziele zu einem höher gefpannten
zweiten und dritten fortfchreiten läfst, ift neu und wird
wohl nicht allen Lefern fo einleuchten wie dem Ref. —;
Stets aber wird man die forgfältige Begründung und die
anregende Bedeutsamkeit der Hauck'fchen Darlegungen
anerkennen müffen. Ein kurzes Schlufscapitel (Fortfehritte
des geiftigen Lebens) läfst die Erregung, in welche die
Darftellung des Kampfes verfetzt, ausklingen in ftiller
Freude an den Fortfehritten, die felbft in diefer wilden
Zeit von einer Stetigen Weiterentwicklung auf dem Gebiet
der Kunft und Wiffenfchaft zeugen. Und wie im Ganzen,
fo ift auch im Einzelnen die Darftellung vortrefflich. Es
ift nicht nur der intereffantere Stoff, es ift auch des Ver-
faffers wachfende Meifterfchaft, wodurch es bedingt ift,
dafs diefer dritte Band der Kirchengefchichte Deutschlands
feine Vorgänger proportional den Intervallen ihres
Erfcheinens übertrifft. Es ift daher fehr berechtigt, dafs
die Verlagshandlung diefen Band unter dem Titel ,Die
Kirche Deutfchlands unter denSächfifchen und Fränkifchen
Kaifern' feparat herausgegeben hat, um ihn auch da einzuführen
, wo man eine mehrbändige Kirchengefchichte
Deutfchlands den Gelehrten überläfst. Jeder wahrhaft gebildete
Deutfche, dem Bildung mehr ift als savoirvivre, wird
von der Leetüre des Buches einen Genufs haben. Und
es ift mehr aus ihm zu lernen als ein Stück Gefchichte
der Vergangenheit. Die Jahrzehnte deutfeher Gefchichte,
von denen Hauck hier redet, find noch heute ein nützlicher
Regentenfpiegel für Alle, die es angeht, dafs die
Fragen jener Tage mutatis mutandis noch heute exiftiren.

Nicht zum wenigften wird das Intereffe weiterer
Kreife gefeffelt werden durch die glänzenden Charac-
terifiliken, die diefer Band enthält. Heinrich IL, Konrad II.,
Heinrich III., Leo IX., Gregor VII., Adalbert v. Bremen
und viele Männer geringerer Bedeutung weifs Hauck
dem Lefer greifbar vor die Augen zu malen. Er fchätzt
es an Adam v. Bremen, dafs er fich bemüht, Adalbert's
Perfönlichkeit zu analyfiren; eine Pflicht des Hiftorikers
erkennt er hier an. Und man fieht in den Anmerkungen,
mit welcher Sorgfalt des Sammelfleifses und der Reflexion
er felbft diefer Pflicht fich angenommen hat. Im Texte
aber fügt das zerftreute Material fo ungezwungen fich
zu einem Bilde zufammen, wie die einzelnen Glaspaften
der mosaici vaticani. Den Verschiedenheiten individueller
Beurtheilung bleibt bei diefen Characteriftiken
natürlich ein weiterer Spielraum als fonft, und die Gefahr,
zuviel fehen und in Einzelheiten zuviel finden zu wollen,
befteht auch für Hauck (vgl. z. B. die verfchiedenartige
Verwendung des David S. 556 u. 575); doch aber werden
auch für den Historiker diefe von Hauck mit befonderer
Gewissenhaftigkeit gezeichneten Porträts in hervorragendem
Mafse anziehend und anregend fein.

Der Band umfafst den Stoff, den die behandelte
Periode der Gefchichtsforfchung bietet, nicht vollständig:
das letzte Capitel ift nur ein Ausschnitt von dem, was,
abgefehen von den Kämpfen der Zeit und ihren Voraussetzungen
, der Mönchsgefchichte und Miffionsge-
fchichte zur Characteriftik jener Epoche unferer Gefchichte
gefagt werden kann. Der vierte Band wird
zunächst zurückgreifen: ,mit der Characteriftik des reli-
giöfen Zuftandes hat das nächfte Buch zu beginnen'
(S. 917 Anm. 1). Ueber die Gefchichte mancher kirchlichen
Institution, über die Art der geistlichen Einwirkung
auf das Volk und über die Formen der kirchlichen Verwaltung
wird da oder an einem andern Orte noch manches
zu Sagen Sein. Dennoch ift diefer dritte Band ein Ganzes
für fich —, ein Meifterftück kirchengefchichtlicher Arbeit,
dem gegenüber nur der Neid der Bewunderung nicht das
erfte und letzte Wort gönnen wird.

Halle a. S. Loofs.

Reinecke, Dr. Wilh., Geschichte der Stadt Cambrai bis zur

Erteilung des Lex Godefridi (1227). Marburg, Elwert's
Verl., 1896. (IX, 276 S. gr. 8.) M. 7.—

Im Eingang feiner Erftlingsarbcit gedenkt Verfaffer
feiner Lehrer Weiland und Steindorfif, die den Abfchlufs
feiner Studien nicht mehr erlebten, und Dietrich Schäfers,
bei dem er die vollendete Differtation in Tübingen einreichte
. Das Buch ift fehr fleifsig und forgfältig gearbeitet
und die Leetüre gewährt einen intereffanten Einblick
in die wirren Verhältniffe an den weftlichen Grenzmarken
des alten Reiches, wo franzöfifches und deutfehes
Volksthum fich zu einem eigenartigen Gebilde ver-
fchmolzen. Für den Lefer, wie vielleicht für den Verfaffer
felbft, wäre es angenehmer gewefen, wenn die chrono-
logifche Folge der Ereigniffe beffer hätte gewahrt werden
können. Aber dem Verfaffer lag wohl vor allem daran,
die Ergebniffe feiner Unterfuchung deutlich herauszuarbeiten
und jedem Fachgenoffen die Nachprüfung der
Quellen zu ermöglichen. Darum wählte er eine sachliche
Gruppirung. Er macht vier Hauptabfchnitte: I. Der
Bifchof. II. Die Bifchofftadt. III. Der Kampf um die
ftädtifche Autonomie. IV. Die Communalverfaffung. Es
folgen zwei Excurfe über die Laiengrafen von Cambrai
und die Beziehungen der flandrischen Grafen zum Kamerichgau
, fowie Beilagen, welch letztere den Text der
für die Stadtverfaffung grundlegenden Urkunden von 1184,
1185 und 1227 bieten. Verfuchen wir, uns die Grundzüge
der vom Verfaffer ausführlich gefchildcrten Entwickelung
zu vergegenwärtigen, fo müffen wir fagen, dafs zwifchen
Bifchof und Stadt ein unaufhörlicher Kampf tobte, in
deffen Verlauf keine Partei vor Gewaltthaten und Rechtsverdrehungen
zurückfehreckte. In diefen Kampf führt
uns der dritte Abfchnitt am anfehaulichften ein. Wir
finden da einige bezeichnende Culturbilder: fo die gemeinnützige
Thätigkeit des Bürgers Werimbold (S. 120)
und die Greuel im Haufe des Domfcholafters Eustachius
(S. 132). Den Höhepunkt der ftädtifchen Selbständigkeit,
der zugleich die gröfste Einfchränkung der bifchöflichen
Gerechtsame bedeutete, erreichte Kamerich unter König
Philipp von Schwaben. Die Bürger kümmerten sich
wenig darum, dafs sie gebannt wurden, und es fehlte
nicht an Prieftern, die für die Commune trotz des Verbotes
der Oberen Gottesdienft hielten. Schnell kam
der Rückfchlag. Otto IV. und Friedrich II. traten für
den Bifchof ein und machten ihn wieder zum Herrn der
Stadt. Während die franzöfifchen Städte bei den Kape-
tingern vor den Fürften Zuflucht fanden, beugte die
Hand der deutfehen Kaifer die Kamericher Commune
unter den Krummftab. Die Lex Godefridi — fo hiefs
der damalige Bifchof — vom November 1227 befeitigte
jede Spur der Commune: nur der Bifchof hatte noch zu
befehlen. Ueber die fpäteren Schickfale der Stadt hoffit
der Verfaffer künftig Auffchlufs geben zu können. Wir
wünfehen ihm, dafs es ihm gelingen möge, aus den
Archiven der Gegend neues Material für feinen dankbaren
Stoff herbeizufchaffen.

Karlsruhe. Alexander Cartellieri.

Hoffmann, Rieh. A lf., Die Abendmahlsgedanken Jesu Christi.

Ein biblifch-theologifcher Verfuch. Königsberg, F.
Beyer, 1896. (VII, 151 S. gr. 8.) M. 2.80.

Holtzheuer, Superint. Otto, Das Abendmahl und die neuere
Kritik. Berlin, Wiegandt & Grieben, 1896. (IV, 74 S.
gr. 8.) M. 1.20.

Der Streit über das Herrenmahl, näher über die Bedeutung
desfelben im Sinne Jefu, ift immer noch in
vollem Gang. Die erfte der hier zur Anzeige gebrachten
Schriften ift von dem Verf. nicht zu dem Zweck entworfen
worden, um bei dem actuellen Intereffe des
Problems für eine befondere Löfung Partei zu ergreifen.