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Ausgabe:

1896 Nr. 25

Spalte:

652-655

Autor/Hrsg.:

Hansen, Joseph

Titel/Untertitel:

Nuntiaturberichte aus Deutschland, nebst ergänzenden Actenstücken. 3. Abth. 1572 - 1585. 2. u. 3. Bd 1896

Rezensent:

Virck, H.

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6si Theologifche Literaturzeitung. 1896. Nr. 25. 652

nächft in den Regulae .einer offenkundigen ins Breite
gezogenen Nachahmung der in Boethius' Liber de hebdo-
madibus aufgeftellten Regeln'. Indem er es verfucht,
diejenigen theologifchen Theten zu beflimmen, welche,
wie er glaubt, wenigftens unter den Kundigen (ich allgemeiner
Anerkennung erfreuen, bemüht er fich, in den
hinzugefügten Erläuterungen darauf ein Syftem zu erbauen
, welches den gefammten Glaubensinhalt in fich
befafst. Die Ausführung bietet freilich nur Sätze, die
ihrem Inhalt nach der Ueberlieferung entnommen find
und fich bei Boethius, Auguftin u. A. nachweifen laffen,
doch hat ihnen A. z. Th. eine eigenthümliche Form gegeben
. Zeigt fich in den Regulae fchon das Streben
nach deductiver Behandlung der Theologie, fo fchreitet
die Ars fidei zu einem mathematifch-deductiven Verfahren
vor. Das zur Beweisführung vorangeftellte Material
erhält hier eine reichere Gliederung in Definitionen,
Poftulate und Axiomen, und darauf hin werden nun philo-
fophifche und theologifche Sätze auf dem Wege des
Syllogismus deducirt. Rein formell angefehen ift diefe ars
ein .vollendetes methodifches Kunftwerk'. Freilich, erlaubt
fich der Ref. hinzuzufügen, ift die Stringenz
des Verfahrens doch grofsentheils eine nur fcheinbare,
und die petitio prineipii fpielt keine geringe Rolle, um
fo mehr, je mehr die Beweisführung auf das fpeciell
kirchlich-theologifche Gebiet übergeht. Nur zum Theil
wird fich diefe Mangelhaftigkeit damit entfchuldigen
laffen, dafs A. eine abfolute Stringenz für feine Beweife
allerdings nicht in Anfpruch nimmt, weil er es nicht für
möglich hält, einen Vernunftbeweis folcher Art für
Glaubenswahrheiten zu liefern (f. die von B. S. 37 und
S. HO angeführten Stellen). Dies führt zu einem anderen
Punkte über, dem Verhältnifs, das nach A. zwifchen
Vernunft und Glauben, Glauben und Wiffen ftattfindet.

A. fleht in diefer Hinficht nach B. theils unter dem
Einfluffe Anfelm's, theils unter dem Abälard's. Eine ge-
wiffe Verwandtfchaft mit Abälard zeigt fich darin, dafs
er durch vernunftmäfsige Deduction Motive für den
Glauben zu geben, zu demfelben hinzuführen fucht (Ars
fid., prolog.), er hält aber diefe Deduction im Unter-
fchiede von Abälard nicht für ausreichend, den Glauben
zu begründen, fondern es mufs noch der Willensact der
Annahme hinzukommen. Diefen Unterfchied möchte
ich noch höher anfchlagen als B., denn was A. annimmt,
befagt, dafs der Glaube feinem Wefen nach immer
Autoritätsglaube bleibt, und das bildet einen fcharfen
Gegenfatz zu Abälard. Im Grunde fteht er alfo hier
mehr auf der Seite Anfelm's. Hinter Anfelm zurück
aber bleibt er in der Schätzung deffen, was die Vernunft
zu leiften vermag, wenn er auch nicht einmal für das
Dafein Gottes einen im ftrengften Sinne genügenden
Beweis für möglich hält. Ueberhaupt ift hinfichtlich der
Glaubenswahrheiten ein wirkliches Wiffen für uns nicht
erreichbar, denn Wiffen ift ein Erkennen aus den Gründen
(ex causis), ein folches aber ift uns, was die göttlichen
Dinge betrifft, nicht möglich. Es ift feltfam, wie
A. auf demfelben Gebiete auf der einen Seite fich um
mathematifche Deduction bemüht, auf der anderen ein
wirkliches Wiffen in Abrede ftellt. Jedenfalls liegt,
wie Ref. glaubt, hier eine Unklarkeit vor; zwifchen
einem fehr lebhaften Erkenntnifsftreben und einem ftar-
ken Zutrauen zu der Leiftungsfähigkeit der menfehlichen
Vernunft auf der einen und dem Bewufstfein von der
Transfcendenz der Myfterien auf der anderen Seite wird
kein Ausgleich gefunden; der Verfuch, einen folchen zu
finden, befchäftigt die Scholaftik in ihrer Blüthezeit, bis
mit Duns Skotus eine hinfichtlich des Wiffens fkeptifche
Richtung anfängt, die Herrfchaft zu gewinnen.

Hinfichtlich der Univerfalienfrage fchliefst A. fich
ganz an den individualiftifchen Realismus des Gilbert
von Poitiers an, d. h. er nimmt an, dafs es fo viel .Formen
' gibt wie Einzelwefen, wobei alfo das Gemein-
fame der Formen nur in einer Uebereinftimmung beliehen
kann. Auch hinfichtlich der verfchiedenen Fragen
der Kosmologie, Pfychologie u. f. w. bieten die Anflehten
des A. nichts Neues, wohl aber ift der von B.
gegebene Nachweis von Intereffe, wie fich die wiffen-
fchaftliche Zeitbildung in ihm fpiegelt. Im Zufammen-
hange damit ift es von allgemeiner Bedeutung, dafs B.
darthut, wie ariftotelifche Gedanken durch Vermittelung
namentlich der Schriften des Boethius bereits einen grofsen
Einflufs auf das philofophifche und theologifche Denken
des chriftlichen Abendlandes gewonnen hatten, bevor die
Schriften des Ariftoteles und der arabifch-jüdifchen Ari-
ftoteliker bekannt wurden. Man war für die Aufnahme
des Ariftoteles fehr wohl vorbereitet, und die Probleme,
die im 13. Jahrhundert freilich in umfaffenderer und
gründlicherer Weife behandelt wurden, waren meift doch
auch dem 12. fchon bekannt. — Ref. bedauert, dafs
er von der lehrreichen und werthvollen Arbeit für den
Artikel Alanus in R. E3 keinen Gebrauch mehr hat
machen können.

Berlin, S. M. Deutfch.

r. Nuntiaturberichte aus Deutschland, nebft ergänzenden
Actenftücken. 3. Abth. 1572—1585. Hrsg. durch das
k. preufsifche hiftorifche Inftitut in Rom und die
k. preufsifche Archiv-Verwaltung. 2. Bd. Der Reichstag
zu Regensburg 1576. Der Pacificationstag zu
Köln 1579. Der Reichstag zu Augsburg 1582. Bearb.
von Jof. Hänfen. Berlin, Bath 1894. (XCIII, 679 S.
gr. 8.) M. 25.—

2.--Daffelbe. 3. Bd. Die füddeutfehe Nuntiatur des

Grafen Bartholomäus von Portia (1. Jahr 1573/74)-
Bearb. von Karl Schellhafs, Ebd., 1896. (XC, 471 S.
gr. 8.) M. 25.—

Im 1. Bd. der 3. Abth. der Nuntiaturberichte hatte
Hänfen alle auf den Kölner Krieg bezüglichen Berichte
der Nuntien vereinigt. Im vorliegenden 2. Bd. erhalten
wir die Depefchen des Legaten Morone vom Reichstag
zu Regensburg a. 1576, des Nuntius Castagna vom
Niederländifchen Pacificationstag zu Köln a. 1579 und
endlich des Legaten Madruzzo vom Reichstag zu Augsburg
a. 1582. Von diefen 3 Theilen sind weitaus die
intereffanteften der I. und 3. Sie zeigen uns, welchen
mafsgebenden Einflufs die Legaten auf die Verhandlungen
jener beiden Reichstage ausgeübt haben. Die Thätigkeit
Morones ift unmittelbar nach Erfcheinen diefes Bandes
in der Darfteilung des Regensburger Reichstages von
Moritz eingehend gewürdigt worden. Neben dem Herzog
Albrecht von Bayern hatte es die Curie hauptfächlich Morone
zu danken, dafs der Kaifer die von den Proteftanten
geforderte Beftätigung der Ferdinandeifchen Declaration
verfagte. Einen nicht weniger bedeutfamen Erfolg errang
Madruzzo auf dem Augsburger Reichstag a. 1582.
Ihm allein gebührt das Verdienst, dafs der Verfuch des
protestantifchen Adminiftrators von Magdeburg, feinen Sitz
unter den geiftlichen Fürften einzunehmen, zurückgewiefen
und damit den katholifchen Stimmen im Fürftenrath die
Majorität gefichert wurde. Madruzzo fah die drohende
Gefahr voraus und machte den Kaifer und die katholifchen
Fürften fofort darauf aufmerkfam. Er veranlafste,
dafs Salzburg gegen jenen Verfuch Einfprache erhob;
er wufste die kath. Stände trotz ihres Sträubens dahin
zu bringen, fich diefer Leute anzunehmen, und er vermochte
endlich auch den Kaifer, von einem Vergleichungs-
verfuch in diefer Angelegenheit abzufehen. Denfelben
Eifer entwickelte der Legat in dem Aachener Zwift, in
dem es fich darum handelte, die freie Reichsftadt ihres
Selbftbeftimmungsrechtes in religiöfenDingen zu berauben,
hier allerdings ohne durchfchlagenden Erfolg. Ebenfo-
wenig vermochte er die kath. Fürften trotz aller An-