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Ausgabe:

1896

Spalte:

609-615

Titel/Untertitel:

Aegyptische Urkunden aus den Koeniglichen Museen zu Berlin. I. u. II. Bd., 1.-8. Hft 1896

Rezensent:

Deissmann, Adolf

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Theologische Literaturzeitung.

Herausgegeben von D. Ad. Harnack, Prof. zu Berlin, und D. E. Schürer, Prof. zu Göttingen

Erfcheint Preis
alle 14 Tage. Leipzig. J. C. Hinrichs'fche Buchhandlung. jährlicli 18 MarV

N2^ 24.

21. November 1896.

21. Jahrgang.

Aegyptifche Urkunden aus den königlichen Mu-
feen zu Berlin, Griechifche Urkunden 1. Bd.
und 2. Bd. 1—8. Hft. (Deifsmann).

Smith, A compendious Syriac dictionary Part I
(Rahlfs).

Nestle, Septuagintaftudien II (Schürer).
Gautier, Au dela du Jourdain (Schürer).

W e i fs, Die Apoftelgefchichte, textkritifche Unter-
fuchungen und Textherftellung [= Texte und
Unterfuchungen von Gebhardt und Harnack
IX, 3—4] (v. Dobfchütz).

Weifs, Textkritik der paulinifchen Briefe [=
Texte und Unterfuchungen XIV, 3] (Derf.).

Gunkel, Schöpfung und Chaos in Urzeit und
Endzeit (Wrede).

Jabalahae III Catholici Nestoriani Vita ed. R.
Hilgenfeld (Neftle).

Vacandard, Vie de St. Bernard, abbd de Clair-
vaux (Deutfch).

Finke, Acta concilii Constanciensis, 1. Bd.
Acten zur Vorgefchichte des Konftanzer Con-
cils, 1410—1414 (Werminghoff).

Aegyptische Urkunden aus den Koeniglichen Museen zu Berlin,

herausgegeben von der Generalverwaltung. Griechifche
Urkunden, 1. Bd. u. 2. Bd., 1.—8. Hft. Berlin,
Weidmann, (gr. 4.) M. 50.40.

I. (IV, 402 S. m. 2 Lichtdr.-Taf.) 1895. M. 31.20. — II. 1—8. Hft.
(Bl. 1—256.) 1894—1896. a M. 2.40.

Dafs die Theologifche Literaturzeitung eine Be-
fprechung der Berliner Papyrusurkunden bringt, wird
vielleicht manchem ihrer Lefer zunächft auffallend er-
fcheinen. Denn was die Theologen mit den ägyptifchen
Schätzen unferer Mufeen zu fchaffen haben, liegt min-
deftens nicht auf der Hand. Aber zumeift für folche,
die fich über diefe Anzeige wundern, ift fie gefchrieben
worden.

Der erfte Band enthält den Text von 361 kleineren
oder gröfseren fafl ausfchliefslich im Faijüm gefundenen
Papyrusblättern in griechifcher Sprache. Der zweite
Band ift mit dem mir noch vorliegenden 8. Hefte fort-
gefchritten bis Nr. 611; er enthält als Nr. 610 und 611
zwei der wenigen lateinifchen Urkunden, fonft ebenfalls
lauter griechifche.1) Die Papyri vertheilen fich nicht
ganz gleichmäfsig auf die Zeit von Auguftus bis zur
byzantinifchen2) und arabifchen Zeit; die Hauptmaffe
gehört — foweit ich fehe — ins 2. und 3. nachchriftliche
Jahrhundert, doch ift z. B. auch das erfte Jahrhundert
durch einen recht beträchtlichen Procentfatz vertreten.
Der Inhalt ift ein fehr verfchiedener; es wäre ein Irrthum,
wollte man aus dem Wort .Urkunden' fchliefsen, es
handele fich etwa nur um Schriftflücke von officiellem
Charakter. Amtliche Acten find allerdings in grofser
Anzahl dabei, befonders viele Rechtsurkunden, aber doch
auch diefe meiftens aus dem Gebiete des Privatrechts,
z. B. Pacht- und Miethverträge, Rechnungen und Quittungen
, Teftamente und Heirathsverträge, Befcheinigungen
und dergleichen mehr. Daneben finden wir Erlaffe der
Behörden, Anzeigen und Strafanträge, Protokolle von
Gerichtsverhandlungen, Steuereinfehätzungen, Acten aus
den Archiven von Dorfgemeinden und Tempeln. Zu
folchen mehr oder weniger officiellen Sachen kommen
jedoch auch Stücke von völlig privatem Charakter, ich
meine eine grofse Menge wirklicher Briefe und Briefchen
des verfchiedenften Inhaltes. Bei diefen allgemeinen
Andeutungen darf die Thatfache nicht vergeffen werden,

1) Die zahlreichen Berliner koptifchen und arabifchen Urkunden aus
Aegypten erfcheinen befonders. Möchten diefelben recht bald ebenfalls
nach ihrer Bedeutung für die Theologie gewürdigt werden. In Heft 1
des erflen Bandes (Berlin 1895) finde ich S. 31 einen Hinweis von
Erman auf eine hölzerne Schreibtafel des Berliner Mufeums (Nr. 9939),
,die Pfalm 114 und U5 in barbarifchem Griechifch enthält'.

2) Das heifst hier die Zeit vor der arabifchen Occupation.

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dafs fämmtliche Urkunden — mit vielleicht ein paar
verfchwindenden Ausnahmen —unliterarifche Stücke find.

Schon aus der vorflehenden Charakteriflik dürfte
hervorgehen, welche Bedeutung die Publication für den
Philologen, den Hiftoriker und den Juriften haben mufs.
Aber auch der Theologe darf fie begrüfsen, ohne dafs
das Gefühl in ihm erwacht, er fei wieder einmal zu kurz
gekommen. Zunächft erweitern einige der bekannt gegebenen
Nummern unmittelbar unfere Kenntnifs der
Gefchichte des Judenthums und des Chriftenthums.
BU [= Berliner Urkunde] 511, ein Stück, fo alt etwa
wie die Theftalonicherbriefe, ift von Wilcken eingehend
unterfucht, Alexandrinifche Gefandtfchaften vor Kaifer
Claudius (Hermes XXX 481 ff.); durch ein neugefundenes
Fragment ift es dann wefentlich ergänzt worden (vgl.
Th. Rein ach, Lempereur Claude et les antisemites
Alexandrins d'apres un nouveati Papyrus, in der Revue
des etudes juives XXXI 161 ff.). Schürer hat in diefer
Zeitung 1896, Nr. 11, Sp. 289!. bereits auf die genannten
Papyri und ihre Bearbeitungen hingewiefen. Vielleicht
gehört zu diefen Fragmenten auch BU 588 (Faijüm,
1. Jahrh. n. Chr.), aber es ift wohl auch nicht unmöglich,
dafs wir hier ein neues Bruchftück einer anderen für die
jüdifcheGefchichte hochbedeutfamen Gruppe von Papyrusfragmenten
vor uns haben, die fich auf den jüdifchen
Krieg Trajan's beziehen: BU 341, Parifer Papyrus 68
[Notkes et extraits des manuserits de la bibliotheque
imperiale t. XVIII />. 2, Paris 1865, 383fr) und Londoner
Papyrus 1 (F. G. Kenyon, Greek Papyri in the
British Museum, London 1893, 229f.), wenigftens verweift
der Herausgeber Krebs auch auf BU 341; die
Entfcheidung dürfte der paläographifche Befund ergeben.
Auch hier hat Wilcken zu ermitteln gefucht, was die
Fragmente errathen laffen (Ein Actenftück zum jüdifchen
Kriege Trajan's, Hermes XXVII 464fr., vgl. fchon XXII
487 und dann GGA 1894, 749, fiehe auch meine ,Bibel-
ftudien' 63); fo viel ich mich eben erinnern kann, ift
BU 341 dabei noch nicht berückfichtigt. Fafst man
diefe beiden Gruppen von Quellen zur jüdifchen Gefchichte
als die Ueberrelle wirklicher Actenftücke (etwa
der Verhandlungsprotocolle) auf, fo erhebt fich meines
Erachtens die fchwer zu beantwortende Frage, wie diefe
doch nur in einem Exemplar, höchftens in wenigen
Copien vorhandenen Stücke nach dem Faijüm gekommen
fein können. Vielleicht ift defshalb die Vermuthung berechtigt
, dafs wir hier Stücke aus jüdifchen Gefchichts-
werken befitzen, die nach Art der alten Hiftoriographie
(vgl. aus dem biblifchen Bereich z. B. die Makkabäer-
bücher, die Arifteasepiftel, Eupolemos, die Apoftelgefchichte
) mit eingefchalteten Actenftücken, Briefen,
Reden u. f. w. gefchmückt waren. Die Frage, wie Fragmente
folcher Gefchichtswerke in dem Faijüm aufge-

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