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Ausgabe:

1896

Spalte:

567-569

Autor/Hrsg.:

Barnstein, Henry

Titel/Untertitel:

The targum of Onkelos to Genesis 1896

Rezensent:

Kautzsch, Emil

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Theologifche Literatrrze'tung. 1896. Nr. 22.

56S

prüfung des Lefers dar. Natürlich wird jeder auf Ent-
fcheidungen ftofsen, denen er nicht beipflichten kann.
Als Beifpiel fei genannt die Punktirung DTiri ftatt DTiri
des M. T. in I, 18, 10, nach LXX löoiguu. K. meint,
die Parallele Ohl"1 erkläre fich leichter durch eine Zvvifchen-
form 'Tri oder 'TS. Schwerlich handelt es fich um
blofs graphifch - mechanifche Wandlungen; vielmehr
beweift BT?1!» Reg. I, 4, 6. 5, 28 nebft ffiis Sam.
II, 20, 24.' Reg. I, 12, 18, dafs es fich wie fo Häufig um
Abwechselung mit dem eingefchloffenen Gottesnamen
handelt. Das sT~n der Chronik ift vielleicht eine Mifch-
form zwifchen urfprünglichem BITlfl und einem farb-
lofen DT"!» aus DT?1!»; DT"' abeV "ift ficher durch Ein-
fetzung des Gottes Ifraels entftanden. Gern wird man
fich an vielen Stellen mit dem non liquet des Verfaffers
einverftanden erklären. Ueber das Mafs der Benutzung
der LXX wird fich wie immer ftreiten laffen. Der Be-
richterftatter z. B. hätte es nicht über das Herz gebracht, auf
das /.cd titrsv in I, 12, 18 zu verzichten, das zur Einführung
des Gottesfpruches unerläfslich fcheint, auch die
Punktirung -ib ftatt 7|b nach LXX riogeinv dürfte eine
richtige Spur weifen; K. erwähnt beides nicht einmal in
den Anmerkungen. Ebenfo in II, 8, Ii, wo LXX für
rTOa iv 7coIli und weiterhin entfprechende Abweichungen
bietet, vielleicht nur in richtiger Erkenntnis der Schwierigkeit
, die durch die Verbefferung T33 befeitigt werden
mufs.

Die ziemlich umfaffenden Anmerkungen (S. 52—81)
bieten auch neben dem textkritifchen Apparat im engeren
Sinne noch viel Intereffantes. So gleich die eingehende
Erörterung über die Diphthonge im Hebräifchen gelegentlich
des J21J3 = Kaivav in I, i, 2, über nisnitn zu
I, 1, 20, b»"lt5» f, 4, 16, über Musr und Kö' zu II, 1, 16
u. f. w. Das Verzeichnifs der Parallelftellen auf S. 82 ift
nicht fo genau wie das in Driver's Introduction, ganz
fehlen die Angaben zu I, 4, 24. 28—33. 6, I—4. 7, 20,
17, ia. Lies dort ferner it, 13, 6—14 ft. 6—18 und
3, 8, 1 —13. 17 f. ft. 18 f. An fonftigen Druckfehlern
verbeffere I, 2, 29 3TP3» ft. bVpB», auch Sollte gewifs
p»521 I, 21, 29 hellblau überdruckt fein. Der Ueber-
druck von 26, 6. 8a. 9 f. foll nicht nur fchraffirt fein,
fondern die ganze Fläche decken, alfo nicht hell- fondern
dunkelroth.

Strafsburg i/E. K. Budde.

Barnstein, Henry, Ph. D., The targum of Onkelos to
Genesis. A critical enquiry into the value of the
text exhibited by Yemen mss. compared with that
of the European recension together with some spe-
cimen chapters of the Oriental text. London, Nutt,
1896. (X, 100 S. gr. 8.) 3 s. 6 d.

Die vom Verfaffer unterfuchten Codices find: A. Cod.
Montcfiore, No. 502, wahrfcheinlich aus dem 18. Jahrh.
(hebr. Text, Targum, arab. Ueberfetzung und Rafchi);

B. Cod. Monte/., No. 508 (vier Hände vom 16. oder 17.
bis zum 19. Jahrh.; Text, Targum, arab. Ueberfetzung);

C. Cod. Brit. Mus., Or. 2363, bereits von Berliner in
deffen Onkelosausgabe ausführlich befchrieben; D. Cod.
Gaster, No. 2, der befte, wahrfcheinlich dem 17. Jahrh.
entflammende Codex (Text, Targum, arab. Ueberfetzung).
In der Einleitung macht der Verfaffer mit Recht geltend,
dafs die Vertaufchung des fupralinearen Vocalifations-
fyftems mit dem fublinearen feit ca. dem 12. Jahrhundert
für die Ueberlieferung des Targumtextes vom verderb-
lichften Einflufs gewefen fei. Beachtung verdient die
Bemerkung (S. 6), dafs der babylonifche Urfprung des
fupralinearen Syftems nicht bewiefen fei; es könne auch
mit dem Text aus Paläftina gekommen fein. Allerdings
müfste man dann wegen der flehenden Bezeichnung
niqqud babli annehmen, dafs das im Weften entstandene
Syftem fogleich darauf nach Babylonien verpflanzt wurde

und nur dort weitere Verbreitung fand. Wenn übrigens
der Verfaffer (S. 13, Note) das fupralineare Syftem ohne
weiteres für das ältere erklärt, weil es einfacher und
primitiver fei als das fublineare, fo verfällt er damit
einem naheliegenden, aber längft (insbef. von Wiekes,
Accente der 21 Bb., S. 142 ff.) widerlegten Irrthum.
Dies ift um fo auffälliger, als nach ihm (S. 14) das babylonifche
Syftem urfprünglich nur für das Aramäifche
beftimmt war und nicht auf das Hebräifche hätte übertragen
werden follen. War denn das Bedürfnifs nach
einer Fixirung des Targumtextes durch Vocalzeichen
früher vorhanden als das nach einer genauen Vocalifirung
des hebräifchen Textes?

Mit der Unterfuchung der obengenannten vier Hand-
fchriften verfolgt der Verf. nach S. 10 den Zweck, die
verhältnifsmäfsige Urfprünglichkeit und Richtigkeit des
fupralinearen Syftems gegenüber der abendländifchen
Tradition zu erweifen. Dafs dem fo ift, dafs ,die obere
Punctation formell und etymologifch mit dem biblifch-
Aramäifchen und Syrifchen zufammenftimmt, während
das andere Syftem mehr hebräifche Einflüffe zeigt'
(S. 25), ift durch die Proben in Merx" ckrestomathia
targumica (vergl. auch meine Befchreibung des ausgezeichneten
Codex Socini 84) längft zur Genüge erwiefen
worden. Es wäre daher wohl zweckmäfsiger gewefen,
wenn der Verfaffer bei der Zufammenftellung der Eigen-
thümlichkeiten der oberen Punctation fein Augenmerk

| vor allem auf die Abweichungen jener vier Hand-
fchriften von dem allen Handfchriften mit oberer Punctation
Gemeinfamen gerichtet hätte. Der Raum, der
auf diefe Weife an der immerhin dankenswerthen Ueber-
ficht (S. 25 ff.) über die Eigenthümlichkeiten der Orthographie
, der Flexion der Nominal- und Verbalformen etc.
und der Exegefe einzelner Stellen gefpart werden konnte,
wäre am beften zur Mittheilung noch weiterer Textproben
verwendet worden. Noch viel unnöthiger aber,
als die Häufung der Belege für fchlechthin conftante
Formen fcheint mir die durchgehende Vergleichung mit
den Formen der fogen. weftlichen (fublinearen) Tradition.
Wie üblich findet der Verfaffer die letztere durch Ber-
liner's Wiederabdruck der Onkelos-Ausgabe von Sab-

• bioneta (1557) repräfentirt. Wie es in Wahrheit um

i diefen Text fleht, der doch anerkannter Mafsen auf der
Umfetzung einer Vorlage mit oberer Punctation in

I untere Punctation beruht, lehrt die bodenlofe Willkür,
mit der diefelben Verbalformen (oft dicht neben einander
!) in allen nur möglichen Variationen erfcheinen.
Es heifst daher dem Sabbioneta-Text zu viel Ehre an-
thun, wenn man ihn auf eine befondere /Tradition' zurückführt
und deshalb beftändig zur Vergleichung mit den
Jemenfifchen Handfchriften heranzieht. In den Text-

proben find ftatt deffen die Varianten des Bomberg'fchen
Textes von 1517 beigefetzt. Wichtiger wäre der Verfuch
gewefen, den befonderen Character jeder der vier Handfchriften
etwas genauer feftzuftellen. Allerdings hat der
Verfaffer die ftarke Annäherung des Cod. C. an den
Sabbioneta-Text erkannt und in den Textproben in der

i Hauptfache den Cod. D. zu Grunde gelegt, da diefer den
beften und klarften Text biete. Eine nähere Begründung
diefes Urtheils ift jedoch zu vermiffen und würde auch
nicht fo leicht zu geben fein. Keine der vier Hand-

{ fchriften zeigt eine folche Confequenz und Genauigkeit
der Punctation wie Cod. Socini 84, und wollte man etwa

j das Freifein von dem Einflufs der traditonellen Haggada

I zum Mafsftab des Alters und der Urfprünglichkeit einer
Handfchrift machen, fo würde man fich bald enttäufcht
fehen. Auch von den Jemenfifchen Handfchriften ftimmt

j bald die eine, bald die andere, bald auch mehrere, mit
dem haggadifch beeinflufsten Text der ed. Sabb. überein.
Dazu ift noch fraglich, ob nicht gerade der letztere in

| die fem Punkte vielfach den urfprünglichen Targum
repräfentirt, fo dafs alfo die von Haggada freie Ueberfetzung
vielmehr auf nachträglichem Purismus beruhen