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Ausgabe:

1896 Nr. 12

Spalte:

330-331

Titel/Untertitel:

Die vier Evangelien in Predigten und Homilien ausgelegt 1896

Rezensent:

Wächtler, August

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Theologifche Literaturzeitung. 1896. Nr. 12.

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ift gewifs loyal gedacht, aber was kann's viel helfen,
wenn auch ,ein Profeffor' die Controle übernimmt? Ich
meine alfo, Sch. hätte mehr als blofser Hiftoriker auftreten
und M. gerade aus allen Gegenfätzen herausrücken
follen.

Ich leite aus dem angedeuteten Gefichtspunkt für
mich jedenfalls das Recht ab, mir die Frage nicht mit
vorzulegen, ob M. in den Gegenfätzen überall wirklich
flehe, in denen Sch. ihn vorführt. Vielleicht hätte M. doch
felbft über manchen der mit ihm verglichenen Männer
anders geurtheilt, als Sch. in feinem Namen und Sinn thun
zu dürfen meint. Ich möchte das vor Allem Ritfehl
gegenüber glauben. Für mich iFt gerade in den ethifchen
Fragen der Gegenfatz zwifchen Ritfehl und M. — foweit
ich deffen Gedanken aus Sch.'s Reproduction erkennen
kann (und ich glaube, dafs Sch. fie im Pofitiven beffer
wieder giebt, als im Negativen) — kein irgendwie fundamentaler
. Es foll ja niemand heute mehr fagen dürfen,
dafs. R. vielfach mifsverftanden werde. Diejenigen, die
Ritfehl gekannt und verehrt haben, follen gar nicht mehr
mitfprechen dürfen über den Sinn der Gedanken R.'s.
Aber das ift fo unbillig, dafs ich hoffe, auch feine Gegner
werden darin nicht eigenfinnig fein wollen. Alfo ich
habe den Eindruck, dafs M. und Ritfehl fich zum Theil
gerade in den ethifchen Principien nahe flehen, und da
M. der Aeltere ift, wende ich das nicht R. fondern M. zur
Ehre im Sinne der gefchichtlichen Abftufung beider.
M. und R. reden vielfach eine andere Sprache, und ich
kann zugeben, dafs M. zum Theil einfacher redet. Ueber-
haupt foll es nicht unmittelbar ein Vorwurf fein, wenn
ich jemandem vorhalte, dafs er R. mifsverflehe. R. ifl
fchwer verfländlich, wefentlich dadurch, dafs er feine
allgemeinen grundlegenden Gedanken nie zufammen-
hängend und vollftändig dargelegt hat, fondern fie wefentlich
in der Beziehung auf ein Specialproblem, das der
Rechtfertigung und Verföhnung', alfo in eigentümlich
vineulirter Projection, zum Theil fogar blofs auf Gelegenheit
polemifcher Natur hin, vorgetragen hat. M. Seht
literarifch ähnlich, da auch er nur eine Monographie,
diefe freilich auch im grofsen Stile, gegeben hat. Aber
mir ifl M. doch immer leichter verfländlich gefchienen,
vielleicht weil ich feine Dogmatik eifrig und gewiffenhaft
gehört habe. Mir kommt auf der anderen Seite bei R.
zu gut, dafs ich fünf Jahre mit ihm perfönlichen Verkehr
und directen wiffenfchaftlichen Austaufch genoffen habe.

Nehme ich die pofitive Darftellung Sch.'s für fich
felbft in Betrachtung, fo kann ich nur fagen, dafs ich fo
viel Schönes, Feines in M.'s Ethik (die ich leider nicht
gehört habe) kennen gelernt habe, dafs ich dem Buche
von Sch. gern viele Lefer werbe. Es ifl, um das nicht
ungefagt zu laffen, auch vieles darin, was Ritfehl freilich
fo nie gefagt hat, und was doch durchaus notwendig
zu fagen ift, wo M. alfo mir wieder, wie ftets,
ein willkommener Lehrer ifl. Wie fchön und tief ifl
z. B. die Ausführung über das ,Vorbild Jefu' oder über
die Riebe zu Gott als Ergebung im Leiden', zumal über
das Sterben eines Chriften! Auch was Sch. felbft zur Erläuterung
oder rechten Beleuchtung M.'fcher Gedanken
ausführt, ift zuweilen vortrefflich, z. B. die Weife, wie er
in der Anknüpfung an P. Gerhardt die rechte Art wohl-
zuthun mit der Dankbarkeit gegen Gott meint auch in
M.'s Sinn verknüpfen zu follen. Sch. hat fich befondere
Mühe gegeben, M.'s ethifche Principienlehre verfländlich
zu machen. Ich habe den Eindruck, dafs er fie
richtig fchildert. Auch dafs er das gefammte Schema
der M.'fchen Ethik mittheilt, ift willkommen.

In einem zweiten Theile tritt Sch. vollends unter
M.'s Flagge in einen Kampf gegen Ritfehl, zum Theil
auch gegen die ,neue Schule' auf. Die Weife, wie M.
auf Grund von Aeufserungen anläfslich der Generalfynode
von 1846 im letzten Apoftolicumftreit mit in die Debatte
gezogen worden ift, giebt ihm hier ein unbezweifelbares
Recht, fich feines Grofsvaters auch polemifch anzunehmen
. Es führt mich zu weit, darauf fpecieller einzugehen.
Sch. handelt hier noch einmal eigens von dem .ethifchen
Manco der Ritfchl'fchen Theologie'. Er hat bei R. die
Behauptung' gefunden, ,die Majeftät der fittlichen Weltordnung
fei eine menfehliche Fiction, die nach der Analogie
einer menfehlichen Gefetzgebung und Staatsordnung fich
gebildet habe'. Beweis: ,Rechtf. u. Verföhnung III, 210 ff.'
d. h. das Capitel ,Die fittliche Weltordnung in der orthodoxen
Auffaffung'. Ich glaubte meinen Augen nicht trauen
zu dürfen und habe mich brieflich überzeugt, dafs Sch.
wirklich diefes Capitel fpeciell incriminire, dafs nicht ein
Druckfehler auf eine falfche Fährte führe. Da ich überzeugt
bin, dafs Sch. nicht auf Verfchärfung des Streits
bedacht ift, fondern ehrlich Auseinanderfetzung bez. Ver-
fländigung wünfeht, thut es mir leid, ihn vorab darauf auf-
merkfam machen zu müffen, dafs er fich einer Redeform
bedient, der gegenüber man Ritfehl lediglich fchützen mufs.
R. hat nie und nirgends die ,Behauptung' ausgefprochen,
die Sch. ihm in den Mund legt, fondern es handelt fich
da um Confequenzen, die Sch. aus gewiffen Gedanken
R's, bez. befonders aus der Kritik zieht, die R. an der
orthodoxen Auffaffung der fittlichen Weltordnung übt.
R. .behauptet' thatfächlich nichts Anderes, als dafs die
Orthodoxie ihre Auffaffung der fittlichen Weltordnung
,nach dem Vorbilde des Staatsbegriffs' gebildet habe,
a. a. O. 211, zugleich, dafs ,die Mafsftäbe des öffentlichen
Rechts' dabei ,auf einen Zufammenhang angewendet
werden, welcher an fich über die Verhältnifse im
Staate hinausreicht', 212. Alfo er unterfcheidet auf's
deutlichfte zwifchen der orthodoxen Anfchauung von der
fittlichen Weltordnung und einer, die nach feiner Meinung
nothwendig und richtiger fei, einer Anfchauung,
die ihm geftattet, die fittliche Weltordnung abfolut als
Gottes Majeftät ausdrückende hinzunehmen. Gefetzt, Sch.
hätte fachlich mit feinem Urtheil über R.'s Ausführung
Recht, fo müfste er vollends zum Ausdruck bringen,
dafs er eine Confequenz für R. aufdecke, die diefem —
das ift nachweisbar — nie zum Bewufstfein und zu Sinn
gekommen, ja die er ficher fich nur dazu hätte gereichen
laffen, feine Kritik der Orthodoxie auf gedachtem
Punkte zu ändern. Nun kann ich hier nicht in einen
Streit mit Sch. darüber eintreten, ob wirklich, wie das
offenbar feine Meinung ift, diejenige Rechtsordnuug, die
man Staatsrecht im Unterfchiede von Privatrecht nennt,
in Sonderheit das Strafrecht, der letztmögliche oder
oberfte Ausdruck des Sittengefetzes ift, oder ob nicht
diefes Recht noch einer höheren Norm unterfteht, wie eben
R. meint. Das auszumachen, ift diefe Zeitfchrift nicht der
Ort. Ich kann Sch. durchaus zugeben und glaube, das
thäte auch R., dafs der Sünder fich unbedingt im Schuld-
bewufstfein als ,ftrafwürdig' erkennt. Aber ift das nun
nicht die evangelifche Erkenntnifs, dafs Gott den Men-
fehen eben nie blofs nach feiner ,Würdigkeit' behandelt,
auch nicht daran gebunden ift, wie der Staat, den
Sünder zu .ftrafen'?

Giefsen. F. Kattenbufch.

Die vier Evangelien, in Predigten und Homilien ausgelegt.

In Verbindung mit Anderen hrsg. von D. Rud. Kögel.
(3. Bd.) Das Evangelium Lucä von Hofpred. Mil.-Ober-
pfr. D. Emil Frommel. 1. Hälfte. Bremen, C. E.
Müller, 1895. (X, 423 S.gr.8.) M. 7.50; geb. M. 9.—

Das Evangelium nach Lukas ift in der von Koegel
herausgegebenen Auslegung der vier Evangelien zuletzt
fertig geworden. Die vorliegende Hälfte bringt 38 Predigten
und reicht bis zum Ende des 10. Capitels. Ausgelaffen
find die Gefchichten von Heilung Befeffener
Luk. 8, 26—40 u. 9, 31—43, die der Verf. mit Luk. 11
14—26 zufammen behandeln will. Ausgefallen fcheinen
zu fein die Verfe 6, 49 und 9, 44 und 45. E. Frommel
fagt im Vorwort, dafs er die Bearbeitung nicht ohne