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Ausgabe:

1896

Spalte:

210-211

Autor/Hrsg.:

Buchwald, Georg

Titel/Untertitel:

Wittenberger Ordiniertenbuch. 2. Bd. : 1560-1572 1896

Rezensent:

Cohrs, Ferdinand

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2(X)

Theologifche Literaturzeitung. 1896. Nr. 8.

210

259 f.). Eine Gleichfetzung der ngeaßvTegm des Jacobus-
bnefe's und der In'unonoi der Didache lehnt er ab; aber
er ergänzt, wenn auch zurückhaltend, diefe dort, jene hier:
il y a donc tout Heu de penser que dans /es cgliscs syro-
patestiniennes dont ces textes einanent, ily avait a la fo is
des presbytres, des eveques et des diacres: /es presbytres
etant /es conseillers spirituels de la communauti dans son
ensemble et de scs membres en particidier, parce qu'i/s
sont /es notables cn la foi, /es chretiens de vieille röche;
/es eveques etant /es contrbletirs, /es administrateurs et
deja /es surveillants spiritue/s de l'eg/ise, et /es diacres
etant charges des Services d'assistance mutuelle en qui ce
concentre presque tonte l'activite sociale (260). Genauere
Darlegungen über Presbyter und Epifkopen bietet neben
Ausführungen über dieStellung der Adreffaten derPaftoral-
briefe, über Diakonen undWittwen der mit ganz befonderer
Sorgfalt gearbeitete Abfchnitt über Acta 20 und die
Paftoralbriefe. R. findet in den Paftoralbriefen bereits
nicht mehr die noch Acta 20 vorhandene Pluralität der
Bifchöfe; der monarchifche Epifkopat der Ignatianen,
obwohl wefentlich anderer Art als der Epilkopat der
Paftoralbriefe (S. 304), wirft fchon feine Schatten voraus. —
Minder vorgefchritten ift in der gleichen Zeit die Ver-
faffungsentwicklung im Occident. Die Presbyter des
1. Petrusbriefes um 80 n. Ch. haben noch keine Lehraufgabe
, ihre Aufgabe ift die Seelforge, mehrere von
ihnen find (als Trgeaßvregoi snicsxonovvcbq wie in den
Paftoralbriefen) zugleich mit der Adminiftration betraut.
Bei den rjyovfievot des Hebräerbriefs tritt die Amtsgewalt
der Gemeindevorfteher zwar fchärfer hervor, die Lehraufgabe
hinzu; aber noch im 1. Clemensbriefe zeigt fich
die Pluralität der Epifkopen. R. identificirt mit den
Epifkopen des 1. Clem. die i;yov/.ievoi, fcheidet fie dem
Amte nach von den Presbytern. Rom hat, wie der
Hebräerbrief und der 1. Clemensbrief beweifen, feine
grofse Bedeutung für die weitere Verfaffungsgefchichte:
c'est la que le ritualisme, le sacerdotalisme, fautorite sou-
veraine de la tradition ecclesiastique, /es prineipes de l'in-
stitution apostolique et de la succession reguliere des eveques,
ont fait leur apparition dans l'eg/ise (S. 520). Der monarchifche
Epifkopat aber ift in Kleinafien entftanden: er
erfcheint zuerft in den Ignatianen — davon handelt der letzte
Abfchnitt (V, S. 442—520) —, aber diefer Epifkopat der
Ignatianen ift noch nicht der katholifche. L'episcopat mo-
nirehique, fo fchliefst das Buch, ne deviendra reellement
une puissance que lorsqu'il se sera etab/i ä Romc et que
tInstitution Orientale, simple procede imagine par des
hommes incapables de se gouverner par eux-memes, aura
ete transformee et vivißee par l'esprit romain. —

Dies kurze Referat kann dem Buche gewifs nicht
gerecht werden. Denn das Detail entzieht fich ganz der
Wiedergabe und die feinen Nüancirungen, die R. den
verwandten Erfcheinungen gegenüber für verfchiedene
Zeiten und Oerter mit grofsem Gefchick aufzuweifen
verflicht, können in groben Strichen nicht angedeutet
werden. Dennoch verzweifle ich daran, in einer kurzen
Anzeige mehr zu geben. Kritik wäre hier m. E. durchaus
deplacirt. Denn keine der Behauptungen R.'s kann als
methodifch unerlaubte bezeichnet werden, und der ganze
Aufrifs ift dem Harnack's trotz vieler Abweichungen im
Detail fo ähnlich, dafs ich oft Gefagtes, auch von mir
Gefagtes (Studien und Kritiken 1890 S. 619 fr.) wiederholen
müfste, wenn ich auf fachliche Discuffion mich
einlaffen wollte. Für einen Mangel, den eine Verwerthung
des Sohm'fchen Buches vielleicht verhindert hätte, halte
ich es, dafs die Beziehung der Gemeindebeamten zum
Cultus (wenn ich kurz fo fagen darf), fpeciell zur Feier der
Euchariftie nicht fchärfer ins Auge gefafst ift. Uebrigens
wird niemand auf Mängel klagen dürfen, auch wenn er
fich die Dinge anders denkt als R. oder mit dem Ref.
überhaupt darauf verzichtet, über die Entwicklung bis 110
foviel zu wiffen, als R. wiffen möchte.

Jedenfalls wird die Fortfetzung des Werkes lohnender

fein als diefer erfte Band, wahrfcheinlich auch für den
Verfaffer, gewifs für feine Lefer.

Halle a/S. Loofs.

Buchwald, D. Dr. Geo., WittenbergerOrdiniertenbuch. 2. Bd.

1560—1572. Mit Berichtigungen und Ergänzungen
für die Jahre 1558—1568 aus Paul Ebers Aufzeichnungen
. Leipzig, G, Wigand, 1895. (218 S. Lex.-8.)

M. 18. -

Dem im vorigen Jahre veröffentlichten erften Bande
des Wittenberger Ordinirtenbuches , das die Ordinationen
vom 24. Juni 1537 bis zum 9. April 1560 umfafste (vgl.
Theolog. Lit.-Ztg. 1895. Nr. 6. Sp. 166), läfst D. Buchwald
nunmehr den zweiten Band folgen, der mit dem
24. April 1560 beginnt und bis zum 16. December 1572
reicht1). Obgleich er nicht mehr in die eigentliche
Reformationszeit fällt, ift uns diefer Band nicht minder
werthvoll, als der erfte. Einen Vorzug aber befitzt er
darin vor dem erften Bande, dafs er weit mehr hiftorifches
Material enthält, als jener, deshalb, weil jetzt anders, als
es bis zum 9. April 1560 gehandhabt wurde, der Ordi-
nirte felbft feinen Lebensgang niederfchreibt, anfangs
noch fehr kurz, kaum einmal mit mehr Angaben, als der
erfte Band fie bietet, dann aber immer ausführlicher, fo
dafs wir z. B. S. 150 f. oder S. 177 u. ö. Einträge finden,
die eine halbe, ja eine ganze Seite im Abdruck einnehmen.
Für diefe Eintragungen der einzelnen Ordinanden beftehen
vom Anfang des Jahres 1565 ab beftimmte Vorfchriften
(s. S. 41 d. Abdrucks). Sie follen enthalten: 1. Namen,
Vornamen und Vaterland; 2. in kurzen Worten die von
den Ordinanden befuchten Schulen und Univerfitäten und
die Dauer des dortigen Aufenthalts; 3. die etwaige bisherige
Befchäftigung und Anftellung, befonders im Schul-
dienft; 4. den Ort, wohin die Ordinanden berufen, und
das Amt, zu dem fie berufen find; endlich 5. Angaben
über Zeugnifse, die fich auf ihre Vocation und ihre fitt-
liche Führung beziehen. Man wird leicht einfehen, wie
mancher wichtige Beitrag zur Kirchengefchichte, zur allgemeinen
fowohl, wie befonders zur localen, in diefen
Angaben enthalten fein mufs. Und eine ganz befondere
Bedeutung haben die Einträge für die Schulgefchichte.
Manche bisher vielleicht unbekannte oder zweifelhafte
Schule läfst fich hier mit Beftimmtheit nachweifen, für
manche find uns gar Namen der damaligen Lehrer angegeben
.

Auch der Gebrauch diefes Bandes wird durch ein
beigegebenes Perfonen-Verzeichnifs (S. 193—206) und ein
Ortsregifter (S. 207—218) erleichtert; aber auch für diefen
Band gilt es, dafs er der Forfchung noch erft vollftändig
erfchloffen werden mufs, weil viele Ortsnamen noch
dunkel find; der Localgefchichte ift hier eine intereffante
und wichtige Aufgabe geftellt. Manche Schwierigkeit
wird freilich fchon durch das von D. Buchwald infolge
einer Notiz in den Unfchuldigen Nachrichten 1715 S.
1075 auf der Herzogl. Bibliothek in Gotha wieder aufgefundene
und am Schlufs der Einleitung zum vorliegenden
Bande S. V—XXVII im Auszug mitgetheilte parallele
Ordinirtenbuch Paul Ebers gelöft. Dasfelbe umfafst die
Jahre 1558—1567, bezw. die Eintragungen 1806—1976 des
erften und 1 — 771 des zweiten Bandes. Leider hat der
Herr Herausgeber felbft diefe Eber'fchen Aufzeichnungen
nicht mehr benutzen können, da er fie erft nach Vollendung
des Druckes des Ordinirtenbuches gefunden hat,
aber uns ift der Gebrauch fehr leicht gemacht, da jeder
Eber'fche Eintrag mit der Nummer des entfprechenden
Eintrages im Ordinirtenbuche verfehen ift. Die Bemer-

1) Der letzte abgedruckte Eintrag (S. 192) fteht bereits im dritten
Bande des Originals, der übrigens die Jahre 1573—1589 umfafst, und ift
von Buchwald hier wohl nur beigefügt, um mit dem Ende des Jahres
1572 abzufchliefsen. Aller ift dann nicht 1573 im Text Schreib- oder
Druckfehler?

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