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Ausgabe:

1895

Spalte:

481-483

Autor/Hrsg.:

Jacobs, Jos.

Titel/Untertitel:

Studies in biblical aechaeology 1895

Rezensent:

Siegfried, Carl

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Theologische Literaturzeitung.

Herausgegeben von D. Ad. Harnack, Prof. zu Berlin, und D. E. Schürer, Prof. zu Göttingen.

Erfcheint Preis
alle 14 Tage. Leipzig. J. C. HinnchsTche Buchhandlung. jährlich 18 Mark.

N°- 19. H- September 1895. 20. Jahrgang.

Jacobs, Studies in biblical archaeology (Sieg- | Trenkle, Der Brief des hl. Jacobus (Holtz- , Zweynert, Luthers Stellung zur humaniftifchen
fried). mann). Schule und Wiffenfchaft (Cohrs).

Ryle, Philo and Holy Scripture (Schürer). Bifchoff, Ein jüdifch-deutfches Leben Jefu

Josephi opera ed. Niese vol. VII, Index , (Strack).

(Schürer) I Zahn, Der Stoiker Epiktet und fein Verhältnis

Deifsmann, Bibelftudien (Blafs). zum Chriftentum (Wendland).

The four gospels as historical records (Holtz- j The Discourses of Philox enus bishop of Mab- K<> l'erl
mann! bögh, ed. from Syriac Manuscripts with an | (Oer).

Bug'ge, Das Johannes-Evangelium (Holtzmann). i english translation by Budge, 2 voll. (Neftle). | Spurgeon, Die Kunft der Illuftration (Mofapp).

Brooke, Frederick William Robertson, 2. Aufl.
(Hans).

Robertfon, Religiöfe Reden, 2. Aufl. (Derf).
Robertfon, Reden über die Korintherbriefe

Jacobs, Jos., Studies in biblical archaeology. London, Nutt,
1894. (XXIV, 148 S., 8.) Geb. 3 s. 6 d.

Sohn oder eine jüngfte Tochter zum Träger habe (vgl.
S. 50). Diefer Vorzug des Jüngften fei die Kernfrage
in den dramatifchen Verwickelungen der Erbrechts-

In dem vorliegenden Buche ifl eine Reihe von Auf- ftreitigkeiten der Genefis, während die Erzähler bereits
fätzen wieder abgedruckt, welche der Verfaffer in den | einer Periode angehörten, in der das Erflgeburtsrecht

Jahren 1885_1890 in verfchiedenen wiffenfchaftlichen 1 galt. Letzteres fei durch eine prieflerliche Kalle in

englifchen Zeitfchriften veröffentlicht hatte. Der Titel J Israel eingeführt, wie denn auch Aaron ein Erffgeborner
meint nicht blofs das, was wir im engeren Sinne biblifche I fei. — Mit einer feinen Kritik verfolgt der Verfaffer die
Archäologie nennen, fondern er erftreckt fich auf alle ; Kunft der Erzähler, welche das alte Jüngltenrecht mit

Gebiete der biblifchen d. h. der altteffamentlichen Wiffen
fchaft. — Die erfte Abhandlung: recent research in bibli
cal arcliaelogy (S. 1—28), zuerft 1889 in arch. rev. Märzheft
abgedruckt, befafst fich vorzugsweife mit gewiffen
Defiderien, die der Verfaffer in Bezug auf den Betrieb
der altteffamentlichen Studien glaubte zur Sprache
bringen zu müffen. Hier hat fich nun aber feitdem
manches geändert, fo dafs fich der Verfaffer zu einem
Nachtrage über die Zeit von 1889—94 in introduction
p XI-—XVII genöthigt fah, der aber dem inzwifchen Ge-
leifteten doch nicht völlig gerecht wird. Er findet unfere
Wiffenfchaft befonders im Rückftande auf dem Gebiete
der Lexikographie, der Textkritik und der Chronologie.
In der erften vermifst er die Specialwörterbücher zu den
einzelnen Schriftffellern, in der zweiten den völlig ficher
geftellten Grundtext, in der dritten eine chronologifche

dem Aelteffenrecht ihrer Zeit auszugleichen und die verfchiedenen
Bevorzugungen der jüngften Söhne und Töchter
in der Genefis zu motiviren fich bemühen. Nur ver-
miffen wir jeden Beweis für die Behauptung, dafs Abraham
der jüngffe Sohn Tarach's gewefen fei. — Die vierte Abhandlung
,are tliere Totemclans in the 0. T.' S. 64—103
introd. p. XIX—XXI (aus arch. rev. 1889 Mai) knüpft
an die Unterfuchungen von Rob. Smith u. a. über diefen
Gegenftand an. Der Verfaffer giebt Spuren eines früheren
Totemismus für Israel zu. Er beffreitet aber mit Recht
die Anwendbarkeit des Totemismus auf die hifforifche
Zeit der Israeliten. Aus dem blofsen Vorkommen von
Thiernamen, die bei Nomaden fehr erklärlich feien, könne
man noch nicht auf Totemismus fchliefsen. Die mit dem
Totemismus verbundenen Bräuche der Exogamie und
des Matriarchats laffen fich in der hiftorifchen Zeit nur in

Sicherffellung der fämmtlichen Ereignifse von Samuel an. J einzelnen verfchwindenden Spuren wie Ri. 12, 9 inner
Viel gefordert, fehr viel! — Mehr ift der Verfaffer mit j halb Israels nachweifen. Der Verfuch, bei David die

der hiftorifchen Geographie und den Arbeiten des Pal.
explor. Found zufrieden, womit nun wieder andere weniger
zufrieden find. An der Literarkritik hat er die Zer-
fplitterung der Quellenforfchung zu tadeln, wodurch diefe
fchliefslich auf einen todten Strang gerathen fei. Er
fordert zu ihrer Ergänzung das Studium der ,survivalsl,
d. h. der Refte alter Culturftufen, Sitten, Bräuche aus
dem Stammesleben, die fich in manchen Gefetzen des
Pentateuchs, in der fpätjüdifchen Literatur und in noch
jetzt im Orient vorhandenen Rudimenten zeigen. Darin
wird man ihm beiftimmen müffen. — Die zweite Abhandlung
recent research in comparative religion S. 29—45
Izuerft erfchienen Folk-Lore Sept. 1890) zieht aufser
Robertfon Smith, rel. of the Semites auch Werke über
die Religion der arifchen Völker in die Befprechung, weshalb
wir auf ein näheres Eingehen verzichten müffen. —
Die dritte Abhandlung Junior-Right in Genesis S. 46—63
(aus arch. rev. 1888 Juli) liefert einen Beitrag zur Erfüllung
der oben befprochenen, am Schlufs von Abh. I
erhobenen Forderung der Erforfchung alter Stammesfitten
. Der Verfaffer findet Spuren von einem Erbrecht
des jüngften Sohnes, über deffen Ausdehnung er fich
S. 46—48 verbreitet, in den Erzählungen der Genefis,
nach denen faft jeder Name von Bedeutung einen jüngften

Zugehörigkeit zu einem Schlangenclan darzuthun, den
R. Smith macht, fei mifslungen, worin man dem Verfaffer
nur beiftimmen kann, wie auch darin, dafs aus den
Thierbildern in Israel nicht gefchloffen werden könne,
dafs man diefe Thiere als Vorfahren angefehen habe.
In den Speifeverboten mögen einige Refte des Totemismus
ftecken, doch alle können fie nicht daraus hergeleitet
werden. Die Taube z. B. wird zu den efsbaren Thieren
gerechnet, obwohl Jo na ein Totem fein foll. Dafs die auch
fpäter vorkommenden Tättowirungen in Israel eine Beziehung
zu einem Totem gehabt hätten, dafür fehlt jeder
Beweis. Den Schlufs der Unterfuchung bildet eine Lifte
der von Thieren und Pflanzen entlehnten Perfonennamen
des A. T.'s S. 94—103. — Die fünfte Abhandlung ,the
Nethinimr S. 104—122 introd. p. XXI f. (aus Babyl. and
Orient, record 1888 Febr. März) ftellt die intereffante
Hypothefe auf, diefe Tempelfclaven feien Kedefchen-
föhne gewefen. Daraus erkläre fich das Eheverbot, das
für die Israeliten ihnen gegenüber beftand, und ihre
Pariaftellung, die auch die Mifchna aufrecht erhalte.
Von den Gibeonitern feien fie durchaus zu fcheiden.
Aus einer forgfältigen Unterfuchung der Namenliften
geht hervor, dafs von den Nethinim nur weibliche Ahnen
feftgeftellt werden können. Dies und ihre Anfiedeluno-

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