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Ausgabe:

1895

Spalte:

421-422

Autor/Hrsg.:

Gény, Jos. (Hrsg.)

Titel/Untertitel:

Quellenschriften der elsässischen Kirchengeschichte. 2. Bd. Die Jahrbücher der Jesuiten zu Schlettstadt und Rufach 1615 - 1765. 1. Bd. Annuae litterae Collegii Selestadiensis et

Rezensent:

Reusch, Franz Heinrich

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Theologifche Literaturzeitüng. 1895. Nr. 16.

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einen ziemlichen Grad der Wohlhabenheit der Kirche.
Noch 836 hebt der Lorfcher Codex als etwas Befonderes
die fteinerne Kirche in Dürrmenz hervor; offenbar waren
fie damals noch feiten.

Was fich Sepp unter dem Zwang und Drang vorteilt
, der Luther in's Klofter getrieben, ift fchwer zu
verteilen, S. 130 Anm. Sicher hat ihn Kötlin (1, 60)
richtig gedeutet, wenn er fagt: Es war ihm eine göttliche
Nöthigung, der er völlig fich unterwarf. Was aber das
dortige Citat Sepps De Wette 201 foll, mögen andere
enträthfeln. In der Brieffammlung von De Wette teht
die Stelle nicht. Auch an enthellenden Druckfehlern
fehlt es nicht. Vgl. z. B. Laifsner tatt Laitner S. 11,
Agoberd S. 45, Grifa S. 75 tatt Geifa, Foenitarius S. 114,
Afam S. 156 tatt Abfam. Derfelbe Mann heifst S. 152
Baumgartner und S. 154 Baumgarten. Aber bei allen
Austellungen hat das Buch dem Ref. fich lieb und werth
gemacht, befonders durch die Ehrlichkeit und das warme
deutfche Herz. Die Ausführungen über die von den
Jefuiten u. A. in Bayern nach der Reformation gefchaf-
fenen Religions- und Culturzutände, über den Wohltand
des katholifchen Bayern feien befonders den Nachbetern
eines Janffen empfohlen.

Nabern bei Kirchheim u. T. G. Boffert.

Quellenschriften der elsässischen Kirchengeschichte. 2. Bd.

Die Jahrbücher der Jefuiten zu Schletttadt und Rufach
1615—1765. I. Bd. Annuae litterae Collegii Selesta-
diensis et Residentiae Rubeacensis 1615—1713, herausgegeben
von Jos. Geny. [Archivalifche Beiträge des
Strafsburger Diöcefanblattes für das Jahr 1894.] Strafsburg
, Le Roux & Co., 1895. (XXVIII, 425 S. gr. 8.)

M.6. —

Der Herausgeber giebt in der Einleitung u. a. eine
dankenswerthe Ueberficht der Niederlaffungen der Jefuiten
im Elfafs und gute allgemeine Bemerkungen über die
Anmiac Uiterae), die Jahresberichte, die von allen Colle-
gien an die Frovinziale, von diefen an den General ein-
zufenden waren (neben diefen Berichten, die ,in der Regel
nur erzählen, was zur Erbauung und Belehrung der
Ordensmitglieder dienen kann und gegebenenfalls felbt
den Fremden mitgetheilt werden können', wurde noch
eine Historia der einzelnen Collegien aufgezeichnet,
die nicht für die Oeffentlichkeit betimmt war, auch nicht
an den Frovinzial und nach Rom gefchickt zu werden
brauchte, aber das Hauptmaterial für die officiellen Ge-
fchichtfchreiber des Ordens lieferte, S. XVII). Der voll-
tändige Abdruck der Annuae des Collegiums zu Schletttadt
und der dazu gehörenden Refidenz zu Rufach kann
nur für einen fehr befchränkten Leferkreis ein Intereffe
haben; für weitereKreife würde ein kurzer Auszug der inter-
effanten Notizen nicht nur genügt haben, fondern zweck-
mäfsiger gewefen fein. Solcher Notizen finden fich nicht
einmal viele. Ueber den Schwedenkrieg 1632—40 geben
die Anmerkungen des Herausgebers S.382 ff. Mittheilungen.
Aufser der Zahl der in der Jefuitenkirche abgelegten Generalbeichten
und empfangenen Communionen wird jedes
Jahr auch die Zahl der Converfionen angegeben. Einmal,
1685 find es 150 (S. 230), in den meiten Jahren nur 10—20.
Einmal (S. 29) wird notirt: libri haereiici vulcano traditi.
Einigemale werden erwähnt sagae, antequam flammis ob-
sumerentur, pocnitentia expiatac (S. 29, einmal 30, S. 46;
nach der Anmerkung S. 380 find zu Schletttadt 1629—33
72 und bis 1642 noch 19 Perfonen als Hexen verbrannt
worden), noch öfter Exorcismen (einmal wurden aus
einem Mädchen 46 Teufel ausgetrieben, S. 91), Bündnifse
mit dem Teufel (S. 32. 117. 132 u. f. w.), Gefpenter- und
andere dämonifche Gefchichten. Fat jedes Jahr werden
Wunder berichtet, die mit Heiligen aus dem Orden zu-
fammenhängen. Durch die Reliquien oder das Chiro-
graphum des h. Ignatius wurde namentlich gebärenden

Frauen geholfen (Selbtbiographie Bellarmin's S. 343).
S. 302 heifst es fogar: Patrocinium illius tarn religiöse
adorant praegnantes et ptierperae, ut persuasum sit singu-
lis, mdlam feliciter foetum eniti posse nisi adnitentibus
S. Patriarchae lipsanis, quae etiam religio null am adhuc
fefellit. Wunderbare Wirkungen werden auch oft dem
Ignatiuswaffer (Die deutfehen Bifchöfe und der Aberglaube
S. 62) zugefchrieben, und zwar für Menfchen und
Vieh (S. 142. 149). S. 182 heifst es: Ignatianac aquae tarn

frequens est apud nos usus, ut una fere pauperum medi-
cina esse videatur; pauperes acque ac divites hac pota

febres se exstinguere atitumant. Auch das Bild des h.
Ignatius hat gute Wirkungen, S. 274: Data a nostro S. P.
Ignatii icone domus et personac noctumis lemurum et caco-
daemonis infestationibus sunt liberatae (ähnlich S. 279);
auch in einem Viehtalle, der sive a lemuribus sive a
veneficis infestabatur, wurde nach S. 313 durch ein Bild
des h. Ignatius die Ordnung hergeteilt. Neben Ignatius
wird Franciscus Xaverius zu den 5.5. Patres Tnautna-
turgi nostri (S. 257) gezählt (aufser dem Xaverius-Waffer
wird auch ein Xaverius-Ring als wunderwirkend erwähnt

; (S. 226. 227. 237), in den erten Jahren nach feiner Heilig-
fprechung (1671) auch Franz Borgia (S. 149. 154). In
Rufach werden auch durch die Reliquien des h. Valentinus
Wunder gewirkt, namentlich an Epileptifchen (S. 297).

Was aufser diefen Curiofa in den Berichten vorkommt
, it jedenfalls für die Gefchichte des Ordens
nicht bedeutend genug, um den vollhändigen Abdruck
der Berichte zu rechtfertigen.

Bonn. F. H. Reufch.

Köhler, Ob.-Konfit.-R. a. D. D. K, Lehrbuch des deutschevangelischen
Kirchenrechts. [Sammlung von Lehrbüchern
der prakt. Theol. 7. Bd.] Berlin, Reuther &
Reichard, 1895. (XVI, 310 S. gr. 8.) M. 6. -

Das vorliegende Werk bildet den fiebenten Band der
von Prof. Hering herausgegebenen Sammlung von Lehrbüchern
der praktifchen Theologie in gedrängter Dar-
tellung. Wir müffen es freudig begrüfsen, dafs der Herr
Verfaffer fich der mühevollen, aber dankbaren Aufgabe
I unterzogen hat, eine Dartellung des deutfeh-evangelifchen
[ Kirchenrechts für Theologen zu geben. Doch darf bei
einer Beurtheilung des Buches diefer Umtand, dafs das-
felbe ausfchliefslich für Theologen betimmt it, nicht
aufser Acht gelaffen werden. Denn mit Recht hebt der
Herr Verf. im Vorwort hervor, dafs theologifches und
juritifches Kirchenrecht zwar nicht zweierlei Dinge find,
| was den Stoff und Inhalt betrifft, dafs aber je nach den
| betimmenden Gefichtspunkten und Intereffen fich auf
I der einen und der andern Seite ein befonderes eigen-
I thümliches Bild des Gegentandes ergiebt. So erklärt
fich manche in dem Buche niedergelegte Auffaffung; fo
erklärt es fich auch, dafs Manches, was für den Juriten
unwefentlich oder doch ert in zweiter Linie in Betracht
kommend it, ausführlich erörtert wird, während wieder
[ andere Punkte für die juritifche Beurtheilung zu kurz
kommen. Die Schwierigkeiten, die fich dem Herrn Verf
entgegenteilten, lagen vor Allem in der grofsen Mannigfaltigkeit
und Verfchieclenartigkeit der Kirchengefetz-
gebung in den einzelnen deutfehen Staaten, zu deren
Bewältigung ihm allerdings die Friedberg'fchen Vorarbeiten
gute Diente leiteten. Uebrigens hat der Herr
Verf. mit gutem Grunde darauf verzichtet, eine auch nur
annähernde Volltändigkeit diefer fo fehr verfchiedenen
Betimmungen zu erreichen. Vielmehr lag es von vornherein
in feiner Abficht, nur einen orientirenden Einblick
in die gefammte Rechtslage zu liefern, und das it ihm
in vortrefflicher Weife gelungen.

Zum Erweife des reichen Inhalts des Buches möge
folgende Ueberficht dienen. In der Einleitung werden
einige grundlegende Begriffe behandelt, wie Kirche Con-