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Ausgabe:

1895 Nr. 15

Spalte:

399-401

Autor/Hrsg.:

Staub, Max

Titel/Untertitel:

Das Verhältnis der menschlichen Willensfreiheit zur Gotteslehre bei Martin Luther und Huldreich Zwingli 1895

Rezensent:

Cohrs, Ferdinand

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399

Theologifche Literaturzeitung. 1895. Nr. 15.

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Male gegen den Wortlaut des hebräifchen Textes, die
urfprüngliche Lesart ift. Aufserordentlich intereffant aber
ift der Nachweis einer mehrfachen directen Berührung
zwifchen T. und dem hebräifchen Text gegenüber allen
oder faft allen fonftigen Zeugen der LXX: Ez. 37, 7 T.
w cop. sah. tqiooovoiv; LXX ococuoovoiv; H. ^b>n~i Ez. 36,8
T. w. eyyi'Covoiv; LXX shiiCovoiv; H. "inj? Ps. 79, 16
"7b fiinittSS p byi T. et in filium corroborasti tibi; LXX
•/.cd Eni riöv uvS-qcuttov nv s/.()aTcitwoctc, atavTip. Ebenfo
hat T. allein Jef. 13, 3 ein dem TiXTp 03 entfprechendes
et voco eos. Die Deutung diefes Phänomens ift nicht
leicht. Sollte T. hier wirklich allein den Text der LXX
erhalten haben, wie Burk, meint, oder kommt hier irgendwie
der Einflufs der Parallelüberfetzungen in Betracht?
So eröffnen fich überall bei einem genaueren Studium
der Citate von T. intereffante textkritifche Probleme.

Nach den über das Verhältnifs von M. V. zu R. gegebenen
Ausführungen wäre an einer Reihe von Stellen
der Text zu ändern, — 620 ift vielleicht vocatus aposto-
hts mit R. M. zu ftreichen. 73 ift enim zu lefen (M.;
etenim V. autem R., der auch 82o enim in autem ändert).
7, filio f suo io28 me f gratis etc. — In den Conjecturen
ift R. meiftens glücklich.

Herr Prof. Schürer machte mich auf eine Angabe
von Waitz (neues Archiv für ältere deutfche Gefchichts-
kunde 1878 p. 194) aufmerkfam. Waitz befpricht hier
eine Bamberger Handfchrift B. IV. 6. Fol., in welcher fich
auf einem Blatt ein Stück überfchrieben mit ,de Septem
regnlis 'HconU1 findet. Ich liefs mir die Handfchrift
kommen, fand aber nur einen werthlofen Auszug aus
Auguftin's Excerpt.

Göttingen. W. Bouffet.

Nachdem mein Manufcript eingeliefert war, fand ich noch in dem
Commentar des Beatus {cd. Florez. p. 316) an einer Stelle, an der Beatus
fichtlich den T. ausfchreibt 2 Theff. 27 in diefer Form: tantum am de-
tinens detineat modo, qtioadusque de viedio fiat. Damit find Burk.'s
Bemerkungen zu diefem Citat (f. o.) endgültig widerlegt, auch zeigt diefe
Beobachtung von neuem, wie ftabil die Citationsweife des T. ift. Im
Commentar wie in den rcgulae haben wir genau diefelbe fmguläre Form
des Citats.

Staub, Max, V. D. M., Das Verhältnis der menschlichen
Willensfreiheit zur Gotteslehre bei Martin Luther und Huldreich
Zwingli. Diff. Zürich, Leemann, 1894. (II, 131 S.
gr. 8.) M. 3.-

Die vorliegende Schrift bietet mehr, als der Titel
angiebt; fie ftellt dogmengefchichtlich das Verhältnifs der
menfchlichen Willensfreiheit zur Gotteslehre bei Luther
und Zwingli dar — bei erfterem auf Grund feiner Schrift
,de servo arbitrio1,, bei letzterem nach feinem Tractat
.Sermonis de Providentia Dei Anamnema' — und unter-
fucht bei beiden die ihren Darlegungen zu Grunde
Hegenden .religiöfen wie philofophifchen hiftorifchen
Elemente', lenkt aber fchliefslich mehr und mehr aus
dem dogmengefchichtlichen in das fyftematifche Gebiet
ein, indem fie — immer im Blick auf die menfchliche
Willensfreiheit — zur Richtigftellung des Gottesbegriffs
in unferer heutigen Theologie beizutragen fucht.

Im Anfchlufs an Kattenbufch (Luther's Lehre vom
unfreien Willen und von der Prädeftination nach ihren
Entftehungsgründen unterlucht. Göttingen. 1875) findet
auch Dr. Staub die Quellen der Ausführungen Luther's
theils in dem religiöfen Intereffe, die Verdienftlofigkeit
menfchlichen Thuns fyftematifch zu begründen, teils —
und aus diefer zweiten Quelle flammt das Mechanifche
in feinen Darlegungen — in der von Luther nicht überwundenen
nominaliftifchen Scholaftik der Duns Scotus,
Occam und Biel; in fchärferer Formulirung ftellt dann
aber Staub (S. 21) den Satz auf: .Luther's urfprüngliche
nur religiös fubjectiv gemeinte Unfreiheit des menfchlichen
Willens zur Erlangung einer das Heil verdienenden
Gerechtigkeit vor Gott, wird, bereits durch die Erb-

fündenlehre verobjectivirt, nun durch die Einwirkung
des Gottesbegriffs vollends zur abfoluten metaphyfifchen
Unfreiheit des menfchlichen Willens zu irgend einem
fittlichen Thun überhaupt verallgemeinert'. Solcher
abfoluten Unfreiheit des Menfchen fleht nun auf Gottes
Seite die particulare Prädeftination gegenüber, die —
nach Staub — in fo fern bei Luther jeden ethifchen
Charakter verliert', als ,fie nicht auf das Leben in der
Welt fich bezieht' (S. 33), nicht den Einen für ein frommes
Leben und in Folge deffen für die ewige Seligkeit, den
Andern für ein unfrommes Leben und fo für die Ver-
dammnifs prädeftinirt, fondern ,von dem vorweltlichen
Rathfchlufs gleich ins Jenfeits hinüberfpringt' (S. 34). Ja
auch jeden religiöfen Werth fpricht Staub diefer Prädefti-
nationslehre ab — derfelbe werde bei dem Gott der
Willkür, den Luther ftatuire, ,umgeftürzt' — und kommt
zu dem Schlufs (S. 35 f.): ,Das Axiom, dafs nicht alle
Menfchen feiig werden können, verbunden mit Luther's
Lehre vom abfolut unfreien Willen des Menfchen, d. h.
dafs in jedem Individuum feine Seligkeit oder Ver-
dammnifs nicht fein, fondern ausfchliefslich des alles
fchlechthin wirkenden Gottes Werk und That fein müffe,
dies führt zur Zerflörung der Grundrenten des evan-
gelifchen Glaubens, nicht allein materiell der perfön-
lichen Heilsgewifsheit, fondern auch formell, der normativen
Bedeutung der heiligen Schrift'. ,Gott erfcheint
als blinde nackte Kraft — Fatum ift fein Name' (S. 38);
,wir find die blofs paffive Materie'; ,die Religion, wie fie
fich in letzter Confequenz aus Luthers Schrift ergiebt,
heifst nicht Chriftentum, fondern — Materialismus'
(S. 39)- -

Staub will nun nicht bei dem fcholaflifchen Gottesbegriff
als letztem Grund diefer zu folchen Confequenzen
führenden Lehre flehen bleiben, fondern will ,diefen
Gottesbegriff der Scholaftik auf feine antik metaphyfifch-
philofophifchen und ethifch-biblifchenBeftandtheile fondern
und prüfen' und benutzt dazu die ,umfaffenderen, klareren
und fchärferen Darlegungen' Zwingli's (S. 39). Er unter-
fucht Zwingli's Ausführungen über das Wefen des Menfchen
, feine Lehre von Gott und auf Grund diefer beiden
' das Verhältnis der menfchlichen Willensfreiheit zur
1 Gotteslehre und Zwingli's Theodicee; und kommt dabei
zu dem Refultat, dafs Zwingli — zugleich ein Kind der
damaligen univerfalen humaniftifchen Strömung und als
folches Anhänger der Antike, und zugleich biblifch
j gebildet (S. 119) — im Grunde in feiner Theodicee zwei
j völlig disparate Gottesbegriffe, den des antik-panthei-
j ftifchen — des metaphyfifchen Abfoluten — und den
des biblifch-perfönlichen — des ethifchen Abfoluten —
mit einander zu verföhnen fucht. Es gelingt ihm
nur durch ,das zu gleicher Zeit unlogifche wie unfitt-
liche Vermifchungsproduct diefer beiden Götter' (S. 70),
durch die particulare Prädeftinationslehre, die jedoch bei
Zwingli deshalb ethifcher Natur ift, weil fie ,das Heil
! nicht von einem vorweltlichen Willküract Gottes abhängig
macht, fondern von einem [natürlich aber auch
der Prädeltination unterliegenden] entfprechenden ethifchen
Zuftande im Diesfeits' (S. 125). Diefe ,wenn auch noch
unbiblifche, immerhin doch fittlich annehmbarere Faffung
der Prädeftinationslehre' bewahrt — nach Staub —
; Zwingli davor, wie Luther im Materialismus zu enden
; (S. JO).

Zwingli verdient alfo — das ift nach der dogmengefchichtlichen
Seite hin das Ergebnifs — vor Luther den

j Vorzug, nicht nur wegen feiner klareren Syftematifirung,
fondern auch wegen der von ihm gefundenen Löfung

} des Problems. Aber ift diefer Vorzug nicht im Grunde
ein fcheinbarer, wo das Handeln der Menfchen doch der
Willkür Gottes unterliegt? Der Hauptvorzug liegt meines
Erachtens zuletzt nur darin, dafs diefe Faffung der Prädeftinationslehre
fyftematifcher ift. Ob fie aber Zwingli
vor denfelben Confequenzen retten kann, wie fie Dr.Staub
bei Luther zieht, ift mir zweifelhaft. Sodann hängt diefe