Recherche – Detailansicht

Ausgabe:

1895 Nr. 14

Spalte:

355

Autor/Hrsg.:

Brockelmann, Carol.

Titel/Untertitel:

Lexicon Syriacum. Praefatus est Th. Nöldeke. Fasc. 5 - 7 1895

Rezensent:

Hoffmann, Georg

Ansicht Scan:

Seite 1

Download Scan:

PDF

355

Theologifche Literaturzeitung. 1895. Nr. 14.

356

felbft unfere Kenntnifs der an den Ofirisglauben anknüpfenden
Form der Unfterblichkeitslehre, der religions-
gefchichtlich wichtigften Glaubensform Altägyptens überhaupt
, wefentlich bereichert und ficherer gehaltet. Mag
auch gelegentlich bei der Ueberfetzung die Richtigkeit
der Auffaffung einzelner Stellen zweifelhaft bleiben tnüffen
— ägyptifche religiöfe Texte, bei denen zu den fprach-
lichen Schwierigkeiten fachliche treten, laffen fich bei
dem jetzigen Stande unterer Kenntnifse nur zu häufig
nur vermuthungsweife wiedergeben — als Ganzes hat fie
das Richtige getroffen, und ift diefe Ausgabe des Papyrus
Ani ein Werk, welches die Wiffenfchaft zu fördern, That-
fachen ficher zu ftellen, zu neuen Unterfuchungen anzuregen
geeignet ift. — Die Ausftattung des Werkes ift
eine nach jeder Richtung hin glänzende, der fchwierige
Druck correct und fo gut wie fehlerlos.

Bonn. A. Wiedemann.

Brockelmann, Carol., Lexicon syriacum. Praefatus est Th.
Nöldeke. Fase. 5—7. Berlin, Reuther & Reichard,
1894/95. (VIII u. S. 305—512. gr. 8.) ä M. 4. —

Mit der fiebenten Lieferung liegt Brockelmann's Wörterbuch
fchon vollftändig vor. Auf 404 Seiten des fyr.-
lat. WB. folgt bis S. 487 ein lat.-fyr. Regifter, eine Erklärung
undeutlicher Formen, S. 489—510 Zufätze und
Verbefferungen und das Verzeichnifs der benutzten Literatur
. Bald wird jeder, der fich mit Syrifch befchäftigt,
mehr Genugthuung über das Vorhandenfein diefes Handwörterbuchs
empfinden dürfen, als dem Verfaffer bei der
Bearbeitung gegönnt war, zu der ihn neben ,dira neces-
sitas1 Nöldeke's zielbewufste Ermuthigung bewog.

Kiel. G. Hoffmann.

Gampert, Auguste, La Thora. Etüde historique sur ses
origines et son developpement. These. Geneve, impr.
Romet, 1895. (119 S. gr. 8.)

Auf Grund der im Allgemeinen abgefchloffenen Ana-
lyfe der pent. Gefetzgebung, deren Ergebnifse der Verf.
lieh im wefentlichen angeeignet hat, unternimmt er in
klarer, anfehaulicher Weife eine fynthetifche Darftellung
der Entftehung und Entwicklung der altteft. Gefetzgebung.
Er fleht principiell auf dem Boden der hift.-krit. Betrachtung
des A.T.'s und will mit feiner Darftellung zugleich
zeigen, dafs eine folche dem rel. Intereffe nicht
nur nicht widerftreitet, fondern vielmehr aufs befle entgegenkommt
, vgl. Vorw. S. 4.

Seine Darfteilung darf bis auf einige nachher zu
nennende Punkte als gelungen gelten. Nachdem er in
der Einleitung, S. 9—14, die traditionelle Anficht, dafs
Mofes der Verfaffer der pent. Gefetzgebung gewefen fei,
widerlegt und die gefchichtl. Bedeutung des Mofes als
des ,Begründers des hebr. Volkes und des geiftigen Monotheismus
', wie er im Dekalog Ex 20, als dem ,reinften
Reflexe des Mofaismus' zum Ausdruck gekommen fei,
dargelegt hat, geht er an die Löfung feiner Aufgabe
und zeigt, dafs die Entwicklung des altteft. Gefetzes die-
felben Phafen wie die Gefetzgebungen anderer Völker
durchlaufen hat: göttl. Orakel, Gewohnheitsrecht, codi-
ficirtes Gefetz, S. 110. Er unterfcheidet eine Periode der
mündlichen (S. 15—52) und eine Periode der gefchriebenen
Thorah(S.53—113). Nach der Erklärung desWortes Thorah
auf Grund der Etymologie und des Sprachgebrauches
als Belehrung, und zwar immer göttl. Belehrung, fchildert
G. zunächft (S. 15—36), wie fich dieThorah in den Händen
der Priefter, der berufsmäfsigen Träger der Thorah, aus
einzelnen Loosorakeln allmählich zum Gewohnheitsrechte
entwickelte, das im neunten Jahrh. im Bundesbuche
Ex 2023—23,5 und dem Dekal. Ex 34 feine erften Aufzeichnungen
fand. Diefe priefterliche Thorah, die mit
der Zeit einen vorwiegend cult. Charakter annahm, bedeutet
nach G. einen Abfall von dem Grundgedanken
des Mofaismus. Sie würde Israel durch Begünftigung
einer grob-finnl. Auffaffung Jahves an den religiöfen und
nationalen Ruin gebracht haben, wenn nicht die Propheten
(S. 37—52) die alte mof. Thorah, die im Dekalog
Ex 20 ihren claffifchen Ausdruck gefunden habe, erneuert
hätten. Die Propheten waren demnach ,de veritablcs
reformateurs' S. 40; ils riont preche que ce que Mdise avait
regu de Dien; le Decalogue (Ex 20) voila leur Programme,
S. 48. In der deut. Gefetzgebung (S. 53—75), mit der
wir in die Periode der gefchriebenen Thorah eintreten,
fleht G. mit Recht einen auf prophet. Initiative zurückzuführenden
Compromifs zwifchen Prophetenthum und
Priefterthum, demzufolge die Propheten ihren für die
Gegenwart unfruchtbaren idealen Standpunkt aufgegeben
und fich auf den Boden der volksthümlichen Religion
geftellt hätten, um von hier aus eine Reformation durchzuführen
. Richtig fchildert G. die bedeutfamen Folgen,
die diefe Gefetzgebung trotz ihrer Erfolglofigkeit für die
weitere Entwicklung der Religion Israels und der Thorah
gehabt hat. Im Belitz eines gefchriebenen Gefetzes blieb
Israel auch im Exil das Volk Jahve's. Andererfeits aber
wurde durch die beginnende Herrfchaft des Buchftabens
die freie, unabhängige Wirkfamkeit der Propheten für
immer lahm gelegt. Dies begründet den in der folgenden
Periode (S. 76—92) bemerkbaren ,Uebergang vom Prophetismus
zum Levitismus', wie er namentlich in Ezechiel
hervortritt und fich auch in den vom Exil gebotenen
Verfuchen einer .Restauration' der Thorah (vgl. Ez. 40— 48
und das Heiligkeitgefetz Lev. 17—26) bemerklich macht.
Diefe Verfuche hätten nicht fofort officielle Geltung erlangt
, vielmehr fei auch nach dem Exil (S. 93—113) das
Deut, die officielle Gefetzgebung geblieben. Aber der
neue Tempel habe einen neuen Cult verlangt, der vorläufig
durch die vom Deut, noch nicht völlig abge-
fchaffte mündliche Thorah der Priefter geregelt worden
fei. Unterdeffen fei aber eine neue Cultordnung auf
Grund der von Ezechiel und feinen priefterlichen Mitarbeitern
gemachten Entwürfe von der in Babylonien
zurückgebliebenen Priefterfchaft ausgearbeitet worden.
Diefes neue Gefetz habe Efra i. J. 458 nach Jerufalem
gebracht, es aber erft i. J. 444, alfo nach 13 Jahren, in
denen er die fchlimmften Mifsltände abzustellen und den
Wiederftand der jerufal. Priefterfchaft zu brechen gehabt
hätte, feierlich promulgirt. Diefes Gefetz fei unfer
Prieftercodex (P.) in feiner urfprünglichen Gestalt, jedoch
bereits in Verbindung mit H., gewefen. Mit ihm habe
die Entwicklung der Thorah ihren wefentlichen Abfchlufs
erreicht. Bald nach 444 fei P. mit JED zu einem hiftor.-
legisl. Gefammtwerke vereinigt, und diefes fei dann die
officielle Thorah der jüdifchen Kirche geworden. Dies
ift in grofsen Zügen der Inhalt der vorliegenden Schrift.
Man wird dem Verfaffer zugestehen müffen, dafs er die
gefchichtliche Entwicklung der Thorah im Ganzen richtig
und in Uebereinftimmung mit den Refultaten der Kritik
dargestellt hat. Er hat dabei nicht nur die einzelnen
Gefetzgebungen treffend charakterifirt und fie aus ihrer
Zeit heraus befriedigend erklärt, fondern auch den Zu-
fammenhang nachgewiefen, in dem jede fpätere Gefetzgebung
zu der früheren steht, fo dafs uns die gefammte
Thorah trotz ihrer verfchiedenen zeitlichen Ausgestaltungen
als eine Einheit erfcheint, und es uns begreiflich
wird, dafs der Name des Mofes, der die Institution der
Thorah, wenn nicht gefchaffen, fo doch in den Dienst
der nationalen Religion geftellt hat, bis auf die jüngfte
Zeit mit diefer Thorah verbunden blieb. Vor Allem hat
der Verf. es auch verbanden, den Antheil, den jede einzelne
Gefetzgebung an der religiöfen Erziehung des
Volkes, und die Bedeutung, die namentlich das Priefter-
gefetz für die Vorbereitung diefes Volkes auf das in der
Fülle der Zeiten erfchienene, von den Propheten verkündete
Heil gehabt hat, mit feinem religiöfen Takte
herauszustellen.