Recherche – Detailansicht

Ausgabe:

1894 Nr. 23

Spalte:

591-594

Autor/Hrsg.:

Reusch, Fr. Heinrich

Titel/Untertitel:

Beiträge zur Geschichte des Jesuitenordens 1894

Rezensent:

Bossert, Gustav

Ansicht Scan:

Seite 1, Seite 2

Download Scan:

PDF

5g5 Theologifche Literaturzeitung. 1894. Nr. 23. 596

Begriffsbeftimmung des Rechts. Letzterer Punkt ift von
befonderer Bedeutung. Man erfährt bei Sohm nicht
mit Befhmmtheit, was er unter Recht verfteht. Er redet
von dem Recht in einem Ton, als ob es einer niederen
Stufe fittlicher Bildung angehöre, hinter der vollen Höhe
chriftlicher Lebenshaltung aber nothwendig zurückbleibe.
Kahl weift das mit guten Gründen zurück. Es fragt

in irgend einem Sinn eine übergreifende Bedeutung zukommt
. Praktifch angefehen ift die behandelte Frage
unzweifelhaft glücklich gelöft.

Die fyftematifche Zufammenfaffung der Aeufserungen
der Kirchenhoheit in der Richtung des Rechtsverhältnifses
von Kirche und Staat unter dem dreifachen Gefichts-
punkt des jus reformandi, jus inspicicndi cavendique und

fich allerdings, ob nicht auch bei feiner Auffaffung des advocatiae (S. 315 ff.) erfcheint wohl gelungen; die geRechts
noch Bedenken bleiben. Er fcheint das Recht nannten altmodifchen Rechtsbegriffe find in glücklicher
zu hoch zu ftellen. Rechtsordnung ift ihm jede menfch- Weife ins Moderne übertragen. Der reiche Inhalt des

liehe Gemeinfchaftsordnung, welche einen hinreichenden
Grad von Fettigkeit erreicht hat, um fich den widerftre-
benden Einzelwillen gegenüber zu behaupten. Wo bleibt
da die Grenzlinie zwifchen Rechtsforderungen und den
Forderungen fittlicher und religiöfer Pflicht? Das Wefen
des Rechts in feinem fpeeififchen Unterfchied von jeder
anders gearteten Lebensordnung follte m. E. niemals
verkannt werden, und es giebt einen folchen Unterfchied
. Anzuerkennen ift übrigens, dafs fich Kahl der
glänzenden Dialektik feines Gegners völlig gewachfen
gezeigt hat, und dafs ihm die Widerlegung der paradoxen
Sätze desfelben in überzeugender Weife gelungen
ift.

Aus den folgenden Abfchnitten liefse fich eine lange
Reihe von Stellen ausheben, zu weichen Ref. gern feine
Zuftimmung oder doch Anerkennung der zu Grunde
liegenden Anfchauungsweife ausfprechen würde. Der
Kürze halber fei nur beifpielsweife auf das aufmerkfam
gemacht, was vorkommt über die Möglichkeit eines
cleutfeh-evangelifchen gemeinen Kirchenrechts (S. 96),
über die encyklopädifche Stellung des Kirchenrechts in
der Rechtswiffenfchaft (S. 112 ff.), über kirchliches Gewohnheitsrecht
(S. 129 fr.), die heil. Schrift als Rechtsquelle
(S. 134ff), die Unfehlbarkeit (S. 147 ff.) und den
Altkatholicismus (S. 160), über Concordate (S. 242), über
den Begriff der Corporation des öffentlichen Rechts (S.
332 ff.). Belehrend und orientirend in befonderem Mafse
erweift fich der dritte Abfchnitt, Staat und Kirche, fo-
wohl in der Darftellung des Gefchichtsverlaufs als in der
Erörterung der kirchenpolitifchen Probleme der Gegenwart.

Es giebt drei Grundtypen, nach denen fich das
Rechtsverhältnifs von Staat und Kirche geftalten kann,
je nachdem dabei die Idee der Einheit und Verbindung
beider, oder ihrer Verfchiedenheit und Löfung zu Grunde
liegt. Aus dem erfteren Princip ergeben fich als mögliche
Geftaltungen das Syftem des Kirchenftaates (Papft-
thum in der erften Hälfte des Mittelalters), des Staatskirchenthums
(feit dem 14. bis Ende des 18. Jahrhunderts),
endlich die Idee des chriftlichen Staates (evangelifch-
orthodoxe Anfchauung der Gegenwart), aus dem anderen
das Syftem der Coordination von Staat und Kirche
(beide als fouverän gedacht, auf vertragsmäfsige Vereinbarung
angewiefen, Syftem des heutigen politifchen Ka-
tholicismus), das der Staatskirchenhoheit und derTrennung
zwifchen Kirche und Staat. Sehr beachtenswerth ift die
Kritik, welche der Verf. an dem oft und gern über-
fchätzten Gedanken der Trennung übt. Das Syftem der
Staatskirchenhoheit bezeichnet der Verf. mit Recht als
dasjenige, das die Gegenwart beherrfche und dem auch
für abfehbare Zeit die Zukunft gehöre. Was er über
das fchwierige Problem fagt, ift vortrefflich. Immerhin
läfst fich fragen, ob die principielle Begründung, welche
er feinen Sätzen giebt, kein Bedenken übrig laffe. Kann
man von einer Hoheit des Staates über die Kirche, von
einer durch jenen zu übenden Oberaufficht über diefe
reden, wenn als Princip für die Verhältnifsbeftimmung
beider das der ,Verfchiedenheit und Löfung' an der
Spitze fleht? Es führt in fcharfer Folgerichtigkeit zu
der von Kahl mit Recht abgelehnten Forderung der
Trennung von Kirche und Staat. Von einer Kirchenhoheit
des Staates kann mit innerem Rechte doch nur
dann die Rede fein, wenn zwifchen Staat und Kirche

Buches geftattet kein näheres Eingehen. Abfchliefsend
fei nur gefagt, dafs wir eine bedeutende Erfcheinung
vor uns haben, deren baldiger Vollendung wir mit Verlangen
entgegenfehen. Als ein unwefentliches Verfehen
mag noch bemerkt werden, dafs nicht, wie S. 164 fleht,
Luther mit der Synode von Homberg das kanonifche
Recht abgelehnt hat; der Homberger Reformationsentwurf
, welcher das kanonifche Recht von der zukünftigen
heffifchen Univerfität ausfchliefst, ift nicht von Luther
verfafst. Auch vermifst man in dem Ueberblick der
wichtigeren Kirchenordnungen des 16.Jahrhunderts S. 163
die heffifchen Ordnungen.

Darmftadt. K. Köhler.

Bibliographie

von Oberbibliothekar Dr. Johannes Müller.

Berlin W., Reichstags-Bibliothek.

jDcutfchc »Literatur.

Verhandlungen der Ofterkonferenz zu Nakel (27.—29. März 1894) üb.
Bekehrung u. perfönliche Heilserfahruug als Grundlage des Chriften-
tums; die Evangelifation e. Lebensaufgabe der evangel. Kirche; die
Gemeinfchaftspflege innerhalb der Landeskirche; das neuteftamentl.
Heiligungsziel. Hrsg. im Auftrage der Nakeler Konferenz. Berk,
Deutfche ev. Buch- u. Tractat-Gefellfch., 1894. (102 S. 8.) —. 75

- der 4. Gnadauer Pfingükonferenz üb. das Einwohnen des hl. Geiftes,

den Gehorfam des Glaubens u. Gemeinfchaftspflege in Deutfchlaud.
Hrsg. im Auftrage des Konferenz-Komite's v. J. Paul. Ebd., 1894.
(192 S. 8.) I. —

Oldenberg, H.,,Die Religion des Veda. Berlin, Beffer, 1894. (IX, 620 S.

gr. 8.) II. —; geb. 12. 50

Grau, R. F., Gottes Volk u. fein Gefetz. Bruchftücke e. bibl. Theologie
Alten Teflaments. Nebft e. Vortrag ,Cber das Buch Hiob' als Anh.
Aus dem Nachlafs. Gütersloh, Bertelsmann, 1894. (IV, 164 S.
gr- 8.) 2. -

Reufs, E., Das Alte Teflament, überf., eingeleitet u. erläutert, hrsg. aus
dem Nachlade des Verf. v. Erichfon u. Horft. 36. (Schlufs-)Lfg.
Braunfchw., Schwetfchke & S., 1894. (gr. 8.) 1. 30;

vor Erfcheinen beftellt I. —
Inhalt: 7. Bd. Die politifche und polemifche Litteratur der Hebräer. Ruth.
1. u. 2. Makkabäer. Daniel. Efther. Judith. 3. Makkabäer. Bei u. die Schlange.
Die Epiftel des Jeremia. Regifter. (S. 201—278 u. 24 S.)

Das in Ausficht genommene Neue Teftament wird vorläufig nicht erfcheinen
.

Müller, D. H., Ezechiel-Studien. Berk, Reuther & R., 1894. (65 S.

gr. 8.) 3- —

Kloltermann, E., Analectazur Septuaginta, Hexapla u. Patriftik. Leipz.,
Deichert Nachf., 1894- (VH, 128 S. gr. 8.) 3. _

liiblia veteris testamenii aethiopica. In 5 tomos dislribnta, ad librorum
manuscriptorum fidem edidit et apparatu critico instruxit A. Dillmann
. Tom. V. Berlin, Afher & Co., 1894. (4.) 20. —
Inhalt: Libri apoeryphi, Baruch, Epistola Jcremiae, Tobith, Judith
Ecclesiasticus, Sapientia, Esdrae Apocalypsis, Esdrae graecus.. (X, 221 S.
m. Bildnis.)

Buhl, F., Studien zur Topographie des nördlichen Oltjordanlnndes.

Leipz., Deichert Nachf., 1894. (20 S. gr. 4.) I. —

Vogelftein, H., Die Landwirtfchaft in Paläftina zur Zeit der Misnäh.
I. Tl. Der Getreidebau. Berk, Mayer & Müller, 1894. (VII, 78 S.
m. 1 Taf. gr. 8.) 2. 50

Laehr, H., Die Dämonifchen des Neuen Teflaments. Eine Antwort auf
Hrn. Paftor Hafners Schrift üb. den gleichen Gegenftand. Leipz.,
F. Richter, 1894. (30 S. gr 8.) —. 50

Grafs, K. K., Das Verhalten zu Jefus nach den Forderungen der
.Herrnworte' der drei erften Evangelien. Uuterfucht u. dargeflellt.
■ Leipz., Deichert Nachf., 1894. (IV, 156 S. gr. 8.) 2. 50

Haupt, E., Die eschatologifchen Auslagen Jefu in den fynoptifchen
Evangelien. Berk, Reuther & R., 1894. (VIII, 167 S. gr. 8.) 3. 6°
Neu mann, W. A., Qurn Dscheradi. Studien zu Matth, VIII, 28; Marc.V, I;

Luc. VIII, 26, 37. Freiburg i/B., Herder, 1894. (65 S. gr. 8.) 1. 50
Meyer's, H. A. W., kritifch-exegetifcher Kommentar üb. das Neue Teftament
, begründet v. M. 10. Abth. S.u. 6. Aufl. Gött., Vandenhoeck&R.,
1894. (gr. 8.) 9. —; geb. 10. 50

"tv 7. , Vi, .' ——' xt T" "»«v,»iw I Inhalt: Die Theflalonicherbriefe. Völlig neu bearb. v. W. Bornemann.

ein inneres Band befteht, nach deffen Natur dem Staate (vin, 7os s.)