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Ausgabe:

1894

Spalte:

481-484

Autor/Hrsg.:

Godet, F.

Titel/Untertitel:

Kommentar zu dem Brief an die Römer. 2., völlig umgearb. Aufl 1894

Rezensent:

Weiffenbach, Wilhelm

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Theologifche Literaturzeitur.g. 1894. Nr. 19.

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Ruhe wohlthuend aus. Um fo unangenehmer fällt die
häfsliche Infinuation S. 73 auf.

2. Diakonen und Evangeliften. Der Auffatz behandelt
Diakonen und Aeltefte ausgehend von den Hausgemeinden
— Weingarten's Auffatz, Hift. Zeitfchr. XLV
(1881), 441 ff. war zu citiren — die Diakonen und Bifchöfe
(Aeltefte) der fpäteren apoftolifchen Zeit, die Diakonen,
Aeltefte und Bifchöfe der nachapoftolifchen Zeit. Die
Diakonen waren zunachft reine Cultusbeamte, die Bifchöfe
regierende Gemeindeleiter; Aeltefte und Bifchöfe find
nicht ohne weiteres identifch, vielmehr ugtaßviegoi Standesname
, bdoxonot Amtsbezeichnung. Während diefe Gruppe
für den Dienft an der Einzelgemeinde beftimmt ift, ift die
Wirkfamkeitder zweiten Gruppe, Evangeliften, Propheten
und Lehrer, univerfell. In der apoftol. Zeit hatte das Amt
der Evangeliften, für deffen Träger es eine beftimmte
Weihe gab, die Aufgabe, die Apoftel in ihrer Miffions-
thätigkeit zu unterftützen; die Propheten forgten für die
Erbauung der Gemeinden. In der nachapoftolifchen Zeit
verfchwinden diefe mehr charismatifchen Aemter. Ihre
Stelle nehmen die didaa/.aXoi ein. Ein Anhang erörtert
die Gemeindebeamten-Hierarchie und die freien Aemter
in der fpäteren Zeit, und ein Excurs fucht die Berechtigung
des Ausdrucks Evangeliftik in der heutigen Miffions-
praxis gegenüber Warneck zu erweifen.

3. Das Lehrftück von den fieben Hauptfünden.
In diefem .Beitrag zur Dogmen- und Sittengefchichte,
insbefondere der vorreformatorifchen Zeit' verfolgt Z. nach
einer etwas dürftigen ,Vor- und Urgefchichte des Lehr-
ftücks' die Ausbildung einer Theorie über die Lafter,
die fich, wie es fcheint, zuerft in der älteren Mönchsliteratur
(bei Evagr. Pont.) findet als die Lehre von den
acht Laftern, dann fortgefetzt und weiter ausgebildet bei
Nilus und Caffian, fpäter von Gregor. M.(MoraliaXXXl 31)
reducirt zur Lehre von den fieben Todfünden, in welcher
Geftalt das Lehrftück im Mittelalter unter verfchiedenen
Modificationen bei der Aufzählung in Geltung blieb und
auch in der modernen Scholaftik als brauchbar beibehalten
worden ift.

5. Eden. Ophir. Ephraim. Drei unlösbare und
doch fruchtbare Probleme biblifcher Forfchung. Hier
werden die verfchiedenartigen Hypothefen über die Lage
des Paradiefes, die Lage von Ophir und den Verbleib
der zehn Stämme, die eine ihrer Aufgaben und Methode
fich nicht bewufste biblifche Forfchung aufgeftellt hat,
regiftrirt. Bleibend Werthvolles ift dabei nicht viel herausgekommen
und wenn diefes Sammelfurium von grofsen-
theils höchft abfurden Vermuthungen einen Werth hat, fo
ift es der, zu zeigen, wie wenig erreicht wird, wenn fich
ein wohlgemeinter Dilettantismus bibelfreundlicher Reifender
der Exegefe bemächtigt, ohne die Frage richtig zu
ftellen, oder vielmehr ohne überhaupt Fragen zu ftellen.

4. Evagrius Pontikus. Nebft einem Anhang von

D. F. Baethgen. Dafs Z. auf Evagrius wieder nachdrucklich
aufmerkfam macht, ift dankbar zu begrüfsen. Etwas
Abfchliefsendes über ihn zu fagen, hat Z. felbft wohl
nicht beabfichtigt, ift auch z. Zt. nicht möglich. Aber
etwas mehr, als Z. bietet, kann man auch heute fchon
leiften, und dafs diefe neuefte Monographie keinen wefent-
lichen F"ortfchritt über Tillemont aufweift, liegt nicht
allein am Stoffe. Z. handelt zunächft vom Lebenslauf,
dann von den Schriften, hierauf von der Theologie des

E. und ftellt zum Schluffe das Urtheil der Nachwelt über
E. dar. Ein Anhang I befafst fich mit Palladius und den
Eufebiusfortfetzern; Anhang II enthält eine von Baethgen
gefertigte Ueberfetzung des Anfangs des 'ArziQgrrxiv.ög
aus dem Syrifchen (nach Cod. Bettat. Sach. 302).

Für die Lebensumftände des E. find wir auf Pallad.,
//. Laus. 86. Socr., h. c. /T'23. Soz., /z. e. VI, 30. Gennad.,
Catal. de viris III. Ii. Rufin., Ii. nwn. 27. angewiefen,
deren Angaben im Einzelnen differiren. Wer mehr Glauben
verdient, läfst fich erft fagen, wenn wir über die
last. Laus, beffer Befcheid wiffen, vor allem wenn wir

erft einmal einen zuverläffigen Text von ihr befitzen.
Dann wird fich manches löfen, wie man z. B. jetzt fchon
fagen kann, dafs Migne^r. XXXIV, 1188 C ftatt Xcooctevg
zu lefen fein wird NaCiavtrjVng, wie Heraclides und der
Kopte bieten (Z. S. 45) und wie (vgl. Rosweyde's Note
136 bei Migne /. c. 1271 A) der Cod. Venetus (d. h. Cod.
Venel. Marc. 338 sc. X) der hist. Laus, lieft. Man thut
daher gut, fich vorläufig in erfter Linie auf Socr. Soz.
zu verlaffen und Palladius erft in zweiter Linie zu berück-
fichtigen.

Das mufste auch für den zweiten Abfchnitt über die
Schriften gelten. Die Inst. Laus, bietet hier: er verfafste
rgia ßißlla legoitorayr/ct, Avxiggiqziyä Xsyoiievcc, was Ros-
weyde nach dem lat, freilich ebenfalls verderbten Hera-
clidestexte in zgict ßtßXiot... 'leget, Movayov, Avziggrjziy.nv
verändert hat (Mg. /. c. 1194 B), ob mit Recht, fleht dahin
. Mag der Text nun verderbt fein, oder nicht: er enthält
nachweisbar einen Irrthum. Denn E. hat mehr als
diefe drei Schriften verfafst. Dafs auch Pallad. mehr gekannt
habe, behauptet Z. ohne einen Schein des Beweifes.
Wenn er meint, die Angabe weiterer Titel habe dem
erbaulichen Charakter feines Werkes, das keine literar-
hiftorifchen Tendenzen gehabt habe, widerfprochen, fo
wird dies durch Hinweis auf c. 4 (C. 1017 A. Schriften des
Didymus) widerlegt. Die von Palladius angeblich gebotenen
Titel {leget ift zudem fonft nicht bezeugt) haben
daher aufser Betracht zu bleiben, und auszugehen ift von
Socr. Ii. e.iV 23, Gennad. Catal. 11. Beider Liften decken
fich genau, wenn man die sententiolac valde obscurae bei
Gennad., die Z. wieder ohne Beweis ,wenige' nennt, mit
Tillemont, Mhnoires X p. 383 mit den rzgoyvaozixa
rrgoßX^iiara für identifch fetzt. Die Schriften find demnach
1) Movctyüg, 2) I'rioozrxog, ^Avziggrpr/og, 4) Ilgoyvio-
ar17.ee nQoßXrjitceict, 5 u. 6) ^ziyrjgöv et und ß'.

Von diefen Schriften ift, was wir jetzt griechifch lefen,
(Mg. XL, 1220—1285), zumeift erhalten im Cod. Paris.gr.
1056 sc. XI, f. 1—76. Cod. 1220 f. 270 sc. XIV enthält
E. de vestibus vionach. Aegypt. {—Prolog, ad. Anatoll),
definitiones affectuum animae rationalis, sententiae morales,
de VIII vitiosis cogitationibus; Cod. 362 f. 214 sc. XIV
capita aseetica des E. und Cod. 822 f. 182 sc. XIII—XIV
einen tractatus de moribus. Was die beiden letztgenannten
Schriften find, weifs ich nicht. Die Ausgaben
fcheinen auf Cod. 1056 zu beruhen. Wenigftens decken
fich hier die Titel. Was Cotelier {Monum. ecel. Gr. III,
68 sqq.) zuerft als capita practica ad Anatolium veröffentlicht
hat, wird mit dem Movtxybg »j ntoi nQu/xr/^gielen-
tificirt. Auch Z. meint das, indem er fich die eigenthüm-
liche Geftalt, in der wir das Stück jetzt lefen, aus einer
doppelten Recenfion erklärt, von denen die zweite die
erfte ergänzt. Damit ift aber das Problem nur ungenügend
gelöft. Denn die ergänzende Recenfion enthält
nicht 29 Gap., wie Z. meint, fondern nur 28 (c. 1 C. 1244 B
ift gleich c. 1 C. 1221 D). Es find alfo nur 99 Cap. im
Ganzen. Ferner, wie erklärt fich Z. die fpringenden Capitel-
zahlen C. 1244 sqq., wenn das, was unter der Ueber-
fchrift Xöyog 7rQety.x1v.bg /.top. q fleht, das vorhergehende
Stück, in dem fich doch z. Th. diefelben Capitelzahlen
fchon finden, nur ergänzt? Wie erklärt er, dafs nach
dem Prolog Col. 1221 C (rregi de znv ßiov rot- ze nget/zr/or
v.cti xov yi'wozr/.ov vvvl öirjynvLied-a) im folgenden nicht
lediglich vom ,praktifchen Leben' gehandelt werden foll?
Leitete der Prolog den Movccybg und Iriooziy.og zugleich
ein? Warum ift er aber dann in der fyrifchen Ueber-
heferung (Z. S. 37) vor den Antirrheticus geftellt? Alle
diefe Fragen laffen fich nur löfen durch Eingehen auf
handfchriftliche Ueberlieferung. Aber fie liefs en fich
ohne eine Kenntnifs der Hf. ftellen und das hätte Z.
thun müffen. So verdunkelt er nur den Thatbeftand.
Ganz falfch ift die Erklärung des Schluffes des Prologs
S. 26. Denn nevtz'y/.ovza ngbg zolg tSa/.oaioig würde nach
dem griechifchen Sprachgebrauch 650 heifsen, und das
pafst nicht auf den rnoozixög, der nur 50 Capp. enthielt.