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Ausgabe:

1894 Nr. 10

Spalte:

275-277

Autor/Hrsg.:

Enders, Ludwig

Titel/Untertitel:

Flugschriften aus der Reformationszeit. X 1894

Rezensent:

Kawerau, Gustav

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Theologifche Literaturzeitung. 1894. Nr. 10.

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heranziehen wollte, wie dies ursprünglich auch die Be-
ftimmung des Marburger Stipendiums war. Es ift nicht
zu verkennen, dafs Schmoller feine Anficht mit Energie
und gutem Gefchick vertheidigt, aber die älteften Kundgebungen
in Betreff des Stiftes laffen fich ungezwungener
verftehen, wenn die Beftimmung desfelben eine allgemeinere
war. Sachlich ift die Differenz nicht gerade von
Belang. Unter den erften 139 Stipendiaten find jedenfalls
95 Theologen, 14, die fich dem Jus und der Medicin zuwandten
, während von 30 ihr Fachftudium nicht mehr
nachzuweifen ift.

Es wäre fehr zu wünfchen, dafs es Schmoller vergönnt
wäre, die Gefchichte des Stiftes bis ins 19. Jahrhundert
herabzuführen

Nabern. G. Boffert.

Siedersieben, Paft. Ed., Geschichte der Union in der evangelischen
Landeskirche Anhalts. Deffau, Kahle, 1894.
(VI, 175 S. gr. 8.) M. 3. -; geb. M. 4. _

Die Landeskirche des Herzogthums Anhalt gehört
zu denjenigen, deren Bekenntnifsftand bis zu der neue-
ften Zeit ein viel umftrittener gewefen ift; der Confeffio-
nalismus von beiden Seiten hat dabei manche bemerkens-
werthe Blüthe getrieben. Confiftorialrath Dr. Duncker
hat das Verdienft, durch eingehende gefchichtliche For-
fchungen Klarheit in diefe Dinge gebracht zu haben (vgl.
die Anzeigen feiner Schriften in Nr. 13 und 22, 1892 der
Th. Lit.-Ztg.). Das vorliegende Buch ichliefst fich in
gleichfalls verdienftlicher Weife an Duncker's Arbeiten
an. Der Verf. giebt mit guter Sachkenntnifs und befonne-
nem Urtheil ein Bild der gefchichtlichen Entwicklung
und des gegenwärtigen Standes der Unionsverhältnifse
in Anhalt. Vier Epochen laffen fich nach ihm in der
Gefchichte derfelben unterfcheiden (S. 156): ,1) die zu
Joachim Ernft's Zeit gegen Ende des 16. Jahrhunderts mit
der Abfchaffung des Exorcismus bei der Taufe und der
Ablehnung der Concordienformel beginnende und mit
der Herübernahme reformirter Bräuche und reformirter
Lehre endigende Periode bis 1616, — 2) die Verfchär-
fung des reformirten Standpunktes in dem übrigen Anhalt
feit Einzug des ftreng lutherifchen Bekenntnifses in
der Landeskirche des Fürftenthums Zerbft Mitte des 17.
Jahrhunderts, — 3) die Einführung der Union im Herzogthum
Bernburg 1820 und Deffau 1827, die die allgemeine
Verbreitung der biblifchen, reformirten Abendmahlscere-
monien zur Folge hatte, — 4) die Ueberwindung des
Rationalismus in • Anhalt feit Mitte diefes Jahrhunderts
durch gläubige Geiftliche lutherifcher Richtung, was ein
Aufkommen der Vorliebe für lutherifche Einrichtungen
und lutherifche Lehre im Land zur Folge hatte'. Im
Köthener Lande kam es zu einer Unionsfchliefsung nicht;
der katholifch gewordene Herzog Ferdinand und feine
jefuitifchen Rathgeber wollten fie nicht. Die Folge der
früheren Vorgänge war in dem neuerdings geeinten Herzogthum
eine vielfach fich geltend machende Unklarheit
und Unficherheit der confeffionellen Verhältnifse; es ift
der neueren und neueften Zeit gelungen, diefelbe zu überwinden
. Die Anhaltifche Landeskirche hat den Vorzug,
noch feit 1880 pofitive kirchengefetzliche Mafsnahmen
zum Ausbau der Union hervorgebracht zu haben. Es
gehört dahin das Kirchengefetz von 1880 über den Vollzug
der Union, wodurch die noch als gefonderte Kirchenkörper
beftehenden reformirten und lutherifchen Gemeinden
mit der unirten Landeskirche vereinigt wurden, dann
die Schaffung einer einheitlichen Landesagende (1883),
die Herübernahme des provinzial-fächfifchen Gefangbuchs
für einen Theil der Gemeinden, die Annahme des kleinen
lutherifchen Katechismus als Landeskatechismus
(1892).

i) Leider ift Schmoller inzwifchen geftorben.

Man hat durchweg Urfache, den Geift der Befonnen-
heit und Milde, welcher fich in diefen die Union zum
Abfchlufs führenden Mafsnahmen erweift, anzuerkennen
und zu loben. Das abfällige Urtheil, welches in der Con-
fervativen Monatsfchrift von Nathufius zu lefen war: Die
Köthener Union von 1880 fei eine Mafsregel, ,die lediglich
zur Bequemlichkeit der Behörden gefchehen fei, um
die amtliche Regiftratur zu vereinfachen', ift ebenfo ungerecht
und unwahr wie das andere, das ebendort gefällt
worden ift: ,Wir haben an Anhalt ein Beifpiel, wie
unter der Form der modernen Union die durch einzelne
Theologen des 16. Jahrhunderts der lutherifchen Reformation
verloren gegangenen Länder dem Lutherthum
wieder zurückgewonnen werden'.

Eine vereinzelte Erfcheinung ift die Annahme des
lutherifchen Katechismus für eine unirte Landeskirche.
An Widerfpruch hat es nicht gefehlt: Die Einen forderten
Rückkehr zum Heidelberger Katechismus für
die reformirten Gemeinden, die Anderen Beibehaltung
des rationaliftifchen Deffauer Unionskatechismus oder
Schaffung eines Unionskatechismus nach moderner Weife.
Aber es fiegte die Vorliebe für das Volksbuch Luthers,
welches fich thatfächlich fchon bis dahin an vielen
Orten eingebürgert hatte. Und mit Recht. Der Katechismus
Luther's (man hat paffend diefe Bezeichnung
gewählt anftatt des ,lutherifchen Katechismus') ift, abge-
fehen von der ftreitigen Zählung der 10 Gebote und
der Sacramentenlehre, ein Unionskatechismus, wie man
ihn nur wünfchen mag. Dafs man den Werth des Katechismus
als Lehrbuch entfcheidend fein liefs, nicht feine
Bedeutung- als fymbolifches Buch, beweift eine lobens-
werthe Unbefangenheit. Eine Schwierigkeit beim Gebrauch
des lutherifchen Katechismus als Unionskatechismus ent-
fteht allerdings beim Dekalog und den Hauptftücken von
Taufe und Abendmahl. Man hat ihr durch zwei Sätze
in dem betreffenden Kirchengefetz abzuhelfen geflieht.
Es heifst dort: ,Nach der Behandlung des erften Gebotes
ift die Schriftftelle 2 Mof. 20, 4 und 5 Anfang bis
,und diene ihnen nicht' mit der Hinzufügung zu erklären,
dafs die reformirte Kirche diefe Worte als das zweite
Gebot zählt und dagegen das 9. u. 10. Gebot des kleinen
lutherifchen Katechismus in eins, das zehnte, zufammen-
zieht. Durch Befchlufs des Gemeindekirchenraths kann
feftgefetzt werden, dafs die Lehre von den Sacramenten
nicht nach dem Wortlaute des 4. und 5. Hauptftücks des
kleinen lutherifchen Katechismus, fondern auf Grund der
im Katechismus und im Spruchbuche enthaltenen Schrift-
ftellen und fonft heranzuziehender Bibelfprüche zu behandeln
fei'. Glücklich ift der gewählte Ausweg kaum
zu nennen. Beffer wäre eine leichte Aenderung des Wortlautes
gewefen wie in dem heffifchen (kaffelifchen) Kate-
j chismus des Landgrafen Moritz, wo ein ähnliches Ver-
hältnifs befteht.

Mit Dr. Duncker kommt der Verf., wie fchon angedeutet
, in feiner Gefchichtsauffaffung im Ganzen völlig
überein. Nur an einer Stelle erhebt er Widerfpruch
(S. 159). Duncker nenne ,das milde, melanchthonifch geartete
Lutherthum Union refp. Unionsftandpunkt' und
löfe fo ,den für Anhalt gerade beftimmt bezeichneten Begriff
von Union auf in den von Toleranz und Ver-
! mittelungsftandpunkt'. Aber ,nach der feit 1817 fpeciell
j für Anhalt hiftorifch gewordenen Bedeutung des Wortes
j Union gehe das doch nicht an'. .Danach ift Union das
ftatutarifche Uebereinkommen Zwilchen Reformirten und
Lutheranern, hinfort alle Trennungsnamen zu laffen u. f.w.'
Von einem Uebereinkommen zwifchen zwei conftituirten
confeffionellen Körperfchaften war damals vor 300 Jahren
freilich nicht die Rede; der Sache nach aber war jenes
milde Lutherthum, welches in Anhalt mit dem Lutherthum
der F. C. im Kampfe ftand, und welches man damals
in Deutfchland reformirt oder auch kryptokalvini-
niftifch nannte, nichts anderes, als was uns jetzt Unio-