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Ausgabe:

1894

Spalte:

268-273

Autor/Hrsg.:

Baeumer, Suitbert

Titel/Untertitel:

Das apostolische Glaubensbekenntniss 1894

Rezensent:

Kattenbusch, Ferdinand

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Theologifche Literaturzeitung.. 1894. Nr. 10.

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und alle andern verdrängt hat, an Sorgfalt nicht derjenigen
gleich, die er den Problemen aus der Gefchichte
des Tauffymbols in der mittleren Zeit — etwa der von
250 bis 600 — zugewendet hat. B. hat auf beftimmten
Punkten Cafpari mit Recht widerfprochen. So z. B.,
wenn er aus dem fog. Sacramentarium Gelasianum nicht
ableiten will, dafs feit dem Ende des fünften Jahrhunderts
in Rom das Constantinopolitanum als Taufformel recipirt
gewefen fei. Ich bin längft überzeugt gewefen, dafs
Cafpari hier einen Irrweg verfolgt hat. Doch hier kommt
man auf die fchwierige Frage nach Herkunft und Werth
verfchiedener Sacramentarien und Miffalien, die fich nur
in gröfserem Zufammenhange erwägen läfst! — Ich kann
unmöglich das Buch nach allen Seiten zur Sprache
bringen. B.'s Verfahren ift dies, dafs er vom fünften
Jahrhundert ab rückwärts fchreitend eine gröfsere Anzahl
von Formeln beleuchtet und fo allmählich bis auf
die ,Zeit der Apoftel' und auf die ,Wurzeln des Tauffymbols
' hinaufiteigt. Ohne feine Arbeit irgendwo gering
zu fchätzcn, mufs ich bemerken, dafs er meift doch zu
fehr obenhin fährt. Zumal den orientalifchen Formeln
wird er ganz und gar nicht gerecht. Je mehr dem
Alterthum zu, um fo mehr macht B. von Zahn's Schrift
über das Symbol Gebrauch. Ich kann mich nicht überzeugen
, dafs Zahn Recht habe mit feiner Hypothefe,
dafs die römifche Kirche im Kampfe mit dem Patri-
paffianismus eine Aenderung ihres Symbols im erften
Artikel vorgenommen habe. B. bietet Nichts, was Zahn's
Combinationen weiter zu Mützen vermöchte1). Zum
Schluffe kommt B. auf ConMructionen, die den ,ApoMel-
fürMen' in eine befondere Verbindung mit den Anfängen
des Tauffymbols bringen. Ich habe bis jetzt den Eindruck
, dafs alle Verfuche, hinter diejenige Formel, die
wir als die .altrömifche' bezeichnen, zurückzugehen und
noch ein Weiteres zu ergründen, als die Zeit und den
religiöfen Boden diefer Formel, ausfichtslos feien. Was
ß. vorträgt über das Urfymbol, über das, was fchon in
der apoMolifchen Zeit gefordert werden ,mufste', was den
JudenchriMen oder HeidenchriMen gegenüber fich ,von
felbM' oder ,mit Notwendigkeit' als Inhalt eines Tauf-
bekenntnifses ergab, all das Meht auf fo fchwankendem
Boden, dafs ich hier überhaupt nicht mehr Mreiten möchte.
Die Arbeit von Haufsleiter iM B. noch nicht bekannt
gewefen. So hält er fich an Krawutzky und Zahn. Die
ConMructionen von Lemme Mreift er, zum Theil mit
Mifsbilligung. Den zweitenTheil feines Buches, S. 176— 231,
bildet ein ,kurzgefafster Commentar und Würdigung des
Inhalts' des Symbols. Hier findet fich eine nicht eben
tief gehende hiMorifche Erklärung der einzelnen Artikel
des textus receptus und manche IlluMration zu ihnen aus
katholifchen angefehenen Theologen.

Die Schrift von Blume iM im Wefentlichen eine Kritik
der Aufhellungen über das Symbol, die Harnack gemacht
hat. Sie iM in eigenthümlich gereiztem Tone
gehalten. Da H. keine confeffionelle Streitfchrift über
das ApoMolicum gefchrieben hat, fo begreife ich nicht,
weshalb Bl. fich fo gegen ihn ereifert. Seine Schrift wäre
eines günMigeren Findrucks ficher, wenn fie fich der zu
Marken Polemik enthalten hätte. — Alles, was Bl. in's
Gebiet des ,Principiellenl in feiner Erörterung rechnet,
laffe ich dahingeMellt. Von Belang iM mir nur, was er
zur ,Gefchichte' beibringt. So fetze ich hier erM ein mit
dem .zweiten Abfchnitt', der die Ueberfchrift trägt ,Die
Gefchichte des ApoMolicums in ihren Hauptzügen' Was
Bl. im erMen Abfchnitt ,zur Gefchichtfchreibung über
das apoMolifche Symbolum' vorgebracht hat, iM genauer
als was Baeumer gegeben, verräth aber im Urtheile
natürlich theilweis den Standpunkt des Verf.'s. In dem

1) Im zweiten Bande meines Buches über das apoftolifche Symbol
werde ich die Gründe darlegen, weshalb ich Zahn nicht beiftimmen kann.
Ich glaube zeigen zu können, dafs Marcion auf der Lesart ,martv(o
ft'e iTtov nuxt-Qu. TtavzoxQaxOQOi' fufst! Doch ift mir das keineswegs
der einzige Beweis wider Zahn.

genannten zweiten Abfchnitt handelt Bl. im 1. Capitel
über die Gefchichte des ApoMolicums feit dem .Ausgange
des dritten Jahrhunderts'. Der letztere Ausdruck
dürfte ein lapsus calami fein. Bl. fetzt ein bei dem
Zeugnifs des Ruf in, welches uns doch nur an den Ausgang
des vierten (wenn nicht wahrfcheinlicher in den
Beginn des fünften) Jahrhunderts führt. Rufin läfst ja
freilich erkennen, dafs die von ihm vorausgefetzte Form
des römifchen Symbols eine althergebrachte fei. Aber
daraus zunächM zu entnehmen, dafs fie bis etwa auf das
Jahr ,300' zurückreichen möchte, geht nicht an. Vielmehr
iM Rufin's Meinung offenbar, das römifche Symbol
gehe in feinem noch zu feiner Zeit erhaltenen Wortlaut
auf die ApoMel zurück. Wie alt diefer Wortlaut wirklich
iM, läfst fich natürlich aus Rufin's Worten nicht ableiten
. Bl. benutzt dann einzelne bekannte Aeufserungen,
die dem Ambrolius mit Recht oder Unrecht zugefchrie-
ben werden, um die Treue der Bewahrung des Symbols
in Rom feMzuMellen. Er kommt dann auf die Epistola
Marcelli, auf die Notizen, die aus Leo d. Gr. und
Gregor d. Gr. zu gewinnen find, fieht in dem Symboltext
im fog. Psalterium Aetlielstani mit Recht auch ein
Zeugnifs für den in Rom bis auf die Zeit, wo den Angel-
fachfen das ChriMenthum und zugleich eben das Symbol
gebracht wurde, feMgehaltenen Wortlaut, fpricht ferner
über das lateinifche Pendant im Codex Laudianus und
in dem Codex des British Museum, den ich mir erlaubt
habe nach Swainfon zu benennen, und fchliefst mit dem
Refultat, dafs alfo mindeMens in den Jahren ,300—600'
ein und derfelbe feMe Symboltext in Rom abfolut aufrecht
erhalten worden fei. Bl. Mimmt, wie er in einer
Anmerkung S. 69 hervorhebt, mit dem Refultate, welches
ich in meinem Programm von 1892 gewonnen hatte,
überein. Er fügt hinzu, es ,dürfe die Bemerkung angebracht
fein', dafs ihm meine Arbeit zu Händen kam,
als er ,das Grundfchema für die FeMMellung des alt-
römifchen Textes bereits entworfen hatte'. Ich bezweifele
feine SelbMändigkeit auf feine Verficherung nicht und
fehe auch infofern bei ihm ein anderes Verfahren, als
er wefentlich nach chronologifchen Gefichtspunkten das
Material gruppirt hat. Doch hat er eben auch die
Zweifel, die fich regen können, ob z. B. wirklich der
Text im Cod. Land, und im Psalt. Aeth. identifch find,
nicht ganz gewürdigt. Auch die Differenzen zwifchen
dem Text im Psalt. Aeth. und in der Epist. Marc, beleuchtet
er nicht fo, wie es nöthig iM. Ueber Cod. Swains.
bietet er dafür einige neue Notizen, die ziemlich räthfel-
haft find. — Die nächMe Abtheilung behandelt die einzelnen
Stücke, in denen der jetzige textus receptus des
ApoMolicums von der altrömifchen Form abweicht. ,Ge-
fchichte und Bedeutung' der einzelnen Zufätze werden
befprochen. Hier wäre Vieles nachzutragen. Aber was
Bl. giebt, iM bedächtig ausgewählt. Befonders ausführlich
iM die Erörterung über den Artikel von der Geburt des
Herrn aus der Jungfrau. Bl. wird hier zum eifrigen
Apologeten, wie das felbMverMändlich iM. Nüchtern und
hiMorifch richtig beurtheilt er den Sinn von ,descendit
ad inferos'. Zu pommunio sanctoruiri erwähne ich, dafs
diefer Ausdruck zuerM im Abendlande, foviel ich weifs,
in den Acten des Concils von Nemaufus 394 (396) vorkommt
. Das iM zur Beurtheilung des UmMandes, dafs
auch Nicetas von Romatiana ihn bietet und als Stück
feines Symbols vermuthen läfst, nicht unwichtig. Bl. hat
gefehen, dafs Harnack meine Erörterungen über Nicetas
beanMandet, weil ,comm. ssi um die Zeit, wo ich Nicetas
anfetze, noch nicht nachzuweifen fei. Seine Bemerkungen
gegen H. beMehen zu Recht, doch kennt er auch die
Acten von Nemaufus nicht. Sie find im mancher Beziehung
intereffant. — Die dritte Abtheilung iM über-
fchrieben: ,Die Vertaufchung des altrömifchen mit dem
bei den chriMlichen Galliern und Franken gebräuchlichen
ApoMolicum. Die legendenartige Ausmalung feines apoMolifchen
Urfprungs'. Bl. hat, wie ich nicht zweifele, gegen-