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Ausgabe:

1893

Spalte:

117-120

Autor/Hrsg.:

Niemann, Rud.

Titel/Untertitel:

Das Evangelium Johannis in Auswahl, für die oberste Klasse höherer Schulen ausgelegt 1893

Rezensent:

Bornemann, Wilhelm

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H7

Theologifche Literaturzeitung. 1893. Nr. 4.

dafs für die anderen nur wenig Zeit übrig bleibt, wird,
fürchten wir, durch Nebe's in vieler Hinficht fo dankens-
werthe Gabe nicht befeitigt werden.

Marburg. E. Chr. Achelis.

Verschiedenes zum Religionsunterricht.

1. Witte, D. Leop., Evangelifche Religionslehre. [Jahresberichte
über das höhere Schulwesen von Rethwisch
VI. 1891. Ergänzungsheft.] Berlin, Gaertner, 1892.
(42 S. gr. 8.) M. 1.—

2. Novum Testamentum graece. Für den Schulgebrauch hrsg.
von Gymn.-Oberlehr. Dr. Fr. Zelle. V. Die Apoftel-
gefchichte von Divif.-Pfr.B. Wohlfahrt. Leipzig, Teub-
ner, 1892. (VIII, 139 S. m. 1 Karte, gr. 8.) M. 1. 80.

3. Zelle, Prof. Dr. F., Das Leben desApostels Paulus, für den
Schulgebrauch tabellarifch dargeftellt. Leipzig, Teub-
ner, 1892. (4 S. m. 1 Karte, gr. 8.) cart. M. —.15.

4. Evers, Gymn.-Oberlehr. M., u. Gymn.-Prof. Dr. F.
Fauth, Hülfsmittel zum evangelischen Religionsunterricht
für evangelifche Religionslehrer und Pfarrer, Studierende
und Seminariften und reifere Schüler höherer
Lehranftalten. I. Abtlg. 2. Hft. Die Gleichnifse Jefu,
I. Häflte, von M. Evers. Berlin, Reuther & Reichard,
1893. (22 S. gr. 8.) M. —.30.

5. Niemann, Gymn.-Oberlehr.Rud., Das Evangelium Johannis
in Auswahl, für die oberfte Klaffe höherer Schulen
ausgelegt. Den Fachgenoffen dargeboten. Berlin,Reuther
& Reichard, 1892. (IV, 92 S. gr. 8.) M. 1. 6b.

6. Nicolai, Geh. Kirchenr. Superint. Oberpfr. Dr. O. Fr.
O., Christenlehre. Eine Handreichung zum Verfländnis
des Lutherifchen Katechismus. 2 Tie. Weimar, Böhlau,
1889 u. 91. (XII, 297 u. IX, 389 S. gr. 8.) M. 8.—

7. Dörries, Paft. Bernh., Erklärung des kleinen Katechismus
D. Martin Luthers. Ein Beitrag zur Reform des Katechismusunterrichts
. 1. Tl.: Der Glaube. Göttingen,
Vandenhoeck&Ruprecht, 1891. (VI, 312S.gr. 8.)M. 4.—

1. Der Jahresbericht D. Witte's ift diesmal von be-
fonderer Bedeutung. Er befpricht nämlich zuerft die neueingeführten
Lehrpläne und Lehraufgaben für höhere
Schulen vom 6. Januar 1892 und übt an der Art ihrer
Einfuhrung wie an ihrem Inhalt eine in den meiften
Punkten gewifs nicht unberechtigte, den meiften Fachgenoffen
wohl willkommene Kritik. Zugleich berichtet er
über einen Verfuch, den Cultusminifter zu einer Aen-
derung, bzw. zu einer gröfseren FYeigebung der für den
Religionsunterricht erlaffenen Vorfchriften zu bewegen,
und theilt die daraufhin an die Provinzialfchulcollegien
ergangene, minifterielle Verfügung mit, welche den von
den Religionslehrern geäufserten Wünfchen in den meiften
Punkten ablehnend antwortet. Aufserdem werden noch
7 Schriften über die allgemeine Behandlung des Religionsunterrichts
, welche in mehr oder minder engem Zu-
fammenhang mit der Schulreform ftehen, kurz behandelt.
Daran fchliefst fich die Befprechung neuer Lehrmittel:
13 Schriften zum Katechismusunterricht, 3 zur Glaubensund
Sittenlehre, 14 zur biblifchen Gefchichte und Bibel-
kenntnifs, 5 zur Kirchengefchichte, 7 über Schulandach- |
ten und Kirchenlied werden kurz charakterifirt. In den
meiften Fällen fcheint mir die Beurtheilung zutreffend.
Fline Anmerkung, durch welche Prof. Fauth belehrt wird,
dafs der jetzige Oberhofprediger in Stuttgart Schmidt,
nicht aber Schmid heifse, ift unrichtig.

2. In der Zelle'fchen Sammlung neuteftamentlicher
Schriften hat Wohlfahrt die Apoftelgefchichte für

den Schulgebrauch bearbeitet. Auch diefer Arbeit gegenüber
kann ich mein früher bereits geäufsertes Bedenken
(vgl. 17. Jahrgang. Nr. 5) gegen Sonderausgaben neuteftamentlicher
Bücher für die Schule nur wiederholen.
Aber abgefehen davon begrüfse ich dies Büchlein als
ein treffliches Hülfsmittel. Der Text ift forgfältig; die
Anmerkungen find inhaltsreich und knapp, und wenn fie
auch hie und da einige wichtige Gefichtspunkte vermif-
fen laffen, doch im Wefentlichen völlig ausreichend. Die
Einleitung ift gut und benutzt in angemeffener Weife
auch die neuefte wiffenfchaftliche Literatur. Abweichend
ift meine perfönliche Meinung bei der Beurtheilung der
Wirftücke, bei der Erörterung über Act. 15 und Gal. 2
und bei der Erklärung von 3, 21. 5, i ff. Auch, was zu
7, 16. 59. 10, 2. 13, 2. 18, 18. bemerkt ift, erfcheint mir
unzureichend oder nicht ganz richtig. Endlich vermiffe
ich eine Erklärung von 15, 21 und eine Andeutung
über Zweck und Anlage der Stephanusrede. Aber diefe
Ausftellungen find für den Gebrauch des Heftes unerheblich
. Eine Karte ift beigefügt. Studenten mache ich
auf diefe Ausgabe als auf ein zweckmäfsiges Hülfsmittel
bei der curforifchen Leetüre der Apoftelgefchichte hiermit
befonders aufmerkfam.

3. Die Zelle'fche mit einer Karte verfehene Tabelle
über das Leben des Paulus ift empfehlenswerth. Die Zählung
der paulinifchen Reifen erfcheint mir allerdings an
Einem Punkte zweifelhaft.

4. Sehr empfehlenswerth find die ,Hülfsmittel zum
evangelifchen Religionsunterricht' von Evers und Fauth:
auf überaus fleifsiger, eindringender und umfichtiger Arbeit
beruhend, überfichtlich, knapp, inhaltsreich, prak-
tifch, zumal für die Vorbereitung des Lehrers anregend
und fördernd. Nur in Kleinigkeiten der Deutung und
Gruppirung würde ich abweichen. Aufserdem aber glaube
ich, dafs manches in diefem Heft, fo brauchbar und noth-
wendig es für den Lehrer ift, für den Schüler etwas zu
weit geht. <z. B. p. 1 —10). Die neueren wiffenfchaftlichen
Arbeiten find überall gewiffenhaft und gefchickt berück-
fichtigt.

5. Auch die Niemann'fche Erklärung des Johannisevangeliums
zeugt überall von eindringendem Studium
der neueren theologifchen Literatur und fei den Fachgenoffen
hiermit zur freundlichen Beachtung empfohlen.
Für den Lehrer wenigftens dürfte fie ein brauchbares
Hülfsmittel fein; den Schülern ift fie wohl kaum in die
Hand zu geben. Weshalb die zweite Hälfte des 12. Ca-
pitels und die Capitel 8. 18. 19. 20. 21 übergangen find,
ift nicht recht zu verftehen; die im Vorwort angedeuteten
Gründe haben mich wenigftens nicht überzeugt. Die Erklärung
fchliefst fich meift an die einzelnen Verfe an;
manchmal —■ leider nicht immer — ift auch den ganzen
Abfchnitten eine vorläufige oder nachfolgende Ueber-
ficht beigefügt. Die Darlegungen felbft zeugen von U111-
ficht, Weitherzigkeit, Fleifs und oft von feinem Verftänd-
nifs. Dafs nicht alle Auslegungen in gleicher Weife befriedigen
und ficher find, liegt wohl gröfstentheils am
Stoff. Auch kann man wohl unzweifelhaft an manchen
Stellen noch praktifcher und vollftändiger erklären; aber
das beeinträchtigt den Werth des Gegebenen nicht. Für
unrichtig oder ungenügend halte ich die Erklärung von
1, 5. 2, 10.3, 8. 16. 4,10. 14. s, 37. 6,19. 54. 16, 10. Auch
die kirchengefchichtliche Bemerkung über die Fufs-
wafchung p. 62 und die Verweifung auf das Concil von
Konftantinopel mit dem Zufatz ,a patre per filium'
p. 79 ift fchwerlich richtig. Eine befondere Einleitung
hat der Verfaffer für unnöthig erachtet. Erft am Schlufs
giebt er eine — allerdings fehr fummarifche — Ver-
gleichung mit der fynoptifchen Ueberlieferung. Dafs man
das 4. Evangelium in der Schule behandeln kann, ohne
auf die Echtheitsfrage u. f. w. einzugehen, hat der Verfaffer
damit bewiefen. Ob freilich nicht, wenn nicht für
den Schüler, fo doch für den Lehrer, auch über diefe
PTagen Klarheit gegeben werden müfste, fleht dahin. Die