Recherche – Detailansicht

Ausgabe:

1893

Spalte:

633-636

Autor/Hrsg.:

Strack, Hermann

Titel/Untertitel:

Kurzgefasster Kommentar zu den heiligen Schriften Alten und Neuen Testamentes, sowie zu den Apokryphen. A. Altes Testament. 2. Abtlg.: Das Deuteronomium und die Bücher Josua und Richter 1893

Rezensent:

Budde, Karl

Ansicht Scan:

Seite 1, Seite 2

Download Scan:

PDF

Theologische Literaturzeitung.

Herausgegeben von D. Ad. Harnack, Prof. zu Berlin, und D. E. SchÜrer, Prof. zu Kiel.

Erfcheint Preis
alle 14 Tage. Leipzig. J. C. Hinrichs'fche Buchhandlung. jährlich 16 Mark.

N°- 26. 23. December 1893. 18. Jahrgang.

Strack und Zöckler, Kurzgefafster Kommentar, ! Möller, Lehrbuch de; Kirchengefchichte, 2. Bd.
Altes Teftament, 2. Abth. Das Deuteronomium 2. Aufl. (Loofs).

Traub, Römifch oder evangelifch? (Ritfehl).
Kübel, Ueber den Unterfchied zwifchen der
pofitiven und der liberalen Richtung in der

und die Bücher Jofua und Richter, ausgelegt ' Siebeck, Lehrbuch der Religionsphiloftphie

von Oettli (Budde). (Glogau). modernen Theologie (Köhler)

Berger, Histoire de la Vulgate penlant les , Scheibe, Die Bedeutung der Werturteile für ; Couard, Das Neue Teftament, forfchenden

Premiers siecles du moyen äge (lülicher). das religiofe Erkennen (Ritfehl). Bibellefern erklärt, 2., 8. u. 9. Bd. (Everling).

Strack, Herrn., und Konfifl.-R. Zöckler, Proff. DD., Kurz- , fervativen' Schule gebührend zurückzuweifen. Um mit
qefasster Kommentar zu den Heiligen Schriften Alten und Bachmann die That Knuds zu rechtfertigen, .bedarf es

Neuen Testamentes, fowie zu den Apokryphen. A. Altes ^^^^^^^^^{^ f,ttlichfn Be"rifff;
" " »MMHB11.WJ r j r .Solche Gottesbefehle gab und gtebt es niemals, wiewohl

leftament. 2. Abtlg. Das Deuteronomium und die j göttliche Mifl-lon nicht fdten von Meuchelmördern vorBücher
Jofua und Richter, ausgelegt von Prof. D. J gefchützt wurde' (S. 234). Kbenfo bei der That der Ja'el;
Samuel Oettli. München, C.H.Beck, 1893. (X, 302 S. ,dafs fie der Sängerin ruhmwürdig erfchien, ift zwar auf

er 8) M 6 _ c'em P°^en jener Zeit äufserft verfländüch: aber für das

^ ' " „. , 00 . r m 1 ™ fittliche Urtheil des Chriften nicht mafsgebend' (S. 246).

Nach der Vorrede zu Bd 7 (1889) follte von dem Wunderfchön heifst es S. 271 zu der Opferung der Tochter

____ i > „ n ~ .1.... Alt,.,, I ftlh mpntpc nur na? Kiirn . ,. , ,,.r ö ....

Jephtah s gegen die ganze, ausdrücklich genannte Phalanx

ausheilenden Rehe des Alten Teltamentes nur das Buch
der Richter Oettli zufallen; ftatt deffen erhalten wir nun
drei wichtige, eng zufammen gehörige Bücher von feiner
Hand. Er rückt damit nach Menge und Gewicht der von
ihm behandelten Bücher unter die erften Mitarbeiter des
Unternehmens auf; nur fein Landsmann von Orelli hat
darin noch den Vortritt. Eine fo harke Betheiligung
Oettli's aber bedeutet für das Gefammtunternehmen
einen grofsen Vortheil; denn nächh Klohermann's geih-
reichem Wagnifs zu den vier Königsbüchern find feine
Commentare gewifs das Behe, was es uns bietet. Freilich
ganz entgegengefetzten Schlages. Schlichter, gefunder
Menfchenverftand, gröfste Ruhe und Vorficht, forgfältige
Ausnutzung und Sichtung des bisher Gebotenen: das find
die Hauptvorzüge wie anderer Abtheilungen von feiner
Hand, fo auch diefer neu dargebotenen. Befonders in
unferer Zeit find folche Arbeiten von folcher Seite un-
fchätzbar. Es handelt fich um ein Unternehmen, das
eigens begründet ih, um die Theologen ,confervativer*
Richtung unabhängig zu machen von den Hülfsmitteln,
die angeblich nur von .liberaler' Seite dargeboten wurden;
es follte gegen die Ausfchreitungen der Kritik ein Damm
aufgeworfen werden. Und was fehen wir? In Klohermann's
Beitrag einen fubjectiven Wagemuth, der die verwegenhen
Leiftungen als radical verfchrieener Kritiker fromm macht;
in denen Oettli's eine ruhige und entfehiedene Vertretung
des Haupterwerbes der kritifchen Arbeit unferer Zeit, die

der Henghenberg, Keil, Gaffel, Köhler, Auberlen u. A.: ,die
heillofe Vorhellung, dafs eheliches Leben weniger als
jungfräuliches Gott geweiht fei, ih dem A. T. durchaus
fremd und ein Product entarteter Philofophie undAskefe'.
Religionsgefchichtliches Verhändnifs wird hier wie anderwärts
redlich erhrebt; damit aber flehen wir auf dem
gleichen Boden, und eine tiefe Kluft trennt ihn mit uns
von den Vertretern mechanifcher Infpiration und abfo-
luter Offenbarung.

Was macht diefer Hauptfache gegenüber die Ablehnung
vieler Ergebnifse der jünghen kritifchen Arbeit
aus? Dort fpricht das Gewiffen, hier Verhand und Ge-
fchmack, aber wefentlich behimmt durch Temperament und
Gewohnheit. Sie machen den Verfaffer zu einem Con-
fervativen. Denn allerdings fühlt man es ihm bald ab,
dafs Kritik und Kritiker ihm an fich wenig erfreulich
find. Hier und da läfst er fich von diefer natürlichen
Abneigung zu bitteren und beifsenden Bemerkungen verleiten
. So befonders Cornill gegenüber auf S. 5 mehrfach
; geradezu ungehörig S. 234 ,wir zweifeln aber nicht,
dafs diefe Hypothefe [von Winckler zu Ehud] von Com.3
adoptirt und dann auch der unbekannte Antheil des
unbekannten Bearbeiters der beiden Sagen noch klärlich
herausgeftellt werden wird'. Jemehr der Verf. im Recht
ift, wenn er S. VIII die .biffige Polemik' des neueften
das ,Wir können nichts wider die Wahrheit' mit der I Jefaia-Commentares .gegen hochverdiente Mitarbeiter

gröfsten Deutlichkeit hervorhebt. Dem know-nothin^-timm,
das heute die Führung der confervativen Richtung übernommen
hat, kann das nichts weniger als angenehm fein.
Nicht als wenn es in irgend einer Abtheilung diefes
Commentares an Entfcheidungen fehlte, von denen das-
felbe gilt; aber nirgends geht doch das unumwundene
Zugeftändnifs, dafs die leidige Kritik am A. T. grofse
und bleibende Erfolge errungen hat, foweit wie hier.
Schwerlich wird es der altteftamentliche Vorkämpfer der
äufserften Rechten, Ad. Zahn, und feine zahlreichen Ge-

wenn er deffen unfterbliches Werk über dasDeuteronomium

rügt, um fo forgfamer follte er fich felblt vor dergleichen
hüten. Seine Scheu vor .unfruchtbarem Spiel des Scharf-
finns' (S. VIII) und .hellfehender Kritik' (S. 226) dagegen
hat ihr volles fubjectives Recht. Nur geftatte er uns,
den von diefem Urtheil Betroffenen, dafs wir das Unfrige
dabei denken. Ob nicht, wenn es Oettli befchieden ge-
wefen wäre, diefen Commentar vor 20 oder 30 Jahren
zu fchreiben, die Anflehten, denen er fich heute an-
fchliefst, von ihm mit denfelben Urtheilen bedacht worden
wären? Oder wie Oettli und Leute von gleichem Tem-

finnungsgenoffen im confervativen Lager dem Verf. danken, perament wohl zu ihren Erkenntnifsen hätten gelangen

follen, wenn es nicht zu allen Zeiten auch Leute «rennt
der fchlagenden Kennzeichnung ,ganz unzulänglicher j geben hätte, die ohne Scheu vor folchem Tadel nach
Repriftinationsverfuch im Pamphletftil' — bei Seite fchiebt : belfern Wiffen und Gewiffen die Vorpoften weiter hinaus-
(S. 23). Auch fonft fehlt es O. nirgends an einem ernften j gefchoben hätten? Aller geficherte Erwerb wiffenfehaft-
Wort, wenn es gilt, offenbare Verirrungen der ,con- lieber Arbeit ift einmal .unfruchtbares Spiel des Scharl-

633 634