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Ausgabe:

1893 Nr. 23

Spalte:

578-579

Autor/Hrsg.:

Quandt, Emil

Titel/Untertitel:

Allein durch den Glauben. Ein Jahrgang Wittenberger Predigten über freie Texte. 2. Aufl 1893

Rezensent:

Wächtler, August

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Theologifche Literaturzeitung. 1893. Nr. 23.

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Protestanten aus lutherifchen oder unirten Gemeinden hin- j Es hiefse nur, aus einem rechtlofen Zuftand zum Recht
zugekommen. Dadurch erhielt die reformirte Kirche zurückkehren. Wenn es bisher eine ref. Behörden-Ver-
von Lothringen immer mehr das Gepräge einer Kirche faffung gab, fo beruht dies auf Duldung der Regirung
Aug. Bek., deffen Hauptgrundfätze in Gottesdienft und ! und kann darum jederzeit zurückgenommen werden.
Lehre fie auch befolgte. Trotzdem haben die confeffio- Die Deductionen des H. Verf.'s dürften theoretifch

nellen Lutheraner nicht geruht, bis fie in Metz und in j gut begründet fein, und es ift auch nicht einzufehen,
Mulhaufen neben den zu Recht beftehenden reformirten | warum von diefem Standpunkt aus, die Anfchliefsung
Kirchen Gemeinden des unveränderten Aug. Bek. er- j der ref. Kirche nicht durchführbar fein follte. Ob freilich
richtet hatten. Nachdem das k. Ministerium noch im j der Stand der Regierung dabei ein So leichter fein würde,
Jahre 1887 diefen Stiftungen die Staatliche Unterstützung , bleibt fraglich. Zwar führt Herr Geigel aus, dafs die
und Anerkennung vertagt hatte (vergl. Theol. Litztg. 1888 | landeskirchliche Behörde die Aufnahme nicht verweigern,
S. 652L), hat es diefelbe jetzt gewährt. Dies wird nicht noch neue Bedingungen aufstellen dürfe (p. 183 f). Nach-
am wenigsten dazu beigetragen haben, dafs das Confif- dem aber die Regierung die Bildung einer landeskirch-
torium auf den Gedanken kam, die Metzer reform. Kirche t liehen Gemeinde des unveränderten Augsb. Bek. eben
dem einheitlichen Kirchenregimente des Aug. Bek. zu ( noch zugelaffen hat, fchien fie nicht auch einen anderen

Unterfchied zwifchen beiden Kirchen anzunehmen, als
denjenigen, der in der Verfaffung liegt? Um letztere
bekümmerten Sich die Mitglieder der neuen Gemeinde
wahrfcheinlich am wenigsten.

Und was foll gefchehen, wenn eine oder mehrere
reformirte Gemeinden des Confiftoriums Widerfpruch er-

unterftellen,

Wie aber ift der Uebergang rechtlich und factifch
zu bewerkstelligen? Unter welchen Bedingungen und
in welchen Formen foll der Anfchlufs Stattfinden? Dies
zu erläutern ift Zweck des vorliegenden Rechtsgutachtens.
Der Herr Verfaffer, der über eine Sehr eingehende Kennt-

niSs der einschlägigen Literatur verfügt, hat in dankens- j heben? Allerdings handelt es Sich im vorliegenden Fall
werther Weife den in Betracht kommenden gefchicht- [ nicht um einen Lehrpunkt, in welcher Hinficht das
liehen und gefetzlichen Stoff gefammelt. Die objectiv ; Princip der Gemeinde-Freiheit, wie die Brofchüre zeigt,

referirende, etwas trockene Darftellungsweife entfpricht
wohl dem Charakter eines Rechtsgutachtens. Vielleicht
konnten aber durch eine andere Gruppirung und Eintheil-

abfolut feftfteht. Gehört aber zu den Befugnifsen, um
derentwillen das Confiftorium gewählt worden iSt, auch
diejenige, die nur den Gemeinden verliehenen Rechte

ung des Stoffes die aus dem gefchichtlichen Rückblick ; auf eine andere Körperfchaft zu übertragen ? Odermüfsten
Sich ergebenden Rechtsgrundfätze mehr in den Mittel- ; nicht zu diefem Zwecke befondere Confiftorialwahlen vor-
punkt gerückt und eine gröfsere Wirkung des Ganzen genommen werden? —

erzielt werden. Und wenn die reformirte und lutherifche Kirche

Die Verfaffung der protdt. Kirchen in Elfafs-Loth- j in Hinficht des Bek. als zusammengehörig betrachtet
ringen beruht auf den organifchen Artikeln zum Concor- ; werden können, ift das nicht eine Folge der gefchicht-

1 liehen Entwicklung? Urfprünglich war es anders. Es
dürfte darum gefragt werden, ob nicht auch die befondere
reformirte Behörden-Verfaffung, welche jetzt für
die Reichslande ein gefchichtlich Gegebenes ift, in der

dat. Zur authentifchen Interpretation derfelben geht
der Herr Verf. zurück auf die Elfäffer Fundamentalartikel
von 1791, welche der Nationalversammlung als Entwurf
vorlagen und auch in einer Umarbeitung von Prof.

Koch in das Gefetz Aufnahme fanden. Diefe Artikel find j langjährigen Rechtsübung einen Halt hat

vom Strafsburger Kirchenconvente im Verein mit vielen
Abgeordneten aus Ober- und Nieder-Rhein aufgestellt
worden und enthalten den ,vertragsmäfsigen Gefammt-
willen aller Augsb. Konfeffions-Verwandten links des
Rheins' (p. 123). Es unterliege keinem Zweifel, dafs
Seit jener kirchlichen Reorganisation das volle unveränderte
Aug. Bek. vom Staate nicht mehr als Lehrnorm
aufrecht erhalten wurde. An eine Ueberwachung des
Glaubens von Seiten der Kirchenbehörde, wie solches
in der katholifchen Kirche geübt wurde, dachte man
nicht. Das Aug. Bek. follte zwar nicht befeitigt werden,
aber nur in feinen allgemeinsten Hauptgrundfätzen Geltung
haben. Im Uebrigen blieb es jedem Pfarrer über

Giefsen. Bälden fp erger.

Quandt, Superint. Oberpfr. 1. Pred.-Sem.-Dir. Emil, Allein
durch den Glauben. Ein Jahrgang Wittenberger Predigten
über freie Texte. Feftgabe, zur Einweihung der
wiederhergestellten Schlofskirche am 31. Octbr. 1892
dargeboten. 2. Aufl. Halle a/S., R. Mühlmann's Verl.,
1893. (VIII, 558 S. gr. 8.) M. 6. —; geb. M. 7. —

Diefer Jahrgang von Predigten ift der Feftgemcinde
gewidmet, die am 31. October v. Js. zur Wiedereinweihung
der Schlofskirche in Wittenberg Sich verfammelte.
laffen zu prüfen, in wie fern die Artikel mit d. h. Schrift j An die Schlofskirche wie an die Pfarrkirche Wittenbergs,

ubereinftimmten. Abweichende Vorfchläge wurden auf- j in der der Verf. predigt, foll auch der Titel erinnern:
gestellt, aber nicht angenommen. ; ,Allein durch den Glauben'. Unter den Predigten felbft

AnderfeitsbeweiftderHerrVerf.,daSsdiereformirtenGe- j ift keine, die fich ausdrücklich mit der Lehre von der
meinden durch keinerleiBekcnntnifsvon der Augsb. Kirche J Rechtfertigung befchäftigte, aber die ausfchiieSsliche
gefchieden feien. Wenn die franzöfifchreformirten Gemein- j Bedeutung des Glaubens für das ganze christliche Leben
den unter dem Bekenntnifs von La Rochelle Stehen, fo 1 liegt allen 75 Predigten zu Grunde, und man fpürt in
wurden durch den weftfälifchen Frieden die Reformirten allen, wie fehr der Verf. bemüht ift, gegenüber den Starken
als zu den Augsburgern gehörend mitgezählt und daran
habe auch für die fpäter hinzugekommenen reformirten
Pfarreien der Reichslande das franzöfifche Gefetz nichts
geändert. Darum müfsten diefelben Leute noch als
,Verwandte des Aug. Bek. von 1540' angefehen werden.
Die Confequenz, die der Herr Verf. auch andeutet,
wäre, dafs es eigentlich gar keine Kirchen mit befon-
derer reformirten Verfaffung in den Reichslanden geben
follte. ,Die franzöfifche Regirung hatte ihnen die reformirte
Behörden-Verfaffung nur in der irrigen Voraus-
fetzung verliehen, dafs auch auf fie die Befchlüffe von
La Rochelle Anwendung fänden' (p. 137). —

Man fieht, wie ftaatskirchenrechtlich die Verfchmelz-
ung der beiden Kirchen zuläffig, ja fogar angezeigt ift.

Gegenströmungen der Gegenwart das gute Recht und die
Siegreiche Kraft des evang. Glaubens zu bezeugen. Die
Texte find meistens nach dem Gange des Kirchenjahres
frei gewählt, und den Predigten für alle kirchlichen Sonn-
und Fefttage find auch folche für die Fefte des Gemeindelebens
beigefügt. Die Predigten zeigen eine grofse
Mannigfaltigkeit der Form, aber gemeinfam ift allen die
finnige Art, das Schriftwort zu betrachten und auszulegen,
und eine durchfichtige, dabei doch farbenreiche Sprache!
Obwohl auch der milde Prediger gelegentlich ,die Honoratioren
von Wittenberg und die Bürgerschaft' direct aufruft
und in Erinnerung an feine Amtszeit in Berlin über
die ,Maffentauferei mit den vielen ungläubigen Pathen'
klagt, fo ift doch der Charakter der Predigten mehr an-