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Ausgabe:

1893 Nr. 1

Spalte:

24-25

Autor/Hrsg.:

Hochstetter, Karl

Titel/Untertitel:

Einfluss des Protestantismus und Katholizismus auf Staaten und Völker 1893

Rezensent:

Köhler, Karl

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Theologifche Literaturzeitung. 1893. Nr. 1.

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fer Beziehung verliehen ift. Ueber die Sprache im Einzelnen
wagt der Ausländer nicht zu urtheilen, nur dürfte
der Ausdruck anormal, ftatt anomal oder abnorme (vgl.
S. Iii) franzöfifch eben fo unrichtig fein, wie deutfch. Im
Allgemeinen aber finden wir die leichte, fliefsende Schreibweife
, mit der die franzöfifche Theologie und Wiffen-
fchaft, ohne oberflächlich zu werden, auch ernfte, fchwere
Dinge zu behandeln weifs, und die diefes Buch auch
deutfchen Lefern empfiehlt.

Leipzig. Härtung.

Mason, Arthur James, D. D., The Relation of Confirmation
to Baptism, as taught in Holy Scripture and the Fathers.
London, Longmans, Green & Co., 1891. (XXII, 504
S. 8.) geb. 7 s. 6 d.

Das Verhältnifs, in welchem die Confirmation zur
Taufe fteht, will der Verfaffer des vorliegen Buches dar-
ftellen. Es ift nach ihm folgendes: Taufe und Confirmation
bilden zufammen ein Sacrament, fie find zwei noth-
wendig fich fordernde und ergänzende Theile, aus deren
Vereinigung erft das Ganze entlieht; aber jede der beiden
Handlungen hat ihre befondere Gabe und Segenswirkung
und ift infofern felbftändig. Die Taufe verleiht
ein hohes facramentales Gut, aber die Confirmation oder
Handauflegung — denn diefe beiden Begriffe gehen dem
Verfaffer faft ganz in einander über — verleiht ein anderes
Gut, das in der Taufe noch nicht empfangen wurde
und das nicht minder wichtig und werthvoll ift. Nur beides
zufammen alfo giebt dem Chriften, was er zur Begründung
und Vollendung feines Chriftenftandes bedarf
. Die Taufe nämlich giebt Vergebung der Sünden
und wirkt das Leben der Wiedergeburt, die Confirmation
aber fchenkt die Gabe des heiligen Geiftes. Es ift
ein Irrthum, die letztere Gabe unmittelbar mit der Taufe
zu verknüpfen. Nur, wenn man unter der Taufe die Ge-
fammthandlung verlieht, die die Confirmation, als ihren
Abfchlufs, mit umfafst — wie dies in manchen Stellen
der heil. Schrift der Fall ift—, kann man der Taufe die
Verleihung des heiligen Geiftes zufchreiben, und dann
läfst fich die rechte Erkenntnifs der Sache in die Worte
des Primafius faffen, die der Verfaffer auch als Motto
auf das Titelblatt feines Buches gefetzt hat: JDonum
Spiritus Sancti quod datur in baptismate per impositio-
?iem manus episcoporum1,.

Diefe richtige Beftimmung des Verhältnifses zwifchen
Taufe und Confirmation ift nun von der Kirche nicht feilgehalten
worden. In der abendländifchen Kirche hat man
Taufe und Confirmation vollftändig getrennt und zwei
Sacramente aus ihnen gemacht. Dabei hat man die
Taufe auf Köllen der Confirmation erhoben, d. h. man
hat ihr abgetrennt von diefer zugefchrieben, was ihr
nur in Verbindung mit derfelben zukommt; und die
proteftantifchen Theologen waren dazu noch mehr geneigt
, als die katholifchen, weil fie die Confirmation oder
Firmung überhaupt verwarfen. In der morgenländifchen
Kirche aber wurden die beiden Handlungen fo eng mit
einander vereinigt, dafs man fie kaum mehr unterfchei-
den konnte und die Erkenntnifs ihrer Selbftändigkeit
verloren zu gehen drohte. Will man die gefunde Lehre
kennen lernen, fo mufs man ins kirchliche Alterthum zurückgehen
; in der Schrift und den Vätern, in den litur-
gifchen Formularen und den Concilsbefchlüfsen der erften
Jahrhunderte der Kirche findet fich die rechte Scheidung
und Vereinigung der beiden Handlungen. Dies nachzu-
weifen, fieht der Verfaffer als feine eigentliche Aufgabe
an, und diefer Nachweis bildet den vorwiegenden Inhalt
feines Buches. Nach einer kurzen Einleitung 'wird auf
46 Seiten die Lehre der hl. Schrift und auf 361 Seiten
.das patriftifche Zeugnifs' vorgeführt. Ein im Verhältnifs
dazu kurzes Schlufscapitel (87 S.) ftellt hierauf
zuerft in Kürze die Lehre der gegenwärtigen römifch-

katholifchen, fowie der orthodoxen und anglikanfchen
Kirche dar und befchäftigt fich endlich mit einigen Fragen
und Schwierigkeiten, die aus der Thefis des Verfaffers
hervorgehen: wie die durch die Confirmation vermittelte
Einwohnung des heil. Geiftes zu denken ift, wie fie
fich von der in der Taufe fchon auf das Herz des Menfchen
geübten Wirkfamkeit des heil. Geiftes unterfcheidet,
welches die befondere Aufgabe ift, die gerade fie in der
Lebensentwickelung des Chriften zu löfen hat u. f. w.
In letzterer Hinficht kommt er zu dem Refultat, dafs
durch die in der Confirmation gewirkte perfönliche Einwohnung
des hl. Geiftes der in der Taufe Wiedergeborene
vollftändig ausgerüftet, mit jeder nöthigen Kraft erfüllt
wird, um feinen Beruf als Glied des Reiches Gottes, im
allgemeinen und im befonderen, zu erfüllen, wobei jedoch
nicht vergeffen werden darf, dafs es fich um eine ob-
jective Gabe handelt, die ohne fubjective Aneignung
und Anwendung nicht wirkfam wird. Die Auffaffung des
Verfaffers von der Bedeutung der Confirmation berührt
fich alfo in mehreren Punkten mit der römifch-katholifchen
Anfchauung von der Segenswirkung der Firmung, wenn
fie fich auch keineswegs mit derfelben deckt.

Was nun das Ganze betrifft, fo werden die Reful-
tate des Verfaffers andern doch nicht fo ganz unanfechtbar
erfcheinen, wie ihm felbft. Es ift kein Zweifel, dafs
fich der von ihm vertretene Standpuukt im kirchlichen
Alterthum findet und in mancher von ihm angeführten
Stelle deutlich ausgefprochen ift; auch wird man zuge-
ftehen müffen, dafs mehrere Schriftftellen für denfelben
zu fprechen fcheinen, infofern fie die Mittheilung des
heil. Geiftes als erft nach der Taufe durch die Handauflegung
fich verwirklichend darfteilen. Aber fo allgemein,
fo klar und beftimmt, wie der Verfaffer annimmt, bilden
doch feine Aufftellungen nicht ,the teaching of antiquity'.
Das Schwanken über die Bedeutung der Confirmation,
das fich in der Gegenwart zeigt und in der evangelifchen
Kirche immer vorhanden war, fcheint bis in die erften
Jahrhunderte der Kirche zurückzureichen, und eine über-
einftimmende Lehre der Schrift, der Väter und der Con-
cilien nachzuweifen, wird nur mitteilt mancher künft-
lichen und gezwungenen Auslegung möglich fein. Doch
ift das vorliegende Buch durch das reiche literarifche
Material aus der patriftifchen Periode, das in ihm zu-
fammengeftellt ift, für die Gefchichte der Confirmation
und der ihr im Alterthum beigelegten Bedeutung ohne
Zweifel von Werth.

Augsburg. J. Hans.

Hochstetter, weil. Pfr. Karl, Einfluss des Protestantismus
und Katholizismus auf Staaten und Völker. Gütersloh,
C. Bertelsmann, 1892. (160 S. gr. 8.) M. 2.—

Der Verf. redet von ausgeprägt proteftantifchem
Standpunkte als Ankläger des Katholicismus (den er richtig
mit dem Ultramontanismus gleichfetzt. Vorrede) und
Anwalt der evangelifchen Kirche. ,Die römifch-katholi-
fche Kirche hat bis jetzt den verderblichften Einflufs
auf Menfchen, Bürger, Corporationen, Völker und Staaten
ausgeübt, materiell und geiftig unendlich gefchadet,
insbefondere hat fie die Bildung gefunder, lebenskräftiger
Staaten theils unmöglich gemacht, theils gehemmt'
u. f. w. (S. 146). Mancher wird vielleicht des Verf.'s
Anfchauungsweife eine einfeitige nennen, aber er hat
nicht Unrecht. Im Ganzen find feine Urtheile fehr allgemein
gehalten, wenig fpecialifirt, die angeführten ,Zeug-
nifse der Gefchichte' bieten nicht gerade Neues und
Eigentümliches. Eine erfchöpfende Behandlung des be-
fprochenen Problems würde ein umfangreiches Werk
erfordern. Aus einer Anmerkung erfährt man gelegentlich
, dafs die Arbeit in den 60er Jahren entftanden ift.
Sie ift offenbar unverändert in der Form, die fie damals
erhielt, zum Abdruck gebracht. Auf die grofsen Ereig-