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Ausgabe:

1893 Nr. 1

Spalte:

9-14

Autor/Hrsg.:

Kattenbusch, Ferd.

Titel/Untertitel:

Lehrbuch der vergleichenden Confessionskunde 1893

Rezensent:

Meyer, Philipp

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Theologifche Literaturzeitung. 1893. Nr. 1.

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Kattenbusch. Prof. Dr. Ferd., Lehrbuch der vergleichenden
Confessionskunde. 3. Lfg. Freiburg i/B., J. C. B. Mohr,
1892. (1. Bd. XXV u. S. 353-555- gr. 8.) M. 5. -

Nachdem ich die 1. und 2. Lieferung diefes Werkes
in diefer Zeitfchrift 1891 Nr. 9 und 1892 Nr. 3 angezeigt
habe, bleibt mir übrig, noch die dritte Lieferung des
erften Bandes zu befprechen, welche die Darfteilung der
orthodoxen Kirche zum Abfchlufs bringt. Ich erkläre
im Voraus, dafs ich mit den Ausführungen des Herrn
Verf.'s im Grofsen durchaus einverftanden bin und möchte
dem unter Anderen meine Bewunderung zollen, wie der
Herr Verfaffer die eigentliche Meinung der orthodoxen
Kirche aus den fo oft verworrenen oder monotonen
Ausfagen mit aufserordentlichem Verftändnifs heraushört
, jedenfalls ein Beweis dafür, dafs feine allgemeine
Grundanfchauung von der orthodoxen Kirche die richtige
ift. Dem widerfpricht nicht, dafs ich in vielen Einzelheiten
anderer Meinung bin. Die Behandlung der orthodoxen
Kirche leidet überhaupt daran, dafs noch längft
nicht genug Literatur über fie herbeigefchafft ift. Darum
werden im Einzelnen bei jedem Darfteller manche Fragen
noch ungelöft bleiben müffen.

Cap. 9,2 handelt von der Idee der Hierarchie. Der
Charakter, fo lefen wir, den der Clerus durch die Weihen
empfängt, ift ein fachlicher. Ich gebe das für den ge-
famnuen Katholicismus zu, von der griechifchen Kirche
meine ich, dafs fie im Begriff ift, darüber hinauszuftreben.
Die neuere Generation verlangt doch, dafs der Priefter
durch feine Perfon als der jioi(.irjv nach Chrifti Vorbild
in feiner Kirche wirken foll. Die Verwaltung der
Myfterien wird gewifs das ihn Auszeichnende fein, aber
es foll perfönlich gefafst erfcheinen. Diefen Standpunkt
hat namentlich der würdige Grigorios Gogos in feinem
eyysigiöiov zov og&oöogov 'if.gtooq 1858 ausgefprochen.
Das Buch ift in der Patriarchatsdruckerei erfchienen und
dürfte darum nicht lediglich Privatmeinungen ausfprechen.
Ich habe auch unter den beffer gebildeten Mönchen ganz
ebenfo fprechen hören.

Was dem Bifchof gegenüber dem Priefter vorbehalten
ift, beftimmt der Verf. zu kurz. Es ift nicht nur
Ertheilung der yttgozovia und die Altarweihe. Ein neuerer
Dogmatiker, Mofchopulos, giebt an: To xgivtiv, zo
öuQUTjveveip (zov Xöynv zov -tseov), zo yugozovtlv, zo
evXoyslv xal ayidCfiv zo Ayiov pvgov, zo syxaivi&iv
zaq ayiaq zov &eoi exxXrjOtaq, zo xatJisgovv zä dvzt-
p'jvoia.

Der folgende Abfchnitt bringt bei der Darfteilung
der Hierarchie als Herrfchaft auch die Rede auf die
xgovopia des ökumenifchen Patriarchen. Hier möchte
ich die Zubereitung des uvgov kein ,facrales' Vorrecht
nennen. Wie der Verf. auch bemerkt, Itand in der alten
Kirche jedem dgyiegtvq das Recht zu, das (ivgov zu bereiten
. Zu dem dies beftimmenden Kanon der Syn. von
Carthagena bemerkt Nikodimos Ajioritis in feinem Pida-
lion S. 380: aXXd öiä ivjititittav xal vxozayr/v zi)v xgoq
zov xazgtdgy/jv, Ovvayöfitvoi (sc. oi dgxugtlq) iv zf] (i£-
yäXij ixxX.ijoia zovzo zsXovOiv. Demnach fcheint es
eine Form der Höflichkeit gegen den oberften d%i£Q£vq
zu fein, was dies xgovöpiov veranlafste. Jedenfalls hat
fich aus der Thatfache die Anfchauung entwickelt, dafs
der oberfte Bifchof jeder autonomen Kirche das (ivgov
zubereiten dürfe. Auf ihre Gültigkeit ftützte fich die
Synode von Rumänien, als fie am 21. März 1882 zum
erften Male das (ivgov mifchte. Sie wurde darüber vom
ökum. Patriarchen heftig angelaffen, vertheidigte fich
aber glücklich mit dem Gedanken, dafs fie als autonome
Kirche auch das Recht habe, das ihr der Patriarch be-
ftreite. Dabei wird als Beifpiel angeführt, dafs in Rufsland
zu Petersburg, Moskau und Kiew, in Anatolien zu
Cfpel, Jerufalem, Antiochien, Alexandrien und Cypern,
in Oefterreich zu Karlowitz und in zwei anderen Städten
das heilige Salböl hergeftellt werde. Als Grund für die

Uebertragung diefes Rechts auf den oberften Bifchof
des Bezirks geben die Rumänen an, dafs des Koftenpunktes
halber nicht jeder dgyitgtvq das Salböl bereiten könne
(ExxX. 'AX. 1883 S. 385—395)-

Das Stauropegialrecht, das in einer Form auch ein
xgov6(iiov des Patriarchen bildet, könnte vielleicht einheitlicher
begriffen werden, als es vom Verf. gefchieht.
Bei der Gründung der Kirche wird ein vom Bifchof geliefertes
Kreuz an der Bauftelle der Kirche aufgerichtet.
Dadurch gehört die Kirche in die Macht des Bifchofs.
Das ift die erfte Form des Stauropegions. Nun kann der
Patriarch der Kirche fpäter ein Kreuz von fich aus fenden.
Dadurch tritt die Kirche aus der Macht des Bifchofs in
die Macht des Patriarchen über. Diefe zweite Form des
Stauropegions mufs als eine Neugründung der Kirche
begriffen werden, dann ift der Gedanke des Stauropegions
beide Male derfelbe. Uebrigens ift nicht immer
ein (lovaozijgiov xazgiagyixov auch ein ozavgoxr/yiaxov.
Es gab auch pov. nazg., die unter dem zuftändigen Bifchof
ftanden. Hier war die Protection des Patriarchen wohl
nur perfönlich. So z. B. das Klofter St. Georg zu Capha
am Ende des 14. J. (Müller u. Miklof., Acta et dipl. II.
S. 70.)

Ganz neu ift der Excurs über die kirchliche Bedeutung
der Kaiferwürde. Hier ift die ganze auch mir bekannte
Literatur benutzt.

Im vierten Abfchnitt geht Verf. zu den 7 Haupt-
myfterien über. Nachdem er zuerft deren Begriff beftimmt
und die Entwicklung auf die Siebenzahl hin verfolgt, be-
fpricht er die Sacramente der Reihe nach und zwar zuerft
die Taufe. In Bezug auf die Schätzung der Ketzertaufe
feitens der Orthodoxen verweife ich zur Ergänzung
auf die gelehrte aber weitläufige Darfteilung der Sache
bei Konftantinos Oekonomos op. thcol. I, 398—513. Daraus
geht hervor, dafs in der anatolifchen Kirche eine
mildere und eine ftrengere Richtung exiftiren, die in dem
Princip zwar einig find, dafs von den zur orthodoxen
Kirche übertretenden Abendländern eine Taufe nach
orthodoxem Ritus verlangt werden müfte, fich aber
darin unterfcheiden, dafs die Strengen mit dem Princip
Ernft machen, die Milderen den Umftänden Rechnung
tragen.

Nach gründlichfter Behandlung der EvyagiOzia wendet
Verf. fich zur puzdvoia als Sacrament. Die moderne
Katholifirung diefes Sacraments läfst fich bis auf Gabriel
Severos (+ 1616) deutlich zurückführen. Er fcheint
zuerft die Theile der /iszdvoia, die Gvvzgißt], et-o(ioX6yt]ötq
und die ixavoxoirjoiq anzunehmen. Es folgt ihm Koref-
fios, dann die C. O., die zwar den dritten Theil anders
benennt. An dem Ausdruck txavoxoinoiq nahm auch
Sturdza Anftofs, ohne über deffen Inhalt hinauszukommen.
Kontonis nnd Mofchopulos fchliefsen fich den Aelteren
an. Nikodimos Ajioritis wandelt ganz auf römifchcn
Bahnen in feinem 'E£,0(ioXoy>]zdgiov, was die Begriffs-
beftimmung anlangt, und hat dadurch die römifche Faf-
fung zur allgemeinen erhoben, denn es giebt kaum einen
Beichtvater, der nicht das 'Eqo/ioXoynzdgiov als Lehrbuch
benutzte. Das vom Verf. genannte Beichtbüchlein:
litimasia dhia tin aghian xagorian kc kinonian. Verona
1780 ift wohl römifchen Urfprungs und von der Propaganda
direct oder indirect verfafst. Ich habe in Smyrna
mehrfach derartige Drucke gefehen, befitze auch einen.
Dort nannte man diefeBücherChiotikaoderFrankochiotika.
Es waren Bücher von Katholiken für bekehrte Griechen
oder zum Zweck der Bekehrung gefchrieben. Die Griechen
drucken ihre Sprache wohl nie mit anderen Lettern, höch-
ftens andere Sprachen, z. B. die türkifche, mit griechifchen
Zeichen. Den Namen Chiotika erkläre ich daraus, dafs
die Jefuiten zuerft diefe Druckweife einführten. Die
kamen aber zuerft von Chios.

Was die Beichtväter anlangt, fo glaube auch ich,
dafs deren Urfprung in den Klöftern zu fuchen ift. Auch
jetzt noch wählt man gern ,in der Welt' Prieftermönche

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