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Ausgabe:

1892 Nr. 4

Spalte:

105-108

Titel/Untertitel:

Institutum Societatis Jesu. Ed. novissima. Vol. I. II 1892

Rezensent:

Reusch, Franz Heinrich

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105 Theologifche Literaturzeitung. 1892. Nr. 4. 106

Kelchverfprechen von 1563, ferner die bayerifche Schul- j 1. Bande von F flehenden (beigefügt ift S. 179 ein Ab
ordnune von 1569 und endlich einen intereffanten Dia- : lafs-Breve von Alexander VII. vom J. 1657, weggelaffen

log über die Communion sub utraque.

Weimar. H. Virck.

Institutum Societatis Jesu. Editio noviffima. Volumen l.
II. Romae, typis Civilitatis catholicae, 1869. 1870.
(XIII, 609 u. VIII, 562, 140 S. Fol.) Institutum Societatis
Jesu. Litterae apostolicae et varia rescripta et

ein ähnliches von Benedict XIV. von 1749), dann die
feit 1757 erlaffenen, darunter die Bulle ApostolicuvC)
von Clemens XIII. von 1764 ,zu Gunften des Ordens,
das Aufhebungs-Breve Clemens' XIV. von 1773, einige
Schreiben von Pius VII. an die Jefuiten in Weifsrufsland
und deffen Bulle von 1814 über die Wiederherftellung
des Ordens, zuletzt ein Breve Leo's XIII. vom 13. Juli
1886. Manche der älteren und neueren Bullen betreffen

I nur die Heilig- oder Sehgfprechung von Mitgliedern des
indulta S. Sedis. Florentiae, ex typograpnia a bS. c,a*>~~ iv u r 1 • a j- ..vi!

' o v. ,. Ordens. — Die befonders paginirte Appendix enthalt

Conceptione, 1886. (IX, 405, 57 u. 14 S. Fol.)

Diefe neue amtliche Ausgabe des Institutum Societatis
Jesu ift nicht in den Buchhandel gekommen und aufser-
halb des Ordens noch fo gut wie gar nicht bekannt

Varia rescripta et indulta S. Sedis, Decrete der Ablafs-
Congregation und anderer Congregationen, Petitionen, die
die Päpfte in Audienzen bewilligt haben, und dgl. —
In das mir vorliegende Exemplar ift ein Blättchen eingeworden
; _ die Bonner Universitätsbibliothek ift erft geklebt, worauf es heifst, in diefem 3. Bande fehle noch

kürzlich in den Befitz eines Exemplares gelangt; —
darum wird auch jetzt, nachdem der 3. Band fchon
fünf Jahre gedruckt ift, ein kurzer Bericht darüber den
Lefern der Literaturzeitung willkommen fein. Es handelt
fich dabei hauptfächlich um eine Vergleichung der neuen
Ausgabe mit der letzten vor der Aufhebung des Ordens
1757 zu Prag in zwei Foliobänden erfchienenen. Ich
bezeichne im Folgenden diefe Prager Ausgabe mit P,
die neue mit R.

Im 1. Bande von P flehen zunächft die auf den
Orden bezüglichen Bullen und Breven; diefe flehen in
R im 3. Bande. Von ihnen und von dem darauf
folgenden Cbmpcndiumprivilegiorum wird unten die Rede
fein. Es folgen in P I, 337 Examen et Constitutione s.
Mit diefen beginnt der I, Band von R; vorausgefchickt
ift eine Vorrede des P. Peter Ribadeneira vom J. 1559
die vor der erften Ausgabe der Conftitutionen fland, in
Späteren Ausgaben aber weggelaffen wurde, und ein
Verzeichnifs der päpftlichen Approbationen. (AmSchluffe
des 2 Bandes flehen Vorfchläge zur Berichtigung des
Textes von dem P. Jof. Boero; fie find bei dem neuen
Abdrucke nicht berückfichtigt und inhaltlich nicht von
Bedeutung.) Es folgen in P I, 449 die Protokolle, Decrcta
der erften 19 Generalcongregationen. Dem Abdrucke
derfelben in R find 1, 418 — 461 beigefügt die Protokolle
der fünf 1782 — 1805 in Weifsrufsland (zu Polock)
gehaltenen Generalcongregationen und der nach der
lörmlichen Wiederherftellung des Ordens zu Rom ge

das (in P I, 261 flehende) Compendium privilegiorum,
die neue Ausgabe hujus compendii, hodierno jwi
aecommodandi, fei aber sub revisione und werde nicht
fo bald fertig werden. Ueber die merkwürdige Gefchichte
des Compendium f. Döllinger-Reufch, Moralftreitigkeiten
S. 511. Ob die neue Ausgabe fchon erfchienen ift,
weifs ich nicht.

Diefer Inhaltsüberficht füge ich einige Bemerkungen
über die wichtigften Punkte bei, für welche die neue
Ausgabe Material bietet, das nicht in der älteren zu
finden ift. Die Protokolle der in Weifsrufsland gehaltenen
Generalcongregationen im I. und die betreffenden päpftlichen
Schreiben im 3. Bande fiud von Wichtigkeit für
die Gefchichte des Ordens von der Aufhebung bis zur
förmlichen Wiederherftellung, alfo von 1773 bis 1814.
Weiteres Material darüber enthalten die in meinem
Index 2, 928 befprochenen Bücher von Chaillot und
Sanguinets2. — Die auf das Unterrichtswefen bezüglichen
Befchlüffe der feit der Wiederherftellung des Ordens gehaltenen
Generalcongregationen, auch der 23., die, wie
gefagt, in der neuen Ausgabe des Institutum fehlt, find
bei Pachtler a. a. O. 1, 106 zufammengeftellt. Er liefert
auch infofern eine werthvolle Ergänzung zu der neuen
Ausgabe, als er 2,228 (Th. L.- Z. 1888 Nr. 13) das Rund-
fchreiben mittheilt, welches der General J. Roothaan
25. Juli 1832 bei Veröffentlichung einer neuen Ausgabe
der Ratio studiorum erlaffen hat, und die zahlreichen und
nicht unbedeutenden Abweichungen diefer nenen Aus-

haltenen 20., 21. und 22. Generalcongregation (1820, 1829 i gäbe von der älteren angiebt(vgl. Moralftreitigkeiten S.488

und 1853). Die 23. ift erft 1883 gehalten worden;ihr Protokoll
konnte alfo in diefem Bande nicht mitgetheilt werden,
wird aber auffallender Weife auch in dem 1886 erfchienenen
3. Bande nicht nachgetragen. Ein Theil des-
felben ift in Pachtler's Ratio studiorum I, 117,(f. Th. L.-Z.
1887 Nr. 13) abgedruckt. — In beiden Ausgaben folgen

511). Dafs in R einfach die ältere Ausgabe abgedruckt
ift und von der neuen gar keine Notiz genommen wird,
hat wohl feinen Grund darin, dafs die neue Ausgabe,
wie Pachtler S. 228. 233 bemerkt, noch nicht von einer
Generalcongregation genehmigt ift und darum noch
nicht volle Gefetzeskraft erlangt hat, vielmehr, foweit

Canones der elf erften Generalcongregationen und ein i fie von der älteren abweicht, einfach als Verordnung des

Indiculus decretorum, ein weitläufiges Regifter, welches
in P nur die erften 18, in R alle Generalcongregationen
berückfichtigt.

Der 2. Band enthält in beiden Ausgaben zunächft

Generals gilt. — In der Appendix des 3. Bandes S
8 wird ein Document vom J. 1828 mitgetheilt, worin
Leo XII. auf den Antrag des Generals den öfterreichifchen
Jefuiten geftattet, die vorgefchriebene, von Commiffaren

das Summarium Constitutionum und die Rcgulae und j des Bifchofs und der Staatsbehörde abzuhaltende Lehr-
Eormulae. Sie flehen in R in anderer, zweckmäfsigerer ■ befähigungs-Prüfung zu machen. Die Generalcongrega-
ürdnung; hie und da finden fich kleine Aenderungen : bon von 1883 hat die Erlaubnifs zur Ablegung des
und Zulä'tze. Es folgen (nach Materien geordnete Aus- Staatsexamens allgemein ertheilt (Pachtler 1,122). —
züge aus den) Ordinationes Generalium, denen in R der | Die 20. Congregation geblattete den Provinzialen, unter
Wortlaut einer Ordinatio des Generals P. Beckx vom J. 1

1862 beigefügt ift, ferner die Instructio pro superioribns
ad augendum conservandumque spiritum in Societate von
dem General Cl. Aquaviva, die im Auftrage der7.General-
congregation zufammengeftellten Instructwnes ad Pro-
vincialcs et Suverwres, Aquaviva's Industriae ad curan-

j . -t . •. • - . j__u r---..«j

1) Sonderbarer Weife fleht in der fonfl correct gedruckten Ausgabe
im Inhaltsverzeichnifs Apostoticam.

2) Die Congregation von 1805 befchlofs, Pius VII. für die
Wiederherftellung des Ordens in Weifsrufsland ein Dankfehreiben
nebft einem munusculum von 2000 Meffen zu überfenden, und
verordnete, alle Patres follten für den Papft 10 Meffen lefen,

dos animae morllOS die Exercitien des h. Ignatius und alle Brüder 5 Communionen aufopfern und 10 Rofenkränze beten.

die Ratio studiorum. Das Regifter ift in R natürlich j «^^Ä-??11^?^?^ ZSJ?<aTwkJ}^ jf I*3?f?'e5^'^?t15^' *°

erweitert.

Der 3. Band von R enthält die Bullen und Breven,
die fich auf den Orden beziehen, zunächft die in dem

Rofenkränze gebetet werden. Der ruffifche Kaifer, dem die Jefuiten zu
fo grofsem Danke verpflichtet waren, ging als Schismatiker leer aus.
(Die Generalcongregation von 1646 machte dem Könige von Spanien
100000 Meffen zum Gefchenke. Deutfcher Merkur 1891, Nr. 16.)