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Ausgabe:

1892

Spalte:

646-648

Autor/Hrsg.:

Dräseke, Johs.

Titel/Untertitel:

Apollinarion von Laodicea, sein Leben und seine Schriften 1892

Rezensent:

Krüger, Gustav

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Cultifchen, Statutarifchen und Wirthfchaftlichen im befon- I
deren Sinne eine Gefchichte der Perfonen und perfön-
lichen Lebens im Dienfte Gottes. Als folche follen fie
namentlich die zukünftigen Geiftlichen kennen lernen.
Zur Unterftützung diefes Zwecks wären kurzgefafste
Biographien immerhin ein fchönes Hülfsmittel — aber
fie find nur fpärlich vorhanden.

Schliefslich hebe ich noch die grofse Akribie und
Zuverläffigkeit in allen einzelnen Angaben, fowie die 1
Umficht in Bezug auf alle wichtigen einfchlagenden
Arbeiten hervor. Ich habe die erfte Hälfte des Werkes
geprüft — in der zweiten bin ich nur ein dankbarer Schüler I
— und mich von jenen Vorzügen überzeugt, zugleich
auch gefehen, wie Vieles in der alten Kirchengefchichte
auf felbftändigen Studien und Nachprüfungen beruht
(hingewiefen fei z. B. auf die Gefchichte der Bufs-
disciplin § 12. § 37. § 45,2). Zu S. 27: beftimmt läfst fich
nicht behaupten, dafs die Schwachen in Rom (Rom. 14)
Judenchriften find. S. 55: dafs der Erlafs des Trajan an
Plinius die fefte Norm für die Beamten geworden ift,
ift nicht ficher; ähnliche Beftimmungen mögen auch an
andere Statthalter ergangen fein. Dafs ,Hadrian das I
Chriftenthum als folches thatfächlich freigegeben habe',
(a. a. O.) ift zuviel gefagt; man wird hinzufügen müffen:
,in einem befonderen Fall.' Auch wäre wohl darauf
hinzuweifen, dafs die Echtheit des Edictes nicht allgemein
anerkannt ift. S. 64: die Rede Fronto's gegen !
die Chriften fteckt vielleicht in dem Octavius des Mi- j
nucius. S. 75: bei der Literatur zu § 21 mufs es in Z. 1
nicht ^ 19 fondern § 20 heifsen; anzuführen ift hier Zahn,
Gefch. d. N.T.lich. Kanons 2. Bd. S. 91 ift der erfte Satz
des neuen Paragraphen in Rückficht auf Juftin und Me-
lito etwas einzufchränken, refp. ,als Apologeten' ift ein-
zufchalten. Melito ift noch etwas ftärker hervorzuheben,
als es S. 92 gefchieht. S. 99: die als möglich bezeichnete
Deutung des Edictes des Maximinus Thrax fcheint mir
angefichts der ficheren Berichte über die Verfolgung
nicht wohl zuläffig. S. IOO: eine genauere Angabe über
Valerian's Verfolgungsedict ift wünfchenswerth (auch der
Diocletianifchen Edicte wegen), S. 101 letzte Zeile:
Cyprian ift m. W. auch der erfte Zeuge für Chriften-
gemeinden in Sicilien. S. 105: Ob das ,Verfchwinden |
der afiatifchen Gemeinden aus der Gefchichte' feit dem I
Anfang des 3. Jahrh. wirklich mit den Paffahftreitigkeiten
zufammenhängt (f. auch S. 151), ift nicht ficher. S. 123:
hier wäre zu erwähnen, wie fich auch Origenes dem Ab-
fchlüfs der Entwickelung der grofsen Bifchöfe zu ,Tyrannen
' entgegengeftemmt hat (doch f. S. 149). S. 123 t.:
Zu den .niederen Weihen' f. jezt die wichtigen, m. E.
allerdings nur z. Th. zutreffenden Erwägungen Sohm's
(Kirchenrecht I. S. 240 ff.). S. 131 Z. 23 ift ,um 200'
wohl zu früh angefetzt. S. 133 f. ift die ,Geheimtradition'
zu nennen, die bei Clemens eine Rolle fpielt; fonft
wird das Bild im orthodoxen Sinn ein zu günftiges.
S. 145 f.: der hier und mehrfach (bef. S. 154) genannte
Bifchof Dionyfius von Alex, verdient m. E. (auch feiner
umfangreichen Schriftftellerei wegen) eine befondere
zufammenhängende Würdigung. An feiner Thätigkeit
läfst fich auch erweifen, dafs die abendländifche Con-
föderation nun Alexandrien mit umfafst und diefe Stadt
nun auch kirchlich neben Rom getreten ift. S. 164
Z. 6 mufs es ,Maximin' für .Maximian' heifsen. S. 172L:
die perfönliche Haltung Konftantin's und feine Politik
fcheint mir bereits von dem Jahre 312 an ,chriftlicher'
und minder fynkretiftifch gewefen zu fein, als der Verf.
fie fchildert; doch trete ich Seeck nicht durchweg bei.
Hier breche ich ab. Die letzten Bemerkungen find ,
gröfstentheils Vorfchläge, nicht Correcturen. Zum Schlufs |
noch einen Wunfeh: der Verf. ift in 166 §§ bis zum
Ende des 13. Jahrh. gelangt. Das ift bei der Voll-
ftändigkeit, mit der er alle Linien der Kirchengefchichte
berücksichtigt hat, eine Leiftung; aber vielleicht ift es j
ihm bei einer neuen Auflage doch möglich, die Zahl der |

98 Jj§ der alten Periode noch um etwas zu verringern.
Ich weifs, dafs hier zwei Principien im Streite liegen,
die beide ihr Recht geltend machen müffen. Aber
es fcheint mir, als fei es zweckmäfsiger, an einigen
Stellen die Entwickelung einer Bewegung bis zum Ende
darzuftellen, als fie in zwei oder drei Theile zu zerlegen
, um die Grenzen einer beftimmten kürzeren Epoche
nicht zu überfchreiten.

Berlin. A. Harnack.

Dräseke, Gymn.-Oberlehr. Dr. Johs., Apollinarios von Lao-
dicea, sein Leben und seine Schriften. Nebft einem Anhang
: Apollinarii Laodiceni quae supersunt dogmatica.
[Texte u. Unterfuchungen zur Gefchichte der altchriftl.
Literatur, hrsg. von Ose. v. Gebhardt u. Adf. Harnack
, VII. Bd., 3. u. 4, Hft.] Leipzig, Hinrichs, 1892.
(XIV, 494 S. gr. 8.) M. 16.—

Dräfeke hat feit einem Jahrzehnt neben feiner Thätigkeit
als Gymnafiallehrer die Zeit gefunden, dem Bifchof
von Laodicea feine befonderen Bemühungen zuzuwenden.
Bekanntlich ift Alles, was von dem geiftvollen Ketzer
aufbehalten ift, entweder Bruchftück oder fegelt unter
fremder Flagge. Gerade diefe letztere Waare ihrem recht-
mäfsigen Befitzer wieder zuzuftellen, ift Dräfeke's Beidrehen
. Die Redaction der ,Texte und Unterfuchungen'
fcheint die Anficht zu theilen, dafs diefes Beftreben erfolgreich
gewefen ift; fie hätte fonft fchwerlich eine Ausgabe
der dogmatifchen Werke des Laodiceners in ihre
Veröffentlichungen aufgenommen, wenn doch die Zu-
weifung des überwiegend gröfseren Theils derfelben an
ihren Autor nur auf allerdings gut begründeter Muth-
mafsung ruht.

Für diejenigen, welche Dräfeke's zahlreiche, in all
unfern wiffenfehaftlichen Zeitfchriften vertheilten Auffätze
über feinen Helden nicht kennen, fchicke ich einige
Bemerkungen voraus. Nachdem Caspari 1879 mit der
Zuweifung der unter dem Namen Gregor's des Wunder-
thäters gehenden Schrift xaxu [ilgog odöxig an Apollinaris
den Anfang gemacht hatte, glaubte Dräfeke nach und
nach eine Reihe weiterer apollinarifcher Schriften wiedererkannt
zu haben, und zwar: 1) die von Apollinaris in
Hinblick auf das Schulgefetz Julian's vom 17. Juni 362
erlaffene ,Erinnerungsfchrift an die Hellenen' in dem
ylöyoq naQcavsxixdq XQog'ElXrivag^ der unter Juftin's Namen
geht (Otto Vol. III. Tom. II. Edit. III. p. 18—126); 2) feine
Schriften wider die Arianer, nämlich a) die Streitfchrift
wider Eunomius (AvxiQQrjxixöq xax Evvopiov) in den
beiden letzten Büchern der Schrift des Balilius Magnus
über den gleichen Gegenftand, und b) die Dialoge über
die h. Dreieinigkeit Qliäloyoi jceq xt/g äyiaq XQiäöog)
in jenen Dialogen, die in den Handfchriften theils ganz
ohne Namen ftehen, theils Athanafius oder Maximus
Confeffor zugefchrieben werden; 3) feine .trinitarifche
Hauptfchrift': IJeqi XQiäöog in der dem Juftin zugefchrie-
benen "Exfreöiq moxEcog ijxoi jceqI XQiäöog (Otto Vol. IV.
Totn.HI.P.I. Edit.IlI p. 2—66); 4)einzelne kleinere Stücke
(Briefe, Glaubensbekenntnifs), bisher unter dem Namen
Julius' von Rom oder Athanafius' gehend. Er hat aufser-
dem die Echtheit eines Briefwechfels zwifchen Bafilius
und Apollinaris nachgewiefen, wie auch die Abfaffung der
,Pfalmen-Metaphrafe' durch den Laodicener.

Die meiften diefer Schriften, d. h. nicht die ,Pfalmen-
Metaphrafe' und nicht die ,Ermunterungsfchrift' hat
Dräfeke jetzt in einem Corpus vereinigt als Apollinarii
Laodiceni quae supersunt dogmatica herausgegeben.
Dafs er die bei Otto bequem zu erreichende JErmun-
terungsfehrift' nicht mit abgedruckt hat, ift an fich ver-
ftändlich; nur hätte aus demfelben Grunde auch die
Schrift jceqI xQiäöog wegbleiben können. Ich hätte freilich
lieber gefehen, dafs, da einmal ein folches Corpus
beabfichtigt wurde, auch der yfoyog sictQcavsxixoq wieder