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Ausgabe:

1892 Nr. 2

Spalte:

38-40

Autor/Hrsg.:

Noesgen, C. F.

Titel/Untertitel:

Geschichte der neutestamentlichen Offenbarung (In 2 Bd.) 1892

Rezensent:

Holtzmann, Heinrich Julius

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Theologifche Literaturzeitung. 1892. Nr. 2.

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zu beftimmen, theils um das Bewufstfein der Heiden-
chriften von der Nichtberechtigung derartiger ihnen gegenüber
geltend gemachter judenchriftlicher Prätenfionen
zu befreien.' (S. 22 — die gemeinte Sache ift hier
übrigens deutlicher als der, jedenfalls verunglückte, Ausdruck
). Man bemerkt, dafs diefe Zweckbeftimmung
fammt ihren Vorausfetzungen bezüglich der judenchrifl-
lichen Anfprüche der alttübingifchen Auffaffung des
conciliatorifchen Schreibens näher kommt, als dies bei
Pfleiderer der Fall ift. An diefer Differenz hängt aber
zum nicht geringen Theil der weitergreifende Diffenfus
bezüglich der Entwickelung des ephelinifchen Chriften-
thums überhaupt, in deren Beurtheilung fich ja Weiz-
fäcker und Pfleiderer direct gegenüberftehen. Während
auf Seite des Letzteren wenigftens in der Hauptfache
v. Soden zu finden ift, hat andererfeits Weifs (Einleitung
3 S. 272) im P2pheferbrief, freilich unter Voraus-
fetzung von deffen Echtheit, fogar Prophylaxe gegen
judaiftifche Invafion wahrnehmen wollen. Auch
auf diefem Gebiete ift fomit der moderne Streit der Noesgen, Prof. Dr. C. F., Geschichte der neutestamentlichen
Einen, die mit dem Judenchriflenthum operiren, und der Offenbarung. (In 2 Bdn.) 1. Bd.: Gefchichte Jefu Chrifti.
Anderen die dem Ethnicismus huldigen, noch keineswegs | 2> mlfte München> Beck> l8gu (XIII-XXXV u
entfchieden.

lofferbrief ftatuirte Ausdehnung des Verföhnungswerkes
auf die Engelwelt nicht zu den anthropologifchen Prämiffen
des Paulus ftimmt, von den Schwierigkeiten, die der
Epheferbrief bereitet, ganz abgefehen. Da Klöpper
letztere vollauf anerkennt, glaube ich die Confequenz
auf meiner Seite zu haben, wenn ich, die Verfchieden-
heit der Aufgaben, welche beide Briefe, auch in ihren
Mittheilungen über die höhereGeifterweit, zu löfen haben,
durchaus anerkennend, doch das Gleichartige für ausfchlag-
gebend halte, fofern ,der Blick auf die Verhältnifse der
transcendenten Welt mit einer gewiffen Vorliebe hingewendet
ift', wobei ,es für die letzteren darauf ankommt,
an die Stelle der vielgetheilten idealen, überirdifchen
Mittlerfchaften der Juden- wie Heidenwelt die eine, fie
fchlechthin beherrfchende, meffianifche Königsgeftalt
Chrifti zu fetzen' (S. 26).

Strafsburg i. E. H. Holtzmann.

Aber auch die Differenz bezüglich des Verhältnifses
zum Epheferbrief klafft noch immer. Von feinem Com-
mentar zum Kolofferbrief her ift man darauf gefafst,
bei unferem Ausleger einem befonderen Intereffe für
die Angelologie auch des Epheferbriefes zu begegnen.
Gleich die Einleitung geht auf diefen Punkt ein und
conftatirt die Bedeutung, welche auch für denjenigen
Kreis von Gläubigen, dem der Epheferbrief beftimmt
war, die transcendente Geifterwelt beanfprucht haben
mufs, fofern ,von Seiten der Judenchriften die himm-
lifchen Mächte des heiligen Volkes gcwiffermafsen als
eine lebendige Scheidewand angefehen wurden, welche
neben Gefetz und Befchneidung zwifchen ihnen und den
heidenchriftlichen Genoffen fammt ihren geiftigen Schutzmächten
daftand und einer vollen geiftigen Verfchmel-
zung beider hemmend fleh entgegenftellte' (S. 24 f.).
So war es motivirt, wenn der Autor ad Ephesios, ,die
fämmtlichen fecundären himmlifchen Machtwefen als ihrer
bisherigen Funktionen enthoben, in unbedingte Unterordnung
unter Chriftus verfetzt, unter einander durch
Chriftus in principielle Einigung gebracht dem Bewufstfein
der Lefer nahe rückte' (S. 29). Mit Recht wird
hierfür vor Allem Eph. 4, 8 angerufen, wo die Hadesfahrt
Chrifti doch wohl nur als untergeordnetes und
nebenfächliches Moment neben einem, ihr auf dem Fufs
folgenden, Vorgang in den himmlifchen Regionen (aly-
(.takwoiav alypalioieioai) erfcheint (S. 127), welcher nur
als Entwaffnung und Gefangenführung oberer Geifter-
mächte vorgeftellt werden kann, folglich mit Kol. 2, 15
zufammenfällt (S. 128). Bei allen Hinweifen auf die Ver-
fchiedenheit der Beziehungen, in welcher diefe angelo-
logifchen Vorftellungsreihen im einen und im anderen
Briefe (vgl. auch Kol. 1, 20. 2, 10 und Eph. 1, IO.
21. 3, 15) begegnen (S. 26, 44 k 61 f.), erkennt doch
Klöpper felblt die wefentliche Identität der Sphäre, in
welcher wir uns in diefer Beziehung bewegen, an (S.
25. 62). Dann aber bleibt meiner Meinung nach nur
die Alternative übrig, entweder anzuerkennen, dafs auch
in den betreffenden Abfchnitten des Kolofferbriefes die
Gedankenwelt des Epheferbriefes zum Vorkhein kommt,
oder aber, das geiftige Befltzthum des Paulus über beide
Briefe auszudehnen. Weifs hat darin durchaus Recht,
dafs, fobald man den Kolofferbrief für echt hält, in Bezug
auf Lehr- und Ausdrucksweife eine Fortbildung des
Paulinismus angenommen ift, welche dem Epheferbrief
ebenfo zu Gute kommt, wie jenem (Einleitung 2, S. 269).
Gleichwohl ift ein folcher Standpunkt, wenn man ihn
auch nur bezüglich der Angelologie zur Geltung bringt
(vgl. Everling, Die paulinifche Angelologie und Dämono-

S. 323—718. Lex.-8.) M. 8. —

In Fortfetzung der, der erften Hälfte diefes Bandes
gewidmeten Anzeige (1891,^.5, Sp. i2of.), fei zunächft mit-
getheilt, dafs nach Abfchlufs der Einleitung (S. 1 —187)
die eigentliche Darftellung des Lebens Jefu in drei Perioden
verläuft; überfchrieben ift die erfte Jefus, der
Erfüller des alten Bundes' (S. 188—322), die zweite Jefus,
der Anfänger des wahren Reiches Gottes' (S. 323—394),
die dritte Jefus, der Vollender des Reiches Gottes und
der Mittler des neuen Bundes' (S. 395—411). Schon aus
diefer, in der Schlufsbetrachtung wieder aufgenommenen
(S. 708) Gliederung ergiebt fleh, dafs die wenigen Anhaltspunkte
, welche für einen wirklich hiftorifchen Aufbau
des öffentlichen Lebens Jefu vorliegen, hinter anderweitigen
, auf dem Gebiete der Chriftologie liegenden
Gefichtspunkten zurücktreten, wie überhaupt die theolo-
gifchen Intereffen bei diefem Darfteller in entfeheidender
Weife zu Wort kommen. Die Harmonifirung des fyn-
optifchen und des johanneifchen Typus vollzieht fleh
übrigens nach bekannten Muftern fo, dafs für die erfte
Periode Joh. 1 — 5 den Rahmen bildet, in welchen die
fynoptifche Darfteilung der galiläifchen Anfänge Jefu
(Auftreten am See, Bergpredigt, Sammlung und Aus-
fendung der Jünger) hineingefchoben wird (während
Jefus zum Purimfeft zieht, miffioniren die 12 in Galiläa,
die 70 in Samaria und Judäa), wogegen für die zweite
Periode Joh. 6 und die fynoptifchen Berichte bis zum
Petrusbekenntnifs in Betracht kommen. Diefer epochemachende
Moment felbft gelangt freilich fchon darum
nicht zu feinem Recht, weil der Verfaffer auf feinem
unkritifchen Standpunkte in den verfchiedenen Seiten-
ftücken und Nachklängen dazu, wie Joh. 1, 50. 6, 68. 69.
Mt. 14, 33, lauter felbftändige Ereignifse erblicken und
fleh demgemäfs bemühen mufs, dicfelben von einander
zu unterfcheiden und in ein Verhältnifs der Abftufung
zu einander zu bringen: alfo Joh. 1, 50 Mt. 14, 33 Ausdruck
momentaner Erregung, Joh. 6, 68. 69 Bekenntnifs
zum Offenbarungsträger und Mittler des Lebens, Mt.
16, 16 = Mc. 9, 19 = Lc. 9, 20 Wiederaufnahme der
früher allgemeinen, mittlerweile aber hinfällig gewordenen
Ueberzeugung des Volks von Jefu Meffianität durch die
Jünger (S. 391 f.). Auch hier begegnet fomit wieder der
Fundamentalirrthum aller ähnlich gerichteten Verfluche,
als ob Jefus, nachdem man einmal aufgehört hatte, in
ihm den Mefflas zu fehen, wenigftens noch als Prophet
hätte taxirt und anerkannt werden können, während
fich doch in Wirklichkeit nur die Alternative ftellen
konnte und wirklich auch geftellt hat: entweder Meffias
und als folcher auch Herr und König, oder Nicht-Mef-

logie, 1888) nicht durchführbar, fchon weil die im Ko- | flas, dann aber auch Pfeudo-Meffias und Verbrecher.