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Ausgabe:

1892 Nr. 17

Spalte:

429-431

Autor/Hrsg.:

Stölzle, Remigius (Hrsg.)

Titel/Untertitel:

Abaelards 1121 zu Soissons verurtheilter Tractatus de unitate et trinitate divina 1892

Rezensent:

Nitzsch, Friedrich August Berthold

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429 Theologifche Literaturzeitung. 1892. Nr. 17. 430

Grofse eine vor kurzem noch undenkbare Kühnheit ent- meiften Gelehrten lange Zeit hindurch diefelbe entweder
faltete und fich fogar zur .Ernennung' eines Bifchofs | in der fog. Introductio ad theologiam oder in der fog.
verflieg (Nantes;) auch vor offenbaren Rechtsverletzungen Theologia christiana erblickt. Erftere Anficht nun war
in der Verurtheilung Berengars nicht zurückfchreckte. nicht mehr haltbar, nachdem Goldhorn (Zeitfchr. f. hiftor.
— Damit ift nun freilich der Höhepunkt der franzöfifchen Theol. 1866) und Denifle (Arch. für Liter.- und Kirchen-
Kirchenpolitik Leos erreicht. Allerdings hat derfelbe, gefch. I, 612) bewiefen hatten, dafs die Introd. ad theol.
wie im IV. Abfchnitt (S. 56—79) nachgewiefen wird, zu- vielmehr erft 1141 zu Sens cenfurirt worden ift. Aber
nächft noch manche Erfolge zu verzeichnen, welche fich diefer Nachweis hatte nicht die Folge, dafs nunmehr Alle
als Nachwirkungen feines erften Auftretens in Frankreich annahmen, die Theol. christ. fei alfo 1121 verurtheilt

1049 deutlich ausweifen, aber vom Herbft des Jahres worden. Sondern wenigftens Deutfch (Peter Abaelard

1050 an ift doch fein Intereffe dauernd nach anderer ' 1883) hatte im Anfchlufs an die von Coufin fchon 1836
Richtung hin engagirt. Sein Werkzeug in Nantes ver- (in der Introduction zu den Ouvrages inedits dl Abelard) ge-
mag fich nicht zu behaupten; die Oppofition in Anjou äufserte Vermuthung angedeutet, dafs vielmehr an einen
ordnete ihre Angelegenheiten (Bifchof Gervafius von für uns verlorenen dritten (älteren) Tractat zu denken
Le Mans und Berengar) unabhängig von Rom. Auch, die ! fei. Diefen hat nun, wenn nicht alles trügt, Profcfior
letzten Aeufserungen der franzöfifchen Politik Leo's IX. von Stölzle in der Erlanger Univerfitätsbibliothek in einem
welchen der fünfte Abfchnitt berichtet (S. 79—92) be- | angeblich dem 12. Jahrh. entflammenden Pergamentzeugen
es, dafs die Curie die Pofition des Jahres 1049 Miscellan-Codex {Msc. 229 bibl. acad. Erlang., fol. 27 r
nicht behauptet hat. — Im ,Schlufs' (S. 92—98) unter- —65 V) aufgefunden und mit einer Einleitung herausge-
nimmt Verf. eine Würdigung der von ihm gefchilderten geben. Der Titel ,Capitula librornm de Trinitate'
Kirchenpolitik Leo's IX. Ein angehängter Excurs giebt (= tractatus de un. et trin. divina — opusculum de jide
Beiträge ,zur Chronologie in den Beziehungen des Grafen s. trinitatis) ftimmt mit einem der von Abaelard 'Histor.
Gaufred von Anjou zu Leo IX.' calamitahtm I, S. 19 bei Coufin) felbft angegebenen über-

Die vorliegende Schrift ift als Beitrag zur Gefchichte ' ein (dafs der Herausgeber anftatt desfelben einem der

des Papftthums in einer feiner bedeutfamften Phafen von
Werth. Das Menfchenalter zwifchen der Synode zu
Sutri und dem 22. April 1073 mufs unter Ausnutzung
aller vorhandenen Quellen durchforfcht werden, um dem
Pontificat Gregor's VII. das volle Verftändnifs zu fchaffen,
vor allem eine richtige Abfchätzung feines Lebenswerkes
zu ermöglichen. Die Gefchichte der Reformpäpfte vor
Gregor gehört nun freilich nicht zu den vernachläffigten
Partien des XI Jahrh. Doch die Beziehungen derfelben zu

beiden anderen gleichfalls bei Ab. felbft vorkommenden
den Vorzug gegeben hat, findet feine Rechtfertigung
darin, dafs der bevorzugte am beftimmteften lautet).
Abaelard's nähere Angaben über den Tractat paffen auf
den aufgefundenen Tractat genau. Ein denfelben betreffendes
Citat Otto's von Freifing findet fich in demfelben
allerdings nicht; aber diefes kann in einem, wie ich nachträglich
bemerke, uns nicht erhaltenen Theile des dritten
Buches geftanden haben oder es ift kein Citat im ftrenge-

den einzelnenLändern umfchliefsen auch jetzt noch manche ren Sinne, fondern nur eine freie Relation. Ferner trifft
Arbeitsobjecte. Der Verf., der fich mit Liebe in feinen i der Umftand zu, dafs die verurtheilte Schrift gegen Ros-
Stoff vertieft hat, verfteht die Ergebnifse feiner Detail- j cellin gerichtet war. Man könnte freilich einwenden,
unterfuchung für die Zeichnung des Gefammtbildes feines I dafs es fich wahrfcheinlich machen läfst, dafs auch die
Helden nutzbar zu machen (S. 92 ff.) und was er über | Theolog. christiana gegen Roscellin gerichtet war. Aber
die hierarchifchen Ziele desfelben bemerkt, ift richtig, diefe enthält gewiffe Stellen nicht, auf welche gewiffe
Bröcking ift übrigens nicht der erfte, der für den poli- auf dem Concil zu Soiffons gegen Abaelard vorgebrachte
tifchen Charakter Leo's volles Verftändnifs beweift. I Befchuldigungen hindeuten, während diefelben im neu

Verf. hat mehrfach mit Recht Anlafs genommen, aufgefundenen Tractat unverkennbar vorliegen. Aufser-
Schwabe, Studien zur Gefchichte des zweiten Abend- I dem fpricht fchon der Titel gegen die Identität der 77/.
mahlsftreites (Diff. Leipzig 1886) zu benutzen. Bedauer- j ehr. mit dem zu Soiffons verbrannten Tractat; ja es ift
licherweife ift ihm die ausgezeichnete Recenfion diefer | faft gewifs, dafs die 77/. ehrist. vielmehr eine fpätere (im
Schrift von Loofs in den Gotting. Gelehrten Anzeigen IL I Allgemeinen erweiternde, gewiffe Stellen freilich kürzende)
1888 p. 561 ff. entgangen. Andernfalls würde er wohl | Bearbeitung des fraglichen Tractates ift. Die näheren
weniger zuverfichlich (p. 47. 48 vgl. Loofs p. 567) die An- ! Nachweifungen möge man aus der Einleitung des
wefenheitdesErzbifchofsGuidovonReimsaufderrömifchen i Herausgebers entnehmen, welche 1) Abaelard's dogma-
Ofterfynode 1050 behauptet haben. Auch die Herüber- , tifche Hauptwerke betrifft, 2) eben das Verhältnifs der
nähme der Angabe, dafs über Anjou und Touraine das j Theol. ehr. zu dem neu entdeckten Tractat feftftellt,
Interdict von Leo verhängt worden fei (S. 37, 105) hätte 3) die Identität des letzteren mit der zu Soiffons verur

einer Auseinanderfetzung mit den Einwänden von Loofs
(p. 567. 568) dringend bedurft. Nicht minder leidet feine
Datirung des Briefes, welchen Eufebius von Angers an
den (ungenannten) Elrzbifchof Guido von Reims gerichtet

theilten Schrift darthut, 4) eine Befchreibung des betr.
Manufcriptes enthält, während im Anhang 1) eine Ueber-
ficht der in der Theol. christ. neu hinzugekommenen
Stellen, 2) eine Ueberficht der wichtigflen aus unferem

hat — Erühjahr 1051 (pg. 37. 38. 101 ff. 106) — an den Tractat für die Theol. ehrist. gewonnenen Textverbeffc-

Folgen diefer Unkenntnifs (Loofs: Sommer 1050 vgl. rungen gegeben wird.

p. 569). Fs ift im höchften Grade erfreulich, dafs von den

Mo-k,,,.^; Worein r% 1 vr- u«. Arbeiten Abaelard's allmählich immer mehr an's Licht

Marburg .. Heilen.__Carl M.rbt. tHtt. Die erfte Sammlung feiner Werke, die des Duchesne

- v. 1616, enthielt aufser den Briefen nur den Commentar

Abaelards 1121 zu Soissons verurtheilter Tractatus de unitate zum Römerbrief und einen Theil der Introductio. Ein

et trinitate divina. Aufgefunden und erftmals hrsg Jahrhundert ging darüber hin, bis das /'lexaimeron und

von Prof. Dr. Remigius Stölzle. Freiburg i/Br., Her- f Theo[: C^**nai(durch Marlene und Durand 1717),

a o ,vvvir, q 0 n/r -» q fodann die Ethica (durch Pezius 1721) herausgegeben

der, 1891. (XXXVI, ioi S. 8.) M. 2. 80. wurden; mehr als ein zweites Jahrhundert, bis der Dia-

Unter der Vorausfctzung, dafs die i. J. 1121 zu logus (herausg. v. Rheinwald 1831), die Dialeetica, die

Soiffons zum Feuer verurtheilte Schrift Abaelard's, welche Glossae und das Sic et non (herausg. v. Coufin 1836, das

diefer felbft bald als Tractatus de unitate et trinitate letztgenannte Werk vollftändig von Henke und Linden-

divina, bald als Opusculum de fide s. trinitatis, bald als kohl 1851) hinzutraten. Diesmal bringt fchon das neue

Opus de trinitate bezeichnet, unter den erhaltenen Halbjahrhundert eine neue Vervollftändigung. Abge-

Schriften des Mannes fich finden müffe, haben die fchloffen ift freilich auch dadurch unfere Bekanntfchaft