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Ausgabe:

1891 Nr. 6

Spalte:

159-160

Autor/Hrsg.:

Schmidt, Arthur

Titel/Untertitel:

Kirchenrechtliche Quellen des Großherzogtums Hessen 1891

Rezensent:

Köhler, Karl

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Seite 1

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159

Theologifche Literaturzeitung. 1891. Nr. 6.

160

verhältnifse beider Confeffionen. Die Auswahl der aufgenommenen
Actenftücke ift zweckmäfsig getroffen: dem
wiffenfchaftlichen Zweck des Werkes angemeffen find nur
folche aufgenommen, welche für das Verfaffungsrecht
beider Kirchen (einfchliefslich der Stellung zum Staate)
von Bedeutung find, während andere, auch praktifch oft in
Betracht kommende, weil ohne kirchenrechtlichen Belang
weggeblieben find. Die Actenftücke find nach der Zeitfolge
geordnet, der Beftimmung des Buchs entfprechend: der
Studirende erhält fo am heften Einblick in die gefchicht-
liche Entwickelung der Verhältnifse. Den zeitlichen Ausgangspunkt
bildet die Verfaffungsurkunde des Grofs-
herzogthums von 1820. Die Behandlung des Textes
(mit erläuternden, doch nicht übermäfsig zahlreichen Noten
) ift forgfältig. Was insbefondere die katholifch-kirch-
lichen Verhältnifse betrifft, fo findet man manche inter-
effante Urkunden, welche fonft wenig bekannt und nicht
leicht zugänglich find, wie das Breve Re Sacra von 1827
und die feiner Zeit viel befprochene Mainz-Darmftädter
Convention von 1854 nebft den römifchen Animadver-
siones dazu u. a. Das Buch kann auch aufserhalb Hef-
richts der Schule dispenfirt wiffen — um den Unterricht j fens dem Kirchenrechtsbefliffenen gute Dienfte thun. Es

jetzigen Confirmationsgelübdes im Munde vieler Confirmanden
empfindet; er plädirt für Abfchaffung desfelben
und Erfatz durch eine kurze Vermahnung. Und doch
foll denen das Abendmahlsrecht zuerkannt werden, denen
man jenes Gelübde nicht abfordern mag? Wohl hat er
allerlei feine Gedanken betreffs Hebung des herkömmlichen
Unterrichts; fo in Bezug auf Herftellung kleinerer,
überfehbarer Confirmandencöten, ferner in feinen Vor-
fchlägen, der Katechismusmüdigkeit unferer Schuljugend
entgegenzuwirken, dem Mifsbrauch des Katechismus zu
wehren u. dgl. m. Aber auch hier fcheint mir feinen Vor-
fchlägen manches Bedenken entgegenzuftehen. So will
er der Schule nur noch das Memoriren des Katechismus
belaffen, die Behandlung desfelben ausfchliefslich dem
Conf.-Unterricht vorbehalten; aber wird nicht die Pädagogik
dagegen mit Recht Proteft erheben, dafs die Schule
etwas nur als Memorirftoff zu behandeln haben folle? Ich
meine, es gilt nurdie herrfchende dogmatifc he Methode1)
der Katechismusbehandlung zu verbannen; dann wird die
Klage über die Katechismusmüdigkeit verdummen. Ferner
will er die Confirmanden vom Befuch des Religionsunter-

des Geiftlichen zu heben. Aber man laffe doch Schule
und Kirche hier ganz unverworren. Das lind fo verfchie-
dene Dinge, der Religionsunterricht der Schule und der
Confirmandenunterricht der Kirche, verfchieden in Ziel,
Methode und auch dem Stoffe nach, dafs ich für diefe
Forderung fchlechterdings keine Berechtigung zu erkennen
vermag; unferen höheren Schulen gegenüber wäre diefelbe
auch einfach unausführbar und bedeutete einen gar nicht
zu motivirenden Verluft für die betr. Confirmanden in
dem Schulpenfum. Wer unfere Confirmation von den
argen Widerfprüchen, an denen fie z. Z. leidet und welche
allen, die, wie Recenfent, je an einer Maffengemeinde zu
amtiren gehabt haben, grell vor Augen treten müffen,
ernfthaft befreien will, der fieht fich zu Forderungen getrieben
, die allerdings den Charakter der Kirche als
Volkskirche in Frage ftellen; die Scheu, diefe Confe-

quenzen ZU ziehen, ift daher fehr berechtigt. Darum j£t---Neumann, K. E., Die innere Verwandtfchaft buddhiftifcher u. chrift

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aber auch alles, was fich z. Z. betreffs der Confirmations
Ordnung thun läfst, nur Nothreparatur, die hie und da
beffern und ärgfte Mifsftände befeitigen kann'2). Das
Wichtigfte aber, was wir z. Z. leiften können, ift m. E.
die innere Erneuerung des Confirmandenunterrichts
felbft, fo dafs er das fchlichte Evangelium unferem Volke
wieder verftändlich und werthvoll macht.

Kiel. Kawerau.

Schmidt, Prof. Dr. Arthur, Kirchenrechtliche Quellen des
Grossherzogthums Hessen. Eine Quellenfammlung zur
Stellung von Staat u. Kirche und zum kirchlichen Verfaffungsrecht
. Giefsen, Ricker, 1891. (VIII, 239 S.
gr. 8.) M. 5. -

Der Vf. des vorgenannten Buches hat das Verdienft,
an der Univerfität Giefsen ein Colleg über hefffiches
Specialkirchenrecht eröffnet zu haben, welchem der befte
Fortgang zu wünfchen ift, um dem Studium des Kirchenrechts
, welches von Theologen wie von Juriften, fehr mit
Unrecht, in der Regel nur nebenfächlich behandelt wird,
zu der ihm gebührenden Würdigung zu verhelfen. Zu-
nächft zur Benutzung bei diefem Colleg ift die vorliegende
Sammlung gemacht. Sie erftreckt fich auf die Rechts-

1) Ich meine das in dem Sinne, in welchem es unlängft v. Rohden
in feiner Schrift ,Ein Wort zur Katechismusfrage' (2. Aufl., Gotha 1890)
näher ausgeführt hat.

2) Dazu rechne ich vor allem, dafs die kirchl. Behörden die Zahl der
in einer Abtheilung zu unterrichtenden Kinder fo normiren, dafs der Geift-
liche diefe überfehen und den einzelnen Confirmanden nahe treten kann,
dafs ferner feftgeftellt wird, wie viel Cöten von einem Geiftlichen gleichzeitig
nur unterrichtet werden dürfen. Von hier aus ergiebt fich m. E.
für die Behörden das wirkfamfte Mittel, um in Maflengemeinden die Aufteilung
neuer Geiftlicher zu erreichen, event. zu erzwingen.

ift ihm weite Verbreitung und fleifsiges Studium zu
wünfchen.

Darmftadt. K. Köhler.

Berichtigung zu Nr. 5, Sp. 133.

Kennedy's Separatausgabe des neuentdeckten vierten Buches von
Hippolytus' Commentar zu Daniel enthält leider nur etwa ein Drittel
des von Georgiadis herausgegebenen Textes. Die übrigen zwei Drittel,
welche in einem anderen Janrgange der Exx/.TjGiaGiixrj AXij&eia er-
fchienen find, Rheinen Kennedy entgangen zu fein.

A. Harnack.

Bibliographie

von Cullos Dr. Johannes Müller.

Berlin W., Opernplatz, Königl. Bibliothek.

£mrfcbc Hittratur.

licher Lehren. Zwei buddhift. Suttas u. e. Traktat Meifter Eckharts,
aus den Orig.-Texten übcrf. u. m. e. Einleitg. u. Anmerkgn. hrsg.
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(26 S. 8.) — 4°

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1891. geb. ä 2. 40

_ Inhalt: 32. J. A. Bengel's Gnomon, in deutfcher Bearbeitg. v. evangel.

Geiftlichen. Mit e. Einleitg. verfehen v. R. Kübel. 1. Tl., enth.: 1. Joh. Albr.
Bengel, v. R. Kübel. 2. Das Evangelium Matthäi, v. Roquette, 3. Das Evangelium
Marci, v. P. Küfsner. (340 S.) — 33. L. Hüffell's Wefen u. Beruf
d. evangelifch-chriftlichen Geiftlichen. Mit e. Einleitg. verteilen v. A. Klos.
1. Bd. (XIII, 284 S.)

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2. Aufl. Bunzlau, Kreufchner, 1891. (HI, 162 S. gr. 8.) 2. —

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Caffel, P., Vom bedenklichen Glauben im neuen Teftament. Eine
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Meyer's, H. A. W., kritifch exegetifcher Kommentar üb. das NeueTe-
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Erbes, K., Die Offenbarung Johannes, kritifch unterfucht. Gotha, F. A.
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Buchh. d. Waifenh., 1891. (VIII, 252 S. m. 2 Abbildgn. 8.) 2. —