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Ausgabe:

1891 Nr. 26

Spalte:

648-649

Autor/Hrsg.:

Ebrard, Aug.

Titel/Untertitel:

Der Brief Pauli an die Römer übersetzt und erklärt 1891

Rezensent:

Holtzmann, Oskar

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Theologifche Literaturzeitung. 1891. Nr. 26.

648

Müller, Karl W. Ph. (Pfr. zu Fürdenheim i. Elf.), Der Paulinische
Grundbegriff der dixaioavvv &eov erörtert auf
Grund von Rom. 3,21—26 von D. Guft. Adf. Fricke,
Geh. Kirchenrath u. Prof. d. Theol. in Leipzig. Strafsburg
, 1889. (23 S. gr. 8.)
In diefetn wunderlichen Schriftchen, deffen Inhalt
man aus feinem fonderbaren Titel fchwerlich erräth,
ergiefst fich eine gerüttelt volle Zornesfchale über
den unfere Kirche fchwächenden ,Cultus des Wider-
fpruchs, den unfere Profefforen fo einträchtiglich, fo
gelehrt und fo nachhaltig betreiben, dafs die rettende
Wahrheit Gottes dadurch lahm gelegt wird' (p. 15 f.),
fowie über die ,Irrlehre' von dem Gerechterklärtwerden
des Gottlofen durch Gott, diefe ,heillofe
Menfchenerfindung der Theologen, die der Bibel und
der Vernunft Hohn fpricht und die evangelifche Kirche
zu Grunde richtet' (p. 21). Insbefondere werden (im
Vorwort) ein E. H. in Luthardt's Theol. Lit.-Bltt. und
(im Schriftchen felbft) FT icke hart angelaffen.

In dem 7 Seiten Barken ,Vorwort' (p. 3—9) hält
der Verfaffer, ein elfäffifcher Pfarrer, wegen einer im
,Theol. Lit.-Blatt' (v. 29. Juli 1888) erfchienenen, angeblich
nichtigen, widerfpruchsvollen und höhnenden Be-
fprechung feiner früher (Strafsburg 1888) erfchienenen
,Drei Paragraphen der Biblifchen Theologie des
N. T.'s' mit dem ungenannten Kritiker fürchterliche Abrechnung
— dabei befonders den allerdings recht unge-
fchickten Ausdruck ,der vieldeutige Begriff dixaioovvtj'
logifch zu Tode hetzend. Wir haben keine Veranlaffung,
uns in diefen häuslichen Krieg des Näheren einzumifchen,
fondern wenden uns, den unglücklichen E. H. feinem
traurigen Schickfal überlaffend, fofort zu den Liebenswürdigkeiten
, die das Schriftchen felbft (p. 11—23)
Fricke an den Kopf wirft.

Nach dem bereits in den ,Drei Paragraphen' (gegen
B. Weifs) angewandten Verfahren wird auch hier die
gebotene Definition (Fricke's in feiner mit unferem
Schriftchen gleichnamigen Monographie), wonach die
,Gottesgerechtigkeit' = die Gott eignende und von ihm
durch Zuerkennung hergeftellte Gerechtigkeit des Men-
fchen oder das behufs Sündenvergebung und Zuwendung
der Seligkeit für gerecht Erklärtwerden
des Menfchen durch Gott ift, in eine Art logifchen
Schraubftocks gelegt, und daran fo lange unbarmherzig
gedreht, bis fchliefslich das Refultat herausfpringt: Fricke
hat fich ,tief verirrt', feine Definition ,trägt alle Kriterien
der Falfchheit an fich und kein einziges der
Wahrheit' (p. 12); und die Stelle Rom. 3, 21—26 hat er
darum gänzlich mifsverftanden. In speeie begeht Fr.
die zwiefache logifche Sünde: einmal den circulus in
definiendo (Verwendung des Beiwortes ,gerecht' zur
Erklärung des Hauptwortes dtx.-O:) und fodann — conträr
zur ,erften Falfchheit' — den Widerftreit in der Beftim-
mung des Begriffes ,gerecht' im Hauptwort und im
Beiwort (p. 13 f.). Nach Vollendung diefer logifchen
Tortur an feinem Opfer geht der Verfaffer dazu über,
die verfuchte biblifche Begründung Fricke's für feine
/unbegreifliche Behauptung, dafs Gott, der die Wahrheit
ift, den Ungerechten für gerecht erkläre', abzuthun.
Darin wird von M. dargethan, dafs ,die Theologen (hier:
Fricke) auf Bibelftellen fich berufen, die ihre Lehre verdammen
' — im A. T. auf Sprüche (wie z. B. Exod.
23, 7; Deut. 25, I; Jef. 5, 23; Prov. 17, 15), ,die das für
gerecht Erklären des Ungerechten (auch wenn s von Gott
ausgeht?) als einen Greuel vor Gott bezeichnen', im N.
T. auf den Spruch Rom. 2, 13 |den M. p. 18f. viirabile
dictu die ,Hauptbeweisftelle, ohne die es keinem Doc-
tor jemals eingefallen wäre, die (fragliche) theol. Lehre
aus den N. T. erhärten zu wollen', zu nennen beliebt]
einen Spruch, ,der nach ihrer eigenen Exegefe aufs Be-
ftimmtefte ausfagt, dafs die zuvor Gerechtgemachten
es find, die für gerecht erklärt werden'.

Eine Zuftimmung zu einer folchen Kritik derFricke'-
fchen Abhandlung über Rom. 3, 21—26 wird der Verfaffer
felbft nicht von einem ,Theologen' erwarten, der
f. Z. in der ,Theol. Lit.-Ztg.' (1890, Nr. 19) der Fricke'-
fchen Auffaffung in allen wefentlichen Punkten beigetreten
ift. Um uns aber einen Widerruf abzuringen —
dazu ift weder die Logik noch die fachliche Beweisführung
Müller's imponirend genug. Seine Logik nicht.
Denn die Forderung, dafs der von Paulus neu ausgeprägte
ganz fpeci fifche tenninus ,()ixuio(St'vri v>eof' im
Sinne einer von Gott hergeftellten Gerechtigkeit oder
Rechtbefchaffenheit des Menfchen mit dem Ausdruck
cV/c. fr. im Sinn einer Eigenfchaft Gottes einheitlich'
zufammengefafst, und dafs beide termini als auf einer
Linie flehende Artbegriffe dem ganz farblos definirten
Allgemein-Begriffe .Gerechtigkeit' fubfumirt werden
follen, ift einfach ein — logifcher Nonsens.

Was aber die angeftrebte Entwurzelung der biblifchen
Begründung ,der Theologen" durch den Verfaffer
betrifft, fo weifs Ref. (um von allem Anderen zu
fchweigen) in der That nicht, woher Muller den Muth
nimmt, um angefichts fo unzweideutig redender und geradezu
zwingender Stellen wie Rom. 3, 23—28; 4, 3—12;
9, 29—32; Gab 2, 16 ff.; 3, 6 ff. u. a. die Lehre, dafs
Gott den .Sünder' (Ungerechten, bezw. noch nicht Gerechten
) auf Grund feines Glaubens für gerecht erklärt,
dem N. T. und dem Paulus abzufprechen und, in der
Ueberzeugung, damit ,ein Neues zu pflügen' (p. 23), der
Kirche den gut katholifchen Satz aufzudrängen: Die
dixcuoOvvtj r'reoü ift: das Thun des göttlichen Willens
durch Gott, fowohl im Menfchen als aufser ihm?
Wir überlaffen jedem einfichtigen und von Vorurtheilen
nicht geblendeten Lefer die Entfcheidung darüber, ob
eine Lehre, die alles Heil (im Sinne einer Lebenszuwendung
zu Gott) von der im Glauben des Sünders ergriffenen
Gnade Gottes ableitet, oder ob die neue Lehre,
wonach Gott nicht einfach den gläubigen Sünder, fondern
nur den Sünder, den er durch die Wirkung des Glaubens
zuvor gerecht gemacht hat, und der infolge
deffen aufgehört hat mit Sündigen (sie!)' und ein Thäter
des Gefetzes geworden ift, (nachträglich) gerecht
fpricht', — ,der Tod der proteftantifchen Kirche ift'
(vgl. p. 23)?

Friedberg i. Heff. Wilh. Weiffenbach.

Ebrard, weil. Pfr. Konfift.-R. D. Aug., Der Brief Pauli an

die Römer, überfetzt und erklärt. Nach dem Tode
des Verf.'s hrsg. von Repetent Ph. Bachmann. Leipzig,
Deichert Nachf., 1890. (IV, 411 S. gr. 8.) M. 6.—

Diefes Werk Ebrard's, deffen erfter Bogen bereits
bei feinem Tode gedruckt war, ift, wie der Herausgeber
felbft in feinem Vorwort bemerkt, nach zwei Seiten hin
nicht rechtfertig: es fehlt die bei dem Römerbrief doch fehr
notwendige Einleitung, die über Abfaffungszeit, Lefer-
kreis, Zweck und Integrität des Briefes berichtet, und
zweitens ift die Auslegung der Capitel 9—16 etwas fehr
kurz ausgefallen. Den 336 Seiten, welche der Auslegung
von Capitel 1—8 gewidmet find, entfprechen nur 52
Seiten, welche die Auslegung der letzten acht Capitel
enthalten.

Statt der gewöhnlichen Einleitung fteht eine zufam-
menhängende Ueberfetzung der Erklärung voraus. Für
die Bedürfnifse eines Collegs über den Römerbrief läfst
fich das rechtfertigen; ob es in einem gedruckten Com-
mentar, der fich an das wiffenfehaftliche Publicum
richtet, ebenfo zweckmäfsig ilt, dürfte fraglich fein.

Ueber die Verhältnifse der Römergemeinde erfahren
wir nur aus manchen Einzelandeutungen Ebrard's. Ich
ftelle diefelben hier zufammen. S. 40: (Der Apofiel) hat
(in Rom) keine befonderen Fehler zu rügen, keine Irrlehren
zu bekämpfen, entwickelt (denLefern) die Lehren