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Ausgabe:

1891

Spalte:

384-385

Titel/Untertitel:

Das Büchlein vom Brodbrechen 1891

Rezensent:

Kawerau, Gustav

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Leben vorgezogen werden — namentlich wird Abendmahlsfeier
sab utraquc und Fernbleiben von der Ofter-
beichte ziemlich milde geftraft ■—, andererfeits bis 1547
das Land von der Inquifition verfchont bleibt. Von
1547—1557 ift dann das Eingreifen der Inquifition nachweisbar
, aber fie kommt doch nicht zu einer völlig rück-
fichtslofen Wirkfamkeit, da die Staaten von Gelderland
ftets gegen diefes fremde Gericht Proteft fuhren und
auch den erft von Kaifer Karl gefchaffenen ,Hof von
Geldern', das oberfte Gerichtscollegium, in feiner Thätig-
keit zu befchränken fuchen. Das intereffantefte Bild in
diefem Cap. bietet die Leidens- und Verleugnungsge-
fchichte des bereits durch Moll's Monographie bekannter
gemachten Anaftafius Veluanus aus den Jahren 1549 fr.
Widerruf in Todesangft, dann Gefängnifs mit der Forderung
feiner Peiniger, fich durch eine literar. Verthei-
digung des Papftthums aus der Gefangenfcbaft freizukaufen
, dann feine Freilaffung gegen Bürgfchaft feiner
Familie mit der Verpflichtung, in Löwen drei Jahre
katholifche Theologie zu lludiren, feine Flucht vor den
Mauern diefer Univerfität, fein Refagium in Strafsburg
und von dort aus feine Rehabilitations-Schrift ,der Reken
Wechwyfer1 1554 als ein kräftiger Proteft gegen Rom,
der vielen feiner Landsleute damals den Weg gewiefen
hat, — das find die intereffanten Züge diefes Bildes.
Mit Recht macht der Verf. noch in den feiner Schrift
angehängten Promotionsthefen darauf aufmerkfam, dafs
Anaft. Veluanus in feiner Prädeftinationslehre der Vorläufer
der Arminianer ift; es zeigt fich bei ihm m. E.
deutlich die Synthefe von erasmianifchen und zwing-
lifchen Gedanken; erftere machen fich in feiner Lehre
vom freien Willen und in der fynergiftifchen Lehre vom
Heil, letztere in der Abendmahlslehre geltend. Cap. 4
behandelt dann die unruhigen Jahre 1566 und 67, die
auch für Elburg (S. 145 ff.) und für Harderwyk (S. 155 ff.)
hernach fchwer zu büfsende Bilderftürmerei gebracht
haben. Hier intereffiren uns befonders die Nachrichten
über ein freilich nur kurzes Auftreten Albert Hardenberg
^ in Elburg und Umgegend (S. 149 und 162). Zwar
war eine Notiz über feine Wirkfamkeit an diefem Orte
(aus Brandt Hist. der Reformatie) fchon bekannt gewefen;
die neueren deutfchen Biographen Hardenberg's haben
aber derfelben ziemlich kritifch gegenüber geftanden.
Spiegel (Alb. Hardenb. Bremen 1869 S. 349) vermuthete
hier einen Irrthum, und C. Bertheau (in HRE2V) ging
mit Stillfchweigen an diefer Notiz vorüber. Jetzt find
uns die archivalifchen Aufzeichnungen über diefe feine,
freilich fehr fchnell vorübergegangene Wirkfamkeit in
Geldern vorgelegt; es hat alfo damit feine Richtigkeit
gehabt. Auffallend ift mir nur, dafs der Verf. über diefen
A. Hardenberg fich nicht genauer unterrichtet zeigt;
die deutfche Literatur über ihn fcheint ihm fremd zu
fein. Das 5. Cap. endlich berichtet über die blutige
Reaction der nächftfolgenden Jahre, bis durch den Zutritt
Gelderns zur Genter Friedensurkunde 1576 das
Land von den fpanifchen Truppen, den pzveläuivels',
erlöft wurde, und die Blutgefetze der letzten Jahre in
Wegfall kamen. Keineswegs ging Geldern alsbald als
ein evangelifches Land aus diefer Drangfalszeit hervor;
aber in den Städten wenigftens hatte die Reformation
fich fiegreich behauptet, das platte Land ift auch hier
der Entwicklung der Städte erft fpäter nachgefolgt.

Die beigefügte Urkundenfammlung bringt neben
bereits früher Gedrucktem viel Neues aus Archiven (bef.
dem Archiv des Hofes von Gelderland und den Stadtarchiven
von Elburg und Harderwyk), darunter manches
für die Gefchichte jener Tage werthvolle Gerichtsprotokoll
. Wenig nachahmenswerth für Herausgeber von
Urkunden ift es m. E., dafs Lambers, anftatt einfach
nach dem Datum zu ordnen, diefe Stücke nach einer
fachlichen Ordnung in 34 Abfchnitten vorführt; befonders
ftörend ift dabei, dafs er in feiner Gefchichtser-
zählung diefe Urkunden weder nach fortlaufender Nr.

noch nach Seitenzahlen citirt, fondern nach der Stücknummer
innerhalb eines diefer 34 Abfchnitte. Das ift
für's Nachfchlagen ausgefucht unbequem eingerichtet.
Ob die holländischen Texte möglichft gut gelefen und
möglichft fehlerfrei gedruckt find, vermag ich nicht zu
beurtheilen; die Probe, die ich an einem lateinifchen Text
gemacht habe (S. CCXXIV f.), ift ziemlich ungünftig ausgefallen
. Ich notire: officiosima ft. -slssima; Arncmias
commorantcs ft. Arnemiae; assere ft. asserere; cathcdram
assedissc ft. ascendisse}; processet ft. praeesset; pristinam
statam — das alles auf 2 Seiten! S. CCXIII ff. theilt der
Herausgeber das in mehrfacher Beziehung intereffante
Verzeichnifs der einem evangelifch gefinnten Prediger
1562 confiscirten Bücher mit; in Anmerkungen giebt er
zu den einzelnen Titeln literarifche Erläuterungen. Ich
bemerke dazu, dafs zu dem Notat ,Summaria angelica
de casibus consaentiae' nicht mit Lambers zu bemerken
wäre: ,Summaria angelica, waarschijnlijk een Werk van
of naar Thomas Aquinas', fondern Summa angelica des
Franziskaners Angelus Carletus de Clavasio (f c. 1494).
Ebenfo ift S. CCXVII zu ,Dictionarium gemme' der ganz
verkehrte Hinweis auf den Mathematiker Gemma Frifius
zu tilgen; denn es ift offenbar das JDictionarium, quod
Gemma Gemmarum vocant (f. Scheller, Bücherkunde
der Saffifch-Niederdeutfchen Sprache, Braunfchweig, 1826
S- 138) gemeint, ein Buch, von welchem Panzer's lat.
Annalen aus den Jahren 1484—1520 nicht weniger als
13 Ausgaben nachgewiefen haben.

Kiel. G. Kawerau.

Das Büchlein vom Brodbrechen. (Heydelberg, Jon. Mayer,
1563.) Neue Ausg. von Dr. J. I. Doedes. (Mit 2
Fkfms.) Utrecht, 1891. Gotha,F. A. Perthes. (XV, 23 S.
8.) M. 1. —

Mit dem Heidelberger Catechismus zugleich war
einft in gleichem Verlag und Format ein .Büchlein vom
Brodbrechen' erfchienen, gegen deffen exegetifche und
dogmatifche Beweisführungen alsbald fich die lutherifche
Polemik (Flacius und Til. Heshusius voran) richtete.
Wolters hatte 1864 auf diefe Begleitfchrift aufmerkfam
gemacht, aber vergeblich nach ihr gefucht; endlich glückte
es ihm einen zweiten Abdruck derfelben von 1565 zu
finden. Inzwifchen hatte Jac. If. Doedes in Utrecht, der
die Gefchichte des Heidelberger Catechimus fchon feit
langen Jahren zum Gegenftand feiner Porfchung gemacht
hat, in der Univerfitäts-Bibliothek zu Kiel das vermifste
Original von 1563 und in Utrecht gleichfalls ein Exemplar
des Nachdrucks von 1565 aufgefpürt und über diefen
Fund 1869 in den ,Godgeleerde R/jdragen' Bericht er-
ftattet. Neuerdings aber hat er fich entfchloffen, diefes
feltene Document durch einen diplomatifch getreuen
Neudruck allgemein zugänglich zu machen, in der Hoffnung
, dafs, wenn man des Büchleins erft leichter habhaft
werden könne, auch über den noch völlig unbekannten
Verf. desfelben beftimmtere Vermuthungen möglich fein
werden. Er hat daher das Kieler Exemplar mit gröfster
Treue, fo dafs Seite mit Seite, und Zeile mit Zeile über-
einftimmt, abdrucken laffen;— von der Treue des Abdrucks
habe ich mich durch Vergleichung mit dem Original überzeugt
—; nur hat erden holländifchen Lefern zu Nutzen
die gothifchen Buchftaben in Antiqua umgefetzt. Sogar
die Abkürzungen giebt er treulich wieder; auch zwei
Stellen, an denen feines Erachtens das Original Druckfehler
aufweift, läfst er unverbeffert. Freilich ift an diefen
beiden Stellen der Hrsg. im Irrthum. Auf S. 10 hat das
Orig. nicht .erzeuge' ft .erzeugt' fondern richtig .erzeugt',
nur dafs das t fchlecht ausgedruckt ift. Auf S. 22 aber hat
er, durch den Nachdruck verleitet, die Redeweife ,dafs fich
etliche. . . Gottes gebot zugeleben und nachzufetzen
fperren' mifsverftanden; er hat .zugeleben' für einen Druckfehler
ft. ,zugleuben' (fo der Nachdruck) gehalten, aber da-