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Ausgabe:

1891 Nr. 14

Spalte:

358-359

Autor/Hrsg.:

Loewenthal, A.

Titel/Untertitel:

Pseudo-Aristoteles über die Seele. Eine psychologische Schrift des 11. Jahrhunderts und ihre Beziehungen zu Salomo ibn Gabirol 1891

Rezensent:

Dalman, Gustaf

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Theologifche Literaturzeitung. 1891. Nr. 14.

358

der armenifchen Literatur zufammenhängen. Befonders
wichtig find die Ausführungen über die Zuverläffigkeit
des armenifchen Textes der .Lehre des Addai' refp.
über fein Verhältnifs zum fyrifchen Original.

Berlin. A. Harnack.

Streane, Rev. A. W., HVJtn A Translation of the Treatise
Chagigah from the Babylonian Talmud, with introduction,
notes, glossary and indices. Cambridge, University
Press, 1891. (XVI, 166 S. gr. 8.)

Es ift erfreulich, dafs die Zahl derer wieder wächft,
welche durch rabbinifche Studien der Theologie und
Religionswiffenfchaft die Elemente zuzuführen bemüht
find, welche auf diefem Gebiete durch eindringende
Forfchung gewonnen werden können. Die Erfchliefsung
des Talmud für ein gröfseres Publicum und die Arbeit
an den von ihm dargebotenen exegetifchen Problemen
ift dazu unumgänglich, und der von Streane gelieferte
Beitrag ift deshalb als ein neuer Schritt vorwärts freudig
zu begrüfsen, wenn uns auch das Geleiftete nicht immer
im Einklang zu der zweifellos vom Verf. aufgewandten
Mühe und Sorgfalt zu flehen fcheint. In der .Einleitung'
belehrt Str. über Talmud, Talmudlehrer, Talmudtext und
die im Tractat Chagiga abgehandelten Themata. Aber
leider ift er fleh über die wichtigflen Begriffe nicht völlig
klar geworden. Die Mifchna ift kein .Commentar zum
Bibeltext' (Str. S. IX), fondern ein Abrifs der jüdifchen
Rechtstradition, und die Gemara ift kein .Commentar
eines Commentars', fondern die Niederfchrift der an die
Mifchna angefchloffenen Diskuffion der juriftifchen Schule.
Von denTannaim — den eigentlichen Rechtstradenten —
fagt Str. (S. VII), man habe fie Chakhamim genannt im
Unterfchiede von den Rabbanan, womit man vorzugs-
weife die Amoraim — die Rechtsausleger — bezeichnet
habe. In Wirklichkeit find Chakhamim und Rabbanan
die allgemeinften Bezeichnungen für alle Gelehrten, und
,Rabbanan' ift gerade üblich bei der Mittheilung von
Traditionen der fogenannten Tannaim. Die nachtalmu-
difchen Geonim erlofchen nicht im J. 895, fondern 1040.
Dafs der jerufalemifche Talmud mehr Gefchichte, Geographie
, Numismatologie und Archaeologie enthalte, als
der babylonifche (Str. S. X), ift unzutreffend. ,Das
römifche Talmudmanufcript', von welchem nach Str.'s
Meinung wenig bekannt ift (S. XIV), ift in Wirklichkeit
eine ganze Reihe von Manufcripten einzelner Tractate,
welche Rabinowicz in Bd. XI feiner ,Variae Lectiones'
eingehend befchrieben hat. Str. empfiehlt S. XIV diefe
Variae Lectiones zum Studium des Talmudtextes, aber
er felbft hat es nicht nöthig gefunden, fie bei feiner
Ueberfetzung wenigftens da zu Rathc zu ziehen, wo ihm
Fragen über die urfprüngliche Geftalt des Textes ent-
ftanden (vgl. S. 56. 66. 69. 112). Weder in der Einleitung,
noch in dem ,Glossary' (S. 147—151), einer Befprechung
einer kleinen Zahl häufig vorkommender Fachausdrücke,
find die dem ganzen Tractate als Ausgangspunkt dienenden
Grundbegriffe genügend erläutert, indem nicht klar-
geftellt ift, dafs der Befehl, nicht leer zu den Feften
im Heiligthum zu .erfcheinen' (2 M. 23, 15. 17; 5 M.
16, 16) der Anlass wurde, ein befonderes ,Erfcheinungs-
opfer' (rFS"f) zu fordern, ebenfo wie der Befehl, die Fefte
zu .feiern' (2 M. 12, 14; 3 M. 23, 41) zu einem eigenen
pflichtmäfsigen .Feieropfer' (njpn) geführt hat.

Die mit zahlreichen Noten verfehene Ueberfetzung
des Tractats (S. 1 —146) ift gewifs das Product mühfamer
Verfenkung in den vom Tractat Chagiga dargebotenen
Stoff. Aber auch wenn wir davon abfehen, dafs nur eine
Lemberger Ausgabe neueften Datums zu Grunde gelegt
ift, begegnen uns allenthalben Ungenauigkeiten und Mifs-
verftändnifse. Einige Beifpiele mögen dies illuftriren.
Chagiga 2a fagt die Mifchna: rP8"0 VSt^tl 22n ,Alle
find zum Erfcheinen (näml. zu den 3 Feften) verpflichtet-.

Str. überfetzt S. 1: ,All arc bound in the case of a ho/o-
caust', während doch hier überhaupt noch nicht von einem
Opfer die Rede ift und in jedem Falle ebenfo hier wie
fpäter der Ausdruck ,Erfcheinungsopfer' hätte gebraucht
werden müffen. -]©p inUR ebenda heifst nicht: , Who is
this childP fondern: ,Wer ift (hier) ein „Kleiner"?'
«"WH R3ri i»n "'S 8b "II überfetzt Str. S. 2 .wörtlich': ,Bntno;
for thns it is taught, for there is a Baraitha'. Es heifst
! aber: ,was aber nicht ift wie jener Tanna, denn es wird
(in einer Barajtha) gelehrt', )3 l!ni8 Pl©iyi im 158 pBlD
—m pM by Tü© 15 31-1121 pnin heifst bei Str. S. 3: ,they
| force his master and make htm a free man, and he weites
for Jiim a bill on half his property1. Es follte heifsen:
,Man zwingt feinen (des Halbfklaven) Herrn, und er
j (der Herr) läfst ihn frei, und er (der Freigelaffene) giebt
j ihm einen Schuldfchein über die Hälfte feines Werthes

(als Sklave)', ppi n©i© ms ppi nui©-t sotm ©in isnp
1 son ny-n m issbn _ ©in pst nym 132 istbn, bei Str. S. 3:

, There is a Baraitha, A deaf man is like a fool and a
I child. As a fool and a cliild are not responsible for their
I actions, so a deaf man is not responsible for Iiis actions'.
Richtig wäre: ,Er (nämlich der Mifchnalehrer) lehrt
hier, dafs der Taube in die Kategorie des Schwachfinnigen
und des Kindes fällt. Was ift ein Schwachfinniger
und ein Kind? Solche, die nicht (vollen) Verftand haben.
So ift auch der Taube (für die Mifchna) einer, der nicht
I (vollen) Verftand hat [und es ift alfo ein Taubftummer
j gemeint]'. Chag. 3 b wird die Frage aufgeworfen, warum
i für Ammon und Moab das Gebot des fiebenten Jahres
(in welchem die Felder ruhen müffen) nicht gelte. Die
Antwort lautet: Nach dem babylonifchen Exil habe man
j abfichtlich diefe Länder nicht wieder in den Bereich des
j heiligen Landes gezogen, damit die dort wohnenden
Juden im Ruhejahr den Armenzehnten entrichten könnten,
der fonft in diefem Jahre ganz wegfallen würde. DirP3rH
,und fie liefsen fie (viele Städte) unerobert', heifst bei
Str. S. IO: ,And they left it an open question', wodurch
der ganze Zufammenhang feine Pointe verliert.

Sprachliche Unformtn und falfche Lefungen liegen
an vielen Stellen vor. Die Münze heifst nicht ny© S. 2,
fondern rWQ. Statt ©©Erp (ebenda) mufste es heifsen
Ö©B05, ftatt Vp©p S. 4 a'TSp, ftatt SSnB: S. 11 SSHB3, ftatt

p-im px, ppif ps S. 74 pprj p 8, i-i©it is». Zu

8Pp2 kann der Plural nicht lauten rpi-Q (S'. 147)," noch
weniger zu 8IlEpin rdiKPÄDit) fS. 151), fondern zu 8rrn3
gehört 8rip3, zu XPEDin SCtl&OIPl; hebräifch wäre ppp-p.
Für Krjbnt? S. 55 u.'i6i ift'zu fchreiben KPlbptt. Der
Inf. Biel von TOT mit Sit f. 1. pers. PI. laute'f nicht jmn
(S. SS), fondern wenn, wie es fcheint, eine hebr. Form
von Str. gemeint ift, IDpri, wenn eine babylonifch-aru-
mäifche, JDpPri. In Wirklichkeit ift aber jenes jnn 1.
pers. PI.. Pcrf. Peal und fomit zu lefen )"nn. Die unhaltbare
Ableitung von JTp .Sectirer' aus'"dem Arabi-
fchen follte nicht mehr (S. 22) vorgetragen werden,
nachdem Fleifcher (bei Levy III S. 310), vgl. auch de
Lagarde, Nominalbildung S. 183ff., fchon das Richtige
gefagt hat.

Leipzig. Guftaf Dalman.

Loewenthal, Dr. A., Pseudo-Aristoteles über die Seele.

Eine pfychologifche Schrift des 11. Jahrh. und ihre Beziehungen
zu Salomo ibn Gabirol [Avicebron]. Gedruckt
mit Unterftützung der Zunz-Stiftung. Berlin,
Mayer & Müller, 1891. (VIII, 131 u. 12 S. gr 8)
M. 3.-

Die fcharffinnigen Unterfuchungen obiger Schrift
i gehen aus von dem Dominicus Gundifalvi zugefchriebe-
j nen Liber de anima, welches Salomon Münk und andere
I auf ibn Gabirol zurückgeführt hatten, jedoch ohne ge-
[ naueren Beweis. Löwenthal fand von den zehn Fragen
l in welche der Inhalt des Buches fich theilen läfst,°die