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Ausgabe:

1891

Spalte:

281-285

Autor/Hrsg.:

Gayet, Louis

Titel/Untertitel:

Le grand schisme d‘Occident 1891

Rezensent:

Beß, Bernhard

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2&1

Theologifche Literaturzeitune. 1891. Nr. ir.

282

ftelle (19, 35) für das Gegentheil fpricht. Wichtig ift
dem Verf. auch das Zeugnifs der Schlufsverfe (21, 24f.),
welches wahrfcheinlich von den Gemeinde-Aelteften zu
Ephefus nach dem Tode des Apoftels hinzugefügt ift
(S. 99). Aber auch fonft find die Zeugnifse für die Echtheit
ebenfo ftark wie bei irgend einer Schrift des Neuen
Teftamentes (S. 98). Zu den äufseren Zeugnifsen kommen
noch innere Gründe, welche beweifen, dafs der Verfafl'er
ein Jude, ein Paläftinenfer, ein Augenzeuge, ja der Apoftel
Johannes gewefen fein mufs (116—121). Diefe Gründe find
freilich nach allem, was die Kritik feit fünfzig Jahren
geleiftet hat, nur auf kindliche Gemüther berechnet.
Nachdem aber fo die Echtheit bereits feftgeftellt ift, 1
werden dann nachträglich — es ift eigentlich ein opus
supercrrogationis — auch noch die Einwürfe gegen die
Echtheit berückfichtigt (S. 121 —148), indem zuerft eine
Ueberficht über die negativ-kritifche Literatur gegeben
wird (S. 121—131), und dann die Haupt-Einwürfe nebft
Widerlegung vorgeführt werden (S. 131 —148). Dafs auf
diefen fiebzehn fplendid gedruckten Seiten den Dingen
auf den Grund gegangen würde, kann man nicht erwarten
. Die eigentlichen Schwierigkeiten find dem Ver-
faffer überhaupt nicht zum Bewufstfein gekommen. Die
tiefgreifende Differenz des vierten Evangeliums von
den Synoptikern ift ihm gar nicht deutlich geworden;
und fo kennt er auch nicht die Tiefe des Problems,
welches der Kritik hiermit geftellt ift. Selbftverftändlich
bleiben unter diefen Umftänden die dürftigen Bemerkungen
, welche er giebt, ganz an der Oberfläche. Es
ift eben fehr bezeichnend, dafs die Betrachtung der Einwürfe
' erft beginnt, nachdem die Echtheit bereits con-
ftatirt ift. Eine wirkliche Unterfuchung ift hiernach gar
nicht mehr beabfichtigt. — Die folgenden Seiten (149
bis 166) ftellen noch Plan, Inhalt, Zeit und Ort der Ab-
faffung und Integrität des Evangeliums feft. Zwei
Exkurfe handeln über den Logosbegriff (S. 167—189)
und über den Todestag Jefu (S. 190—214). In letzterer
Beziehung entfeheidet fich G. dafür, dafs das letzte Mahl
Jefu nicht das eigentliche Paffa war, fondern die Vorfeier
desfelben am Abend des 13. Nifan.

In derfelben Weife wie das Evangelium werden
S. 215—280 die Briefe, und S. 281—429 die Apoka-
lypfe Johannis behandelt. Auch hier erledigt fich alles
glatt und leicht zur Befriedigung folcher Lefer, welche
die herkömmlichen Anflehten beftätigt zu fehen wünfehen.
Die Abfaffung der Apokalypfe wird auf Grund des
Irenäus-Zeugnifses in das Ende der Regierung Domitians
verlegt (96 n. Chr.) Die neueren Theilungshypothefen j
find dem Verf. zwar bekannt, haben ihm aber keine
Veranlaffung zu eingehenderer Discuffion gegeben. Nur
die Erage, ob Evangelium und Apokalypfe von dem- I
felben Verfaffer herrühren können, wird etwas näher erörtert
(S. 300—312) und, wie fchon erwähnt, bejaht.

Kiel. E. Schürer.

Gayet, Chapelain Abbe Louis, Le grand schisme d'Occident.

d'apres les documents contemporains deposes aux
archives secretes du Vatican. Les Origines. Tomes I
et II. Florence, Loescher & Seeber. — Berlin, Cal-
vary & Co., 1889. (XXXIII, 431, 201 u. 292, 499 S.
gr. 8.) ä M. 6. —

Das zweibändige Werk G.'s behandelt die Zeit vom
Tod Gregors XL bis zur Wahl Clemens' VII., alfo eine
Zeit von ungefähr fechs Monaten; S. 195—425 des erften
Bandes befchäftigen fich lediglich mit dem Conclave,
welches vom Abend des 7. April bis in den Vormittag
des 8. dauerte. Ein folcher Aufwand läfst Grofses erwarten
. Und in der That, die Fülle der Details ift erdrückend
. G. fchöpft aus einer 25 Foliobände ftarken
Actenfammlung, welche, einft im Befitz Benedicts XIII.,
jetzt im Vatikan. Archiv ruht. Schon Raynaldi hat fie

benutzt, und Baluze fand eine ähnliche Sammlung in
Paris. Allein beide haben fich auf Auszüge befchränkt:
Raynaldi hat kaum 30 der hier niedergelegten Zeugenberichte
, Baluze ungefähr die doppelte Anzahl angeführt.
Wie es fcheint, hat G. die ganze Sammlung durchgearbeitet
. Er citirt rund 150 Actenftücke; 41 andere hat
er in den beiden Anhängen in extenso abgedruckt. So
erhalten wir ziemlich von jedem Gerücht Kunde, welches
in jenen bewegten Tagen zu Rom curfirte. Und ihrer
waren natürlich nicht wenige. Nicht nur Augenzeugen
erzählen uns, fondern auch Berichte aus zweitem und
drittem Mund werden angeführt.

Diefelbe Begebenheit erfcheint in den verfchiedenften
Beleuchtungen, je nachdem Anhänger Urban's oder
Ultramontane, Cardinäle oder andere Geiftliche, römifche
Bürger oder anwefende Fremde erzählen. In befonderer
Ausführlichkeit wird uns ein Einblick in die Bewegung
der römifchen Bürgerfchaft vor und nach dem Conclave
gewährt — wie fie in öffentlichen und geheimen Ver-
fammlungen Mafsregeln beräth, um das geliebte Papft-
thum in ihren Mauern feftzuhalten, wie fie die Bewachung
der Stadt und zum gröfsten Theil auch des Conclave
an fich reifst und mit den Cardinälen verhandelt, wie fie
von verfchiedenen Seiten, namentlich auch von Prignani,
dem nachmaligen Urban VI., bearbeitet worden fein foll.
Die Haltung der Menge beim Einzug der Cardinäle in
das Conclave und während desfelben wird durch ein
ausgedehntes Zeugenverhör feftgeftellt, insbefondere das
verhängnifsvolle Läuten der Glocken auf S. Peter und
dem Capitol am Morgen des 8. April und die verfchiedenen
Rufe, welche laut wurden. Der Einbruch in das
Conclave am Vormittag des 8. April, die Flucht der
Cardinäle im Laufe diefes Tages, fpäter .die Verhandlungen
des erwählten Prignani mit den einzelnen Cardinälen
, insbefondere mit den in die Engelsburg geflüchteten
— das alles ift in breiteftem Detail gegeben.

Es mag zweifelhaft erfcheinen, ob es dem Hiftoriker
anfteht, eine folche Verfenkung in das Detail zu repro-
duciren. Hier liegt jedenfalls für den Katholiken ein
ftarkes Intereffe vor, denn es handelt fich darum, ob das
Conftanzer Concil ein Recht hatte, die beiden Päpfte
Gregor XII. und Benedict XIII. abzufetzen. Dies Recht
gründet fich letzthin auf die Wahl Urban's VI. War deren
Kanonicität zweifelhaft, fo auch das Papftthum fowohl
Urban's und feiner Nachfolger, als das der franzöfifchen
Gegenpäpfte. Nur ein zweifelhafter Papft unterfteht dem
Urtheil des Concils. Ift alfo die Wahl Urban's in einer
oder der andern Richtung nicht zweifelhaft, d. h. ift fie
entweder kanonifch oder unkanonifch, fo wird das Conftanzer
Urtheil hinfällig, und damit die ganze nicht unterbrochene
Reihe der Päpfte von Martin V. an bis Leo XIII.
— Für die Beurtheilung der Wahl Urban's ift ausfchlag-
gebend die Frage, ob der Einflufs der römifchen Bürgerfchaft
auf die Cardinäle fo ftark war, dafs diefe nicht
mehr frei gewählt haben. G. ruft eingangs das Tribunal
der Gefchichte zur Entfcheidung diefer wichtigen Frage
an, um dann aber mit dem Refultat zu fchliefsen I, 425:
,Si l'Eglise iia pas, ainsi que nous le pensons, tranche la
question par une decision d'autorite, ce liest pas l'histoire
qui donnern les Clements dune Solution'7 Sein Endurtheil
ift der Zweifel. ,11 est, d'ailleurs, bien entendu que nous
soumettons nos recherckes et nos conclusions a l'autorite
du Pontife Romain1. ,Le Pape est notre maitre et notie
SeigncuR. Dies Refultat kehrt am Schlufs des zweiten
Bandes wieder. G. ftellt uns noch eine Gefchichte des
kanoniftifchen Streites in Ausficht, welcher fich an dies
Schisma knüpfte. Sie wird — das können wir voraus-
fehen — zu keinem andern Refultat kommen. So günftig
dasfelbe nun auch für des Verf.'s Stellung zum römifchen
Papftthum ift, fo unerwartet kommt es dem, welcher fich
durch die beiden Bände hindurchgelefen hat. Denn im
Lauf feiner Darftellung läfst G. keinen Zweifel darüber,
dafs er die Wahl und Krönung Urban's VI. für durch-

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