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Ausgabe:

1891 Nr. 10

Spalte:

249-252

Autor/Hrsg.:

Achelis, Hans

Titel/Untertitel:

Die ältesten Quellen des orientalischen Kirchenrechts. 1. Buch: Die Canones Hippolyti 1891

Rezensent:

Jülicher, Adolf

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Theologifche Literaturzeitung. 1891. Nr. 10.

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laos, die über Zedekia in 32, 5 meint den Alkimos
(1 Macc. 9, 56), die in 2t, 7 geht auf Jonathan Macca-
bäus (1 M. 13, 23 ff.). Und ähnlich geht es nun überall
in dem ganzen Buche her. Weshalb die Propheten diefes
feltfame Verfteckfpielen betrieben und diefe oft in fich
fo widerfpruchsvolle (vgl. S. 87) Coftümirung ihrer
Orakel vorgenommen haben, wird nirgend auseinandergefetzt
. An die Stelle gefchichtlich, auch durch die
Keilfchriftforfchung, beglaubigter Thatfachen treten die
wilderten Phantasmen. So z. B. S. 38 zu Jef. 7, 1 ff.
,0n peut conjecturer qu'un peu avant linvasion d Antio-
chus, Damas et Samarie venaient de 'se liguer contre
Jerusalem, mais qu'elles tombercnt elles-manes immedia-
tement sous la domination des Syriens, qui les pillerenf.
— Ja wohl, 071 peut conjecturer! —

Jena. C. Siegfried.

Achelis, Dr. Hans, Die ältesten Quellen des orientalischen
Kirchenrechtes. 1. Buch. Die Canones Hippolyte [Texte
u. Unterfuchungen zur Gefchichte der altchriftlichen
Literatur von O. v. Gebhardt u. A. Harnack. VI. Bd.,
4. Hft] Leipzig, Hinrichs, 1891. (VIII, 295 S. gr. 8.)
M. 9. 50.

Von Harnack angeregt zu einer Unterfuchung über
die Quellen des 8. Buchs der apoft. Conftitutionen, bemerkte
der Verf. vorliegender Abhandlung, dafs diefe
Frage ohne Heranziehung ägyptifcher Kirchenrechtsbücher
nicht zu löfen fei. Aber diefe ägyptifchen Bücher,
eine fog. Aegyptifche Kirchenordnung (ÄK-O) und die 38
fog. Ca>wnes Hippolyt! (C. H.) find, jene blofs in kopti-
fcher Sprache und einer daraus gefloffenen äthiopifchen
Ueberfetzung, diefe blofs in einer auf koptifche Vorlage
weifenden arabifchen Verfion erhalten, und die bisherigen
Uebertragungen ins Englifche, Lateinifche, Deutfche genügen
nicht. Ohne eigene Kenntnifs der orientalifchen
Mundarten, aber von gelehrten Orientalinnen wohlberathen
und von jüngeren Sprachkennern ausgiebig unterftützt,
hat er zunächft neue, mit aller Sorgfalt den Text wiedergebende
Ueberfetzungen von C. H. wie AK-O nicht blofs
fich verfchafft, fondern S. 38—137 publicirt und zwar
— eine grofse Erleichterung für das Studium! — in 3
parallelen Columnen, deren mittelfte — bisweilen zweigeteilt
, nämlich wo der Kopte (de Lagarde) und der
Aethiope (Ludolf) variiren — den Grundftock, die ÄK-O
enthält, während 1 und 3 die entfprechenden Abfchnitte
aus C. H. und den Const. Apost. VIII bieten. Der Ueber-
fchufs der C. H. über die Seitenreferenten wird aber
nicht etwa unterdrückt, fondern ift, mit Ausnahme eines
offenbar nicht hergehörigen predigtartigen Abfchnitts in
Ca7i. 30, an geeigneter Stelle eingeordnet. Durch Unter-
ftreichung find die Sätze oder Worte, welche C. H. mit
den Nachbarn gemein haben, hervorgehoben, auch das
von diefen gemeinfam gegen C. H. Vertretene wird im
Druck ausgezeichnet; Partien, die für fpätere Einfchübe
in den Text der C. H. gehalten werden müffen, find eingeklammert
, nöthigenfalls begründen Anmerkungen unter
dem Texte die Klammerung; aufser der vom Manufcript
vorgefchriebenen Capitelzählung hat Ach. fehr praktifch
eine Zertheilung in 261 §§ vorgenommen. Leider unter-
läfst er es, die Bibelftellen zu notiren, welche in den Urkunden
angeführt oder doch benützt werden; das ift
wohl der einzige Mangel diefer Edition: im Uebrigen
würde fie allein dem Buche bleibenden Werth fichern;
auch für Jemand, der die ftolze Hoffnung des Verf.'s,
dafs hier am Faden der ÄK-0 und mit Hülfe hiftorifcher
Kritik der urfprüngliche Text der C. H. und die urfprüng-
liche Reihenfolge aller Theile wiedergefunden fei, fich nicht
aneignen kann.

Allein Ach. begnügt fich nicht mit einer Wiederher-
ftellung des Textes und den nöthigen Mittheilungen über
deffen bisherige Gefchichte fowie über das, was ihm zu

thun geblieben war; von S. 138—149 befpricht er den
Werth des jetzigen Textes der C. H. im Allgemeinen;
dafs die Interpolationen gar nicht fo maffenhaft feien —
fchliefslich nur 2/7 des Ganzen, dafs die Interpolatoren
fich auf Zufätze und Umftellungen befchränkt hätten,
ohne irgendwo Wefentliches wegzufchneiden, ohne den
urfprünglichen Text zu verändern, ihre Arbeit eine fo
rohe, dafs ein Zweifel über Echtheit oder Unechtheit
nur bei ganz wenigen Stellen beftehen könne, die wiedergewonnene
Disposition fei eine völlig befriedigende. In
Cap. 3 u. 6 S. 150—211 wendet er fich dem Inhalt der
C. H. zu und zeichnet das Bild, das fie von der damaligen
Gemeindeverfaffung und den Gottesdienften ergeben;
S. 212—268 wird endlich die Hauptfrage entfehieden:
die C. H. müffen in der abendländischen Kirche, einige
Jahrzehnte vor Cyprian entftanden fein, und innere wie
äufsere Gründe empfehlen es, fpeciell Hippolytos, den
Bifchof einer Minoritätsgemeinde in Rom kurz nach deren
Trennung von den Kalliftianern ca. 218 als Verfaffer zu
betrachten. In zwei Anhängen wird dann noch in Cap.
1 und 2 von Const. Apost. VIII das Schriftchen desfelben
Hippolyt ttsqI xagioj-iccTLov wiedergefunden, und die bisher
beifeite gelaffenen Predigtftücke in Can. 30 werden
— diefe lediglich nach Haneberg — abgedruckt und als
Fragmente aus Homilien von ihm über die Verfuchungs-
gefchichte und über Matth. 25 erkannt.

Mit der letzten Hypothefe wird Verf. hoffentlich am
wenigften Beifall finden; ich fehe in diefen ,Predigten'
nichts dem Hippolyt Eigenthümliches, mir fcheint da
ein Mönch für Mönche in den üblichen Phrafen, allenfalls
unter Benützung der C. H. zu fprechen. Um fo
mehr Beachtung verdient Anhang 1; da hätte Verf. gar
nicht fo viel dem letzten Redactor zuzufchreiben brauchen;
ich finde feine Interpolationen auf S. 235 Lag. durchaus
nicht fo ,eclatant', übrigens laffen fich die Parallelen des
Abfchnittes mit Hippolyt und den C. H. leicht noch
vermehren.

Und die Hauptfache? Es fpringt in die Augen, dafs
der Verf. mit feinem Buche fich um die C. H. und die
alte kirchenrechtliche Literatur grofse Verdienfte erworben
hat. Seine Sprache ift mit wenigen Ausnahmen rein
und einfach, feine Dai ftellung fehr gewandt, woran einige
Wiederholungen nichts ändern; er arbeitet mit rühmlicher
Sorgfalt, tüchtiger Sachkenntnifs und grofsem
Scharffinn; befonders erfreulich ift das gefunde Urtheil,
das er z. B. bei allgemeineren Betrachtungen über kirchliche
Verfaffung und die Gefchichte des Cultus bethätigt.
Diefe Eigenfchaften, verbunden mit der Wichtigkeit des
bearbeiteten Stoffes, machen das Buch zu einer höchft
intereffanten, fogar fpannenden Leetüre. M. E. ift der
Beweis gelungen, dafs die Canones Hippolyt! diefen Namen
mit Recht und nicht blofs durch die Dummheit oder
Willkür eines Abfchreibers refp. Ueberfetzers tragen,
dafs in ihnen altes, römifches Gut fteckt. Ach. hätte
darauf hinweifen können, dafs die Kopten auch fonft
hippolytifche Schriften benützt haben, die für die übrige
Chriftenheit verloren waren, wie feine Auslegung der
Apokalypfe in dem noch immer nicht herausgegebenen
arabifchen Commentar zur Apok. auf der Parifer Nat.-
Bibl. (f. Ewald, Abhandlungen zur oriental. u. bibl. Lit.
I. 1832 S. 1 —11). Wenn Ach. demnächft die ÄK-O
einer ähnlich genauen Analyfe unterzieht, dürfte die
Hauptthefe, dafs C. H. erheblich früher und in einer anderen
Provinz verfafst find, noch vielfache Beftätigung
erfahren.

Im Einzelnen freilich bin ich oft anderer Meinung
als unfer Verf. Ich habe dabei nicht Kleinigkeiten im
Sinn wie die Gleichfetzung der nitrifchen Wüfte S. 2. 9. 10.
21 mit der fketifchen, oder dafs die Verwunderung S. 8
Z. 18 ff. durch einen Blick auf Haneberg S. 125 ver-
fcheucht würde; natürlich könnte hie und da die Gleich-
mäfsigkeit im Ueberfetzen noch vollkommener fein z. B.
in der Doxologie § 18. 42. 138 — anderswo kann der

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