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Ausgabe:

1891 Nr. 9

Spalte:

220-223

Autor/Hrsg.:

Zahn, Theodor

Titel/Untertitel:

Geschichte des Neutestamentlichen Kanons. II. Bd.: Urkunden und Belege zum I. und III. Band. 1. Hälfte 1891

Rezensent:

Jülicher, Adolf

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219 Theologifche Literaturzeitung. 1891. Nr. 9.

220

achtet (vgl. S. 78. 199. 203. 206. 208. 218. 222). In dem
Literaturverzeichnifs follte ein fo wichtiges Buch wie
Jenfen, Kosmologie der Babylonier nicht fehlen.

Das Buch wird durch feine Reichhaltigkeit bei billigem
Preife und fchöner Ausftattung felbft neben der 2. Aufl.
der Mürdter'fchen Gefchichte von Fr. Delitzfch noch feine
Stelle behaupten können.

Strafsburg i/E. K. Budde.

Spitta, Friedr., Christi Predigt an die Geister. (1 Petr. 3,
19 ff.) Ein Beitrag zur neuteflamentlichen Theologie.
Göttingen, Vandenhoeck & Ruprecht's Verl., 1890.
(III, 68 S. gr. 8.) M. 1.50.

Jeder, der fich um das Verftändnifs der Ausfage des
erften Petrusbriefs über die fogen. Höllenfahrt Chnfti bemüht
hat, wird es mit Freuden begrüfsen, dafs ein fo
gründlicher Kenner der jüdifchen apokryphifchen Literatur
wie Friedr. Spitta das Ergebnifs feiner Studien auf
diefem Gebiet, fo weit fich von hier aus eine Aufhellung
jener viel umftrittenen Stelle erhoffen läfst, den Fach-
genoffen vorlegt. Spitta's Hypothefe ift in der That
überrafchend. Er geht davon aus, dafs im Henochbuche
die Grenzen zwifchen den Geftalten des Henoch und des
präexiftenten Meffias durchaus fliefsende find. Bei diefem
Sachverhalte könne es daher nicht auffallen, wenn ein
chriftlicher Schriftfteller eine Thätigkeit, welche bei
Henoch nominell diefer felbft ausübt, dem präexiftenten
Chriftus zufchreibt. Nun wird in jenem Buche erzählt,
dafs Henoch den gefallenen Engeln unmittelbar nach
ihrer Verfündigung, aber vor ihrer Beftrafung, das Gericht
ankündigt und ihnen eine grofse Strafpredigt hält.
Diefes Theologumenon, nur auf Chriftus übertragen, glaubt
Spitta in 1 Petr. 3, 19 f. wiederzufinden, fo dafs alfo
Chriftus in der Zeit feiner Präexiftenz den jetzt im Ge-
fängnifs befindlichen gefallenen Engeln das ihnen bevor-
ftehende Gericht verkündet haben foll. — Was mich abhält
, diefer mit grofsem Scharffinn durchgeführten Hypothefe
zuzuftimmen, ift nicht etwa eine ängftliche Scheu,
apokryphifche Ausfagen zur Verdeutlichung neutefta-
mentlicher Stellen heranzuziehen. Es find vielmehr Bedenken
rein exegetifcher Art. Ich halte es, um nur die
wichtigften Gegengründe anzudeuten, für unmöglich, die
Worte äjiei&r/öaGiv oiozs 6ze äjtegedsxszo r zov {rsov fia-
x(>o&v[iia tv 7/fitctcag Neos x. z. 1. V. 20 fo zu erklären,
als ob der Ungehorfam der jcvev/saza bereits ftattge-
funden hätte, als Gottes Langmuth auf die noachitifche
Menfchheit wartete, das partic. aor. hier alfo plusquamper-
fectifch zu nehmen. Und wird nicht xoQtvirdc, V. 19
durchaus bedeutungslos, wenn man nicht eben die cpvlaxt)
als den Ort anfleht, an den fich Chriftus begeben hat?

Ref. ift indefs weit davon entfernt, die Bedeutung
der Spitta'fchen Arbeit in Abrede ftellen zu wollen. Die
Auseinanderfetzung über Henoch's Strafpredigt an die
gefallenen Engel ift an fich fchon infofern von grofsem
Werthe, als jede Bereicherung und Vertiefung unferer
Kenntnifs von Ausfagen des vorchriftlichen Judenthums
über Verkündigungen an Geifter, es mögen Engel oder
die Seelen Abgefchiedener fein, es uns leichter verliehen
läfst, wie ein chriftlicher Schriftfteller darauf kommen
konnte, Chriftus eine derartige Thätigkeit zuzufchreiben.
Die Ausführungen Spitta's über das Verhältnifs Henoch's
zum präexiftenten Chriftus, das reiche apokryphifche
Material, welches er zu den Angaben des erften Petrusbriefes
über die Rettung der Noachiten (V. 20), über die
Unterwerfung der Engel (V. 22) u. A. beibringt, verdienen
forgfältigfte Beachtung. Vor allem hat fich Spitta das
Verdienft erworben, energifch die Unzulänglichkeit all'
der Erklärungen der betreffenden Stelle betont zu haben,
welche in der Ausfage über die Hadesfahrt Chrifti nichts
wie eine zufällige Digrefflon, wie einen ,Seitenfprung
petrinifchen Denkens' erblicken wollen. Es ift dies ein

Vorwurf, der ja auch die herrfchende und m. E. richtige
Deutung der Stelle, wonach an eine Heilsanerbietung
Chrifti an die in der Sintfluth umgekommene Menfchheit
zwifchen Tod und Auferftehung zu denken ift, wenig-
ftens in der Form, in der fie meiftens vorgetragen wird,
mit trifft. Man wird der Stelle in ihrem Zufammenhange
fchlechterdings nicht gerecht, wenn man die Hadesfahrt
Chrifti nur als einen Erweis feiner Liebe anfieht. Eine
derartige Notiz an diefem Orte einzuftreuen, hatte der
Verf. allerdings keinen Grund. Die Stelle gewinnt indefs
ihr volles Licht, wenn man den ganzen Abfchnitt
V. 18—22 zum Beweife der Sentenz V. 17 dienen läfst:
Der Vorzug eines Leidens um des Guten willen vor
einem felbftverfchuldeten erprobt fich in höchftem Mafse
an den unermefslichen Heilsfolgen des unfchuldigenTodes
Chrifti; hat derfelbe es ihm doch ermöglicht, in derHades -
fahrt den in der Sintfluth Umgekommenen das Heil anzubieten
(V. 19. 20), durch feine Auferftehung die Men-
fchen vermitteln) der Taufe zu retten (V. 21) und in Folge
feiner Himmelfahrt die Engelmächte zu unterwerfen
(V. 22). — Im Uebrigen bietet die Stelle V. 19 f. keine
Schwierigkeiten : Die Wahl des in diefer Bedeutung
feltenen Ausdruckes stvevfiaza für ipv%cd zur Bezeichnung
abgefchiedener Mcnfchen ift durch den Parallelismus mit
sv cp sc. jtvsviiazi veranlafst. Und dafs Chriftus im
Hades gerade nur den in der Sintfluth Umgekommenen
das Heil anbietet, wird man weniger befremdlich finden,
wenn man bedenkt, nicht gerade dafs diefelben als be-
fonders fchlimme Sünder galten, fondern dafs es fich um
denjenigen Theil der Menfchheit handelt, über welchen
Gott bereits ein fcheinbar definitives Gericht hatte ergehen
laffen.

Königsberg. Adolf Link.

Zahn, Prof. Dr. Th., Geschichte des Neutestamentlichen
Kanons. II. Bd.: Urkunden u. Belege zum I. u. III. Bd.
I.Hälfte. Leipzig, Deichert Nachf., 1890. (IV, 408 S.)
gr. 8.) M. 10. 50.

Wie wir vermuthet hatten, ift diefe Abtheilung des
grofsen Zahn'fchen Werkes angenehmer zu lefen als die
früheren; vieles ift darin enthalten, was von allen Seiten
dankbar begrüfst werden wird. Es handelt fleh um Beilagen
zum I. und 3. Bande, gelehrte Detailforfchungen,
Publicationen feltener Texte und Commentare dazu:
wer follte hierin nicht gerne von Z. lernen? Zu unfreundlicher
Polemik ift weniger Gelegenheit, auch weniger
Grund zur Verdrehung von Thatfachen im Intereffe vor-
gefafster Meinungen; eine Ausnahme macht eigentlich
nur der erfte Abfchnitt über den Canon Muratorianus S.
1 —143, in welchem namentlich Credner und Heffe ge-
fliffentlich fchlecht behandelt werden, nicht immer unverdient
, aber z. B. S. 54 f. n. 2 mit den für Z. und feine
Schule charakteriftifchen Mitteln. Diefer Hauptabfchnitt
enthält zwar manche fcharffinnige Conjectur und feine
Bemerkungen, im Ganzen ift er ein trauriger Beleg für die
gerade am Canon Muratori mit Vorliebe bethätigte Sucht
der Theologen, Alles ganz genau zu wiffen, befonders
auf NTlichem Gebiet, und aus einer fragmentarifch und
äufserft nachläffig überlieferten, von vornherein vielleicht
ohne viel Nachdenken und Sorgfalt hingeworfenen Urkunde
, wo einige vorfichtige Vermuthungen am Platze
wären, eine Menge von Schlüffen zu ziehen und über jede
Einzelheit Entfcheidungen zu treffen, mit denen dann
wie mit dem fleherften Material in der Kanonsgefchichte
weitergearbeitet wird. Man lefe nur, wie glatt bei Z.
S. 24p der juris studiosus Lucas in Can. Mur. v. 4. in
einen itineris studiosus, d. h. ,einen, der fleh in Bezug
auf das Reifen eifrig zeigt', einen ,reifeluftigen' Mann
umgewandelt und der ganze Satz fo gefchoben wird,
dafs die Thefe des Kanoniften herausfpringt, Lc. habe
,als Hiftoriker nach dem Mafs feiner Forlchungen das
i Evangelium gefchrieben'.