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Ausgabe:

1890 Nr. 6

Spalte:

156

Autor/Hrsg.:

Bruchmann, Kurt

Titel/Untertitel:

Psychologische Studien zur Sprachgeschichte 1890

Rezensent:

Kauffmann, Friedrich

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155

Theologifche Literaturzeitung. 1890. Nr. 6

156

trotz alles Sträubens der evangelifchen Stände beftätigt
wurde.. Ein befonders fchwarzer Punkt in diefer Leidens-
gefchichte der evang. Kirche ift das traurige Verhalten
des deutfchen Kaifers, deffen Gleichgiltigkeit, ja Feind-
feligkeit gegen die Intereffen der Evangelifchen kaum
anders als aus einer geheimen Verftändigung mit dem Feinde
des deutfchen Reichs, dem Könige von Frankreich, der
feinerfeits von Rom aus gegen die Evangelifchen aufgehetzt
wurde, zu erklären ift. Um fo erfreulicher ift
das kräftige Eintreten der brandenburg-preufsifchen
Regierung für die Sache der Evangelifchen; das Ver-
dienft, das fie fich hier erworben hat, bezeugt ein Katholik,
der 1714 fchreibt (S. 55): ,Wäre der König in Preufsen
nicht, wo wäre das Lutherthum? Die fächfifchen und
fchwedifchen Rohrftäbe find den Lutheranen durch die
Hand geftofsen, und wann bald ein römifch-katholifcher
König in Engeiland fein wird, auf welchem Storchsneft
wird euer lutherifches Evangelium übernachten?' In einem
dritten Abfchnitt Hellt Verf. den gegenwärtigen Stand
der Simultankirchen in Heffen dar, woraus hervorgeht,
dafs das Simultaneum in 32 Kirchen befteht. Diefe Zu-
ftände bieten aber auch ein hervorragendes kirchenrechtliches
Intereffe, das Verf. im vierten Abfchnitt zu befriedigen
fucht, wo er es unternimmt, den Rechtstitel der
vorhandenen Simultanverhältnifse zu unterfuchen und die
rechtliche Natur des Simultaneums zu beftimmen. Wenn
Verf. hinfichtlich des erfteren Punktes zu dem Ergebnifs
gelangt, dafs die beftehenden Simultanverhältnifse, obwohl
fie mit wenigen Ausnahmen auf gewaltfame widerrechtliche
Weife durch Verletzung des Weftfälifchen
Friedens zu Stande gekommen find, doch heutzutage
als rechtmäfsig anzuerkennen find, fo mag dies vom
evangelifchen Standpunkt aus zu beklagen fein, allein
juriftifch betrachtet ift dies einfach zuzugeben. Verf.
fagt durchaus zutreffend (S. 159): ,Es geht nicht an, die
beftehenden Simultanrechte wegen der rechtswidrigen
Vorgänge bei ihrer Entftehung jetzt noch anzufechten.
Die Mängel, welche dem Urfprung diefer Rechte unzweifelhaft
anhaften, müffen als durch den ununterbrochenen
nahezu 200jährigen Beftand geheilt erachtet
werden'. Man denke nur an andere Rechtsinftitute, an
das landesherrliche Kirchenregiment, an fo manche landesherrliche
Gewalt, welche fich ebenfalls auf keinen anderen
Rechtstitel berufen können, als auf ununterbrochenen Be-
fitz! Was den zweiten Punkt betrifft, die rechtliche Natur
des Simultaneums, fo ift ebenfalls dem Verf. nur bei-
zuftimmen, wenn er dasfelbe für ein Inftitut des öffentlichen
Rechts erklärt. Indem Verf. die öffentlich-rechtliche
Natur des Simultaneums behauptet, hat er fich befonders
mit der von dem Katholiken Hirfchel aufgeftellten Theorie
auseinanderzufetzen, wonach die beiden betheiligten
Confeffionsgemeinden in Beziehung auf das gemein-
fchaftliche Kirchengebäude als eine einzige, noch ungetrennte
Gemeinde zu betrachten feien und der Anfpruch
des katholifchen Theils auf Mitbelitz bezw. Mitbenützung
der Kirche privatrechtlicher Natur fei. Was den erften
Theil diefer Theorie betrifft, fo macht Verf. mit Recht
darauf aufmerkfam, dafs ein Katholik bei der Einen
ungetheilten Gemeinde nicht etwa an eine über den
Confeffionsunterfchieden flehende, Katholiken und Pro-
teftanten gleichmäfsig umfaffende höhere Einheit denke,
fondern an die römifch-katholifche Kirche, welcher alle
Getauften, alfo auch die Proteftanten rechtlich angehören,
dafs dementfprechend alle vor der Reformation katho-
lifch gewefenen Kirchengebäude jetzt noch der katholifchen
Kirche gehören und von diefer den Proteftanten
blofs auf eine Zeitlang temporum ratione Jiabita eingeräumt
feien, bis fie diefelben wieder zurückzufordern in der
Lage fei. Der andere Theil der Theorie Hirfchel's, dafs
nämlich die in dem Simultanverhältnifse begriffenen
Eigenthums- und Gebrauchsrechte privatrechtlicher Natur
feien, bedeutet, ,dafs alle diefe Berechtigungen der Staatsgewalt
entzogen find' (S. 209), dafs bei Störungen und

Streitigkeiten alfo nicht auf dem Verwaltungsweg, fondern
auf dem Weg der Klage vor Gericht Entfcheidung ge-
fucht werden kann. Der letztere Weg ift übrigens zur
Zeit der gewöhnliche, da fich für Simultanftreitigkeiten
ähnlich wie für Kirchenftuhl- und Patronatsftreitigkeiten
bei uns eine Competenz der Civilgerichte gebildet hat,
obgleich alle diefe Rechtsverhältnifse öffentlich-rechtlicher
Natur find und infofern zur Competenz der Verwaltungsbehörden
und Verwaltungsgerichte gehören. (Die
öffentlich-rechtliche Natur des Simultaneums wird auch
von Friedberg Lehrbuch des Kirchenrechts, 3. Aufl. S.
467 Anm. 11 behauptet.) Wenn daher Verf. zum Schluffe
den Wunfeh einer Regelung der Simultanverhältnifse auf
dem Boden des öffentlichen Rechts ausfpricht, und dahin
zielende Vorfchläge macht, fo wird ihm jeder beiftimmen,
der feiner gründlichen und lichtvollen Darlegung mit
Verftändnifs gefolgt ift.

Brackenheim (Württemberg). Lic. theol. Rieker.

Bruchmann, Dr. Kurt, Psychologische Studien zur Sprachgeschichte
. Leipzig, Friedrich, 1888. (X, 358 S. gr. 8.)
M. 9. —

Die fruchtbare Beobachtung, dafs die Dichterfprache
mit einem grofsen Capital haushält, zu dem die Gegenwart
und noch viel mehr die Vergangenheit beigefteuert
hat, ift allmählich auf den Begriff der überlieferten
poetifchen Formel eingefchränkt worden. Es ift in den
Dichtgattungen, was Ausdruck und Darfteilung anlangt,
beträchtlich mehr formelhaftes Allgemeingut als man
zunächft ahnen möchte. So trifft es fich gut, dafs Bruchmann
gerade jetzt diefe actuellen Probleme der neueren
Aefthetik und Literaturgefchichte vom objectiven pfycho-
logifchen Standpunkt aus betrachtet hat. Die Frage-
ftellung fpitzt fich bei ihm auf die intereffanten Vorgänge
zu, welche die feelifchen Empfindungen begleiten,
wenn wir feftgeprägte fprachliche Wendungen gebrauchen,
ohne den ursprünglichen Sinn der Worte dabei im Auge
zu behalten, wenn diefelben nur ein der individuellen
Combination zur Verfügung flehendes Mittel geworden
find, Gefühle oder Stimmungen zum Ausdruck zu bringen.
Es handelt fich dabei um Formeln wie: Geh zum Teufel,
es ift höllifch kalt, die Jahre fliehen pfeilgefchwind und
ähnliche. Das Thema iit fehr dankbar. Der Fleifs, den
der Verf. aufgewandt hat um Materialien aus den ver-
fchiedenften Räumen und Zeiten der Gefchichte zu häufen,
ift anerkennenswerth. Die Willkür und Buntheit der Auswahl
hat ihn aber um ein gut Theil Sicherheit in den
Refultaten gebracht. Die Ausführungen find mehr als
breit, der Verf. wird leicht fchwatzhaft und verliert fich
fehr zum Schaden feines Buches in ungewöhnliche Ge-
fchmacklofigkeiten. Man Iefe z. B. nach, wie der Verf.
die Kraftverfchwendung bei der Fortpflanzung ausmalt
(S. 252h), oder wie S. 99h die Erörterung ausgefallen ift,
ob Maria ohne Galle gewefen fei; noch fchlimmeres hat
er S. 331 verfchuldet etc. Dafs Bruchmann über die feichte
Leere der Philofophie des ausgehenden neunzehnten
Jahrhunderts nicht hinweggekommen iit, dürfen wir ihm
nicht anrechnen; wir bekommen aber mehr davon zu
hören, als fachdienlich gewefen wäre.

Marburg. Friedrich Kauffmann.

Zu der Anzeige über The Psalms in Greek ed. by Swete
in Nr. 5 der Theol, Litztg.

In unferer Anzeige haben wir gegen Schlufs hervorgehoben, dafs
der Text und ein Theil der Collationen Swete's in fehr dankenswerther
Weife durch Neftle einer Nachprüfung unterzogen worden feien, und
dafs die hierdurch gewonnene Nachlefe in der Appendix verwerthet
fei. Herr Prof. Neftle macht uns darauf aufmerkfam, dafs die Refultate
feiner Nachprüfung nicht in der Appendix, fondern im Text felbft und
in den Noten unter dem Text verwerthet feien. Unfer Mifsverftändnifs
ift dadurch entftanden, dafs nach Swete's Vorbemerkungen faft das ganze
Bändchen fchon gefetzt war, als der Herausgeber Neftle's Collationen