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Ausgabe:

1890

Spalte:

140-141

Autor/Hrsg.:

Baljon, J. M. S.

Titel/Untertitel:

Exegetisch-kritische verhandeling over den brief van Paulus aan de Galatiers 1890

Rezensent:

Holtzmann, Heinrich Julius

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Meyer's, H. A. W., Kritisch exegetischer Kommentar über
das Neue Testament, i. Abth. i. Hälfte. Göttingen,

müfste Volkmar's Commentar von 1870 mit dem Nachtrag
von 1876 (gilt auch als 2. Ausg.) citirt werden,

Vandenhoeck & Ruprecht's Verl., 1890. (gr.° 8.1 [o11.^" ferner fo ftarke Verfehen in der Schreibung he-

! braifcher Wörter wie S. 122 fibttto oder von Citaten wie
S. 272 Jos. 30. Buch der Antiquitäten ftatt 3. Buch
des jüdifchen Krieges nicht immer wieder aufs Neue abgedruckt
werden. Einmal kann fo etwas paffieren.
Ebenfo ift S. 206 Z. 3 v. u. Matth. 10 ftatt 12, S. 288 Z.
6 v. o. 18, 2 ftatt 18, 2,1, S. 392 Z. 16 v. u. 4, 6, 4
ftatt 4, 5, 4, S. 418 Z. 21 v. o. 33 ftatt 38, 422 Z. 20
v. o. Anfetzung ftatt Einfetzung aus der früheren Ausgabe
ftehen geblieben.

Strafsburg i. E. H. Holtzmann.

M. 7. —

Inhalt: Das Matthäus-Evangelium. 8. Aufl., neu bearb. v. Ob.-
Confift.-R. Prof. Dr. Bernh. Weifs. (IV, 500 S.).

Als im Jahre 1883 der Meyer'fche Commentar in
der Lage war, fein sojähriges Beftehen feiern zu können,
ift dem jetzigen Herausgeber ,die Ehre und die Freude
zu Theil geworden', eine neue Ausgabe des Matthäus-
Commentars ,zuzurüften'. Auf diefe 7. folgt nach 7
weiteren Jahren eine 8. Ausgabe. War fchon mit jener
Bearbeitung ,eine nicht ganz unerhebliche Kürzung verbunden
' (vgl. Vorrede zur 7. Ausg. S. V. XII), fo ift die
vorliegende 8. auf einmal um 80 Seiten kürzer geworden.
Bald find (zumal in der Einleitung) Anmerkungen in den
Text, bald , und in viel häufigeren Fällen, Beftandtheile
des Textes in die Anmerkungen verfetzt worden; an
letzteren Ort ift auch ,die Discuffion mit offenbar unrichtigen
Auffaffungen' verwiefen worden, während der Text
befonders durch Aufnahme der exegetifchen und kriti-
fchen Urtheile des Herausgebers vermehrt worden ift
(z. B. S. Ii: am eingehendften hat Weifs nachzuweifen
verfucht u. f. w.). Die Vorrede begründet diefes Verfahren
(S. IV) und bemerkt zugleich, dafs ,veraltete
philologifche und archäologifche Nachweifungen', ,dog-
matifche Erörterungen, die theilweife veraltet waren'
(S. III), und hiftorifche Erörterungen, die gleichfalls ,theilweife
ftark veraltet waren' (S. IV), weggefallen feien. Bei-
fpielsweife wird Meyer's Anficht, dafs die Dämonifchen
Geifteskranke gewefen feien (7. Ausg. S. 120), nur noch
verkürzt und mit Widerlegung verfehen mitgetheilt
(S. 86). Auch rechnete jener zu den Spuren des Un-
apoftolifchen im erften Evangelium ,die Aufnahme von
Erzählungen, deren Ungefchichtlichkeit ein Apoftel ficher
kennen mufste, wie felbft in der Leidensgefchichte die
von den Grabeswächtern und von der Auferftehung
vieler Leichname; die Aufnahme der fagenhaft ausgebildeten
Vorgefchichte' u. f. f. (S. 3). In der That ift
in letzterer Beziehung die Anmerkung Meyer's zu Mt.
I, 18 (vgl. 7. Ausg. S. 50f.) und in jener die Anmerkung
zu Mt. 27, 66 (vgl. 7. Ausg. S. 562 f.) weggelaffen, wohl
auch ,weil fie nicht in die Exegefe, fondern in die Behandlung
des „Lebens Jefu" gehören' (S. IV). In dem
betreffenden Werke des Herausgebers wird bezüglich
der Grabeswächter verfucht, wenigftens die Bedenken
Meyer's zu zerftreuen, bezüglich der Geburtsgefchichte
aber gegen Meyer die Gefchichtlichkeit der übernatürlichen
Hergänge vertheidigt, worauf nicht eben gefafst ift,
wer die Bemerkungen unferer Vorrede vom Strich des
,Veralteten' zu Herzen genommen hat. Wenn aber nach
I, 18 der heilige Geilt ,den Embryo im Schofse der
Maria erzeugte' im Gegenfatz zu menfchlicher Zeugung
(S. 39), mit welchem Recht wird dann die Bemerkung,
dafs auf hebräifchem Boden dem Terminus pjspi keine erzeugende
, alfo männliche Function zugefchrieben werden
könne, S. 8 als auf den Fall nicht zutreffend befeitigt?
Nicht ohne Grund conftatirte doch wohl neulich Weiz-
fäcker die Thatfache, dafs die Kritik der evangelifchen
Vorgefchichten feit Straufs nur Rückfehritte zu verzeichnen
hat (Preufsifche Jahrbücher, Bd. 64, S. 398). Im
Uebrigen kann man es nur loben, wenn hier Vieles, was
zur Erklärung des Marcus oder des Johannes gehört,
weggefallen, wenn lange Reihen von Namen und Citaten
geftrichen worden find. Dafs dafür ein Verzeichnifs der
Literatur S. 25—28 geliefert wurde, verdient Anerkennung.
Bei einer neuen Auflage, die ich gerade auch im Intereffe
der Verftändlichkeit mancher Verweifungen in meinem
kurzen Commentare dem vorliegenden Werke wünfehe,
müfste diefes S. 27 deutlicher von dem Olshaufen'fchen
Commentar unterfchieden werden (wenigftens durch
einen Punkt, wie gleich darauf bei De Wette gefchehen),

Baijon, Predikant Dr. J. M. S., Exegetisch-kritische ver-
handeling over den brief van Paulus aan de Galatiers.

Leiden, Brill, 1889. (VIII, 428 S. gr. 8.)

Verfaffer diefer fleifsigen Schrift, ein Schüler von
Doedes, gegenwärtig Pfarrer zu Almeloo, ift der Zunft -
gelehrfamkeit bereits durch eine Reihe von Arbeiten
über Conjecturalkritik betreffend die bedeutendften Schriften
des N. T.'s, auch die Teftamente der 12 Patriarchen,
fowie durch tüchtige Leiftungen auf kritifchem Gebiet,
zumal über Judas und zweiten Petrusbrief, vortheilhaft
bekannt. Ein gröfseres und felbftändiges Werk liegt in
gegenwärtigem Commentar vor. Auch hier verleugnet
fich des Verfaffers Liebhaberei nicht. Die 100 erften
Seiten befaffen fich ausfchliefslich mit Textkritik, und zwar
zumeift im Zwiegefpräch und Streit mit dem Leidener
Profeffor van Manen, welcher in der ,Theologisch Tijd-
schrift' 1887 den Verfuch gemacht hatte, mit Hülfe deffen,
was uns über Marcion's Galaterbrief bekannt ift, einen
urfprünglicheren und kürzeren, nämlich eben den von
Marcion gelefenen, Text herzuftellen. Unferem Verfaffer
fcheint diefer Marcion-Text nur an wenigen Stellen, wo
ihm übrigens auch noch andere Zeugen zur Seite ftehen,
den Vorzug zu verdienen. Mehr Einflufs geftattet er
als richtiger Holländer der Conjecturalkritik. Leider hat
er es unterlaffen, im Abdruck feines berichtigten Textes
S. 101—108 die von ihm ftatuirten Neuerungen noch einmal
befonders kenntlich zu machen. Wir holen dies
daher hier nach, indem wir uns dabei auf die innerhalb
unferer kritifchen Ausgaben felbft ftatthabenden Differenzen
nicht einlaffen. Vor {heov 1,1 ift vno einzufchie-
ben, 1,10 ;! LrpiZ <xvirqiü7coig uotaxeiv auszufcheiden, 2,1
xeoougiov ftatt öe/.axeaaägiov zu lefen, 2,4 de mit Min.
17 auszufcheiden, 2,10 fällt ganz aus, 2,11 /.uxäyvioLiav
bg ftatt ■/MTtyvua/.iävog, 1,14 oodnrthoovoi ftatt dgtronn-
öoiai, 3,19 diazuytig oY äyytlav ev ysigi /.isaizov fällt weg,
3,20 fällt ganz aus, 4,6 6 ncar)g fällt weg, 4,25 xb öe
Ayag Slvu bgog saxlv ev xfj Agußla fällt weg, 6,10 iwg
v.aigbv r/oiiev ftatt wg -/.aigbv sycotier. Im Commentar
felbft begnügt fich der Verfaffer meift, feine eigene Auf-
faffung des Textes im Zufammenhang zu entwickeln,
ohne den Lefer erft durch das Labyrinth der aufgehäuften
Acten der exegetifchen Tradition zu führen, vgl. S.
109: ein Verfahren, welches da, wo man felbft von diefen
Acten hinreichende Kenntnifs genommen hat, um nicht
jedem, vielleicht fchon längft widerlegten, Einfalle preisgegeben
zu fein, in keiner Weife zu beanftanden ift.
Doch fällt auf, dafs dem Verf., der fich aufser mit
feinen holländifchen Landsleuten hauptfächlich mit Hilgenfdd
und Sieffert zu fchaffen macht, an Höhten fo
gut wie vorübergeht. Auch die erneute, überaus fcharf-
finnige Analyfe gröfserer Partien des Briefes, welche
Höhten in der ,Proteftantifchen Kirchenzeitung' 1889
gegen Steck veröffentlicht hat, fcheint unferem Verfaffer,
welcher den Commentar von Zeit zu Zeit mit gegen
Steck's Deutungen gerichteten (in Gloel's Schrift gegen
Steck von 1890 noch nicht gebuchten) Anmerkungen
unterbricht, erft ganz zuletzt bekannt geworden zu fein