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Ausgabe:

1890

Spalte:

593

Autor/Hrsg.:

Dardier, Charles

Titel/Untertitel:

Court de Gebelin, notice sur sa vie et ses écrits avec notes et pièces justificatives 1890

Rezensent:

Schott, Theodor

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594

Dardier, Charles, Court de Gebelin, notice sur sa vie et
ses ecrits avec notes et pieces justificatives. Nimes,
Chastanier, 1850. (82 S. 8.)
Die vorliegende Schrift verdient eine Anzeige auch in
einem theologifchen Blatte, fo wenig bekannt wohl der
Name des Mannes ift, deffen Leben und Schriften hier
von kandigfter Feder behandeln find. Der gelehrte Ver-
faffer des Monde primitif war Jahre lang der Anwalt und
Vertreter feiner unterdrückten reformirten Glaubensge-
noffen in Frankreich, er ift in treuer Sorge und Aufopferung
für feinen Glauben der würdige Sohn feines
Vaters Anton Court gewefen, welcher mit Recht den
Ehrennamen des Wiederherftellers des franzölichen Pro-
teftantismus trägt. Von allen denen, welche ihn näher
kannten, wurde Gebelin hochgeachtet wegen feines tüchtigen
Charakters und wegen feiner immenfen Gelehrfamkeit:
zu voller Anerkennung gelangte er aber als Gelehrter
nicht, wie er als Proteftant auch nicht das Ziel feiner
Arbeit, die Duldung und Gleichberechtigung feiner Glau-
bensgenoffen, erleben durfte, er ftarb 12. (13.) Mai 1784,
3 Jahre vor dem Toleranzedict Ludwig XVI. F.in folch
dramatifch.es Intereffe, wie die vielbewegte Laufbahn feines
Vaters, bietet das Leben des Sohnes nicht, aber die eben
erwähnte Doppelftellung als Gelehrter und Proteftant, die
raftlofe opfermuthige Thätigkeit, welche er in beiden Gebieten
entfaltete, der Verkehr mit bedeutenden Männern
— es fei nur an Franklin und Mesmer erinnert — verleihen
demfelben doch einen eigenen Reiz, und darum
freuen wir uns, dafs das Andenken des verdienten Mannes
in unferer fo leicht vergehenden Gegenwart wieder
aufgefrifcht wurde. Der Verfaffer, unter feinen reformirten
Landsleuten wohl bekannt durch werthvolle Studien und
Arbeiten über die Gefchichte feiner Kirche befonders im
18. Jahrhundert (vgl. P. Rabaut, Ses lettres ä A. Court p.p.
Pieheral-Dardier avec wie preface de Ch. Dardür), hat dem
klaren und fehr anziehenden Vortrage, welchen er über
Court de Gebelin hielt, einen 4 mal fo grofsen Nachtrag
beigefügt: erklärende Bemerkungen, werthvolle Auszüge
aus Briefen und ähnliches. Gerade über die 2. Hälfte
des 18. Jahrhunderts hat die Gefchichte des franzöfifchen
Proteftantismus noch keine neuere eingehende Bearbeitung
zu verzeichnen, Paul Rabaut und feine Genoffen haben
noch keinen folchen Gefchichtfchreiber gefunden, wie
A. Court in E. Hugues. Jeder Anfatz zu einer folchen
Arbeit, jeder Beitrag zur Aufhellung diefer intereffanten
Periode ift daher fehr willkommen. Dardier hat in feinem
Effay über Court de Gebelin fo vieles Neue gebracht,
dafs die früheren Darftellungen (z. B. auch mein Artikel
in der Realencyklopädie von Herzog 2. Aufl. Bd. III
S. 379) manche Aenderungen und Correcturen erfahren.
Wir hoffen, die vorliegende Studie ift nur eine Abfchlags-
zahlung für ein gröfseres Werk über jene Zeit; der Verfaffer
wäre der geeignete Mann dazu.

Stuttgart. Theodor Schott.

Pachtler, G. M., S. J., Ratio studiorum et institutiones scho-
lasticae Societatis Jesu per Germaniam olim vigentes,
collectae, concinnatae, dilucidatae. Vol. III. Ordi-
nationes Generalium et ordo Studiorum generalium
ab anno 1600 ad annum 1772. Accedit mappa geographica
Scholas Assistentiae a. 1725 repraesentans.
[Monumenta Germaniae paedagogica. Hrsg. von
Karl Kehrbach. 9. Bd.] Berlin, A. Hofmann & Co.,
1890. (XVIII, 486 S. gr. 8.) M. 15.—
Die beiden erften Bände habe ich 1887 Nr. 13 und
1888 Nr. 13 befprochen. Die Vorrede des vorliegenden
Bandes ift vom 19. Nov. ]8S8; der Herausgeber ift am
12. Aug. 1889 geftorben, feine Arbeit wird aber wohl
von einem feiner Ordensgenoffen fortgefetzt werden.
Was in der Vorrede gegen die Recenfion des zweiten

Bandes gefagt wird, laffe ich auf fich beruhen, da es deutlich
erkennen läfst, dafs der Herausgeber von der Richtigkeit
meiner Bemerkungen überzeugt war.

Der Band enthält im erften Theile Anordnungen der
Jefuitengenerale für das Unterrichtswefen überhaupt, im
zweiten Documente, die fich auf die Univerfitäten beziehen
; die auf Gymnafien u. f. w. bezüglichen follen im
nächften Bande folgen. Der Band enthält viel Intereffantes-,
aber manche Stücke haben für die Gefchichte der Pädagogik
gar keine, für die Gefchichte des Jefuitenordens
nur geringe Bedeutung, wie z. B. die S. 66 fo genannten
,ökonomifchen' Schriftftücke Nr. 23, 24, 39, 48 u. f. w.
Manche waren bereits gedruckt, in dem Institut um S. J.,
in den Epistolae Generalium, in den Werken von Prantl,
Ruland und Wegele über die Univerfitäten Ingolftadt
und Würzburg. Aus Prantl's Buch z. B. find Nr. 70,
91—93 (S. 266—322), 101, 102 abgedruckt. Da P.
,auf numerifche' oder, wie er S. 323 fagt, ,mechanifche
Vollftändigkeit verzichtet1 (S. VIII), hätte er wohl auf die
fchon gedruckten Stücke verweifen oder fich mit einem
Auszuge aus diefen und aus den unwichtigen Stücken
begnügen dürfen. Auch die Statuten der Jefuiten-Facul-
täten zu Trier, Paderborn u. f. w. hätten, um Wiederholungen
zu vermeiden, nicht alle vollftändig abgedruckt
werden follen. Am intereffanteften unter diefen Stücken
ift das unter Nr. 94 abgedruckte, welches P. .Ordnung
einer ausfchliefslich von Jefuiten geleiteten Univerfität'
nennt, welches aber, wie der Inhalt zeigt, fich auf die
öfterreichifchen Univerfitäten Wien, Graz, Tyrnau und
Kafchau (S. 350) bezieht.

Das S. 21—46 ftehende Rundfehreiben des Generals
Aquaviva De opinionum delectu ift auch (allerdings
nicht ganz fo correct) bei Döllinger und Reufch, Moral-
ftreitigkeiten II, 226—244 gedruckt (und I, 485. 488. 500
eingehend befprochen). Hier ift es vom J. 1592 datiert,
bei P. vom J. 1615, ficher unrichtig; denn in dem unmittelbar
davor flehenden Rundfehreiben vom 14. Dec. 1613
fagt Aquaviva, er halte es für durchaus unnöthig, einen
Catalogus earum opinionum, quas ut probabiles auf non
probabilcs amplecti aut rejieere debeamus anzufertigen,
und es ift gar nicht denkbar, dafs er, wie P. S. 17 meint,
nun doch ,bald darauf — zwifchen dem 14. und 31. De-
cember! — .ein grofses Rundfehreiben de opinium delectu
erlaffen habe'. Das Rundfehreiben vom 14. Dec. 1613
und das vorhergehende vom J. 1611 find offenbar fpäter
als das fragliche. Sie betonen viel ftärker als diefes die
Nothwendigkeit des Anfchluffes an die Lehre des Thomas
von Aquin, ohne Zweifel mit Rückficht auf den
Streit mit den Dominicanern de auxiliis (Index II, 298),
durch den auch das Decret de gratia efficaei vom 14. Dec,
1613 (S. 46) veranlafst ift.

Wie in der Theologie an den h. Thomas, fo follten
in der Philofophie die Jefuiten fich an Ariftoteles halten:
Nostri philosophi, verordnet Aquaviva 1613 (S. 19), unum
sequantur Anstotelem, ubieunque illius doctrina nihil a ca-
tholica verdate dissidebit. S. 121 fleht ein Decret gegen die
Cartefianifche Philofophie und S. 122 das Verbot »einiger [es
find 30] Cartcfianifcher und Leibniz'fcher Lehrfatze durch
den General Tamburini' vomj. 1706. Intereffant ift dieNotiz
S. 76, dafs der Pater Sforza Pallavicini, der Gefchichtfchreiber
des Trienter Concils und fpätere Cardinal, der
auch in anderen Punkten mitunter befondere Meinungen
hatte, widerrufen mufste, als er ,im Anfchlufs an Zeno,
in Widerfpruch mit Ariftoteles' gelehrt hatte, quantita-
tem ex meris punetis componi. Nicht unintereffant ift es
auch, dafs S. 373 als Fragen, die bei einem philofophi-
fchen Baccalaureatsexamen vorgelegt werden könnten,
beifpielsweife folgende angeführt werden: An viventium,
quae ex putri materia nascuntur, principalis causa Sit intel-
ligcntia. Cur soli mares interdum ambidextii sint. et hi
Semper eallidi. Bei dem theologifchen Doctorexamen
kann nach S. 379 u. a. die Frage aufgegeben werden: