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Ausgabe:

1890

Spalte:

338-339

Autor/Hrsg.:

Oehmke, Fr.

Titel/Untertitel:

Die fünf Hauptstücke des lutherischen Katechismus. Katechetisch bearb. 2. Aufl 1890

Rezensent:

Köstlin, Heinrich Adolf

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Theologifche Literaturzeitimg. 1890. Nr. 13.

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*s '»!?lWef>S dem Katecheten die eigene Arbeit abnehmen;
lieh tv'elmehr durch vollftändige Darbietung des kirch-
geifl" ehrftoffs zur felbftthätigen Durcharbeitung und
Wjrcj1£en Aneignung desfelben anregen. Ausgegangen
der u- 1 r VOn dem Katechismustext als der Darftellung
Kat [rcnlicnen Lehre; die letztere an der Hand der
GefV umUSWOrte disponirt, mit Spruch und biblifcher
an ° !r e belegt und ihre Schriftgemäfsheit erwiefen,
vie f" [Prechender Stelle die heilsmäfsige Bedeutung in
eiriacher Anwendung (Lehre, Dank, Beichte, Bitte) an-
lieptU- ^er hervorragende Werth diefes Handbuches
tun -'j der re'chen und gut geordneten Stoff-Darbie-
Wef rr -^ehrgang leidet, obfehon die 3. Auflage hierin
fr^, "thehe Fortfchritte gegenüber von den beiden
thp TCn ze'§t' an einzelnen Stellen unter dem Einbau
kett° glfch" fyffematifcher Lehrflücke und Gedanken-
Ae Cn' 0>J es z- b. wohlgethan ift, die Lehre von den
innmtern und Ständen Chrifti in folcher Ausdehnung
hfeh" f k ^es 2' Artikels zu behandeln, ob es nicht prak-
He"] .u<-htbarer und für das perfönliche Ergreifen des
L ,s ln Chrifto zweckdienlicher wäre, fleh genau an
nUr rV- anzuLhliefsen und ftreng auf ihn zu befchränken,
leinen und des Bekenntnifses Text durch lebens-
jerrn}e Vorführung des Lebens, Leidens und Sterbens
u belebend und beleuchtend — ob nicht Zeit gefpart
vor rf' wenn die Lehre von der ,Rechtfertigung', ftatt
ja ' Lehre von der Kirche, nach diefer gefetzt, wie
Sü 'a1 hte-kenntnifs gefchieht, wo die ,Vergebung der
unden, als dje erfte Stufe Durchführung des Er.

f^ungswerkes durch den hl. Geift in der Kirche er-
fai eint> als dasjenige Stück, welches wir fchon hier er-
frP-ren und erleben, während die beiden andern, die Be-
'ung von diefem Todesleib Rom. 7, 24 und der Einern
*H'n das aller Verfuchung entnommene ewige Leben
St Gegenftand der Hoffnung ift, ob nicht bei folcher
c_. ung der Parallelismus zwifchen den beiden Artikeln

q 'ch erlöfet von allen Sünden, vom Tod und von der
n6lVah des Teufels — Vergebung der Sünden, Aufer-
tr 7Un§ des Fleifches, ewiges Leben') heller in's Licht
l- .5 und fo die Heiligung als die Durchführung der
. Effing unmittelbarer einleuchtete, — kurz, ob es fleh
p.cht im Intereffe lebenswarmen, auf die Erfaffung des
eils zielenden Unterrichts empfehlen dürfte, den Ge-
jAnkengang noch mehr von der Feffel theologifcher
I ?ctrin loszulöfen und den Katechismus als ,Kinder-
fjre' in Luther's Sinn zu treiben, das alles find Fragen,
d welchen wir das Verdienft des verehrten Verfaffers,
r'en Buch feit 30 Jahren im Heffenland im Segen ge-
ih °at' mcnt im minderten bemängeln, welche wir
jj m aber zu geneigter Erwägung für die 4. Auflage an-
gei -ageben möchten. — Das zweite der angezeigten
iri h Zur Handreichung für den Religionsunterricht

daf fn Schulen des Königreichs Sachfen beftimmt. Der
te ^ur d'e evangelifchen Schulen unterm 19. Sep-

dJüber 1877 verordnete religiöfe Memorirftoff foll nach
r.01 »Lehrplan für die einfachen Volksfchulen des König-
.Jchs Sachfen' den Lehrern ,eine fefte Grundlage für
p r^ Arbeit und Sicherftellung gegen fubjective, mit den
der"6" wechfelnde Anfprüche bieten. Zugleich foll
uJ'Hbe pädagogifcher Willkür wehren, die mit Beauf-
^utigung des Keijgions- und Ertheilung des Confir-
j^andenunterrichts betrauten Geiftlichen darüber in
^""tnifs fetzen, worauf fie in den angedeuteten Be-
re?.nUngen rechnen können'. Soll die Behandlung des
u '§lo{en Memorirftoffs dem Zwecke der Einheitlichkeit
w Gleichartigkeit des Religions-Unterrichts gerecht
fürn^0' *° erne'ff> dafs der mafsgebende Gefichtspunkt
Me . Behandlung die möglichft enge Verbindung des
J^orirftoffs mit dem Lehrbuch der Kirche, mit dem
Auf-epnismus, fein mufs. Nicht blofs die Anordnung und
Chi einar,derfolge des Memorirftoffs ift aus dem Kate-
de Smils zu- rechtfertigen, fondern auch die Behandlung
einzelnen Spruchs oder Lieds, wie der biblifchen

Beifpiele durch die Zweckbeziehung auf den Katechismus
zu beftimmen, fomit der Memorirftoff als das Material
zur Veranfchaulichung, Begründung und Ausführung
(concreten Bereicherung) der Katechismusgedanken
zu verwerthen, woraus fich ergiebt, dafs beide, Katechismus
und Memorirftoff, nicht parallel neben einander,
fondern auf jeder Stufe miteinander behandelt werden
müffen, die Sprüche z. B. nicht für fich, in einzelnen
Spruchkatechefen, fondern unter dem beftimmten Gefichtspunkt
, welcher fich aus ihrer Stellung im Katechismus
ergiebt, und in der Ausdehnung, welche der daraus fich
ergebende beftimmte Lehrzweck erfordert, zu erörtern
find. Eine Anleitung zu folcher concentrirter Behandlungsweife
will das vorliegende Buch geben, welches
zunächft die einleitenden Fragen und das erfte Haupt-
ftück nebft der Lehre von der Sünde umfafst. Ueber
die Anordnung des Ganzen ift, da fie durch die amtliche
Verordnung gegeben ift, nicht zu rechten. Die
Behandlungsweife des Verfaffers ift bündig und über-
fichtlich, fie verräth den geübten, um Schärfe und Spar-
famkeit im Ausdruck fich bemühenden Katecheten, dem
es vor allem um feite Begriffe, nicht um wortreiche
Umfchreibungen, um klare Verknüpfung des Gewonnenen
, nicht um erbreiternde und durch alle möglichen
verfrühten Anwendungen das Gewonnene verdeckende
Betrachtungen zu thun ift. Im Einzelnen wären die im
Spruchbuch für eine in echt lutherifchem Sinne gehaltene
Durcharbeitung des Dekalogs gegebenen Handhaben
in noch fruchtbarerer Weife auszunützen gewefen.
Wenn das Spruchbuch an die Spitze des Dekalogs
das grofse Grundgebot Matth. 22, 37—40 (Rom. 13, 10)
Hellt, wie nahe lag es dann, den Dekalog von vornherein
unter den Gefichtspunkt zu rücken, dafs die einzelnen
Beftimmungen die Entfaltung des Grundgebots
darftellen, dafs die Erfüllung der erfteren eben als
folche die des letzteren erweift, und dafs wieder die Erfüllung
der Einzelgebote nur dann eine chriftliche ift,
wenn fich darin das Grundgebot bethätigt; wie fchön
hätten fich dann das 9. und 10. Gebot als Abfchlufs des
Ganzen ergeben, als die Probe für die Echtheit und
Wahrheit der Liebe zum Nächlten als dem Ebenbild
Gottes und ebendamit der Liebe zu Gott, wie natürlich
wäre dann der Uebergang zum zweiten Hauptftück
geworden. Dafs der Verf. S. 104 o. zu folcher einheitlicher
Abrundung den Anlauf nimmt, war uns eine erfreuliche
Wahrnehmung. Ueber das Ganze wird ein
abfchliefsendes Urtheil erit nach Vollendung des Werkes
möglich fein.

Friedberg. H. A. Köftlin.

Oehmke, 1. Sem.-Lehr. Fr., Die fünf Hauptstücke des lutherischen
Katechismus. Katechetifch bearb. 2. Aufl.
Gotha, Schloefsmann, 1889. (X, 625 S. gr. 8.) M. 6. —

Das vorliegende Buch ift aus der Praxis der Semi-
narfchule zu Cammin erwachfen. Der Verfaffer ift nicht
aus eigener Initiative an die Veröffentlichung herangetreten
, fondern durch wiederholte Aufmunterung von
mafsgebender Seite dazu veranlafst worden; ftückweife,
jedesmal wieder erft auf erneuten Anftofs hin, erfolgte
die Herausgabe: 1866 erfchien die Bearbeitung des 3. Artikels
auf Veranlaffung des damaligen Seminardirectors
in Cammin, Trinius, der wünfehte, dafs der damals fchon
dreifsig Jahre hindurch im Volksfchulamt und Seminar-
dienft erprobte Verfaffer weiteren Kreifen eine Probe
feiner Weife, den Katechismus zu behandeln, biete, eine
Reihe von ausgeführten Lehrproben, an deren Hand fich
die jüngeren Lehrer weiterbilden könnten. 1870 war
von der Schrift eine 2. Auflage nöthig; es kam die Bearbeitung
des 1. Hauptftücks hinzu; 1872 die des 2. und
3. Artikels, 1879 das Ganze, das nun in 2. Auflage vorliegt
. Schon die Gefchichte der Veröffentlichung zeigt,