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Ausgabe:

1889 Nr. 5

Spalte:

111-114

Autor/Hrsg.:

Allard, Paul

Titel/Untertitel:

Histoire des persécutions pendant les deux premiers siècles d ´après les documents archéologiques 1889

Rezensent:

Neumann, Karl Johannes

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Iii Theologifche Literaturzeitung. 1889. Nr. 5. 112

magitur, 51, 7 1. 3, 13 ft. 3, 23; 54, 5 Note 1. I Tim.4, 1 — 3 I Allard, dafs diefelbe an diefen Unterfuchungen vorbei-
ft. Tim. 1, 4; S. 56, 191. altert; S. 88 Z. 12 v. uA.connexos; geht. Von Doulcet's Buche will ich nicht reden, denn
S. 93» 27 1. (ptoOTrjeaiv; 91, 19 1. ofidlaig; S. 99 Z. Ii v. u. ich handle hier nur von Werken, die auf felbftändiger

I. 12, 29. S, 66, 33 L Wyttenbach. Im Index I fehlt Solon ' Gelehrfamkeit beruhen.

37, 18, bei Ptolemaeus Mend. die Stelle 39, 17. Im Index Von Allard's grofsem Werke, deffen erflen Theil ich

II vermiffe ich bei 'Atywttoq 28, 29, bet'xCdiöwvtvg 10, 21, i heute befpreche, find bereits drei Bände erfchienen, die
bei ^Aaaiqwi 38, 13 f., bei "EXlinveg 15,7. 37, 1 fowie die indeffen (elbftändige Bücher bilden. Sie führen die Er-
Artikel U/Axua/wr (26, 9) und Tvrdaglg {Clytäumestra Zählung bis auf Carus und feine Söhne, aber fchon hat

II, 22). Auch der pythifche Flötenfpieler 26, 14 hätte hier der Verf. in einem Auffatze der reime des questions histo-
feinen Platz verdient; den Proteus (Peregritius) würde ich riques (XXIII. 87. livr. 1 juillet 1888. Paris. S. 51—91)
lieber hier als unter den Auetores einreihen, denn ob , mit der Schilderung des diocletianifchen Regimentes be-
26,21 ff. anfpielt auf eine fchriftliche Aeufserung defselben, gönnen. Den Mafsftab für das Urtheil überfeine Leiftung
ift mindeftens fehr fraglich. Von Auslaffungen im 3. Re- mufs eine Vergleichung mit der Arbeit Aube's, müffen
gifter find mir aufgefallen: bei ßetoßetoog 29, 23, bei dia- ferner die Forderungen geben, die der deutfehe Hiftoriker
ßüXXtiv 36, 12 (33, 27), bei eixojv 35, 1. 24, bei S7riTr'ldeuftu zu ftellen das Recht hat. Die Anfchauungen des Ref.
34, 19, bei xtjQvtteiv 29, 12, bei Xoltjov 22, 18, bei /terd- weichen von denen Allard's vielfach auf das Allerftärkftc
ysiv 18,22, bei -.rditog 2,20, bei noiriaig 43, 13, bei "/aha ab; aber wenn er an dem Buche lediglich zu tadeln hätte.
27,i9cf.Lucian48,i5.2i.39,undbei(//i"/?j5,ii nach der S.VII, würde er dasfelbe nicht befprechen, um nicht den Schein
und im Index sub nctQOiioiovv, ervtiua und i'Z»; gewählten der Voreingenommenheit gegenüber derBehandlung eines
Lesart. Schliefslich fpreche ich noch mein Bedauern aus, Stoffes zu erwecken, mit dem fich feine eigenen Studien
dafs Schwartz nicht lieber nach Capiteln und — den Har- ; feit geraumer Zeit befchäftigen.

nack'fchen — Paragraphen citirt hat als nach den Seiten und Die Unterfuchungen von Aube find denen Allard's

Zeilen feiner Ausgabe; fobald eine neue Auflage nöthig gegenüber durch eine freiere Stellung zu der Tradition
wird — und das mufs ja rafch eintreten — ift der ganze ausgezeichnet; trotzdem vermifst man in ihnen vielfach,
Index umzuarbeiten, und wer für Befitzer anderer Tatian- befonders in den fpäteren Bänden, die Genauigkeit und
ausgaben Citate mit Hülfe diefes trefflichen Index geben die Schärfe. Allard darf für accurater in den Einzelheiten
will, ift immer gezwungen, durch zeitraubendes Nach- gelten. Beide wiffen, anders als Doulcet, aus den Quellen
fchlagen die Capitelzahl feftzuftellen. felbft zu lernen, wenn fie auch weit davon entfernt find,

Marburg. Ad. Jülicher. £.ezu erfchöpte». In 4er §^«™gftWdwn

______Prägen macht (ich bei Allard der Einflufs Le Blant s ftärker

Allard, Paul, Histoire des persecutions pendant les deux > a's bei Aube geltend, und gewifs mit vollem Rechte.
Premiers Siecles d'apres les documents archeologiques. ~ ,n . dl e.ff <? gebührt doch das Verdienft zum erften
t> ■ t er 00 »vwtv ^ c 10 -^al eine Ueberficht der Kategonen des romifchen Straf-

lans, Kecottre, 1885. XXXIX, 401 b. 8.) rcchts geboten zu haben, unter welche das Verfahren

Das lebendige Intereffe, das in Frankreich fleh feit der Chriften fubfumirt werden konnte; wenn er auch frei-
Alters der römifchen Kaiferzeit zugewandt hat, hat | lieh keine Plntfcheidung dafür an die Hand gegeben hat,
auch für die Gefchichte der alten Kirche PVüchte gezei- nach welchem Gefichtspunkt es im einzelnen P"alle in
tigt. Man hat es verftanden, fleh auf dem Boden alter 1 Wirklichkeit beurtheilt wurde. Wo Allard in der Feft-
und neuer Ueberzeugungen und Culte zurechtzufinden, in Heilung der Thatfachen irre geht, da fehlt es meiftens
denen der religiöfe Glaube des ausgehenden Alterthums an hiftorifcher Kritik, die fein Urtheil über undatirte, falfch
fleh offenbarte und mit denen das junge Chriftenthum zu datirtc, abgeleitete oder unzuverläfftge Berichte hätte
ringen hatte; die Arbeiten von Boiffier und Reville über leiten können. Und eine ftarke Verkehrtheit in der
die römifche Religion im Zeitalter der Julier, der An- Motivirung beruht zum grofsen Theil auf dem Mangel wirk-
tonine und Severe find auch in Deutfchland unentbehrlich, licher Einficht in den Entwickelungsgang der chriftlichen
Aber nicht nur den Gegenfatz der Religionen, auch die Gemeinfchaft.

Beziehung der heidnifchen und chriftlichen Gemeinfchaf- Nach der Meinung des Verf's. haben keine politifchen

ten hat man erwogen; man hat gefucht, die Stellung zu Erwägungen, fondern meiftens 'niedrige und nichtige Mo-
erkennen, die der römifche Staat zu verfchiedenen Zeiten tive' den Anlafs zu den Verfolgungen gegeben; eine
dem Chriftenthum und der Kirche gegenüber einnahm, politifche Idee fei dabei höchft feiten zu Tage getreten.
Diefe Unterfuchungen find durch die Abneigung gegen Diefe Anficht ruht auf vollftändiger Verkennung der Be-
ifolirende Bearbeitung eines Bruchftücks und die Nei- j deutung, die der Kaifercult für das Reich gehabt hat;
gung zu Gefammtdarftellungen ganz entfehieden geför- der allmählichen Befreiung der chriftlichen Propaganda
dert worden. Auch hier gilt eine Beobachtung, wie fie von den PVffeln des Judenthums; der Schritt für Schritt
Mommfen jüngft für das Staatsrecht ausgefprochen, dafs fich vorbereitenden Verbindung der Gemeinden zur Einnämlich
Alles ineinandergreift und die Gefammtforfchung 1 heit der Kirche. Von dem gewaltigen Proceffe freilich,
der einzelnen Unterfuchung überlegen gegenüberfteht. der zur Bildung der katholifchen Kirche geführt hat, er-
Irgend eine einzelne Chriftenverfolgung richtig zu cha- fahren wir aus Allard's Buche nichts; und doch find die
rakterifiren, ihre Urfachen und ihre Wirkungen aufzu- allgemeinen Verfolgungen des 3. und des beginnenden
decken wird am eheften gelingen, wenn man zugleich 4. Jahrhunderts unverftändlich, fo lange man nicht ein-
das Ganze überfchaut. fleht, dafs diefelben gegen die Organifation der Kirche

Was ift aber diefes Ganze? Den vorliegenden fran- : gerichtet find. Was meiner Ueberzeugung nach den Kern
zöfifchen Darftellungen zu Folge wäre es eben lediglich der Frage nach Zweck und Bedeutung diefer grofsen
die Kette von Berührungen zwifchen dem Staate und Verfolgungen bildet, habe ich gelegentlich eines Berichtes
der Kirche. Man gewahrt indeffen, dafs auch der Ueber- über die neueren Arbeiten von Plarnack im Deutfchen
blick über diefe noch nicht in allen P'ällen den Einblick | Wochenblatt vom 16. Mai 1888 S. 93 ff. angedeutet;
in die Motive geftattet. Einen folchen gewährt, wie es Allard's Unterfuchungen find aber nicht darauf eingerichtet,
fcheint, erft die Einficht in den Entwickelungsgang der folche Fragen zu beantworten. Zwar ift die Unterfchei-
chriftlichen Gemeinfchaft felber, in ihre Stellung zum ; dung von Verfolgungen auf Grund von kaiferlichen Edicten
heidnifchen Wefen und zum Staate, in die Verfaffung : und von folchen, die nur durch Refcripte geregelt werden,
der Gemeinden und die Organifation der Kirche. Die : zutreffend und wichtig; aber noch wichtiger ift die Frage,
letzten Jahrzehnte theologifcher Arbeit haben in Deutfch- aus welchem Grunde man von den Inftructionen für
land gerade hierüber Licht verbreitet; und es ift unleug- einzelne Fälle zu einer grundfätzlichen und umfallenden
bar ein Mangel der Gefchichtfchreibung von Aube und I Regelung vorfchritt.