Recherche – Detailansicht

Ausgabe:

1889 Nr. 24

Spalte:

600-601

Autor/Hrsg.:

Berti, Domenico

Titel/Untertitel:

Giordano Bruno da Nola 1889

Rezensent:

Reusch, Franz Heinrich

Ansicht Scan:

Seite 1, Seite 2

Download Scan:

PDF

599

Theologifche Literaturzeitung. 1889. Nr. 24.

600

Unterfuchungen wird wiederum dadurch gefchmälert, dafs
fie (ich auf jene verfehlte Interpolationshypothefe gründen.
Immerhin hat fich W. das Verdienft erworben, einmal eingehend
die Frage erörtert zu haben, ob die Schwierigkeiten
, welche dem Verftändnifs des Briefes entgegenflehen,
durch die Annahme einer fpäteren Ueberarbeitung gehoben
werden können. Es ift dies ein Verdienft, felbft für den
Fall, dafs der Verf. nur das Gegentheil von dem, was
er beabfichtigte, erreicht haben follte.

Marburg. Adolf Link.

Mirbt, Privatdoc. Lic. Karl, Die Stellung Augustins in der
Publicistik des gregorianischen Kirchenstreits. Leipzig,
Hinrichs, 1888. (V, 113 S. gr. 8.) M. 3. —

Diefe ungemein fieifsig und genau gearbeitete Unter-
fuchung fetzt lieh zur Aufgabe, den fclinflufs Auguftin's
und feiner Schriften in der deutfehen und italienifchen
Streitliteratur des gregorianifchen Zeitalters nachzuweifen.
In einem erften Theil ftellt fie dieKenntnifs Augu-
ftin's feit, wie fie aus jenen Schriften hervortritt. Durch
Verfolgen aller ficheren und unficheren auguftinifchen
Citate in 34 Schriften, durch Nachweis der richtigen,
unrichtigen oder fehlenden Quellenangaben, durch
Beobachtung der Häufigkeit mit der einzelne, der
Seltenheit, mit welcher andere Schriften herangezogen
werden, kommt Mirbt zu dem Ergebnifs, dafs zwar
auguftinifche Dicta eine grofse Rolle gefpielt haben —
nur Gregor d. Gr. wird etwa gleich oft, die pfeudoifido-
rifchen Decretalen häufiger citirt —, dafs fie aber in der
Regel den Sammlungen folcher Sentenzen entnommen
worden feien, wie fie fchon früher zahlreich beftanden
haben und insbefondere auch in den Bücherverzeichnifsen
jener Zeit häufig anzutreffen find. Die unmittelbare Benutzung
der auguftinifchen Werke, die gleichfalls in
zahlreichen Abfchriften verbreitet find, erfcheint als fehr
zweifelhaft und ift nur bei Walram von Naumburg ficher
nachzuweifen.

Der zweite Theil (S. 76—110) geht nun dem
fachlichen Einflufs Auguftin's durch die religiöfen,
ethifchen und theologifche n Anfchauungen der
Streitfchriften nach. Er zeigt, wie der Einflufs Auguftin's
bei den Gregorianern ebenfo wie ihren Gegnern durchaus
gleichartig ift, wie nur die Auswahl und praktifche
Anwendung auguftinifcher Anfchauungen fowie die Folgerungen
aus ihnen verfchieden find. Es tritt da vor
allem auch der Unterfchied hervor, ob man fich an die
originellen neuen Gedanken Auguftin's in ihrem eigen-
thumlich neuen Sinn hält oder an die vulgären Gedanken,
die er von früher übernommen hat oder die durch Ab-
ftumpfung feiner Begriffe fich in der Folgezeit gebildet
haben. Es tritt dabei die bezeichnende Thatfache hervor
, dafs die Antigregorianer ein viel gröfseres
Erbe echt auguftinifcher Gedanken aufzuweifen
haben, als ihre Gegner. So hat eben jener Walram,
der Auguftin felbft gelefen hat, den Kirchenbegriff am
reichhaltigften im auguftinifchen Sinn entwickelt. Er hat
insbefondere den Begriff der Einheit der Kirche, als der
religiöfen Organifationsform der einheitlichen Menfchheit,
fowie die Beftimmung der daraus fich ergebenden religiöfen
Pflichten (pax et Caritas) am vollften und ge-
treueften bewahrt, hat mit Auguftin die empirifche, or-
ganifirte und die wahre Kirche, ihre ideale, religiöfe und
ihre verfaffungsmäfsige Einheit unterfchieden, freilich aber
diefe Unterfcheidung noch weniger als Auguftin fefthalten
können; er hat endlich auch den auguftinifchen Sinn der
Katholicität und Heiligkeit feftgehalten. — Das fitt-
liche Wefen des Staats und fein Verhältnifs zur
Kirche wird auf beiden Seiten im Anfchlufs an Auguftin
benimmt: auch hier hat Walram allein die gröfseren
Zufammenhänge gewahrt in der Wiederholung des Schema's
von der civitas dei und civitas terrena bezw. diaboli und
auch hier hat er den urfprünglichen Sinn Auguftin's getroffen
, indem er aus der Vermifchung der beiden nichtnur
fittliche Schädigung, fondern auch fittliche Pflichten gegen
den Staat für die Mitglieder der civitas dei folgen läfst.
Die übrigen Schriftfteller halten fich nur an die auguftinifchen
Ausführungen über den Urfprung und das Wefen
des Staats. Die Antigregorianer folgen derjenigen Linie,
nach welcher A. dem Staat göttliche Stiftung und auch
dem fchlechten Regenten den Anfpruch des Gehorfams
zuerkennt. Wenn aber Gregor und feine Partei auch
die andere aufnehmen, wonach der Staat auf Gewaltthat
und Sünde, auf teuflifche Machenfchaft zurückgeführt
wird, fo halten fie dabei — und darauf wird häufig
nicht genügend reflectirt — doch fonft auch jene erfte
Linie feit, erkennen feine göttliche Stiftung an, ftreben
daher nicht die Vernichtung des Staats, fondern feine
Unterordnung unter die Kirche, feine Einfpannung
in ihren Dienft auch in deren innerften Angelegenheit
an. Die Antigregorianer dagegen nehmen von
Auguftin den Begriff der Nebenordnung beider Gewalten,
folgen aber in der Verfechtung der Selbftändigkeit der
innerkirchlichen Befugnifse des Staats überhaupt keiner
theoretifchen Autorität, fondern dem thatfächlichen
Rechtsftand im deutfehen Reich. — Mirbt weift dann
noch ferner nach, wie in der Bekämpfung des gegen
Heinrich IV. verhängten Banns die Kaiferlichen, in der
Frage der fimoniftifchen Weihen Vertreter wie Beftreiter
ihrer Giltigkeit, fich auf Auguftin berufen konnten und
wie aufserdem in einer ganzen Menge von Nebenfragen
feine Autorität angezogen wird. — In einer vortrefflichen
Ueberficht (S. 110—113) ftellt Mirbt feine Ergebnifse
zufammen.

Diefe werden Manchem für die grofsen Aufgaben
der Gefchichte als unbedeutend erfcheinen. Mit Unrecht.
Sie find willkommen zu heifsen vor allem als beinahe
erftes ftreng methodifches Anfaffen einer Arbeit, die ge-
than werden mufs, wenn fie noch fo wenig feffelnd und
äufserlich lohnend fein mag. Die Gefchichte der Ueber-
lieferung, welche das Mittelalter mit dem Alterthum
verbindet, des Erbes, welches es von ihm überkommen
hat, die Gefchichte des religiöfen Lebens, der Sitte,
der Theologie ift keine geradlinige gewefen; fie hat eine
gewaltfame Unterbrechung erlitten. Wenn wir irgend zu
klarer Würdigung der Entwicklung in den Jahrhunderten
kommen wollen, welche zwifchen dem Ausgang der
römifchen Zeit und der Feftftellung der mittelalterlichen
Art liegen, fo mufs vor allem Sicherheit darüber gewonnen
werden, was ererbt und was errungen, was bewahrt
und was umgebogen ift. Hier liegt noch eine
unendliche Aufgabe. Des Verfaffers Arbeit ift ein
werthvoller Beitrag dafür.

Giefsen. Karl Müller.

Berti, Domenico, Giordano Bruno da Nola. Sua vita e sua'
dottrina. Nuova edizione riveduta e notabilmente ac-
cresciuta. Torino, G. B. Paravia e Comp., 1889. (VIII,
488 S. 8.) s Lire.

Die erfte Auflage diefes Buches, welche durch die
Mittheilung der Acten des Proceffes der Venetianifchen
Inquifition gegen Bruno deffen Lebensgefchichte wefent-
lich aufgehellt hat, ift 1868 erfchienen. Weitere Docu-
mente, insbefondere über den Römifchen Procefs, hat
Berti 1876 bezw. 1880 UQocumenti intorno a G. Bruno)
veröffentlicht. Namentlich durch die Benutzung diefer
Documente hat Berti feine Darfteilung in der neuen Auflage
vervollftändigt (das über den Römifchen Procefs
handelnde 16. Capitel ift jetzt zu vier Capiteln, 16—19,
erweitert); auch fonft ift im Einzelnen manches berichtigt
und ergänzt. Die Gefchichte des Römifchen Proceffes
wird freilich ungenügend bleiben, fo lange nicht neue
Documente darüber bekannt werden. Die lange Dauer
desfelben, vom Februar 1593 bis Februar 1600, fucht
Berti durch Vermuthungen zu erklären; aber diefe find