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Ausgabe:

1889 Nr. 18

Spalte:

451-455

Autor/Hrsg.:

Allard, Paul

Titel/Untertitel:

Histoire des persécutions pendant la première moité du troisième siècle 1889

Rezensent:

Neumann, Karl Johannes

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Theologifche Literaturzeitung. 1889. Nr. 18.

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find vorgenommen, die Paralleltexte verglichen. Nicht- I
Affyriologen werden eine willkommene Erleichterung für
das Verftändnifs der affyrifchen Sprache in der genauen
fynoptifchen Anordnung von Text und Ueberfetzung
finden (der Text auf den geraden, die Ueberfetzung auf
den ungeraden Seiten). Dagegen hätte für den Zweck
der Ueberfichtlichkeit in den zwei Zeilen, die über dem
Texte zur Verfügung find, viel mehr gefchehen können,
als das überflüffige ,Infchrift' bezw. ,Infchriften' links,
der blofse Königname rechts bieten. Der Raum links
würde, um S. 72 f. als Beifpiel anzuführen, aufnehmen I
können: ,Asur-näsir-abal (885—860), Annalen-I. Col. II', j
rechts: ,2. Jahr' und eine Angabe des Seiteninhalts. Das |
Buch würde dadurch viel handlicher werden. Mehr hätte j
auch in den Anmerkungen gefchehen können. Bei der
weiten Verbreitung, welche der Sammlung gewünfcht
wird und gewünfcht werden mufs, genügt es doch nicht,
für geographifche Erörterungen auf Schrader's ,Keilin-
fchriften und Gefchichtsforfchung' und Delitzfch's ,Wo lag
das Paradies?' zu verweifen. Der Verpflichtung, in diefer
Richtung etwas zu bieten, kommt die fchöne Karte am
Ende des Buches allerdings entgegen, aber doch in gar
zu fchüchterner Weife. So viel auf diefem Gebiete noch
unficher ift — und fehr viel wird es immer bleiben —
die Karte durfte doch eine gute Anzahl Namen mehr
tragen. Jetzt fchwebt der Lefer für weite Strecken völlig
in der Luft, und felbft eine auf irgend etwas geftützte
Vermuthung würde dem gegenüber beruhigend wirken.
Um recht reichliche Karten oder Skizzen darf man für
die Fortfetzung bitten. Ferner hätten die Infchriften zu
gegenfeitiger Erläuterung ohne Raumvergeudung herangezogen
werden können, vor allem die trefflichen canones
der Eponymenliften und der ,fynchron. Gefchichte'. Die
letztere ift wiederum infofern zu kurz gekommen, als
für die darin erwähnten Könige foweit möglich auf die
vorhergehenden Infchriften follte verwiefen fein, auch
eine Angabe ihrer Regierungszeit bei ihnen ebenfo
erwünfcht gewefen wäre, wie bei den in befonderen Infchriften
vertretenen. Verfchiedene Lefung; desfelben
Könignamens hätte nicht ohne Erläuterung bleiben follen,
vgl. Tukulti-Ninib S. 57. 123 mit Tuklat (Tukulti) — Adar
S. 51. 131. Auch an die affyr. Könignamen in der
,fynchron. Gefch.' Col. II. Z. 3 und Haupttafel Z. 14
heften fich ähnliche Fragen. Mit diefen Wünfchen, die
hoffentlich bei den ferneren Bänden in geneigte Erwägung
gezogen werden, mag es genug fein; es war gerade an
diefem Orte Pflicht, das Intereffe eines weiten Leferkreifes
dem engeren fachmännifchen gegenüber zu wahren.

DieUeberfetzung weifsWörtlichkeit mit ausreichender
Klarheit glücklich zu verbinden. Die Sprache Peifer's
ift in den Anmerkungen öfter etwas ungelenk oder nach-
läffig; S. 79 Anm. findet fich ein Satz, der unbedingt
nicht vorkommen dürfte: ,Es fteckt hier eine im Asurn.
dann vorkommende Phrafe drin, wenn er einen Gewalt-
marfch vorhat'. S. 53 vorletzte Z. des Textes verbeffere
man ,dem tüchtigen Gott'.

Möchte das verdienftliche Unternehmen rüftig fort-
fchreiten und in jeder Beziehung feinen Zweck erreichen !

Strafsburg i./E. K. Budde.

Allard, Paul, Histoire des persecutions pendant la premiere
moitie du troisieme siecle (Septime Severe, Maximin,
Dece) d'apres les documents archeologiques. Paris,
Lecoffre, 1886. (XV, 524 S. 8.)
Der zweite Band von Allard's Gefchichte der Chriften-
verfolgungen behandelt die Zeit vom Regierungsantritte
des Septimius Severus bis zum Tode des Decius. Allard
entfcheidet fich demnach für eine ganz andere Einthei-
lung des Stoffes als die bisher übliche; aber ich bezweifle
es, dafs feine Neuerung Beifall verdient. Dafs
die Thronbefteigung des Severus nicht die geringfte

Aenderung bedeutet, verkennt Allard felber nicht; er hat
mit ihr diefen Band nur darum begonnen, um die Regierung
des Severus nicht zu zerreifsen, während feiner
Meinung nach das Edict des Severus gegen die Chriften
den Beginn der neuen Periode bezeichnet. Jetzt wende
fich zum erften Male ein kaiferliches Edict gegen die
Chriften, während bis dahin nur Refcripte ihre Angelegenheiten
geordnet hätten.

Gewifs wird niemand den Unterfchied verkennen
wollen, den es ausmacht, ob gegen die Chriften auf
Grund einer überall durch öffentlichen Anfchlag bekannt
gemachten kaiferlichen Verfügung eingefchritten wird,
oder ob der Kaifer lediglich durch ein Refcript dem
Statthalter eine Weifung giebt, mag diefelbe auch allgemein
als Norm betrachtet werden und in die Inftruc-
tion |der Statthalter gelangen. Hat Severus gegen die
Chriften wirklich ein Edict erlaffen, fo wird niemand
die Bedeutung desfelben unterfchätzen. Aber ich ver-
miffe jede Begründung diefer unbeftritten herrfchenden
Meinung. Elbenfo unwahrfcheinlich ift es, dafs die Verfügung
des Severus gegen die jüdifche Propaganda die
Form des Edictes gewählt habe, und nicht, dem Vorgange
des Antoninus Pius folgend, die des Refcriptes.
Den Inhalt diefes Judenrefcriptes hat man allerdings
noch nicht ermittelt, wenn man den von Ensch, h. e.
VI 12, 1 berichteten Schritt des Domninos, der fich
dem Judenthum angefchloffen hat, um den Gefahren der
feverifchen Verfolgung zu entgehen, entweder unerklärt
läfst oder aus ihm eine laxe Handhabung der feverifchen
Verfügung folgert. Auffallend ift es, dafs Paulus, sentent.
V 22, 3. 4, Allard nicht entgangen ift und dafs er trotzdem
das richtige Urtheil über Domninos nicht gefunden
hat; auch bedarf die Stelle des Paulus noch erneuter
Unterfuchung. Aber darin hat Allard Recht, dafs er
die Verfügung gegen die Chriften von der gegen die
Juden fcheidet. Die neue Datirung des Verbotes der
chriftlichen Propaganda in Wirth's quaestiones Severianac,
1888, p. 32 ff. hat Allard natürlich noch nicht gekannt
, aber ein Schade ift ihm daraus nicht erwachfen.
Denn die Beweisführung der Schrift von Wirth ift an
diefer Stelle unmethodifch und unhaltbar.

Mindeftens den gleichen Bedenken wie der Anfang
unterliegt der vom Verf. gewählte Endpunkt feines Bandes.
Denn als Vorausfetzung darf doch gelten, dafs der Verf.
in' diefem als felbftändiges Werk bezeichneten Buche
wirklich eine einheitliche Periode hat zur Darfteilung
bringen wollen, und dafs nicht etwa die Rückficht auf
die Zahl der Bogen feine Periodifirung beftimmt hat. Hält
man dies feft, fo ift zu fagen, dafs eine unglücklichere
Eintheilung nicht leicht gefunden werden konnte. Man
mag immerhin darüber ftreiten, ob der Beginn der deci-
fchen Verfolgung oder fchon die Mafsregeln des Maximinus
Thrax die veränderte Stellung des Staates zu der
Kirche offenbaren; aber das Einfchlafen der Verfolgung
und der Tod des Decius bezeichnet wirklich keinen Ein-
fchnitt von grundfätzlicher Bedeutung.

Solche Mängel zu vermeiden, wäre es freilich nöthig
gewefen, die Motive zu unterfuchen, die den Staat zum
Verbot des Chriftenthums und zur Verfolgung der
Kirche geführt haben. Aber bereits in dem Berichte
über den erften Band von Allard's Werke mufste darauf
hingewiefen werden, dafs der Verf. das Bedürfnifs, hierüber
zur Klarheit zu kommen, nicht gefühlt hat; er hat
die Frage wenigftens nicht ernftlich aufgeworfen. Und
doch ift die Gefchichte der Beziehungen von Staat und
Kirche ohne die Berückfichtigung der fortlaufenden Ent-
wickelung nicht zu fchreiben, welche die Verfaffung der
Kirche durchmacht. Diefe Betrachtung ift es, welche
zeigt, wann der heidnifch-römifche Staat einfehreiten
mufste, um fich als folcher behaupten zu können, wann
er auf Grund erworbener Einficht wirklich eingefchritten
ift, und wie es möglich war, dafs er die Bedeutung der