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Ausgabe:

1889

Spalte:

417

Autor/Hrsg.:

Heiligstedt, Aug.

Titel/Untertitel:

Präparation zur Genesis. 3., verb. Aufl 1889

Rezensent:

Budde, Karl

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Seite 1

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Theologische Literaturzeitung.

Herausgegeben von D. Ad. Harnack, Prof. zu Berlin, und D. E. Schürer, Prof. zu Giefsen.

Erfcheint Preis
alle 14 Tage. Leipzig. J. C. Hinrichs'fche Buchhandlung. jährlich 16 Mark.

IST' 17. 24- August 1889. 14. Jahrgang.

HeiHgftedt. Präparation zur Genefis, 3. Ausg.
(Budde).

I.oening, Die Gemeindeverfaflung des Ur-

chriftenthums (Harnack).
Zur Frage nach der EntUehungsreit der Kon-

(lanlinifchen Schenkung, I. Artikel (Krüger).
Kayfer, Das Buch von der Erkenntnifs der

Wahrheit oder der Urfache aller Urfachen,

nach fyrifchen Handfchriften hrsg. (Wellhaufen
).

Lallemand, Essai sur l'histoire de l'education
dans l'ancien Oratoire de France (Reufch).

Herder's Briefe an Joh. Georg Hamann, hrsg.
von Otto Hoffmann (Lindenberg).

Hahnemann, Karl Wagner-Groben, Pfarrer
(Meier).

Ziegler, Der alte Gott lebt noch (Lindenberg).
Kit fehl, Das chriftliche Lebensideal in Luthers

Aufiaflung (Häring).
Kratz, Katholik oder Proteftant? (Fayl.
Dennert, Parabeln nach der Natur (Meier'.
Kingsley, Predigten 1 Hans).

Heiligste dt, Dr. Aug., Präparation zur Genesis mit den

nötigen die Ueberfetzung und das Verftändnis des
Textes erleichternden Anmerkungen. In 3. verb. Aufl.
hrsg. von Dr. Max Budie. Halle, Anton, 1888. (VIII,
126 S. gr. 8.) M. 1. 80.

Auf dem Umfchlag fleht immer noch die mit reichlichen
,Venn' verclaufulirte Empfehlung aus dem Theol.
Literaturbericht 1887, die in meiner Anzeige Jahrg. 1888
Nr. 16 angezogen wurde; fo darf auch immer wieder
auf das dort eingewandte ,Aber' verwiefen werden.
Nun aber auch ein Beifpiel zur Kennzeichnung des Ver

haltung der theologifchen Fragen und der theologifchen
Vorausfetzungen' zu behandeln — aus dem einfachen
Grunde, weil es ein Kirchenrecht damals nicht gegeben
hat, und das Problem des Urfprungs und der früheften Ent-
wickelung der Gemeindeorganifation ein theologifches
ift. Das, was er ankündigt, hätte mithin nur einen Sinn,
wenn unter ,theologifch'jene inhärente Voreingenommenheit
und Unvernunft der Theologen zu verliehen wäre,
welche in weiten Kreifen ein Glaubensartikel ift wie die
Erbfünde. So wird die Mehrzahl feiner Fachgenoffen,
die nie eine theologifche Arbeit über den Urfprung der
Gemeindeorganifation in die Hand genommen hat, den

fahrens. Auf S. 3 wird rrn CK dreimal erklärt, zu 1, Verfaffer verliehen. Allein fo kann er es felbft nicht

20. 21. 24, und zwar jedesmal verfchieden (um es kurz
anzudeuten: als Spiritus vitae, animal VWUtn, animal vitac),
und dies ohne jede Bezugnahme auf einander. Endlich
noch unten die tieffinnige Anm. zu v. 21: ,i"Pnn OB?
Seele, die lebende, d. i. welche lebt." Dahinter in trautem

haben; denn er bewegt fleh ganz in den
durch die Sache felbft und die bisherigen Arbeiten vorgezeichneten
theologifchen Geleifen. Alfo ift die Ankündigung
: ,unter Fernhaltung der theologifchen Fragen
und der theologifchen Vorausfetzungen', nur die übliche

Verein der Ewald'fche $ 335 a, aus dem dies unverftändlich ! captatiobcnevolcntiae für den gebildeten Lefer. Das, was der
herausgeriifen ift, und Gef. $ 111. 2, der diefelbe Erfcheinung Verf. felbft geleiftet hat, ift vom erften bis zum letzten Blatt
ganz anders erklärt. Dann nochmals dafselbe Wort vor Allem eine dankenswerthe kritifche Ueberflcht über
S. 5 und S. 6 zu 2, 7. 16 mit der zweiten Ueberfetzung, ; die theologifche Arbeit des letzten Decenniums. Mitgrofsem
alfo 5 mal auf 3 Seiten. Dafs es hier überall gleichen ] Fleifse hat er fleh in die Literatur eingearbeitet und fleh

Bau und Bedeutung hat, leuchtet ein. Sapienti sat! Der
Druck läfst viel zu wünfehen übrig.

Strafsburg i./E. K. Budde.

Loening, Prof. Dr. Edgar, Die Gemeindeverfassung des Ur-
christenthums. Eine kirchenrechtliche Unterfuchung.
Feftfchrift (für R. v. Gneift). Halle, Niemeyer, 1889.
(VII, 155 & gr. 8.) M. 4.-
Der Verfaffer bietet in diefer Unterfuchung ein
Doppeltes: erftens einen Bericht über die verfchiedenen
Anflehten, welche über den Urfprung und die frühefle
Entwickelung der kirchlichen Organifation herrfchen,
zweitens den Verfuch einer vollftändigen Conflruction.
In der Einleitung (S. 1 f.) wird gefagt, bisher hätten fleh
fall ausfchliefslich die Theologen mit diefem Problem
befchäftigt; es fei daher vielleicht nicht ungerechtfertigt,
wenn auch einmal von kirchcnrechtlicher Seiteaus ein
Verfuch gemacht wird—unterFernhaltung der theologifchen
Fragen und der theologifchen Vorausfetzungen — einen
Beitrag zur Ergründung der älteflen Verfaffungsverhält-
nifse vorzulegen. Diefe Rechtfertigung des Unternehmens
mag für das oberflächliche Urtheil befonders eindrucksvoll
fein, haltbar ift fic nicht. Einegefchichtlich-theologifche

Unterfuchung wird dadurch nicht verändert, dafs ein Kirchenrechtslehrer
Be unternimmt. Der Verfaffer hat es defshalb
auch nicht fertig gebracht, den Gegenftand .unter Fern-

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auch in den bisher herbeigezogenen Quellenftellen heimifch
gemacht, um fleh ein felbftändiges Urtheil zu ermöglichen.
Nur die Berückflchtigung einiger englifchen Abhandlungen
vermiffe ich. Nicht zweckmäfsig ift es, dafs der Verf.
im erften Capitel den kritifchen Bericht über den Stand
der Forfchungen vorweggenommen hat, um dann von
Cap. 2 ab felbftändig in die Unterfuchung der einzelnen
Elemente der Organifation einzutreten. Eine gründliche
Widerlegung der aufgehellten Hypothefen kann nicht gelingen
, ohne dafs alles Einzelne zuvor unterfucht ift. Die
P'olge ift, dafs das, was auf S. 5 ff. den einzelnen Forfchern
von Baur ab entgegengehalten wird, einen fragmen-
tarifchen Charakter trägt und daher häufig nicht überzeugend
ift. Der Unterzeichnete z. B. vermag fleh mit dem,
was S. 17 ff. gegen die von Hatch begründete Hypothefe
vorgetragen ift, nicht auseinander zu fetzen. Erftauf Grund
alles deffen, was der Verf. in den folgenden Abfchnitten
vorgetragen hat, wäre eine folche Auseinanderfetzung
möglich. Doch kann ich mein Erftaunen nicht verhehlen,
dafs der Verf. S. 21 ff. darauf verzichtet hat, aus dem
Materiale, welches er über den profanen Gebrauch des
Wortes txioxonog zufammengeftellt, einen pofltivenSchlufs
zu ziehen. Es ift richtig, dafs fleh der Ausdruck als
Bezeichung eines beftimmten Amtes auffallend feiten
findet. Allein wo er fich als folche findet, da haben wir

es mit Adminiftrativbeamten zu thun und_bei der

kleinen Anzahl der Stellen — relativ häufig mit folchen,
die über Gelder zu verfügen haben. Doch genügt auch