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Ausgabe:

1889 Nr. 16

Spalte:

396-398

Autor/Hrsg.:

Froelich, A.

Titel/Untertitel:

Sectentum und Separatismus im jetzigen kirchlichen Leben der evangelischen Bevölkerung 1889

Rezensent:

Conrad, Carl

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Theologifche Literaturzeitung. 1889. Nr. 16.

396

Bechtold & Comp, in Comm., ii8881. (XVI, 406 S.
8.) M. 4. So.

Durch diefe Schrift wird nicht nur die fchon beträchtliche
Zahl der einzelne Landestheile, Städte oder
Dörfer Elfafs-Lothringens betreffenden Monographien um
einen werthvollen Beitrag vermehrt, fondern überhaupt
eine wirkliche Lücke in der deutfchen hiftorifchen Literatur
ausgefüllt. Auch das, was bis jetzt in franzöfifchen
Werken, Zeitfchriften oder lexikalifchen Publicationen
über die Gefchichte der evangelifchen Kirche von Metz zu
finden war, kann nur als Vorarbeit gelten. Noch fehlte
es an einer eingehenden und umfaffenden Bearbeitung
diefes Gegenftands, denn das neuefte demfelben gewidmete
Buch von Thirion, ,Etude sur Vhistoire du protestan-
tisme a Metz et dans le pays messin.' 1885, beanfprucht
nicht mehr als den Charakter einer ,Studie', und, was
die viel ältere, von dem Metzer Bifchof Meuriffe verfafste
,Histoire de la naissance et de la decadence de Plieresie
dans la ville de Metz' (1670) betrifft, fo läfst fchon diefer
Titel erkennen, dafs man es hier mit einer Tendenzfchrift
von der echteften Sorte zu thun hat. In den deutfchen
Darftellungen der allgemeinen Kirchengefchichte fucht
man vergebens auch nur eine Erwähnung der wechfel-
vollen und oft fo tragifchen Schickfale des Proteftantis-
mus in der alten Reichsftadt; in Folge der bereits im
Jahr 1552 vollzogenen Loslöfung der Stadt von dem
deutfchen Reich, war eben die dortige evangelifche Kirche
ganz aufserhalb der gemeinfamen deutfch-proteftantifchen
Intereffen geftellt worden. Auch von den jetzigen evangelifchen
Bewohnern von Metz dürften nur wenige die
Gefchichte ihrer Kirche etwas genauer kennen, mögen
fie zu den nach 1870 ftark zufammengefchmolzenen ein-
heimifchen oder zu den feitdem aus allen Gauen Deutfch-
lands eingewanderten Proteftanten zählen.

Es war defshalb an der Zeit, den einen und den
anderen, fo wie auch weiteren Kreifen die .Leidensge-
fchichte' diefer Kirche vor Augen zu führen. Ift diefe
letztere doch der vollften Theilnahme aller Glaubens-
genoffen würdig .durch die Kämpfe, welchen fie ihr erftes
Entliehen und ihren nachherigen gedeihlichen Zuftand
verdankt, wie durch die von der römifchen Kirche über
fie entfeffelten Verfolgungen, die fie beinahe bis auf die
Wurzeln ausgerottet haben'. Zu diefem Zweck unternahm
der Verfaffer, der reformirte Pfarrer Dietfch von
Metz, ,weniger ein gelehrtes Werk zu fchreiben, als auf
Grund ficherer Quellen die Gefchichte diefer Kirche fo zu
erzählen, dafs fie dem gewöhnlichen wie dem gebildeten
Lefer zur Belehrung und Erbauung dienen könne'. Das
dazu benützte Quellenmaterial, auf welches fortwährend
in zahlreichen Noten und Anmerkungen verwiefen wird,
befleht hauptfächlich in alten franzöfifchen Chroniken
und in Handfchriften der Bibliothek und des Archivs der
Stadt Metz, des lothringifchen Bezirksarchivs fowie desjenigen
des reformirten Confiftoriums.

Das Buch zerfällt in fechs Theile. Der erfte behandelt
das zum Verftändnifs Unentbehrlichfte über die
ftaatlichen und kirchlichen Zuflände in Metz vor der
Reformation, über Waldenfer, Baudebrüder, einzelne Vorläufer
der reformatorifchen Bewegung, die durch den
Inquifitor Salvin geführten Ketzer- uud Hexenproceffe,
den Ablafshandel u. f. w.

An die Gefchichte der Jahre 1521—1561 knüpfen fich
die Namen der Märtyrer Caftellan und Leclerc, der Reformatoren
Lambert von Avignon, Farel und Calvin, der
,erften Baumeifter der Metzer Kirche' fo wie diejenigen
hervorragender Metzer Bürger, wie Kaspar von Heu und
Anton von Clervant. Erft nach langen Kämpfen und
Dank den Vermittelungen deutfcher Glaubensgenoffen,
wie z. B. der Stadt Strafsburg, erlangten die Evangelifchen
von Metz, etwa die Hälfte der damaligen Bevölkerung
, das Recht freier Religionsübung.

Im folgenden Zeitraum, 1561 —1592, fehen wir ihre

Kirche zunehmen, erftarken, fich organifiren, in und
aufserhalb der Stadt Schulanftalten fchaffen, und zwar
trotz der namentlich feit der Uebergabe von Metz an
Frankreich wachfenden katholifchen Reaction. Ein Patentbrief
von Heinrich dem IV. hob endlich alle früheren,
die Metzer Proteftanten in der Ausübung ihrer Religion
befchränkenden Edicte auf und eröffnete ihnen den Zugang
zu allen öffentlichen Aemtern.

Zwifchen 1592 und 1685 liegen Zeiten vorübergehender
Ruhe, ja eines bisweilen blühenden Zuftandes, aber
auch heifse, mit heroifchem Muthe beftandene Kämpfe
für das Fortbeftehen der evangelifchen Kirche, hauptfächlich
in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts, bis dafs
die Verfolgung in der Aufhebung des Edicts von Nantes
ihren Höhepunkt erreichte.

Den Inhalt des 5. Abfchnittes (1685—1787) bilden
die Folgen jener entfetzlichen Mafsregel, die Zerftörung
des Gotteshaufes der Proteftanten, deren Flucht und
Auswanderung und beinahe gänzliche Ausrottung und
die bedrängnifsvolle Lage der Zurückgebliebenen.

Das Toleranzedict Ludwig des XVI. 1787 bezeichnete
das Aufhören der Verfolgungen und den Anbruch
einer neuen Zeit, obgleich es den Proteftanten noch keine
kirchlichen Rechte zuerkannte und ihnen nur das Recht
ficherte, ihre Ehen, Geburten und Todesfälle amtlich feft-
ftellen zu laffen, und ihnen geftattete, ihre Todten an-
ftändig zu beerdigen. Erft von der franzöfifchen Revolution
an datirt das Wiedererftehen und Wiederaufleben der
Metzer Kirche, deren weitere Schickfale im 6. und letzten
Abfchnitt des Buches, bis auf unfere Zeit eingehend ge-
fchildert werden. Die Aufmerkfamkeit des Lefers wird
hauptfächlich auf folgende Punkte gelenkt: Die Ueber-
laffung der jetzt noch gebrauchten Kirche in der Trini-
tariergaffe und die Organifation des Confiftoriums, 1803,
die Errichtung eines deutfchen Gottesdienftes durch die
elf.-lothr. Evangelifationsgefellfchaft im J. 1854, die Veränderung
der kirchlichen Verhältniffe in Folge der
Ereignifse von 1870/71, der Bau einer evangelifchen Gar-
nifonskirche 1881, die Profelytenmacherei der römifchen
Kirche in den Spitälern (beleuchtet durch den Abdruck
eines ftrafgerichtlichen Urtheils), die Vorfchläge einer
Union mit der Kirche Augsburger Confeffion in Elfafs-
Lothringen.

Das Buch ift dem Evangelifchen Bund, ,dem Hüter
evangelifchen Glaubens und proteftantifcher Freiheit' gewidmet
, und wird, wir hoffen es mit dem Verfaffer, dazu
beitragen, die Evangelifchen von Metz und noch andere
,zum Halten an dem Kleinod des evangelifchen Glaubens
zu ermuntern und zu warnen vor Vertrauensfeligkeit
gegenüber der römifchen Kirche'. Bedarf doch unfer
Gefchlecht mehr als je folcher Vorbilder, wie diejenigen,
die dem Lefer aus der Vergangenheit der Metzer Kirche
vor die Augen geführt werden.

Strafsburg i. E. Erichfon.

Froelich, Pfr. A., Sectentum und Separatismus im jetzigen
kirchlichen Leben der evangelifchen Bevölkerung
Elfafs-Lothringens. Strafsburg, Heitz, 1889. (III,
172 S. gr. 8.) M. 3.—

Wie fehr Sectirer und Separatiften mit ihren Wühlereien
die Landeskirchen in ihrem Beftande, ihrem Frieden,
ihrer gedeihlichen Entwicklung zu erfchüttern und zu
fchädigen vermögen, läfst uns der Verf. der obengenannten
Schrift aus der Gefchichte des heutigen Secten-
thums in Elfafs-Lothringen erkennen. Es trennt derfelbe
in feinem Buch zwifchen Separatiften und Sectirem im
eigentlichen Sinne des Wortes. Die Letzteren charakte-
riiiren fich durch eine grundfätzliche Verwerfung und Bekämpfung
jeder beftehenden Kirche; auf den Trümmern
derfelben wollen fie das Neue, ,das Beffere', die Secte
fich auferbauen laffen; die Separatiften hingegen verlaffen