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Ausgabe:

1889 Nr. 12

Spalte:

312-313

Autor/Hrsg.:

Koldewey, Friedrich

Titel/Untertitel:

Die Jesuiten und das Herzorthum Braunschweig 1889

Rezensent:

Reusch, Franz Heinrich

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Theologifche Literaturzeitung. 1889. Nr. 12.

312

durch gänzlich werthlofe Parallelen dies vielleicht' dem
Lefer, der glauben will, glaublich zu machen, anftatt ohne
irgend nähere Begründung ,Harnack's Urtheil, dafs die
Paftoralbriefe dem Verf. der Did. noch nicht bekannt
gewefen fein können, gänzlich unbegründet' zu nennen
(S. 90), hätte W. über die Frage nachdenken follen, ob
der Verf. der Did., wenn er die Paftoralbriefe als pauli-
nifch oder gar als ,kanonifch' gekannt hätte, nicht ftärker
von ihnen hätte beeinflufst fein müffen als fo, dafs es
dem wohlwollenden Kritiker möglich ift zu behaupten,
er habe fie vielleicht' gekannt, weil Stellen wie 1 Tim.
3, 2 ff. 8 ff. auf ihn ,nicht ohne Einflufs geblieben fein
dürften'.

Halle a. S. F. Loofs.

Tschudi's, Valentin, Chronik der Reformationsjahre 1521 —

1533. Für einen weitern Leferkreis hrsg. und erläutert
von Dr. Joh. Strickler. Bern, Wyfs, 1889. (IV, 259 S.
gr. 8.) M 4. 80.

Unter den verhältnifsmäfsig zahlreichen zeitgenöf-
fifchen Berichten über die fchweizerifche Reformations-
gefchichte zeichnet fich die Chronik von Valentin Tfchudi,
dem Schüler und fpäteren Nachfolger Zwingli's im Pfarramt
zu Glarus, durch ihre möglichft neutrale im Urtheil zurückhaltende
Darftellung der kirchlichen Begebenheiten aus.
Wie er es als Pfarrer von Glarus Jahre lang fertig brachte,
jeweilen am Morgen für den altgläubigen Theil feiner
Gemeinde Meffe zu lefen und am Nachmittag den Anhängern
der Reformation das Evangelium zu predigen, fo
befchränkt er fich auch in feiner Erzählung des kirchlichen
Kampfes foweit als möglich auf das Thatfächliche und läfst
es nur in einzelnen Bemerkungen zu Tage treten, dafs er,
wenn auch von der Nothwendigkeit einer Reinigung
und Umgeftaltung der Kirche überzeugt, doch diefelbe mit
fchonenderem Anfchlufs an das Beftehende durchgeführt
zu fehen wünfchte. Er nennt ihre Anhänger einmal
kurzweg ,die neue Secte', erblickt in den Anftrengungen
der Unterthanenländer zur Sicherung der Glaubensfreiheit
einen Act des ,Muthwillens', ja ein Anftiften des
Teufels, und tadelt namentlich die Vernichtung und Zer-
ftörung der Bilder aufs Schärffte: ,Alfo pflanzten fie, heifst
es einmal, das Gotteswort gar fyn, wie wenn einer einen
Luftgarten mit Dornen befetzte und wollte fleh dennoch
für einen guten Pflanzer ausgeben. Heifst das nicht die
Perlen vor die Schweine gefchüttet und das Heiligthum
vor die Hunde geworfen, fo ift es ein Wunder. Denn
bei allem Schreien auf das Wort Gottes fall man von
ihm unter uns gar keinen Funken' (S. 56, vgl. 19. 37.
181. 205. 248 der vorliegenden Ausgabe). Dafs Tfchudi
von dem eigentlichen Wefen der Reformation und des
evangelifchen Glaubens, wie er in Zwingli lebte, keine
Ahnung hatte, zeigt der im Anhang mitgetheilte Brief
an diefen letzteren, worin er fich ganz im erasmifchen
Sinn über den kirchlichen Gegenfatz ausfpricht und theils
durch Befchränkung feines Inhalts auf die rituellen Fragen
und durch Hervorhebung der trotzdem vorhandenen
Glaubenseinheit ihm die Spitze abzubrechen, theils die
Nothwendigkeit einer äufseren Autorität durch die Unmöglichkeit
einer blofs auf die Schrift gegründeten Einheit zu
beweifen fucht. ,Die Buchftabenweisheit ift kein fleheres
Fahrzeug, wenn jeder nach feinem Gutdünken das Ruder
ergreifen darf. Man darf vielleicht an den Einflufs Glarean's,
des Landsmannes und fpäteren Lehrers Tfchudi's denken,
deffen Richtung auch der ungleich bedeutendere Verfaffer
der grofsen Schweizer-Chronik Aegidius Tfchudi treu
geblieben ift. Jedenfalls verleiht diefe Abwefenheit einer
ausgeprägten Parteiftellung und die dadurch bedingte
mafsvolle und objective Haltung dem Werk Valentin's
auch abgefehen von feiner fpedellen Bedeutung für Tfchudi
's Heimathland einen eigentümlichen Werth unter den
Gefchichtsquellen jener Zeit, und es ift mit Dank zu
begrüfsen, dafs es durch diefe neue Veröffentlichung von

dem verdienftvollen Herausgeber der Eidgenöffifchen
Abfchiede und der Actenfammlung zur fchweizerifchen
Reformationsgefchichte einem weiteren Leferkreis zugänglich
gemacht wird, während die erfte und bisher einzige
Ausgabe im Archiv für fchweizerifche Gefchichte von 1853
blofs auf die Befitzer diefes Sammelwerks befchränkt blieb.
Aufserdem theilt diefe neue Ausgabe auch alle die Vorzüge
, die wir an den Strickler'fchen Veröffentlichungen gewohnt
find: scrupulöfe Genauigkeit der Textbehandlung,
die Beigabe eines vollftändigen und umfichtig angelegten
Sach- und Namenregifters fowie zahlreicher und werth-
voller gefchichtlicher Anmerkungen. Die veralteten und
fchwer verftändlichen Worte find vom Herausgeber unter
dem Text erklärt und das am Schlufs gegebene alphabe-
tifche Verzeichnifs diefer Worterklärungen wird auch für
die Leetüre anderer fprachverwandter Schriftftücke als
brauchbares Hilfsmittel dienen können. Zu dem Seite 181
,über die früheften Fälle von Priefterehen in der Schweiz'
Bemerkten fei noch beigefügt, dafs die von Bullinger
genannten aus dem Jahr 1523 nur im Gebiet von Zürich als
eigentlicher Anfang bezeichnet werden können, während
anderwärts fchon früher einzelne Geiftliche zu förmlicher
Ehe gefchritten waren, z. B. Urban Wyfs in Fislisbach bei
Baden vor dem November 1522 und Johannes Haller
im Kanton Bern fogar fchon 1521.

Bafel. R. Stähelin.

Koldewey, Friedr., Die Jesuiten und das Herzogtum Braun-
schweig. Auf grund gedruckter und handfehriftlicher
Quellen dargeftellt. Braunfchweig, Schwetfchke &
Sohn, 1889. (VI, 52 S. 8.) M. 1. — *)

Diefes Schriftchen behandelt, zum Theil mit Benutzung
! bisher unbekannter Materialien, hauptfächlich folgende
| Thatfachen: Unter Herzog Heinrich dem Jüngern wurde,
1 wahrfcheinlich 1564, der Jefuit Peter Hovet an den Hof
berufen; er war in Braunfchweig thätig bis zum Regierungsantritt
des Herzogs Julius im J. 1568. In den letzen
Jahrzehnten des 16. Jahrhunderts fchickten einzelne Adelige
ihre Söhne in Jefuitenfchulen, um ihnen Canonicate
in Hildesheim, Minden u. f. w. zu verfchaffen. Diefes
wurde von den Herzögen Heinrich Julius und Friedrich
j Ulrich 1603 bezw. 1617 ftrenge verboten. Ein junger
j Adeliger, Ludolf Klencke, der fich 1610 zu Rom aufhielt
, wurde dort auf Befehl der Inquifition verhaftet, nach
längerer Haft in Folge der Verwendung mehrerer deutfehen
Fürften auf den Rath des Cardinais Bellarmin frei gelaffen,
nachdem er eidlich verfprochen, katholifche Schriften
fleifsig zu lefen und fich bei katholifchen Theologen Raths
zu erholen. Er. wurde fpäter katholifch, nachdem 1614
Georg Calixtus und der Jefuit Turrianus aus Hildesheim
in feiner Gegenwart disputirt hatten. (Von einem
ähnlichen Vorfalle, der zweimonatlichen Haft des Philipp
Camerarius im Inquifitionsgefängnifse im J. 1565, bei
welcher der Jefuit Petrus Canisius eine Rolle fpielte, habe
ich in meinen Anmerkungen zu der Selbftbiographie
Bellarmin's S. 236 gefprochen.) 1625 wurde Braunfchweig
I von kaiferlichen Truppen occupirt. Der lutherifche
j Pfarrer Joh. Biffendorff, der gegen diejefuiten gefchrieben
i hatte, wurde nach zweijähriger Haft von einem Gerichtshofe
des Bifchofs von Hildesheim als ,aufrührifcher
Läfterer und Diffamator' zum Tode verurtheilt und 1629
hingerichtet. 1629 wurde das Reftitutionsedict Ferdinand's
II. in Braunfchweig durchgeführt und ein Theil der früheren
Kloftergüter den Jefuiten überwiefen (vgl.Döllinger-Reufch,
j Moralftreit. S. 569). Nach wenigen Jahren trat aber
das Edict wieder aufser Kraft. — Der Herzog Anton
Ulrich liefs feine Enkelin Elifabeth Chriftine, um fie mit
Karl III. von Spanien zu vermählen, 1707 katholifch
I werden und trat felbft heimlich 1709, öffentlich 1710 zur

*) Es ift auch eine (für wiffenfchaffliche Zwecke nicht brauchbare)
Ausgabe ohne die Anmerkungen S. 38—52 erfchienen (60 Pf.).