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Ausgabe:

1889 Nr. 10

Spalte:

267-268

Autor/Hrsg.:

Polstorff, Die Taufen nicht mehr unmündiger

Titel/Untertitel:

aber doch nicht konfirmationsfähiger Kinder 1889

Rezensent:

Köhler, Karl

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Seite 1

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Theologifche Literaturzeitung. 1889. Nr. 10.

268

erzogen wiffen wollen. Man ftützt fich dafür nicht auf; demnächft an die Stelle der Confirmation, welche in
den Wortlaut des Gefetzes, was unmöglich wäre, fondern i Wegfall kommt. Ref. kann fich die dogmatifchen Grundauf
deffen angebliche ,Tendenz'. Noch weiter gehen i lagen, auf welche der Verf. feine Erörterung aufbaut,
einige Befchlüffe des Kammergerichts aus 1887—88, in- i nicht aneignen: die Theorie von dem durch die Taufe
dem fie die Beftimmung über die confeffionelle Erziehung i hervorgerufenen Kinderglauben führt unausweichlich zu
der Mündel dem Ermeffen des Vormundfchaftsgerichts ; der Vorftellung einer magifchen Wirkung der Taufhand-
anheimgeben. Zur Begründung wurde angeführt: die ! lung und fcheitert an Rom. 10, 14. Die Ausrede, dafs
Declaration von 1803 verfolge den Zweck, zu verhindern, ; es fich dabei um ein unausfprechliches Geheimnifs, ein
dafs die Religionsunterfchiede in den Familien verewigt ajifnpov, handele, kann daran nichts ändern. Aber dem
und dadurch Spaltungen erzeugt würden, durch welche j Schlufsergebnifs des Verf's. ift, wenn auch von anderen
nicht feiten die Einigkeit unter den Familiengliedern zum ; Vorausfetzungen aus, vollftändig zuzuftimmen. Es hat
grofsen Nachtheil derfelben untergraben werde. Die I leider die Zuftimmung der Conferenz nicht gefunden.
Declaration könne daher nicht in folchen Fällen zur Man einigte fich über einen Mittelweg, welcher in man-
Geltung kommen, in welchen durch ihre Anwendung 1 chen Fällen praktifch zweckmäfsig fein mag, aber princip-
Zuftände gefchaffen würden, welchen durch Erlafs der ; los ift und daher fchliefslich auch praktifch nicht heilfam
Declaration gerade vorgebeugt werden follte. Mit Recht ■ wirken kann.

bemerkt dazu Hübler: Eine Rechtfprechung welche dem Darmftadt. K. Köhler.

Geietz die Folge vertagt, lotern das von dem Gefetz- |
geber gewollte Ziel mit dem von ihm gewählten Mittel

^ngeTbl«:h ni^%.zu f"^!11^ ftabi3irt die Souveränität , Riggenbach, Ffr. Bernh., Jesus nimmt die Sünder an',
der luftiz und fuhrt zur Autloiung der Rechtsordnung . ,. T1 r , , L _„ . _ „,

In der That geben die actenmäfsig vorliegenden That- I Predigten. Bafel, Detloff, 1889. (191 S. 8.) M 2.-

fachen einen eigenthümlichen Einblick in die neueften Zu einem auf dem Titelblatte genannten ,guten Zweck'

Zuftände preufsifcher Juftiz. Sehr beachtenswerth find ! hat der Verfaffer durch Herausgabe diefer zwanzig Pre-
die Schlufsworte Hübler's: ,Der Satz, dafs das Vormund- i digten einen Beitrag liefern wollen; die Befcheidenheit,
fchaftsgericht in freier Würdigung der Sachlage darüber ! mit welcher er in demfelben eine Empfehlung fucht, be-
zu beftimmen hat, in welchem Glaubensbekenntnifs die j darf unteres Lobes nicht. Aber die Predigten empfehlen
Mündel zu unterweifen, ift nicht blofs für die erft künftig 1 fich felblt; augenfcheinlich nicht mit der Abficht auf
eintretenden, fondern auch für diejenigen Fälle mafs- i Veröffentlichung niedergefchrieben und gehalten, find
gebend, welche bereits unter der Herrfchaft der früheren diefelben aus den letzten Jahren zufammengeftellt, ohne
Rechtsanfchauung praktifch geworden und diefer ent- 1 Rückficht auf irgend welche Vollftändigkeit der Samm-
fprechend geregelt find. Schon fchlägt die katholifche ' lung. Der Titel kann zwar den Inhalt jeder evangelifchen
Preffe Lärm und drängt, den neuen pouvoir discretionaire Predigt bezeichnen, aber gefchmackvoll ift derfelbe nicht,
zu fructificiren. Es gilt, den evangelifchen Befitzftand in j Die Texte find frei gewählt; auch wenn altkirchliche oder
die Luft zu fprengen. Vidcant consules ne quid detritnenli fonftige Perikopen behandelt werden, gefchieht das nicht
capiat respubiicai. Ob man an entfcheidender Stelle es [ nach einer uns bekannten landeskirchlichen Ordnung,

zur Zeit als opportun betrachten wird, an dergleichen
Dinge gemahnt zu werden, fragt fich.

Darmftadt. K. Köhler.

Polstorff, Confift.-R. Dr., Die Taufen nicht mehr unmündiger
, aber doch nicht konfirmationsfähiger Kinder. Referat
für die Conferenz der deutfchen evangelifchen Kirchenregierungen
in Eifenach. Stuttgart, Grüninger,
1888. (27 S. gr. 8.) M. —.50.

Die Frage, womit fich das vorliegende, der Eifenacher
Kirchenconferenz bei ihrem vorjährigen Zufammentritt
erftattete Referat befchäftigt, ift nicht überall in dem
Umfang eine brennende, wie in der Mafienbevölkerung

von Grofsftädten wie Berlin und Hamburg. Die Civil- j artige Leiftung des Verfaffers erkennen, und die üher-

aber oft in überrafchender und anregender Weife. Nach
Neujahr wird über Luk. 16, 1—9 ,das ungerechte aber
kluge Weltkind' gepredigt, am Sonntage Mifericordias
über den barmherzigen Samariter. Diefer Predigt über
,des Samariters Liebe' folgt eine über ,des Samariters
Glauben' nach Luk. 17, Ii —19 mit der fehr glücklichen
Eintheilung: ,1. der bittende, 2. der gehorfame, 3. der
dankbare Glaube'. Schön ift auch die Eintheilung der
Ofterpredigt über Joh. 20, 19—21 — da wurden die Jünger
froh — der Anblick des auferftandenen Herrn macht
feine Jünger lebensfroh, leidensfroh und fterbens-
froh. Die Gefchichte von Martha und Maria Luk. 10
wird unter der Ueberfchrift behandelt: ,Der Weltrichter
in Bethanien', 1. was er tadelt, 2. was er lobt. Schon
diefe Proben laffen eine eigenthümliche Gabe und eigen-

ftandsgefetzgebung hat, wie der Verf. eingangs conftatirt, ■ rafchenden und treffenden Auslegungen und Anwendungen
nicht in dem Mafse fchädliche Wirkungen entfaltet, wie des Bibelworts zeugen davon, dafs er unbeirrt durch die
befürchtet wurde; im Grofsen und Ganzen ift die Volks- mancherlei Gaben anderer, auch berühmter Prediger eigene
fitte bezüglich der Kindertaufe unverletzt geblieben. Doch ■ Wege gefucht und gefunden hat. Neben dem eindringenwerden
Fälle, wo für Kinder, deren Taufe zur rechten ; den Schriftverftändnifs ift klare Einficht in die wirklichen
Zeit verfäumt wurde, diefelbe nachträglich gewünfcht j Verhältnifse des Lebens und in das geiftliche Bedürfnifs
wird, kaum irgendwo ganz ausbleiben; eine fefte kirch- der Hörer zu rühmen, und bei dem treffenden und
liehe Ordnung für die Behandlung derfelben erklärt der | fcharfen Ausdruck vermifst man nicht den milden Ernft
Verf. mit Recht für ein Bedürfnifs. Er kommt mit feinen ' eines demüthigen Dieners des Evangeliums. Eine Bemer-
Erörterungen darüber zu folgendem Ergebnifs. Es giebt kung in der zweiten Predigt verftehen wir nicht ganz,
nur zwei Arten der Taufe, die Kindertaufe und die Prof- Der Prediger erzählt, dafs es ihm ,in Luther's urfprüng-
elytentaufe. Die erfte fetzt wirklich noch unmündige licher Heimath" zum Bewufstfein gekommen, wie viel die
Kinder, die andere wirklich mündige Taufbewerber voraus. Bafeler nicht nur vor den armen Heiden voraus haben,
In der zwifchen beiden Zuftänden liegenden Periode aber, ,fondern auch vor manchen Theilen der fogenannten Chri-
an Kindern alfo, welche nicht mehr eigentlich unmündig ftenheit, wo die Bäume gepflanzt find in Sandwüften, für
find, aber auch noch nicht die religiöfe Mündigkeit er- ihr Gedeihen ausfchliefslich angewiefen auf das, was vom
reicht haben, ift ein Taufvollzug nicht möglich. Die Himmel herniederfällt, ohne Zuflufs von Saft und Kraft
untere Grenze diefer Periode bildet in der Regel das aus dem fie umgebenden Boden'. Wir glauben auch nicht,
Alter der Schulpflichtigkeit, die obere das Confirmations- dafs den Bafelern mit diefem Urtheil über fächfifches oder
alter. Während diefer Zeit find die ungetauften Kinder mansfeldifches Gemeindeleben gedient ift. Dasfelbe ift
als Katechumenen zu behandeln; die Taufe tritt für fie uns aufgefallen, weil es im Widerfpruch fleht mit dem