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Ausgabe:

1889 Nr. 10

Spalte:

253-255

Autor/Hrsg.:

Gedeon, M. I.

Titel/Untertitel:

Kanonichai diatácheis 1889

Rezensent:

Meyer, Ph. L.

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253

Theologifche Literaturzeitung. 1889. Nr. 10.

2 54

LA B13H©11 fufst, genannt fein, zumal fonft alle wichtigeren
Varianten mit Angabe der betreffenden Codices
in den Anmerkungen aufgeführt werden). Das correc-
tefte Verfahren wäre darnach wohl, den Cambridger Text
einfach zu Grunde zu legen, die etwaigen Abweichungen
von ihm (und folcher bedarf es allerdings bisweilen)
kenntlich zu machen und dazu eine Auswahl aus den
fonftigen Varianten zu geben. So wüfste der Leser in
jedem einzelnen Falle, auf welcher handfchriftlichen
Grundlage die im Text gebotene Lesart beruht. Einen
vollftändigen kritifchen Apparat wird man vernünftiger
Weife von einer Ausgabe, die in erfter Linie praktifchen
Zwecken dienen will, nicht verlangen. Die Sorgfalt der
Punktation verdient, wie fchon bei der erflen Auflage,
auch diesmal die rühmlichfte Anerkennung. In nicht
wenig Fällen (fo namentlich in der Schreibung der Eigennamen
) find Verbefferungen eingetreten; nur 1, 1 haben
wir die Verwandlung des trotz I1 und Levy ficher fal-
fchen ro:D in rc:s vermifst. — S. 6 ift die frühere Aufzählung
der fechs Mifchna-Sedarim durch die Verweifung
auf Strack's Einleitung in den Thalmud (wozu nur diese
hafsliche Orthographie, da doch nach S. 13 n — t fein
foll ? erfetzt. So fehr wir diefer trefflichen Arbeit Verbreitung
wünfchen, fo fcft find wir doch überzeugt, dafs
fich die allermeiften Benutzer der Strack'fchen Pirqe
Aboth an der Belehrung genügen laffen, die das Büchlein
felbft bietet; daher follte u. E. die allernöthigfte Auskunft
über Wefen und Umfang der Mifchna nicht ge-
ftrichen, fondern eher noch etwas erweitert fein. S. 15,
Note i) lies: Neh. Cap. 9 u. IO; S. 24, Z. 1 der Noten
fchreibe J?';p für ybo; S. 29, Note k) lies 1,6; S. 35,
Note y) lies Am. 9, 6. — Bezüglich der Erklärung einiger
Stellen gedenkt fich Referent anderweitig mit dem Ver-
faffer zu verftändigen.

Erwähnung verdient noch, dafs die Vermehrung der
Einleitung und der Anmerkungen, fowie die fehr er-
wünfchte Zugabe eines Verzeichnifses der Schriftgelehrten
(S. 62 f.) leider durch die Verwendung kleinerer hebrä-
ifcher Typen für den Text ausgeglichen ift.

Der von dem Verf. S. 14 verheifsenen Herausgabe
einiger unvocalifirter Tractate fehen wir mit Verlangen
entgegen.

Halle a. S. E. Kautzfeh.

rerfftöv, Mufon)l ho., Kavoviy.ai diazü£tig,'Em.azo-
).ai, Xvaeig, irea^claitaza züiv uyuozcizwv nuzgiagyibv
KcjvozaiziroiTTÖXtwg c.716 Fg^yoglnv zoü Genlnynv ittygi
Jiovioloi zoi' uTTolddQiavmnnluog. Toiingu. [Tlagäg-
zr,fta zftg 'Exxi.rjaiacnzxijg 'Ahjtra'etg1.] Konftantinopel,
[Lorentz & Keil], 1888. (418 S. gr. 8.) M. 10.—

Diefes Werk des unermüdlich und mit grofsem Nutzen
für die wiffenfehaftliche Kenntnifs der Kirche und der
Cultur unter den byzantinifchen Griechen alter und neuer
Zeit arbeitenden Verfaffers (ein Verzeichnifs feiner kleineren
Schriften in feinen Xgoriy.a viig ■rcazgiag%r/.flg 'Axa-
öijftiae 1883 S. 251 ff.), bietet uns eine höchft werthvolle
Sammlung von Erlaffen der Patriarchen Konftantinopels.
Auf drei Bände berechnet, erfcheint dasfelbe, um gegen
die argwöhnifche Cenfur der Türken gefichert zu fein,
urfprünglich als fortlaufende Gratisbeilage in der Stärke
von je einem halben Bogen zu einer Nummer der ebenfalls
vom Verfaffer redigirten trefflichen ,' Ey.y.hjaiaaziy.i)
'Akn&euc*. Der vorliegende Band, der den jüngften Jahrgang
diefer Zeitfchrift begleitete, ift nun feparat und zwar
nur in 150 Exemplaren herausgegeben, wird alfo bald
zu den Seltenheiten gehören.

Die Sammlung der Erlaffe foll die Zeit von Fqtj-
ynoiog n Qeof.oyng bis zu dem jetzt regierenden diovvaiog
umfpannen. Um aber fein Werk nicht bis ins Unmögliche
auszudehnen, hat der Verfaffer, wie er in der Einleitung
fagt, alle die Patriarchalausfchreiben von der Veröffentlichung
ausgefchloffen, die fich beziehen 1. auf die rechtlichen
Verhältnifse einzelner Kirchenfprengel, 2. auf die
Klöfter, foweit es deren Verfaffung und Gebietsanfprüche
betrifft, 3. auf die Verurtheilung der jeweilig in der grie-
chifchen Kirche aufgetretenen Irrlehren. Aus dem erflen
Bande fpeciell find die nach ihrem Inhalt fonft hierhergehörenden
Verordnungen fortgelaffen, die bereits im
5. Bande des kirchenrechtlichen Sammelwerks von Rhallis
und Potlis Athen 1852—59 veröffentlicht wurden.

' Die Ordnung der Ausfehreiben foll die chronolo-
gifche fein und ift bisher auch durchgeführt bis auf
folche Fälle, wo der innere Zufammenhang der Schrift-
ftücke eine Ausnahme von der Regel wünfehenswerth
machte. Fünf Nummern fallen darnach auf die Zeit bis
1453, das jüngfte der Ausfehreiben ftammt aus dem Jahre
1844. 115 Stücke bringt Band I im Ganzen zur Veröffentlichung
.

Die Quellen, denen der Verfaffer feine Urkunden
entnimmt, find theils gedruckte, theils handfehriftliche.
Es ift aber nur zu loben, dafs auch edita in die Sammlung
aufgenommen wurden, denn das gerade macht das
Studium der byzantinifchen und neugriechifchen Kirchen-
verhältnifse fo unendlich fchwierig, dafs die dazu gehörige
griechifche Literatur unglaublich zerltreut und äufserft
fchwer zugänglich ift. Die meiften griechifchen Werke
erfcheinen nämlich in Selbftverlag oder auf Subfcription.
Da ift denn meiftens fchon nach wenigen Jahren ein
Werk kaum mehr aufzufinden. Es wird das nicht eher
anders werden, als bis der deutfehe Buchhandel die neu-
griechifche Literatur regelmäfsig auf den Markt bringt.
Die übrigen Nummern des vorliegenden Bandes find noch
nicht herausgegeben. Von ihnen flammen 17 aus den
dem Patriarchat gehörigen Codices, 43 aus dem Codex
des Kritias, 11 aus dem Codex des Cypriers Photios,
die übrigen aus zerftreuten Quellen. Wer die beiden
zuletzt genannten Männer waren, hätte der Verfaffer
etwas genauer angeben follen. Von Photios heifst es
zwar ,dXXoze XoyniXezov Eeviy.ov zf.g HJ.Ey.xkijoiag' (S. 73),
dann folgt ein Hinweis auf die fchon erwähnten XßOVlxa
zrtg Ilacgi ugy. 'Axadtjfilag S. 178. Doch in wie wenigen
Bibliotheken wird dies Werk zu finden fein? Bei Kritias
fehlen aber auch folche Erklärungen. Der Verfaffer begnügt
fich,^ unter^ Nr. 22 einfach zu fchreiben ,Meze-
yocaprt ?] öiuza^ig dVro zoii y.ioöry/.og zov Kgizior, y.ziliiazog
oviog ulXoza zoi- 7cazgidgxov l'grtyng!ni c'. Mit Mühe habe
ich dann gefunden, dafs der Kritias um 1760 agyiyguii-
ftattvg des Patriarchats gewefen. Xgovi/.ä etc. p. 159.
Für die nachfolgenden Bände erlaube ich mir daher den
Wunfeh auszufprechen, der Verfaffer möge bei ähnlichen
Fragen, z. B. auch bei der Erwähnung der Patriarchal-
codices uns von feinem reichen Wiffen mehr zu Gute
kommen laffen.

Dem Inhalte nach entfallen von den 115 Nummern
auf Verordnungen über Verlobung, Mitgift, Ehe und
Ehefcheidung, leibliche und geiflliche Verwandtfchaft 45.
Ueber die Stellung der Patriarchen, der Metropoliten und
Bifchöfe, der agyitgdg und hohen geiftlichen Hofbeamten
und zwar nach mannigfachen Seiten hin erklären fich 22
Erlafle. Die Euchariftie berühren 7 Ausfehreiben. Das
Kloflerleben betreffen deren 5, ebenfoviele Fragen-
fammlungen mit angefügten Patriarchalentfcheidungen
finden wir. Zum Vergleich griechifcher und römifcher
Praxis in Bezug auf Ertheilung der Sacramente an Andersgläubige
(Proteftanten, Armenier, Katholiken) laden uns
4 höchft werthvolle Urkunden ein. In Nr. 37 begegnen
wir einem Verbot der neugriechifchen Bibelüberfetzungen.
Von der Vorbildung der Geiftlichen zum Amt handelt
Nr. 62. Im 98. Stück lefen wir einen zornigen Proteft
gegen die Freigeifterei. Das im Jahre 1793 erfchienene
Schreiben wendet fich gegen ,zovg Bo'Azaigoig, 0gavxua-
'Cövag xal Poaovg (Anhänger von Rouffeau?) y.ui Suivb-
Lag'. Zu den drei Erlaffen über die Kolywa-Streitigkeiten
bemerke ich, dafs es deren noch mehr giebt. Ich befitze